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Autor Thema: USA- Einreise trotz Strafbefehl?  (Gelesen 16037 mal)

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miwunk

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #15 am: 15.03.2014, 22:09 Uhr »
Also ganz einfach ignorieren und die ESTA Frage mit einen klaren NEIN beantworten.


Und damit Gefahr laufen, unnmittelbar bei der Einreise auf eigene Kosten in das nächste Flugzeug zurück gesetzt zu werden??

Miwunk

TGW712

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #16 am: 15.03.2014, 22:22 Uhr »

Das kann doch nicht wirklich dein Ernst sein! Die Frage wird bei ESTA gestellt. Da kann bzw. muss man mit Ja oder Nein antworten, aber man kann sicher nichts "ignorieren". Auch die Option "ich stelle mich dumm" ist mir bei ESTA bisher nicht angeboten worden.



Zu erst einmal wer lesen kann ist im Vorteil!  Hier geht es um einen Strafbefehl und damit ist er nicht vorbestraft. Es steht auch nicht im Führungszeugnis! Ist nun alles klar! Damit muss er auch nicht bei der Frage ob er Vorbestraft etc. in ESTA mit Ja antworten, denn es ist ein klares NEIN.

Du meinst also, die USA scheren sich um deutsche Spezialdefinitionen?
Im US Formular steht "Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude or a violation related to a controlled substance...?" - wenn selbst die Festnahme schon reicht, dann dürften hier keinerlei Zweifel bestehen...

Im Fragebogen steht nämlich eben nicht, ob man vorbestraft ist, sondern - selbst in der deutschen Übersetzung - ob man verurteilt wurde. Also sind definitiv auch Strafen unter der deutschen Vorstrafengrenze erfasst.

Und auch ein Strafbefehl ist eine Form der Verurteilung, die nur eben ohne Hauptverhandlung erfolgt. Er ist definitiv verurteilt und muss mit JA antworten.

Wilder Löwe

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #17 am: 15.03.2014, 23:05 Uhr »
Also ganz einfach ignorieren und die ESTA Frage mit einen klaren NEIN beantworten.


Und damit Gefahr laufen, unnmittelbar bei der Einreise auf eigene Kosten in das nächste Flugzeug zurück gesetzt zu werden??

Miwunk


Ja, es ist möglich, dass das passiert. Aber ist es auch wahrscheinlich?
Viele Grüße
Katrin

miwunk

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #18 am: 16.03.2014, 00:25 Uhr »

Ja, es ist möglich, dass das passiert. Aber ist es auch wahrscheinlich?


Sehr !!!!


EDVM96

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #19 am: 16.03.2014, 00:32 Uhr »
Leute, macht euch doch nicht verrückt wegen solcher Lappalien ...  :lol:

Die CBP hat wahrlich andere Sorgen als deutsche Urlauber mit zuvielen Strafzetteln (oder whatsoever) bei der Immigration abzuweisen.


Flicka

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #20 am: 16.03.2014, 06:28 Uhr »
Nachdem hier öfter mal Strafbefehle mit "Strafzetteln" gleichgesetzt werden, empfiehlt sich beispielsweise in kurzer Blick in den entsprechenden Wiikipedia-Artikel. Durch Strafbefehl können auch Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängt werden, es ist also kein Bußgeldbescheid. Kurz gesagt ist es ein strafrechtliches Urteil ohne Hauptverhandlung, d.h. es macht in der Wirkung überhaupt keinen Unterschied, ob jemand durch Strafbefehl oder durch Urteil zu 20 Tagessätzen verurteilt wird.


http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl


Insgesamt führen wir die Diskussion über Vorstrafen usw. bei der Einreise hier doch zum wiederholten mal. Und statt sich die alten Threads anzuschauen, meint jeder neue Fragesteller, sein Fall wäre jetzt aber der besondere Fall.

Jedem sollte klar sein, dass die USA sich nicht im mindesten darum scheren, ob sich jemand in Deutschland als vorbestraft oder nicht vorbestraft bezeichnen muss bzw. kann. Meines Erachtens müsste der Fragesteller deshalb mit Ja antworten.

Die andere Frage ist die, ob die Gefahr besteht, dass diese falschen Angaben bekannt werden. Ich habe keine Ahnung, ob diese Gefahr besteht und wundere mich immer wieder über diejenigen, die das im Brustton der Überzeugung ausschließen können.

Das ist letztlich aber egal. Das Ergebnis wird sich nämlich nicht ändern: Wir wissen es einfach nicht. Niemand von uns kann einem Fragesteller Absolution erteilen, der vorhat, ohne Angabe einer Verurteilung einzureisen, niemand kann sich sicher sein, ob es gut geht oder ob er erwischt wird.

Die Gefahr beim "Erwischt werden" ist aber nunmal nicht nur die, dass man umgehend ins nächste Flugzeug nach Hause gesetzt wird, sondern dass man durch seine falschen Angaben in den USA eine Straftat begeht und in den USA nach amerikanischem Recht verurteilt werden könnte.


Also: Wer das Risiko eingehen will, kann das gerne tun. Ich persönlich halte es auch für durchaus wahrscheinlich, dass gar nichts passiert. Aber wer dafür eine Garantie haben will, dem wird der Weg zum entsprechenden Anwalt oder zur Botschaft nicht erspart bleiben.

Bergfreund

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #21 am: 16.03.2014, 10:47 Uhr »

Ja, es ist möglich, dass das passiert. Aber ist es auch wahrscheinlich?


