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Autor Thema: Schnäppchen und Zoll BRD  (Gelesen 30494 mal)

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frontloop33

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #75 am: 31.08.2007, 09:21 Uhr »
was passiert denn, wenn ich für jemanden was mitbringe?

Sprich,
Person A bestellt was im Internet (und zahlt per CC oder so) und lässt es zu Person B liefern (in den USA).
Person B bringts dann nach Deutschland mit, weiß aber nicht wieviel des Zeug / Produkt gekostet hat.

Wer ist wie "dran", wenn Person B quasi erwischt wird - ohne wie gesagt, den Preis zu kennen.

magnum

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #76 am: 31.08.2007, 09:27 Uhr »
Rein vom Gefühl her würde ich sagen, daß Person B die Probleme bekommt. Ich glaube nicht, daß sich der Zoll darauf einlässt, wenn Person B sagt, er handele nur im Auftrag von Person A

bigsur1997

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #77 am: 31.08.2007, 09:36 Uhr »
Hallo,

Zitat:
"Die Reisemitbringsel dürfen ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch des Reisenden, für Angehörige seines Haushalts oder als Geschenk bestimmt sein. Ein entgeltliches Mitbringen für andere ist somit nicht möglich.
Die Waren dürfen keinesfalls zu gewerblichen Zwecken bestimmt sein."

Quelle: www.zoll.de

viele grüße

magnum

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #78 am: 31.08.2007, 09:54 Uhr »
Das beantwortet aber nicht die Frage.

Es kann ja sein, daß Person B das unentgeltlich mitbringt ;)

NickMUC

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #79 am: 31.08.2007, 10:55 Uhr »
was passiert denn, wenn ich für jemanden was mitbringe?

Sprich,
Person A bestellt was im Internet (und zahlt per CC oder so) und lässt es zu Person B liefern (in den USA).
Person B bringts dann nach Deutschland mit, weiß aber nicht wieviel des Zeug / Produkt gekostet hat.

Wer ist wie "dran", wenn Person B quasi erwischt wird - ohne wie gesagt, den Preis zu kennen.


B ist dran – dem Zoll ist es vermutlich (und zu Recht) völlig schnuppe, wer wann was wie bestellt oder gekauft hat: der Importeur (also B) ist für die Verzollung zuständig. Und auch dafür, dass er eine ordnungsgemäße Rechnung vorlegen kann. Eigentlich ziemlich logisch...
Grüße,
Nick
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(Garry Winogrand)

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bigsur1997

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #80 am: 31.08.2007, 11:05 Uhr »
Hallo,

Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
TITEL XI
WAREN IM PERSÖNLICHEN GEPÄCK VON REISENDEN
ARTIKEL 45
( 1 ) VON DEN EINGANGSABGABEN BEFREIT SIND VORBEHALTLICH DER ARTIKEL 46 BIS 49 [Zigaretten, Alkohol,...Ergänzung von mir] DIE AUS EINEM DRITTLAND EINGEFÜHRTEN WAREN IM PERSÖNLICHEN GEPÄCK VON REISENDEN , SOFERN ES SICH UM EINFUHREN OHNE KOMMERZIELLEN CHARAKTE HANDELT .
( 2 ) IM SINNE VON ABSATZ 1 GELTEN ALS
A ) " PERSÖNLICHES GEPÄCK " : SÄMTLICHE GEPÄCKSTÜCKE , DIE DER REISENDE BEI SEINER ANKUNFT IN DER GEMEINSCHAFT DER ZOLLSTELLE GESTELLT , SOWIE DIE GEPÄCKSTÜCKE , DIE ER SPÄTER BEI DERSELBEN ZOLLSTELLE GESTELLT , WOBEI ER NACHWEISEN MUSS , DASS SIE BEI SEINER ABREISE BEI DER GESELLSCHAFT , DIE IHN AUS DEM HERKUNFTS-DRITTLAND IN DIE GEMEINSCHAFT BEFÖRDERT HAT , ALS REISEGEPÄCK AUFGEGEBEN WURDEN .
UNBESCHADET VON ARTIKEL 112 ABSATZ 1 BUCHSTABE B ) GEHÖREN TRAGBARE RESERVEBEHÄLTER , DIE KRAFTSTOFF ENTHALTEN , NICHT ZUM PERSÖNLICHEN GEPÄCK ;
B ) " EINFUHREN OHNE KOMMERZIELLEN CHARAKTER " : EINFUHREN , DIE
- GELEGENTLICH ERFOLGEN UND
- SICH AUSSCHLIESSLICH AUS WAREN ZUSAMMENSETZEN , DIE ZUM PERSÖNLICHEN GE - ODER VERBRAUCH VON REISENDEN ODER DEN ANGEHÖRIGEN IHRES HAUSHALTS ODER ALS GESCHENK BESTIMMT SIND ; DABEI DÜRFEN DIESE WAREN WEDER IHRER ART NOCH IHRER MENGE NACH ZU DER BESORGNIS ANLASS GEBEN , DASS DIE EINFUHR AUS GESCHÄFTLICHEN GRÜNDEN ERFOLGT .

