Hi Claudia,
vorweg eine kleine Korrektur,
der grüne Abschnitt ist keine Zollerklärung sondern der Abschnitt des I-94 Formulars das dem Immigration Service zur Verfügung gestellt wird.
Aber Du hast die Tatsachen richtig erkannt, formal liegt ein Verstoss gegen die Einreisebestimmungen vor, was zu einer Ablehnung bei der nächsten Einreise führen kann.
Dass es, wie bei Stefans Frau geklappt ist zwar schön, aber nicht garantiert. Und rechtliche Möglichkeiten gegen die Entscheidung des Immigration Officer gibt es keine.....
Um diesem Notstand abzuhelfen sollte sich Dein Freund an die US-Botschaft in Berlin oder an das Generalkonsulat (Frankfurt / Hamburg) wenden, den Fall schildern und wenn er noch hat einen Nachweis seiner "Ausreise" also z.B. einen Bordkartenabschnitt nebst Identitätsnachweis (Reisepasskopie) einreichen. Dann kann die entsprechende Registrierung noch erfolgen. Die Eingabe kann auch direkt an den
U.S. Immigration and Naturalization Service
425 I Street, N.W.
Washington, D.C. 20536
U.S.A.
erfolgen.
Vom Gefühl her würde ich aber die Botschaft oder das Konsulat vorziehen.
(Diese Nachricht wurde am 10.01.02 um 15:43 von Peter geändert.)