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Autor Thema: USA- Einreise trotz Strafbefehl?  (Gelesen 16033 mal)

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Bergfreund

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USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« am: 14.03.2014, 13:38 Uhr »
Hallo,

ich habe schon viel im Internet gesucht, aber nicht wirklich was passendes gefunden, aber vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Folgender Sachverhalt.
Ich habe vor wenigen Wochen einen Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung bekommen (20 Tagessätze a 10 Euro). Damit dürfte dies nicht im Führungszeugnis stehen. Da es ein Strafbefehl ist, bin ich somit auch nicht vorbestraft.
Da es sich um keine Sittenwidrigkeit handelt, habe ich bei ESTA auch nein angekreuzt. Nun meine Frage, kann ich Schwierigkeiten bei der Einreise in die USA bekommen? Wir wollen in wenigen Wochen für 2 Wochen in die USA fliegen.

Vielen Dank für eure Tipps.

Davidc

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #1 am: 14.03.2014, 21:37 Uhr »
Hallo,

abschließende rechtliche Einschätzung kann dir nur ein Fachanwalt geben.

Laut den Dienstanweisungen gilt Folgendes:

Für die ESTA Regelungen spielt nicht das deutsche Rechtsverständnis eine Rolle, sondern das US-System.
Daher ist es unerheblich ob ein Eintrag im BZR erfolgte oder nicht. Maßgeblich ist vielmehr, dass es eine Verurteilung (conviction) gab.

Bei vorsätzlicher Steuerhinterziehung (tax evasion, willful) handelt es sich nach US-Interpretation um ein "Crime committed against governmental authority which fall within the definition of moral turpitude ...".

Also: Ja, eigentlich ein Hinderungsgrund im strengen Rechtssinne. (!)

Meine private Meinung: Einreisen. Mund halten. Und zwar aus ganz praktischen Gründen wird es ziemlich sicher kein Problem geben.
Nach der Rückkehr berichten ;-)

Abgesehen davon dass die US-Moral beschränkt ist .... da dürfte nämlich ein Gutteil der Touristen nicht mehr einreisen, wenn man jeden Fall auf der Liste wörtlich nimmt.

winki

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #2 am: 14.03.2014, 22:31 Uhr »
Schön, wenn man die ESTA Bestimmungen so auslegt, aber zur Erinnerung, hier geht es um einen deutschen Staatsbürger, der in Deutschland eine Straftat begangen hat und nicht in den USA, wo Steuerhinterziehungen eine "Crime committed against governmental authorit...." bla bla bla ist.

Das ist auch nicht die Frage für ESTA, sondern hier geht es um Drogenschmuggel, Terrorismus und solche Dinge....   Einem illegalen Downloader der in Deutschland rechtmäßig verknackt wurde, wird auch nicht nochmals nach amerikanischen recht verurteilt...

Einfach diese Frage ignorieren und dem Immigrationsofficer nur so viel unverfängliches ausplaudern, nach dem er fragt. Dummstellen ist weltweit ein profanes Mittel,  bei diensteifrigen Uniformträgern

Davidc

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #3 am: 14.03.2014, 22:36 Uhr »
Schön, wenn man die ESTA Bestimmungen so auslegt, aber zur Erinnerung, hier geht es um einen deutschen Staatsbürger, der in Deutschland eine Straftat begangen hat und nicht in den USA, wo Steuerhinterziehungen eine "Crime committed against governmental authorit...." bla bla bla ist.


Ich lege das nicht so aus, das sind die offiziellen Dienstanweisungen für die Leute.

Flicka

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #4 am: 15.03.2014, 00:39 Uhr »
Such mal hier im Forum unter dem Stichwort "Vorstrafe".

Generell gilt: Rechtsberatung können und dürfen wir hier nicht leisten. Willst du den Dingen auf den Grund gehen, wird dir tatsächlich nur der Gang zum Anwalt bleiben.



