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Autor Thema: Schnäppchen und Zoll BRD  (Gelesen 30512 mal)

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playmaker11

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #60 am: 30.08.2007, 09:25 Uhr »
Hallo die Freigrenzen gelten nicht per se für Kinder !!! Insb. bei Alkohol und Tabak, aber auch sonst. Wie es im Einzelnen bei den USA ist, solltest Du Dir hier
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html mal ansehen.

Immer noch dran denken: Es gilt u.U. der Wert der Ware hier in Deutschland !!!
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mrh400

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #61 am: 30.08.2007, 09:28 Uhr »
Hallo,
Man benötigte keine Freigrenze, wenn diese dann nicht mehr geltend würde, wenn man was darüber hinaus einführt.
Das ist aber genau der Unterschied zwischen einer FreiGRENZE und einem FreiBETRAG (vgl. z.B. die Erläuterung hier):
überschreitet man eine Freigrenze ist regelmäßig der Gesamtbetrag steuerpflichtig
überschreitet man einen Freibetrag, kann man ihn immer noch vom Gesamtbetrag abziehen.

Den Umkehrschluß von freddykr kann ich zwar auch nachvollziehen; mich verwundert nur, daß er auf den offiziellen Seiten nirgends explizit dargestellt wird.

@Verena: Kinder haben auch jeweils die Freigrenze von 175 EUR; anders ist das bei den Freigrenzen von Alkoholika, Tabak etc, da gibt es jeweils ein Mindestalter.
Gruß
mrh400

freddykr

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #62 am: 30.08.2007, 09:37 Uhr »
Hallo,
Man benötigte keine Freigrenze, wenn diese dann nicht mehr geltend würde, wenn man was darüber hinaus einführt.
Das ist aber genau der Unterschied zwischen einer FreiGRENZE und einem FreiBETRAG (vgl. z.B. die Erläuterung hier):
überschreitet man eine Freigrenze ist regelmäßig der Gesamtbetrag steuerpflichtig
überschreitet man einen Freibetrag, kann man ihn immer noch vom Gesamtbetrag abziehen.

Den Umkehrschluß von freddykr kann ich zwar auch nachvollziehen; mich verwundert nur, daß er auf den offiziellen Seiten nirgends explizit dargestellt wird.
Ich hab mal einen Zöllner angeschrieben, den ich kenne. Sobald ich eine Antwort habe, erfahrt Ihr es als Erste. ;-)
Viele Grüße,
Danilo


Byteflight

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #63 am: 30.08.2007, 09:52 Uhr »
Hallo,
Man benötigte keine Freigrenze, wenn diese dann nicht mehr geltend würde, wenn man was darüber hinaus einführt.

Den Umkehrschluß von freddykr kann ich zwar auch nachvollziehen; mich verwundert nur, daß er auf den offiziellen Seiten nirgends explizit dargestellt wird.

Hi,

auf der von playmaker11 verlinkten Seite gibt es dafür eine eindeutige Aussage und ein passendes Beispiel. Die Seite ist vom Bundesministerium der Finanzen, also durchaus offiziell.

Zitat: "Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben"

Wenn du aber teilbare Waren (z.B 3 Hosen, 5 T-Shirts) einführst, könntest du die Waren, die innerhalb der Reisefreigrenze liegen (z.B. 3 Hosen+2 T-Shirts), zollfrei einführen und die anderen Waren (hier 3 T-Shirts) müsstest du dann verzollen.

Gruß
Steffen

mrh400

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #64 am: 30.08.2007, 10:19 Uhr »
Hallo,
Zitat: "Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben"

Wenn du aber teilbare Waren (z.B 3 Hosen, 5 T-Shirts) einführst, könntest du die Waren, die innerhalb der Reisefreigrenze liegen (z.B. 3 Hosen+2 T-Shirts), zollfrei einführen und die anderen Waren (hier 3 T-Shirts) müsstest du dann verzollen.
nur der erste Satz ist offizieller Text; der zweite ist der naheliegende Umkehrschluß. Warum wird der nicht offiziell dargestellt?
Gruß
mrh400

Byteflight

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #65 am: 30.08.2007, 10:48 Uhr »
Hallo,
Zitat: "Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben"

Wenn du aber teilbare Waren (z.B 3 Hosen, 5 T-Shirts) einführst, könntest du die Waren, die innerhalb der Reisefreigrenze liegen (z.B. 3 Hosen+2 T-Shirts), zollfrei einführen und die anderen Waren (hier 3 T-Shirts) müsstest du dann verzollen.
nur der erste Satz ist offizieller Text; der zweite ist der naheliegende Umkehrschluß. Warum wird der nicht offiziell dargestellt?