--soweit die Theorie; ist der Wert der bestellten Ware unter 175 € fällt es zwar nicht unter die Zollbefreiung für Reisende - aber  wenn sich die Ware unverpackt ( also kein Paket, Päckchen mit der Adresse von A ) und B nichts von dem "Transport" erzählt wird  B wohl unbehelligt einreisen können.
Wenn B bei einer Befragung von dem Transport für  A erzählt ist er für die Einfuhr verantwortlich: es ist in seinem Gepäck, folglich sind Eingangsabgaben zu erheben.

viele grüße

mrh400

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #81 am: 31.08.2007, 11:23 Uhr »
Hallo,
Erstmal: warum die Aufregung ?
wo ist da Aufregung? Ich habe nur hinterfragt, weil wir bislang immer nur auf Sekundärquellen Bezug genommen hatten.

Da braucht man nur mal den Sinn der Regelung zu hinterfragen, die Formulierungen und Begrifflichkeiten genau zu lesen und sich die Frage stellen, ob es logisch wäre..... Aber wahrscheinl. ist das eine Denkweise die man gerade durch das Jura- Studium und die Praxis so im Blut hat..... :wink:
mit Verlaub, ich habe auch mal ganz passable Ergebnisse in meinen Staatsexamina zuwegegebracht und erlaube mir gerade deswegen zu hinterfragen, zumal
=> Umkehrschlüsse bekanntermaßen nicht die einzige zulässige Methode sind
=> das von Dir geforderte genaue Lesen des Begriffs Freigrenze im Steuerrecht eigentlich zu einem eindeutigen Ergebnis führt - sinnigerweise wird dieser Begriff in dem von bigsur aufgefundenen Gesetzestext auch nicht verwendet (sondern der richtige Begriff Freibetrag, allerdings mit der Einschränkung hinsichtlich der Teilbarkeit der Gegenstände) sondern nur in den Verlautbarungen des Zoll
=> dies eines von vielen Beispielen ist, daß im Steuerrecht (wozu auch der Zoll gehört) die Frage nach der Logik oder den Begrifflichkeiten oft genug nicht weiterhilft

ARTIKEL 48
ÜBERSTEIGT DER GESAMTWERT MEHRERER WAREN IM BESITZ EINES REISENDEN DIE IN ARTIKEL 47 GENANNTEN FREIBETRAEGE , SO GILT DIE BEFREIUNG BIS ZUR HÖHE DIESER FREIBETRAEGE FÜR DIEJENIGEN WAREN , DIE BEI GESONDERTER EINFUHR VON DEN EINGANGSABGABEN BEFREIT GEWESEN WÄREN ; EINE AUFTEILUNG DES WERTES DER EINZELNEN WAREN IST HIERBEI NICHT ZULÄSSIG .
 
Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen
Endlich mal eine primäre Rechtsquelle; danke! (eigentlich hätte ich mich ja selbst auf die Suche machen können  :oops:). Das ist jetzt eindeutig.

Das hat mich jetzt zur weiteren Suche veranlaßt. Ergebnis:

Zollverordnung
§ 29 Pauschalierte Abgabensätze
(1) 1Für einfuhrabgabenpflichtige Waren im Sinne des § 1 Abs. 1 Satz 3 des Zollverwaltungsgesetzes, die
1.von Reisenden gelegentlich und ausschließlich zum persönlichen Gebrauch oder Verbrauch, für ihren Haushalt oder als Geschenk in ihrem persönlichen Gepäck eingeführt werden oder
...
und deren Wert je Reisender oder je Sendung 350 Euro nicht übersteigt, werden die Einfuhrabgaben nach den in Absatz 2 festgesetzten pauschalierten Sätzen erhoben.
...

