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Autor Thema: Einreise in die USA mit Vorstrafe  (Gelesen 169317 mal)

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OBI

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Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze !?
« Antwort #150 am: 03.03.2010, 14:28 Uhr »
Hallo,

so ich habe mir mal ein wenig Zeit genommen den oben genannten Text zu lesen. Leider wird hier immer nur von vorbestraften Personen gesprochen. Habe auch gerade mal mit meinem Anwalt gesprochen der meinen ganzen Fall bearbeitet hat, er sagte ich darf mich als nicht vorbestraft sehen da meine Strafe nicht höher als 90 Tagessätze war.

Nur muss ich ja diese ominösen Fragen beantworten, die ich meiner Meinung nach mit NEIN beantworten kann.

Kennt jemand einen selbigen Fall oder hat es selbst erlebt?! Gab es Probleme oder ähnliches.
man liest ja viel, mal so mal so.! Problem ist ich reise ja mit der Familie und wenn ich dann nicht ins Land kommen, oh oh.


PhilippJFry

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #151 am: 03.03.2010, 14:44 Uhr »
Hallo Miss Doubtfire,

das Reisemitglied soll sich einfach auf den Urlaub freuen.
So wie Du die Sache schilderst halte ich es für ausgeschlossen, dass er irgendwas zu befürchten hat, bzw. irgendwas falsch angekreuzt hat.

Grüße, Petra

Um Ergebnis stimme ich mit Euch überein, aber eines möchte ich dennoch zu bedenken geben:




Meine Frage nun hiermit - kann sich unser Reisemitglied tatsächlich mit ruhigem Gewissen nunmehr als NICHT vorbestraft bezeichnen?

Natürlich.

P.S.: Ein hilfreicher Link: http://www.123recht.net/Kann-ich-mich-trotz-einer-Eintragung-im-Bundeszentralregister-als-nicht-vorbestraft-bezeichnen-__a2693__p5.html

Da bin ich mir nicht so sicher. Nach deutschem Recht stimmt das sicherlich. Aber auch nach amerikanischem Recht? Und ich gehe mal davon aus, dass die Einreise in die USA sich nach amerikanischem Recht richtet, oder sehe ich das falsch?

Allerdings hat der amerikanische Immigration Officer keinen Einblick in deutsche Strafakten. Unterm Strich dürfte es also wirklich keine Probleme geben, wenn man Nein ankreuzt.

Aaronp

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Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
« Antwort #152 am: 03.03.2010, 14:46 Uhr »
Wie du das handhabst bleibt im Endeffekt deine Entscheidung. Schau mal auf die Seite

http://vienna.usembassy.gov/de/embassy/cons/niv_waiver.htm

Zitat
Personen, die jemals wegen eines Vergehens oder Verbrechens festgenommen wurden oder eines Vergehens oder Verbrechens schuldig gesprochen wurden (einschließlich Drogenhandel).


Danach würde ein Schuldspruch ausreichen.

Gruß
Aaronp

PhilippJFry

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Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
« Antwort #153 am: 03.03.2010, 14:59 Uhr »
http://vienna.usembassy.gov/de/embassy/cons/niv_waiver.htm

Zitat
Personen, die jemals wegen eines Vergehens oder Verbrechens festgenommen wurden oder eines Vergehens oder Verbrechens schuldig gesprochen wurden (einschließlich Drogenhandel).

Danach würde ein Schuldspruch ausreichen.

Meines Wissens führt nicht jede Festnahme oder jeder Schuldspruch wegen jedes Vergehens oder Verbrechens dazu, dass man ein Visum braucht. Allerdings reicht jede Verhaftung oder jeder Schuldspruch wegen BTM-Verstößen aus, vgl.

Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude or a violation related to a controlled substance; or been arrested or convicted for two or more offenses for which the aggregate sentence to confinement was five years or more; or been a controlled substance trafficker; or are you seeking entry to engage in criminal or immoral activities?

Auf der anderen Seite haben die USA keinen automatischen Zugriff auf deutsche Akten. Muss jeder selbst wissen.