Hi,

auf der o.g. Seite findet man "Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten." Auf der hinter dem Link stehenden Seite (ich hätte gerne den Link gepostet, darf es aber nicht, weil ich nicht angemeldet bin) findet man:

"Bei der Einreise aus einem Drittland müssen Sie Reisemitbringsel, die die Mengen- oder Wertgrenzen überschreiten, bei einem Zollbeamten mündlich anmelden. Dieser berechnet die dafür anfallenden Einfuhrabgaben."

Daraus habe ich den zweiten Satz meines vorherigen Postings abgeleitet. Ich bin allerdings auch weder mit dem Zoll verheiratet, verschwägert, verwandt, .. noch habe ich sonst irgendetwas mit dem Zoll zu tun ;-)

Gruß
Steffen

P.S. Ich hätte mich gerne angemeldet (what if you could), aber das funktioniert hier auf dem Firmenrechner nicht. Ich habe bisher alles, was ich wissen wollte über die Suchfunktion gefunden, daher bisher keine Postings von mir.
P.P.S Samstag geht es für 4 Wochen mit dem Camper in den Westen auf Hochzeitsreise   :rv:

salial

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #66 am: 30.08.2007, 10:57 Uhr »
Glaub ich nicht. Ich hatte mal einen Bericht gesehen über das Mitbringen von Zigarettenstangen. Da kann man ja 2 Stück zollfrei einführen. Weitere muss man verzollen. Da muss man auch nicht alle verzollen, sondern nur die, die die Freigrenze übersteigen.
Zwar nicht betr. der eigentlichen Fragestellung, aber da oben erwähnt:

Achtung: Soweit ich weiß, ist nur eine Stange Zigaretten zollfrei erlaubt und nur für Personen die mind. 17 Jahre alt sind.
(200 Zigaretten sind 1 Stange, oder?)

LG
Salial

freddykr

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #67 am: 30.08.2007, 11:09 Uhr »
Hallo,
Man benötigte keine Freigrenze, wenn diese dann nicht mehr geltend würde, wenn man was darüber hinaus einführt.
Das ist aber genau der Unterschied zwischen einer FreiGRENZE und einem FreiBETRAG (vgl. z.B. die Erläuterung hier):
überschreitet man eine Freigrenze ist regelmäßig der Gesamtbetrag steuerpflichtig
überschreitet man einen Freibetrag, kann man ihn immer noch vom Gesamtbetrag abziehen.

Den Umkehrschluß von freddykr kann ich zwar auch nachvollziehen; mich verwundert nur, daß er auf den offiziellen Seiten nirgends explizit dargestellt wird.
Ich hab mal einen Zöllner angeschrieben, den ich kenne. Sobald ich eine Antwort habe, erfahrt Ihr es als Erste. ;-)

So, Antwort vom Zöllner ist da (nach Rücksprache im Kollegenkreis):
Bei 4 Jeans a 50€ muss nur die Vierte verzollt werden, da diese die Freigrenze übersteigt.
Viele Grüße,
Danilo


mrh400

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #68 am: 30.08.2007, 11:20 Uhr »
Hallo,
danke für die Klärung  :applaus:

scheint aber auch dort nicht aus dem Handgelenk beantwortbar gewesen zu sein:
(nach Rücksprache im Kollegenkreis)

Edit: ich hätte da noch eine Ergänzungsfrage:
wo beginnen die 350 EUR für das vereinfachte Verfahren? Beziehen die sich auf den Gesamtbetrag aller Mitbringsel oder kann ich bei dem Beispiel mit drei Jeans à 50 EUR diese auf die Freigrenze anrechnen und dann sieben weitere mit 350 EUR pauschal versteuern?
Gruß
mrh400

freddykr

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #69 am: 30.08.2007, 11:26 Uhr »
scheint aber auch dort nicht aus dem Handgelenk beantwortbar gewesen zu sein:
(nach Rücksprache im Kollegenkreis)
Naja, er arbeitet nicht am Flughafen und hat damit normal nichts zu tun.

Edit: ich hätte da noch eine Ergänzungsfrage:
wo beginnen die 350 EUR für das vereinfachte Verfahren? Beziehen die sich auf den Gesamtbetrag aller Mitbringsel oder kann ich bei dem Beispiel mit drei Jeans à 50 EUR diese auf die Freigrenze anrechnen und dann sieben weitere mit 350 EUR pauschal versteuern?
Ich frage...
Viele Grüße,
Danilo


bigsur1997

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #70 am: 30.08.2007, 11:33 Uhr »
Hallo,

@ mrh : deine Ergänzungsfrage hast du selber korrekt beantwortet;

die Waren die die 175 € ( bis 350 € ) überschreiten werden ' pauschaliert ' .