Zollverwaltungsgesetz
§ 1 Aufgaben der Zollverwaltung
(1) ...3Einfuhr- und Ausfuhrabgaben im Sinne dieses Gesetzes sind die im Zollkodex geregelten Abgaben sowie die Einfuhrumsatzsteuer und die anderen für eingeführte Waren zu erhebenden Verbrauchsteuern. 4Zollkodex im Sinne dieses Gesetzes ist die Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 302 S. 1, 1993 Nr. L 79 S. 84, 1996 Nr. L 97 S. 38), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 2700/2000 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. November 2000 (ABl. EG Nr. L 311 S. 17), in der jeweils geltenden Fassung. 5Zollkodex-Durchführungsverordnung im Sinne dieses Gesetzes ist die Verordnung (EWG) Nr. 2454/93 der Kommission vom 2. Juli 1993 mit Durchführungsvorschriften zu der Verordnung (EWG) Nr. 2913/92 des Rates vom 12. Oktober 1992 zur Festlegung des Zollkodex der Gemeinschaften (ABl. EG Nr. L 253 S. 1, 1994 Nr. L 268 S. 32, 1996 Nr. L 180 S. 34, 1997 Nr. L 156 S. 59, 1999 Nr. L 111 S. 88), zuletzt geändert durch die Verordnung (EG) Nr. 881/2003 der Kommission vom 21. Mai 2003 (ABl. EU Nr. L 134 S. 1), in der jeweils geltenden Fassung.


Das löst für mich (auch unter Hinzuziehung des Zollkodex) aber ehrlich gesagt noch nicht eindeutig die Frage, ob die mitgebrachten Waren nicht doch grundsätzlich abgabenpflichtig bleiben, auch wenn in Anwendung der Freibeträge Abgaben nicht erhoben werden. Wenn dies der Fall ist, wäre dieses Beispiel falsch
Bsp: Du bringst 21 Jeans a 21 EUR mit. 8 Jeans sind abgabefrei. Die restel. 13 mußt Du verzollen, da Du die amit 273,- EUR an Wert für abgabepflichtige Waren hast, kann dies pauschal verzollt werden.
und diese Aussage richtig:
Waren von 175 € bis 350 € können nach pauschalen Abgabensätzen "verzollt" werden- müssen aber nicht - wenn der Reisende die Verzollung nach dem Zolltarif beantragt.
Ich tendiere zu letzterem  :)
Gruß
mrh400

bigsur1997

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #82 am: 31.08.2007, 11:54 Uhr »
Hallo,

@ mrh 400 : " Du bist ein Erbsenzähler "

-- aber du hast natürlich recht mit dem hinterfragen von manchmal "wischiwaschi"-Texten.

Recht hast du auch mit dem " grundsätzlich abgabepflichtig ".

Der Einfuhrumsatzsteuer unterliegt die Einfuhr von Gegenständen aus einem Drittlandsgebiet in das Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG).

Durch Rechtsverordnungen können - zur Erleichterung / Anpassen an neue Lebensumstände  - Ausnahmen gemacht werden.

viele grüße

ps: Die im Beispiel genannten 21 Jeans geben Anlass zur Besorgnis das die Einfuhr gewerblich erfolgt. Erzähl mal einem Zöllner das du 21 Jeans nur für dich eingekauft hast.

pps. Ich denke das mit diesem Exkurs nun das wichtigste zur Einfuhr gesagt worden ist.

playmaker11

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #83 am: 31.08.2007, 16:02 Uhr »
@BigSur: mrh spielt gern den advocatus diabolus obwohl er eigentlich nicht mehr wirklich im Bereich des Rechts, dessen Ausübung, Auslegung und Anwendung (sieht man davon ab, daß wir das irgendwo alle sind) tätig ist.
Wobei die Note im Staatsexamen nicht unbedingt was über die Alltagstauglichkeit der jur. Kenntnisse aussagt.  8)

Beispiel ?:
Zitat
Das löst für mich (auch unter Hinzuziehung des Zollkodex) aber ehrlich gesagt noch nicht eindeutig die Frage, ob die mitgebrachten Waren nicht doch grundsätzlich abgabenpflichtig bleiben, auch wenn in Anwendung der Freibeträge Abgaben nicht erhoben werden. Wenn dies der Fall ist, wäre dieses Beispiel falsch
Diese Frage dürfte durch die Begriffsverwendung "abgabefreie" und "abgabepflichtige" Waren eigentlich ziemlich genau Beantwortet sein. Aber wer es nicht sehen will, der sieht es auch nicht.

Und wenn Du Dich im Steuerrecht auskennst, dann weißt Du sicher auch, daß es dort auch sog. "Nichtbeanstandungstatbestände" gibt........

Aber beenden wir das - bevor die Mods hier die Diskussion beenden und nachher den Threat schließen.