Sehr !!!!




Wie viel kennst du persönlich die wegen solcher Lappalien,die nur im BZR stehen wieder nach Hause geschickt wurden?

Flicka

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #22 am: 16.03.2014, 11:31 Uhr »

Ja, es ist möglich, dass das passiert. Aber ist es auch wahrscheinlich?


Sehr !!!!




Wie viel kennst du persönlich die wegen solcher Lappalien,die nur im BZR stehen wieder nach Hause geschickt wurden?


Wofür ist das relevant?

Tinerfeño

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #23 am: 16.03.2014, 11:43 Uhr »
Eine Sache verstehe ich nicht so ganz. So lautet der Text beim ESTA-Antrag:

Zitat
Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Ich lese das so, dass sich hier auf einen "Delikt gegen die Sittlichkeit" bzw. eine "Straftat gegen die Sittlichkeit" bezogen wird. Ist Steuerhinterziehung ein "Delikt gegen die Sittlichkeit"?

Falls Delikt alleine stehen sollte - also jeglicher Delikt gemeint sein sollte, würde der zweite Teilsatz keinen Sinn ergeben: "oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug".
Denn wenn ein Delikt schon ausreicht, um die Frage mit ja zu beantworten, warum wird dann nochmal nach 2+ Delikten/Straftaten gefragt?

Im englischen Text wird es übrigens noch deutlicher, dass der erste Teilsatz zusammengehörig ist - also sich auf die "Sittlichkeit" bezogen wird:

Zitat
Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude...
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

EDVM96

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #24 am: 16.03.2014, 12:27 Uhr »
Zitat
Nur einmal, für 2008, übermittelten die US-Behörden der Bundesregierung eine Übersicht über zurückgewiesene Bundesbürger –
 damals wurde 115 Deutschen die Einreise „wegen eines kriminellen oder staatsschutzrelevanten Hintergrunds verweigert“.

Bei jährlich rund 1,8 Millionen Besuchern aus Deutschland eine verschwindend geringen Zahl, findet ihr nicht?

miwunk

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #25 am: 16.03.2014, 12:35 Uhr »

Ja, es ist möglich, dass das passiert. Aber ist es auch wahrscheinlich?


Sehr !!!!




Wie viel kennst du persönlich die wegen solcher Lappalien,die nur im BZR stehen wieder nach Hause geschickt wurden?

"Persönlich" niemanden. Aber ich bin auch noch in einem anderen Forum unterwegs, und da gibt es durchaus derartige Fälle.



miwunk

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #26 am: 16.03.2014, 12:37 Uhr »
Ich lese das so, dass sich hier auf einen "Delikt gegen die Sittlichkeit" bzw. eine "Straftat gegen die Sittlichkeit" bezogen wird. Ist Steuerhinterziehung ein "Delikt gegen die Sittlichkeit"?


In den USA ist der Begriff "Sittlichkeit" etwas anderes als in Deutschland. Demzufolge ist auch eine Steuerhinterziehung ein Deligt gegen die Sittlichkeit.


Bergfreund

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #27 am: 16.03.2014, 13:08 Uhr »
Ich lese das so, dass sich hier auf einen "Delikt gegen die Sittlichkeit" bzw. eine "Straftat gegen die Sittlichkeit" bezogen wird. Ist Steuerhinterziehung ein "Delikt gegen die Sittlichkeit"?


In den USA ist der Begriff "Sittlichkeit" etwas anderes als in Deutschland. Demzufolge ist auch eine Steuerhinterziehung ein Deligt gegen die Sittlichkeit.



Und du weißt wie man Sittlichkeit in den USA definiert? Woher?

TGW712

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #28 am: 16.03.2014, 13:14 Uhr »
Ich lese das so, dass sich hier auf einen "Delikt gegen die Sittlichkeit" bzw. eine "Straftat gegen die Sittlichkeit" bezogen wird. Ist Steuerhinterziehung ein "Delikt gegen die Sittlichkeit"?


In den USA ist der Begriff "Sittlichkeit" etwas anderes als in Deutschland. Demzufolge ist auch eine Steuerhinterziehung ein Deligt gegen die Sittlichkeit.



Und du weißt wie man Sittlichkeit in den USA definiert? Woher?

http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude

Steuerhinterziehung ist ausdrücklich aufgeführt...

Denver

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #29 am: 16.03.2014, 13:58 Uhr »
Ich lese das so, dass sich hier auf einen "Delikt gegen die Sittlichkeit" bzw. eine "Straftat gegen die Sittlichkeit" bezogen wird. Ist Steuerhinterziehung ein "Delikt gegen die Sittlichkeit"?


In den USA ist der Begriff "Sittlichkeit" etwas anderes als in Deutschland. Demzufolge ist auch eine Steuerhinterziehung ein Deligt gegen die Sittlichkeit.



Und du weißt wie man Sittlichkeit in den USA definiert? Woher?



Steuerhinterziehung ist ausdrücklich aufgeführt...

Tax evasion wird aber nur als moral turpitude geführt, wenn sie "willful" war. Das muss die IRS aber erst beweisen. In den meisten Fällen wird das nicht gemacht, da es reicht jemandem fehlende, falsche oder ungenügende Deklaration nachzuweisen. Daraus ergibt sich auch eine Strafe und Nachzahlung der Steuerschuld inkl. Zinsen. Steuerhinterziehung gilt nur als moral turpitude, wenn gerichtlich bewiesen werden konnte, dass eine Absicht und somit Betrug vorlag.