Hallo,
Zitat: "Ist bei nicht teilbaren Waren die Reisefreigrenze überschritten, so werden die Einfuhrabgaben auf den Gesamtwert der Ware und nicht nur auf den die Freigrenze übersteigenden Wertanteil erhoben"
Wenn du aber teilbare Waren (z.B 3 Hosen, 5 T-Shirts) einführst, könntest du die Waren, die innerhalb der Reisefreigrenze liegen (z.B. 3 Hosen+2 T-Shirts), zollfrei einführen und die anderen Waren (hier 3 T-Shirts) müsstest du dann verzollen.
nur der erste Satz ist offizieller Text; der zweite ist der naheliegende Umkehrschluß. Warum wird der nicht offiziell dargestellt?
Hi,
auf der o.g. Seite findet man "Falls Ihre Reisemitbringsel die vorstehenden
Reisefreigrenzen überschreiten, sind Einfuhrabgaben zu entrichten." Auf der hinter dem Link stehenden Seite (ich hätte gerne den Link gepostet, darf es aber nicht, weil ich nicht angemeldet bin) findet man:
"Bei der Einreise aus einem Drittland müssen Sie Reisemitbringsel, die die Mengen- oder Wertgrenzen überschreiten, bei einem Zollbeamten mündlich anmelden. Dieser berechnet die dafür anfallenden Einfuhrabgaben."
Daraus habe ich den zweiten Satz meines vorherigen Postings abgeleitet. Ich bin allerdings auch weder mit dem Zoll verheiratet, verschwägert, verwandt, .. noch habe ich sonst irgendetwas mit dem Zoll zu tun
Gruß
Steffen
P.S. Ich hätte mich gerne angemeldet (what if you could), aber das funktioniert hier auf dem Firmenrechner nicht. Ich habe bisher alles, was ich wissen wollte über die Suchfunktion gefunden, daher bisher keine Postings von mir.
P.P.S Samstag geht es für 4 Wochen mit dem Camper in den Westen auf Hochzeitsreise