Fazit: wer nichts falsch machen will, bringt nicht mehr Waren im Wert von 175,- EUR mit, wer es doch tut geht zum Zoll und meldet diese an.
No retreat, no surrender !

alex111

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #84 am: 01.09.2007, 03:53 Uhr »
Also ist es im Endeffekt so dass

1.) Bei unter 175 € - Frei von Abgaben
2.) Von 175 € bis 350 € - Pauschalisierung (also 13,5% vom Gesamtbetrag der Waren max. 47,50€ (das wären 13,5% von 350)
3.) Über 350 € - Gesonderte Verzollung der einzelnen Artikel
4.) Falls Waren teilbar (zb. 2 Jeans a 50 + 1 Hemd a 75 = 175€) nicht verzollen ...  falls nicht teilbar (zb. Objektiv 200€) verzollen!!

Beispiel:

15 T-Shirts a 10$ = 150$
2 Jeans a 29$ = 58$
1 Kurze Hose a 25$ = 25$
1 paar Schuhe a 40$ = 40$

Jetzt zähle ich praktisch das zusammen was so knapp wie möglich an die 175€ ranreicht, den Rest verzolle ich:

175€ = 236$ (welchen Kurs nehmen die eigentlich ???)

Also nehmen wir die 15 T-Shirts + das Paar Schuhe und die kurze Hose = 215$ = 159€

D.h. zu verzollen sind dann nur die 2 Jeans = 58€ = 42€

Nachzuzahlender Betrag: 5,8€

Liege ich hier mit meiner Rechnung/Behauptung/Meinung richtig ?

:)

lg,alex

PS: Ich bin hier nämlich fleissig am Einkaufen und würd gern an die maximalgrenze gehen, aber nicht über die pauschalisierung drüberkommen *g*
url=http://www.TickerFactory.com/]

[/url]

bigsur1997

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #85 am: 01.09.2007, 09:12 Uhr »
Hallo,

-- dein Beispiel ist richtig.

-- der Umrechnungskurs wird monatlich vorher festgelegt: Zur Zeit 1 € = 1,3493 $

http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/d2_zollwert/b0_umrechnungskurse/a0_eingabe/index.php

viele grüße

ps. heb deine Rechnungen auf, die brauchst du




alex111

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #86 am: 02.09.2007, 05:17 Uhr »
Durchsuchen die meinen Koffer auch wenn ich brav verzolle ?
url=http://www.TickerFactory.com/]

[/url]

salial

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #87 am: 03.09.2007, 16:29 Uhr »
Meine Kinder sind Samstag aus USA mit LH-Begleitservice zurueckgeflogen und wurden am Flughafen Nuernberg nach dem Anschlussflug aus FRA vom Zoll herausgewunken, zusammen mit der LH-Begleitung! Sie wurden erst nach Medikamenten und hochwertigen Guetern gefragt. Als sie diese Frage verneinten (mein Sohn gab brav seine Tube Icy-Hot Eisgel als MEdikament an  :D) wurden sie dreimal gefragt ob sie umziehen wuerden (wegen ihrer US-Reisepaesse die der Zoellner sehen wollte). Meine Kinder erklaerten ihm, nein, sie wohnen in D. Wollte er nicht glauben,da sie ja keine Aufenthaltserlaubnis im Pass haetten. Also meine Tochter die halbe Familiengeschichte aufgedroeselt: Mama Deutsche, PApa Ami, daher beide Staatsbuergerschaften. Warum sie dann mit dem amerik. Pass reisen wuerden? HAllo!!! Und ich die ganze Zeit aussen vor der Glasscheibe. Der Zoellner hat es dann wohl doch bleiben lassen, kein Gepaeck kontrolliert und die Kinder mit Begleitservice ziehen lassen.

Wie oft schmuggeln wohl Kinder mit gebuchtem Begleitservice?
Salial

playmaker11

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #88 am: 03.09.2007, 17:20 Uhr »
Hallo salial,
Du wirst lachen, aber (leider) nutzen viele Leute gerade diese vermeindliche Unverdächtigkeit von Kinder (und auch die Tatsache, daß die nicht strafmündig sind) aus.
No retreat, no surrender !

Aaronp

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #89 am: 03.09.2007, 17:25 Uhr »
Wenn diese Geschichte in den USA passiert wäre, dann gäbe es sofort wieder
ein Aufschrei wegen den Immigration Officers. Aber auch in D passiert so etwas.
Wenn auch "nur" den Zoll.  :wink:

Gruß
Aaronp