Einfach diese Frage ignorieren und dem Immigrationsofficer nur so viel unverfängliches ausplaudern, nach dem er fragt. Dummstellen ist weltweit ein profanes Mittel,  bei diensteifrigen Uniformträgern


Das kann doch nicht wirklich dein Ernst sein! Die Frage wird bei ESTA gestellt. Da kann bzw. muss man mit Ja oder Nein antworten, aber man kann sicher nichts "ignorieren". Auch die Option "ich stelle mich dumm" ist mir bei ESTA bisher nicht angeboten worden.

Heiner

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #5 am: 15.03.2014, 08:02 Uhr »
Hi!

Vorbestraft - was tun?

Gruß Heiner


Wat mutt, dat mutt

Bergfreund

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #6 am: 15.03.2014, 08:45 Uhr »
Danke für den Link, aber er enthält einen Fehler, man ist nach einem Strafbefehl nicht zwangsläufig vorbestraft, nur wenn die Tagessätze über 90 Tagen liegen.
Meine Frage wäre eigentlich, ob die Behörden in den USA Einsicht in das BZR haben, denn nur dort ist meine Strafe aufgeführt, weil sie deutlich unter 90 Tagessätzen lag.

Soulfinger

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #7 am: 15.03.2014, 09:11 Uhr »
Hallo Uli  :lol:

Ich denke, du wirst dich um eine 100%ige und für dich sichere Aussage zu bekommen an einen Anwalt oder das Konsulat wenden müssen. IN dieser Sache können die meisten hier - ich denke sogar wahrscheinlich alle - nur ein gewisses Halbwissen und Vermutungen aufbringen. Also ich würde mir an deiner Stelle den gefallen tun . . .
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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #8 am: 15.03.2014, 09:30 Uhr »
Danke für den Link, aber er enthält einen Fehler, man ist nach einem Strafbefehl nicht zwangsläufig vorbestraft, nur wenn die Tagessätze über 90 Tagen liegen.
Meine Frage wäre eigentlich, ob die Behörden in den USA Einsicht in das BZR haben, denn nur dort ist meine Strafe aufgeführt, weil sie deutlich unter 90 Tagessätzen lag.

Das Problem ist - wie hier auch schon geschrieben - dass es sich um ein amerikanisches und kein deutsches Formular handelt.
Die Frage ist also: ist man mit einem Strafbefehl - immerhin eine "Strafe" - nach dem US-Verständnis vorbestraft oder eben nicht. Ich stimme hier Davidc zu: mir wäre nicht bekannt, dass es in den USA die Abstufung wie bei uns gibt. Ich bin wegen eines Vergehens aus dem ESTA Katalog bestraft worden und müsste daher eigentlich mit JA antworten.

Ob ich es machen würde? Eher nicht.

Paranoia

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #9 am: 15.03.2014, 13:36 Uhr »
ESTA fragt nicht nach einer Vorstufe oder einem Eintrag, sondern ob eine Verhaftung oder eine Strafe erfolgte. Das wäre hier ein “ja“

Da würde auch kein Anwalt helfen, wenn man den einen findet, der sich auf US-Amerikanisches Einreiserecht spezialisiert hat, da kann nur dass Konsulat etwas zu sagen oder der Einreisebeamte, der die Entscheidung trifft...

Wilder Löwe

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #10 am: 15.03.2014, 16:13 Uhr »
Offiziell dürften die USA keinen Zugriff auf das deutsche BZR haben, also wie sollte das rauskommen? Wenn Du beim Konsulat anfragst, weckst Du evtl. schlafende Hunde. Da die Flüge wahrscheinlich bereits gebucht sind und Du beim Storno Geld verlieren würdest, würde ich es einfach drauf ankommen lassen. Sollte wider Erwarten ein Immigration Officer das im Computer sehen können, kannst Du immer noch erklären, dass Du nach deutschem Recht nicht vorbestraft bist und daher aus deutscher Sicht wahrheitsgemäß mit Nein geantwortet hast. Wenn die Steuerhinterziehung hören - und 20 Tagessätze à 10 Euro hören sich nicht gerade nach Hoeneßschen Dimensionen an - ist das Thema für die wahrscheinlich sofort erledigt. Die wollen die Einreise von verurteilten Mördern und Drogendealern verhindern, so ein kleiner Steuersünder dürfte kaum von Interesse sein.
Viele Grüße
Katrin

Drummond

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #11 am: 15.03.2014, 16:20 Uhr »
" Strafbefehl wegen Steuerhinterziehung bekommen (20 Tagessätze a 10 Euro)."