OBI

  • Gast
Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze ?
« Antwort #154 am: 03.03.2010, 15:26 Uhr »
Danke für die Infos,

ja was soll ich dazu sagen, ich habe nicht gehandelt nur konsumiert. Ich habe schon einiges gelesen das die auf keine Akten oder sogar auf das Bundeszentralregister zugreifen. Ich stelle mir halt die Frage wie die Officers bei so einem riesigen Ansturm täglich die leute rausfischen sollen die irgendwann mal wegen irgendwas am Hut gehabt haben.

Ich habe hier eher ein gutes Gefühl bei der Sachen. Ich glaube schon das die dort auf irgendwelche Karteien zugreifen können auf jeden fall auf die most wanted People .

Ich habe mal google benutzt ob irgend jemand abgewiesen worden ist. leider hatte ich keine treffer. Es war einer dabei der 2 gram Weed im Socken versteckt hatte, aber ist ist mal wirklich selten blöd.

Wie gesagt ich mache mir da eher nicht so die sorge aber fragen kostet ja nix.

Wie sieht das denn aus wenn ich dieses ESTA ausfülle?! Da kommt ja ein feedback von der ESTA, damit wird doch schon gesagt ob du darfst oder nicht.Auf welche Karteien greifen die denn zu? Oder wie läuft es genau?

Grüße

PeterPan

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #155 am: 03.03.2010, 16:09 Uhr »
Zitat
Da bin ich mir nicht so sicher. Nach deutschem Recht stimmt das sicherlich. Aber auch nach amerikanischem Recht? Und ich gehe mal davon aus, dass die Einreise in die USA sich nach amerikanischem Recht richtet, oder sehe ich das falsch?

Hallo
tja - auf jeden Fall geh` ich mal davon aus, dass bei der Einreise amerik. Recht gilt - inwieweit allerdings davon deutsches Recht "beschnitten" wird - darüber gibt es (auch im Web) keine klare Aussage!  (Natürlich muss ich mich in den Staaten selbst an diese Regeln halten - aber wie ich denke - in den Staaten).

Es gibt aber auch Gesetze, nach denen ein Mensch in den Staaten verurteilt wird - damit also auch vorbestraft ist - und für das selbige "Vorgehen" (Vergehen kann ich nicht schreiben) bleibt man in Deutschland vollkommen unbehelligt.

Alkohol öffentlich mit sich tragen, Kinder unbeaufsichtigt lassen, nackt vor einem Kind (ganz kurios -im eigenen Haus nackt von einem vorbeispazierenden Kind gesichtet - war im TV) wenn ich hier in D eine Flasche oder Dose Bier trinke ist das doch normal - im Schwimmbad oder Sauna sitze ich nackt - auch wenn Kinder dabei sind - wäre demnach dann auch etwas, was ich in D vollkommen ungeniert leben kann in den Staaten dafür aber belangt werde.

In den USA ist eine Vorstrafe sozusagen "lebenslänglich" in Deutschland wird man über einen gewissen Zeitraum wohl vorbestraft sein - aber nach Tilgung sämtlicher Einträge darf man sich eben als NICHT vorbestraft bezeichnen. Und diese Gesetze macht man ja nicht einfach so, damit ein anderer Staat drauf hustet. Ist so mein Gedanke gerade.

Ich möchte hier keine Straftat schönreden - glaube aber kaum, dass ein ehemaliger "Dieb" oder Koksbesitzer eine  große Gefahr für die Staaten darstellt; und darum geht es doch letztendlich - um die Terroristen - wie will man die denn in der ganzen DAtenflut raussuchen oder gar finden?  

Auchgibt es wohl ganz unterschiedliche Auffassungen was die Tat selbst anbelangt
aus niederen Beweggründen - moral. verwerflich etc......das ist doch auch eigene Interpretation - von Land, von Staat

Ich spreche nun von den Jugendsünden- nicht von Mord, schweren Raubüberfällen, heftige Körperverletzungen - ich glaube, so ganz hundertprozent kann da niemand Auskunft geben - die Botschaft nicht, der Anwalt nicht - das Netz auch nicht.

Gruß Miss Doubtfire


PeterPan

  • Gast
Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
« Antwort #156 am: 03.03.2010, 16:12 Uhr »
Zitat
Wie sieht das denn aus wenn ich dieses ESTA ausfülle?! Da kommt ja ein feedback von der ESTA, damit wird doch schon gesagt ob du darfst oder nicht.Auf welche Karteien greifen die denn zu? Oder wie läuft es genau?

