Beweisen muss man dem KK-Unternehmen ueberhaupt nichts, auch wenn Dieb und Kunde sich gleichzeitig in China befinden und die KK benuetzen. Sie brauchen ja auch nur die Unterschrift zu vergleichen. Bei Transaktionen ohne Unterschrift wird dem Kunden geglaubt. Die Beweislast liegt beim KK-Unternehmen. Es bleibt denen auch nichts anderes uebrig, sonst wuerde niemand mehr Kreditkarten benuetzen.
Ja das stimmt. Habe ich ja grundsätzlich nicht in Abrede gestellt... mir fällt nur ein recht aktuelles Urteil in Bezug auf die ec-Karte und PIN ein, stark verkürzt und hoffentlich soweit inhaltlich korrekt - habe es leider gerade nicht vorliegen:
Eine Dame bekam eine ec-Karte der Bank, obwohl sie keine wollte und eine normale Bankkarte zum Abholen der Kontoauszüge ausgereicht hätte. Daher wollte sie auch keine PIN. Diese wurde von ihr nie abgeholt, was die Filiale bestätigte. Sie kann also ihren PIN nicht gekannt haben.
Die Karte wurde missbraucht, mit Hilfe eines PINs... des richtigen PINs. Nach ständiger Rechtsprechung wird angenommen - wenn der PIN benutzt wurde - der Karteninhaber ist (grob) fahrlässig mit seinem PIN umgegangen und haftet daher. Hier konnte die Karteninhaberin aber gar nicht die PIN weitergeben, da sie sie selbst nicht kannte. Trotzdem war das Urteil gegen sie.
D.h. im Fall China könnte es doch sein, dass es ein Onlinekauf war (keine Unterschrift) und es evtl. vor Gericht geht. Auch wenn eigentlich alles dafür spricht, dass man nicht haftet, könnte man doch die Gefahr sehen, dass die Richter ähnlich "seltsam" wie bei der Dame urteilen. Wobei ich grundsätzlich den Banken hier insoweit vertraue, wenngleich - wie oben geschrieben - es mir seltsam erscheint, dass man einen Schaden in Kauf nimmt anstatt vorher zu handeln, auch wenn es möglicherweise mehr kostet - aber eben auch mehr Vertrauen schaffen könnte.