Also 200 Eu ! Strafe???

Was soll denn das?
Ich will es ja glauben, aber wo liegt das Problem?

Inspired

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #12 am: 15.03.2014, 16:27 Uhr »
Also ich kann dazu nur beitragen, dass ich (beruflich) einige Menschen kenne, die strafrechtlich aufgefallen sind, in aller Regel durch Straftaten im Straßenverkehr (Trunkenheitsfahrten, Fahren ohne Fahrerlaubnis etc.)

Ich kann nun nicht mit Sicherheit sagen, wer mir mal nebenbei berichtet hat, dass er in den USA im  Urlaub gewesen sei, wie er das gemacht hat und welche Deliktlage dabei jeweils bestanden hat vor dem Urlaub, aber mir hat noch nie jemand erzählt, dass eine USA-Reise daran gescheitert sei, dass man ihn wegen der Delikte nicht reingelassen habe.

Das hat natürlich alles nur Hinweischarakter. Ich habe noch niemanden von denen ausdrücklich danach gefragt.

Davidc

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #13 am: 15.03.2014, 19:31 Uhr »
Danke für den Link, aber er enthält einen Fehler, man ist nach einem Strafbefehl nicht zwangsläufig vorbestraft, nur wenn die Tagessätze über 90 Tagen liegen.
Meine Frage wäre eigentlich, ob die Behörden in den USA Einsicht in das BZR haben, denn nur dort ist meine Strafe aufgeführt, weil sie deutlich unter 90 Tagessätzen lag.

Hallo Bergfreund,

über diese Frage hatte ich mir auch Gedanken gemacht (nicht wegen mir persönlich).

Nach meinen Informationen haben die US-Behörden nur auf Antrag Zugriff oder besser gesagt Auskunftsmöglichkeiten über das deutsche BZR. Es müsste also z. B. die US-Botschaft in D einen Antrag bei der deutschen Behörde stellen und diesen begründen.

Einen automatisierten Zugriff gibt es meines Wissens nach nicht und das wäre auch ein ziemlich Knaller. Wenn das raus käme hätten deutsche Behörden ein Problem. Es ist also mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht so, dass der Angestellte der INS am Flughafen deinen Pass einscannt, noch einen weiteren Klick macht und dann sieht ob etwas über dich im BZR steht.

Ich würde ziemlich beruhigt fliegen und einreisen.

Berichte uns nach deiner Rückkehr, was passiert ist ;-)

winki

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #14 am: 15.03.2014, 21:22 Uhr »

Das kann doch nicht wirklich dein Ernst sein! Die Frage wird bei ESTA gestellt. Da kann bzw. muss man mit Ja oder Nein antworten, aber man kann sicher nichts "ignorieren". Auch die Option "ich stelle mich dumm" ist mir bei ESTA bisher nicht angeboten worden.



Zu erst einmal wer lesen kann ist im Vorteil!  Hier geht es um einen Strafbefehl und damit ist er nicht vorbestraft. Es steht auch nicht im Führungszeugnis! Ist nun alles klar! Damit muss er auch nicht bei der Frage ob er Vorbestraft etc. in ESTA mit Ja antworten, denn es ist ein klares NEIN.

Denn dann dürften wohl einige Personen erst gar nicht in die USA einreisen, schon eine Geschwindigkeitsübertretung in Deutschland, kann mehr wie €200 mit zusätzlich  einem Monat Fahrverbot kosten und deshalb ist man auch nicht vorbestraft.....