Hallo,

Esta habe ich binnen Sekunden "bewilligt" bekommen. Es ist eine Bestätigung aber keine hundertprozentige Erlaubnis einreisen zu dürfen. Das entscheidet der Officer der dann vor dir sitzt!

Gruß Miss Doubt

Kauschthaus

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Re: Einreise USA keine Vorstrafen da unter 90 Tagessätze
« Antwort #157 am: 03.03.2010, 16:22 Uhr »
Hallo OBI,

ich werde Deine Frage an den oben verlinkten Thread anhängen.

Da ich dir als Gast aber keine PN schicken kann, um das mitzuteilen, lasse ich den Thread hier noch eine Weile getrennt. Ich nehme einfach an, dass Du das dann lesen wirst.

Grüße, Petra
Wenn DAS die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!

OBI

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #158 am: 04.03.2010, 16:06 Uhr »
Hallo, ich sage es mal so.

Ich hier in Deutschland werde mit meiner Straftat unter 91 Tagessätzen als nicht vorbestraft gesehen. Wenn ich nun in die USA einreise und mir erstmal die Gesetzeslage der USA ansehen muss um bloß nicht in ESTA falsche angaben zu machen würde ich ja bekloppt werden.
Ich habe heute mal auf doof meinen Arbeitskollegen gefragt der wöchentlich in den USA ist ob die Officers so übelst streng sind wie hier gemeint wird, meinte er nur jede einreise die er macht wird ohne Probleme genehmigt. Die Amis sollen eher froh sein dass wir D zu denen kommen und unser € mitbringen, da deren Money ja eh nix Wert is. Der Officer fragt 2-3 blöde Fragen scannt die Augen und die Finder ab dann gibt den Stempel, fertig. Sollte natürlich jemand mit langem Bart und Gewand auftauchen ( ich meine jetzt nicht den Weihnachtsmann ) der nur einen Hinflug gebaucht hat, würde es Probleme geben. Ich denke einfach es wird hier alles sehr überbewertet und Angstmache. Ich hab jedenfalls keine, da ich mich ja auf meinen Urlaub freuen möchte.

Jedenfalls werde ich alle Fragen mit NEIN beantworten, da ich mich ja mit dem USA Recht nicht auskenne und auch einfach nur Urlaub machen möchte, PUNKT.
Ich werde dann berichten wie es war das hier eventuell auch mal jemand seinen Senf dazu geben kann, weil hier wirklich nur gesundes Halbwissen im Raum steht.

Also macht euch nicht so viele Gedanken, fliegt hin wenn Ihr nicht gerade von Interpol oder vom FBI gesucht werdet und macht euch schöne Urlaubstage.!

Grüße

 

PhilippJFry

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #159 am: 04.03.2010, 16:32 Uhr »
Ich hier in Deutschland werde mit meiner Straftat unter 91 Tagessätzen als nicht vorbestraft gesehen. Wenn ich nun in die USA einreise und mir erstmal die Gesetzeslage der USA ansehen muss um bloß nicht in ESTA falsche angaben zu machen würde ich ja bekloppt werden.

Naja, wenn ein Ausländer nach Deutschland einreisen will, muss er sich auch zuerst über die Gesetzeslage in Deutschland (genauer: Ausländerrecht bzw. Einreisebestimmungen) kundig machen. Und das gilt für jedes Land der Erde.


Ich habe heute mal auf doof meinen Arbeitskollegen gefragt der wöchentlich in den USA ist ob die Officers so übelst streng sind wie hier gemeint wird, meinte er nur jede einreise die er macht wird ohne Probleme genehmigt.

Ich kann mich nicht erinnern, dass hier irgendjemand gesagt hat, dass die Officers übelst streng sind. Wir haben nur auf Fragen geantwortet. Die Fragen waren, ob man bei Vorliegen bestimmter Vorstrafen bzw. Verurteilungen die einschlägige Frage mit "Nein" beantworten kann. Kann man natürlich und wie gesagt sieht der Einwanderungsbeamte nicht an seinem Bildschirm, ob jemand in Deutschland verurteilt wurde. Aber das Ankreuzen von "Nein" ist dann trotzdem eine falsche Antwort. Sollen wir hier einfach den Fragestellern die Unwahrheit sagen? Das Risiko muss jeder für sich selbst abwägen und alle hier haben deutlich gemacht, dass sie das Risiko für äußerst gering bzw. nicht vorhanden einschätzen. Aber es bleibt - wenn auch ohne jede Sanktion - eine falsche Antwort. Dabei geht es natürlich nicht darum, irgendjemanden moralisch zu verurteilen, im Gegenteil. Man kann auch mit guten Gründen die amerikanischen Einreiseformalitäten für übertrieben halten. Aber sie sind nun mal so wie sie sind.

