Ich habe dann auch mal in meinen Pässen nachgschaut. Meistens wird ja kein Ausreisedatum eingetragen. Aber wenn, dann waren das bei mir, wenn man den Einreisetag mitzählt immer 91 Tage. Also dürfte es ziemlich klar sein, dass die Ausreise spätestens an dem Tag erfolgen muss, der 90Tage nach dem Einreisedatum folgt.
Ist eigentlich auch logisch, dass man bei Berechnung der Dauer einer Frist, den ersten Tag nicht mitrechnen darf.