-- es sind u.a. 200 Stck Zigaretten frei  ( ab 17 Jahren ) - nicht eine Stange !!!  es gibt auch andere Verpackungseinheiten

-- die EU - Länder können für Kinder unterschiedlich hohe Freigrenzen festlegen ( zB. Luxemburg )


viele grüße

mrh400

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #71 am: 30.08.2007, 12:04 Uhr »
Hallo,
@ mrh : deine Ergänzungsfrage hast du selber korrekt beantwortet;

die Waren die die 175 € ( bis 350 € ) überschreiten werden ' pauschaliert ' .

 :dozent: ich habe die Frage nicht beantwortet sondern zwei Alternativen zu Wahl gestellt.

Auf den viel zitierten Zollseiten ist nämlich folgende - wiederum interpretationsfähige - Aussage getroffen:
Die Einfuhrabgaben können anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet werden, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 350 Euro nicht übersteigt.
Sind die "abgabepflichtigen" Waren auch die gemäß Freigrenze nicht zu verzollenden?
Gruß
mrh400

freddykr

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #72 am: 30.08.2007, 12:25 Uhr »
Hallo,
@ mrh : deine Ergänzungsfrage hast du selber korrekt beantwortet;

die Waren die die 175 € ( bis 350 € ) überschreiten werden ' pauschaliert ' .

 :dozent: ich habe die Frage nicht beantwortet sondern zwei Alternativen zu Wahl gestellt.

Auf den viel zitierten Zollseiten ist nämlich folgende - wiederum interpretationsfähige - Aussage getroffen:
Die Einfuhrabgaben können anhand eines pauschalierten Abgabensatzes berechnet werden, wenn der Wert der abgabenpflichtigen Waren je Reisender den Betrag von 350 Euro nicht übersteigt.
Sind die "abgabepflichtigen" Waren auch die gemäß Freigrenze nicht zu verzollenden?
Die Frage konnte mir mein Bekannter vom Zoll leider nicht beantworten. Am besten mal bei Zoll-Infocenter nachfragen: info@zoll-infocenter.de
Viele Grüße,
Danilo


playmaker11

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #73 am: 31.08.2007, 07:40 Uhr »
Erstmal: warum die Aufregung ? Stimmte doch mal wieder was ich gesagt hab. Da braucht man nur mal den Sinn der Regelung zu hinterfragen, die Formulierungen und Begrifflichkeiten genau zu lesen und sich die Frage stellen, ob es logisch wäre..... Aber wahrscheinl. ist das eine Dednkweise die man gerade durch das Jura- Studium und die Praxis so im Blut hat..... :wink:

Auch bei der Frage von mrh hilft das zunächst weiter: es ist die Rede von abgabepflichtigen Waren, während man bei den (gemeinhin als Freigrenze) bezeichneten Waren von abgabefreien Waren spricht.
Dementsprechend dürften den 175,-EUR zu addieren sein.
Bsp: Du bringst 21 Jeans a 21 EUR mit. 8 Jeans sind abgabefrei. Die restel. 13 mußt Du verzollen, da Du die amit 273,- EUR an Wert für abgabepflichtige Waren hast, kann dies pauschal verzollt werden. Hast Du jetzt noch eine weitere Jeans im Wert von 100,- EUR dabei überschreitest Du die Grenze (373,- EUR hast Du ja) und Schluß mit pauschalierter Besteuerung.


Gruß
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bigsur1997

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Re: Schnäppchen und Zoll BRD
« Antwort #74 am: 31.08.2007, 08:38 Uhr »
Hallo,

Frei von Eingangsabgaben sind Waren im persönlichen Gepäck von Reisenden die den Wert von 175 € nicht übersteigen.
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ARTIKEL 48
ÜBERSTEIGT DER GESAMTWERT MEHRERER WAREN IM BESITZ EINES REISENDEN DIE IN ARTIKEL 47 GENANNTEN FREIBETRAEGE , SO GILT DIE BEFREIUNG BIS ZUR HÖHE DIESER FREIBETRAEGE FÜR DIEJENIGEN WAREN , DIE BEI GESONDERTER EINFUHR VON DEN EINGANGSABGABEN BEFREIT GEWESEN WÄREN ; EINE AUFTEILUNG DES WERTES DER EINZELNEN WAREN IST HIERBEI NICHT ZULÄSSIG .
 
Verordnung (EWG) Nr. 918/83 des Rates vom 28. März 1983 über das gemeinschaftliche System der Zollbefreiungen

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Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben.
http://www.zoll.de/c0_reise_und_post/a0_reiseverkehr/z1_reisefreigrenzen_drittland/index.html


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Waren von 175 € bis 350 € können nach pauschalen Abgabensätzen "verzollt" werden- müssen aber nicht - wenn der Reisende die Verzollung nach dem Zolltarif beantragt.

Die Unterstreichungen in den og Zitaten sind von mir zur Klarstellung.

viele grüße