Jack Black

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!
« Antwort #160 am: 04.03.2010, 16:54 Uhr »
Da bin ich mir nicht so sicher. Nach deutschem Recht stimmt das sicherlich. Aber auch nach amerikanischem Recht? nd ich gehe mal davon aus, dass die Einreise in die USA sich nach amerikanischem Recht richtet, oder sehe ich das falsch?

Das siehst Du insofern falsch, als dass die Beurteilung, ob es sich bei dem begangenen Delikt um eine Straftat handelt oder nicht, sich selbstverständlich nach dem Ursprungsland und dem dort gesprochenen Urteil richtet und nicht danach, wie eine vergleichbare Tat vielleicht(!) in den USA hätte abgeurteilt werden können. Das ist einfach vollkommen unmöglich, jegliche Handlung seines eigenen Lebens einer hypotetischen Betrachtung zu unterwerfen, ob sie im gastgebenden Land vielleicht eine Straftat hätte darstellen können.

Das ist ungefähr so (um auch den anderen Punkt zu erwähnen, dass man sich als Gast an das Gastgeberland zu orientieren hätte), als wenn ein Moslem mit mehreren Frauen sich bei Einreise in Deutschland dem Haftrichter vorstellig macht, weil hier Vielweiberei nicht erlaubt ist, er diese aber zu Hause betreibt. Und im Gegenzug wandern wir Deutsche mit Anstand und Freude in islamische Gefängnisse bei Grenzüberschreitung, weil wir zu Hause Alkohol getrunken haben und das auch noch öffentlich.

Es kann doch gar nicht anders gehen als die Urteile (und nicht die Taten) zur Bewertung heranzuziehen, die ausgesprochen und verhängt wurden.

pierremw

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #161 am: 04.03.2010, 17:52 Uhr »
Hi,

Zitat von: Gast
Ich denke einfach es wird hier alles sehr überbewertet und Angstmache. Ich hab jedenfalls keine, da ich mich ja auf meinen Urlaub freuen möchte.

Jedenfalls werde ich alle Fragen mit NEIN beantworten, da ich mich ja mit dem USA Recht nicht auskenne und auch einfach nur Urlaub machen möchte, PUNKT.
Ich werde dann berichten wie es war das hier eventuell auch mal jemand seinen Senf dazu geben kann, weil hier wirklich nur gesundes Halbwissen im Raum steht.

Wieder einmal jemand, der als Antwort auf seine Frage nicht das gelesen hat, was er lesen wollte, nämlich: 'Klar, fahr' nur, schreib' auf die grüne Pappe was du möchtest, alles kein Problem, schönen Urlaub!' und dann diejenigen heruntermacht, die helfen wollten, bzw. ihre Meinung zum Thema kundgetan haben. Das Forum kann nun einmal keine verbindlichen Rechtsauskünfte geben und ist auch (noch) nicht mit den US-Einwanderungsbehörden verlinkt. :wink:
Never underestimate an old man with drumsticks!


PhilippJFry

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Re: !
« Antwort #162 am: 04.03.2010, 20:16 Uhr »
Hi Jack,

ich befürchte, wir reden aneinander vorbei.


Das siehst Du insofern falsch, als dass die Beurteilung, ob es sich bei dem begangenen Delikt um eine Straftat handelt oder nicht, sich selbstverständlich nach dem Ursprungsland und dem dort gesprochenen Urteil richtet und nicht danach, wie eine vergleichbare Tat vielleicht(!) in den USA hätte abgeurteilt werden können. Das ist einfach vollkommen unmöglich, jegliche Handlung seines eigenen Lebens einer hypotetischen Betrachtung zu unterwerfen, ob sie im gastgebenden Land vielleicht eine Straftat hätte darstellen können.