Also ganz einfach ignorieren und die ESTA Frage mit einen klaren NEIN beantworten.


Der Rest bezog sich auf jeden Offizier, bei dem ich mittlerweile gelernt habe, nur noch auf seine Fragen knapp und deutlich zu antworten, sich praktisch sich dumm stellen....


miwunk

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #15 am: 15.03.2014, 22:09 Uhr »
Also ganz einfach ignorieren und die ESTA Frage mit einen klaren NEIN beantworten.


Und damit Gefahr laufen, unnmittelbar bei der Einreise auf eigene Kosten in das nächste Flugzeug zurück gesetzt zu werden??

Miwunk

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #16 am: 15.03.2014, 22:22 Uhr »

Das kann doch nicht wirklich dein Ernst sein! Die Frage wird bei ESTA gestellt. Da kann bzw. muss man mit Ja oder Nein antworten, aber man kann sicher nichts "ignorieren". Auch die Option "ich stelle mich dumm" ist mir bei ESTA bisher nicht angeboten worden.



Zu erst einmal wer lesen kann ist im Vorteil!  Hier geht es um einen Strafbefehl und damit ist er nicht vorbestraft. Es steht auch nicht im Führungszeugnis! Ist nun alles klar! Damit muss er auch nicht bei der Frage ob er Vorbestraft etc. in ESTA mit Ja antworten, denn es ist ein klares NEIN.

Du meinst also, die USA scheren sich um deutsche Spezialdefinitionen?
Im US Formular steht "Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude or a violation related to a controlled substance...?" - wenn selbst die Festnahme schon reicht, dann dürften hier keinerlei Zweifel bestehen...

Im Fragebogen steht nämlich eben nicht, ob man vorbestraft ist, sondern - selbst in der deutschen Übersetzung - ob man verurteilt wurde. Also sind definitiv auch Strafen unter der deutschen Vorstrafengrenze erfasst.

Und auch ein Strafbefehl ist eine Form der Verurteilung, die nur eben ohne Hauptverhandlung erfolgt. Er ist definitiv verurteilt und muss mit JA antworten.

Wilder Löwe

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #17 am: 15.03.2014, 23:05 Uhr »
Also ganz einfach ignorieren und die ESTA Frage mit einen klaren NEIN beantworten.


Und damit Gefahr laufen, unnmittelbar bei der Einreise auf eigene Kosten in das nächste Flugzeug zurück gesetzt zu werden??

Miwunk


Ja, es ist möglich, dass das passiert. Aber ist es auch wahrscheinlich?
Viele Grüße
Katrin

miwunk

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #18 am: 16.03.2014, 00:25 Uhr »

Ja, es ist möglich, dass das passiert. Aber ist es auch wahrscheinlich?


Sehr !!!!


EDVM96

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #19 am: 16.03.2014, 00:32 Uhr »
Leute, macht euch doch nicht verrückt wegen solcher Lappalien ...  :lol:

Die CBP hat wahrlich andere Sorgen als deutsche Urlauber mit zuvielen Strafzetteln (oder whatsoever) bei der Immigration abzuweisen.


Flicka

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #20 am: 16.03.2014, 06:28 Uhr »
Nachdem hier öfter mal Strafbefehle mit "Strafzetteln" gleichgesetzt werden, empfiehlt sich beispielsweise in kurzer Blick in den entsprechenden Wiikipedia-Artikel. Durch Strafbefehl können auch Freiheitsstrafen auf Bewährung verhängt werden, es ist also kein Bußgeldbescheid. Kurz gesagt ist es ein strafrechtliches Urteil ohne Hauptverhandlung, d.h. es macht in der Wirkung überhaupt keinen Unterschied, ob jemand durch Strafbefehl oder durch Urteil zu 20 Tagessätzen verurteilt wird.


http://de.wikipedia.org/wiki/Strafbefehl


Insgesamt führen wir die Diskussion über Vorstrafen usw. bei der Einreise hier doch zum wiederholten mal. Und statt sich die alten Threads anzuschauen, meint jeder neue Fragesteller, sein Fall wäre jetzt aber der besondere Fall.