Das ist natürlich richtig, aber das meinte ich gar nicht. Mir ging es nicht darum, dass jemand etwas getan hat, was in D legal und in den USA illegal ist. Sondern darum, dass ja anscheinend bei manchen Verurteilungen in Deutschland vorliegen, die aber nicht (mehr) im Führungszeugnis sind. Aber auch bei einer Nichteintragung oder nach einer Tilgung bleibt die Tatsache einer Verurteilung bestehen, und im Falle von moral turpitude oder Drogenvergehen wird im Formular gefragt, ob eine Verhaftung oder Verurteilung bestand und nicht danach, wie lange diese her ist oder ob diese noch im Führungszeugnis steht.


freddy

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Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #163 am: 29.03.2010, 20:33 Uhr »
Hi...

WAHNSINN...das zieht sich ja schon bald über JAHRE aund es wird eumdiskutiert bis es WEH tut !!
Sooo viele Oberlehrer wie hier findet man ja woanders auch nicht leicht. FAKT : HUDERTE VON HELLS ANGELS Mitgleider fliegen JÄHRLIUCH zu diversen Treffen und Veranstaltungen (denke da noch nichtmal an die Harley Day´s etc etc)
Zig Zig Vorbestrafte wie Boris Becker oder oder oder fliegen tgl in die USA
Ein Kollege aus unserer Firma dürfte an die 20 Vorstrafen haben..er fliegt mit dem VISA Waver Programm JEDES JEAHR DREIMAL in die Staaten.
ICH würde JEDEM raten alles schön mit Nein anzukreuzen ..dem Officer nett in die Kamera zu lächeln und 2 minuten später bist du drin im Land der großen Freihaeit.

JEDER der sich die Mühe macht ein Visum zu besorgen und das damit verbunden ENORM HOHE Risiko eingeht KEINES ZU BEKOMMEN, den halte ich für :::XXX::: wenn ihr wisst was ioch meine !!

Liebe Grüeß und nix für ungut

Fred

Rechtsfachwirt

  • Gast
Re: Einreise in die USA mit Vorstrafe
« Antwort #164 am: 27.04.2010, 17:53 Uhr »
Hallo Zusammen! Habe jetzt den kompletten Thread gelesen... eeendlos!

Meine Frage wurde leider nicht beantwortet, ich kann aber dafür euch eine beantworten! und zwar eindeutig!

Es wurden oftmals fragen gestellt, ob man überhaupt vorbestraft ist und wie das ist, wenn die Strafe gelöscht wurde.

1. Bin ich vorbestraft?

Bei Geldstrafen bis zu 90 Tagessätzen sowie Freiheitsstrafen bis zu 3 Monaten bist du NICHT vorbestraft. Ebenso bei Jugendstrafen bis zu 2 Jahren bist du NICHT vorbestraft!

Nicht vorbestraft bedeutet: du DARFST bei dem Formular "nein" ankreuzen, denn diese Daten sind praktisch nicht vorhanden und werden niemals weitergeleitet, nicht innerhalb Deutschland und schon gar nicht an außerhalb Deutschland.

Selbst wenn dich also der USA Beamte genauer überprüfen will und die Daten aus Deutschland anfordert, wird er einen negativ Vermerk bekommen - also dass du nicht vorbestraft bis in Deutschland - und woanders natürlich auch nicht.

2. Bin ich immer noch vorbestraft?

(Fast) Jede Vorstrafe wird irgendwann wieder gelöscht. Die einen früher, die anderen später. Und wenn die Zeit gekommen ist und die letzte (!) Vorstrafe gelöscht ist (denn solange bleiben alle anderen noch bestehen), dann bist du NICHT vorbestraft.

Du darfst also "nein" ankreuzen.

Diese Frage kann sich jeder ganz einfach ohne viel Recherche beantworten, in dem er zum KVR oder einer Nebenstelle geht und für ich glaube 13 EUR ein polizeiliches (!) Führungszeugnis beantragt. Steht darin etwas, ist man vorbestraft, wenn nicht, dann nicht.

Soviel zum rechtlichen Status bzgl. Vorstrafe.


Was ich selbst gern gewusst hätte: Gibt es nicht noch mehr Leute, die kürzlich erst eingereist sind MIT Vorstrafe und darüber berichten können?