Jedem sollte klar sein, dass die USA sich nicht im mindesten darum scheren, ob sich jemand in Deutschland als vorbestraft oder nicht vorbestraft bezeichnen muss bzw. kann. Meines Erachtens müsste der Fragesteller deshalb mit Ja antworten.

Die andere Frage ist die, ob die Gefahr besteht, dass diese falschen Angaben bekannt werden. Ich habe keine Ahnung, ob diese Gefahr besteht und wundere mich immer wieder über diejenigen, die das im Brustton der Überzeugung ausschließen können.

Das ist letztlich aber egal. Das Ergebnis wird sich nämlich nicht ändern: Wir wissen es einfach nicht. Niemand von uns kann einem Fragesteller Absolution erteilen, der vorhat, ohne Angabe einer Verurteilung einzureisen, niemand kann sich sicher sein, ob es gut geht oder ob er erwischt wird.

Die Gefahr beim "Erwischt werden" ist aber nunmal nicht nur die, dass man umgehend ins nächste Flugzeug nach Hause gesetzt wird, sondern dass man durch seine falschen Angaben in den USA eine Straftat begeht und in den USA nach amerikanischem Recht verurteilt werden könnte.


Also: Wer das Risiko eingehen will, kann das gerne tun. Ich persönlich halte es auch für durchaus wahrscheinlich, dass gar nichts passiert. Aber wer dafür eine Garantie haben will, dem wird der Weg zum entsprechenden Anwalt oder zur Botschaft nicht erspart bleiben.

Bergfreund

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #21 am: 16.03.2014, 10:47 Uhr »

Ja, es ist möglich, dass das passiert. Aber ist es auch wahrscheinlich?


Sehr !!!!




Wie viel kennst du persönlich die wegen solcher Lappalien,die nur im BZR stehen wieder nach Hause geschickt wurden?

Flicka

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #22 am: 16.03.2014, 11:31 Uhr »

Ja, es ist möglich, dass das passiert. Aber ist es auch wahrscheinlich?


Sehr !!!!




Wie viel kennst du persönlich die wegen solcher Lappalien,die nur im BZR stehen wieder nach Hause geschickt wurden?


Wofür ist das relevant?

Tinerfeño

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #23 am: 16.03.2014, 11:43 Uhr »
Eine Sache verstehe ich nicht so ganz. So lautet der Text beim ESTA-Antrag:

Zitat
Wurden Sie jemals auf Grund eines Deliktes oder einer Straftat gegen die Sittlichkeit oder aufgrund eines Vergehens im Zusammenhang mit Drogen verhaftet oder verurteilt, oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug, verurteilt, oder haben Sie jemals Drogen in Umlauf gebracht, oder beabsichtigen Sie, zum Zweck krimineller oder sittenwidriger Handlungen einzureisen?

Ich lese das so, dass sich hier auf einen "Delikt gegen die Sittlichkeit" bzw. eine "Straftat gegen die Sittlichkeit" bezogen wird. Ist Steuerhinterziehung ein "Delikt gegen die Sittlichkeit"?

Falls Delikt alleine stehen sollte - also jeglicher Delikt gemeint sein sollte, würde der zweite Teilsatz keinen Sinn ergeben: "oder wurden Sie aufgrund zweier oder mehrerer Delikte oder Straftaten, für die das Strafmaß zusammengenommen fünf Jahre oder mehr betrug".
Denn wenn ein Delikt schon ausreicht, um die Frage mit ja zu beantworten, warum wird dann nochmal nach 2+ Delikten/Straftaten gefragt?

Im englischen Text wird es übrigens noch deutlicher, dass der erste Teilsatz zusammengehörig ist - also sich auf die "Sittlichkeit" bezogen wird:

Zitat
Have you ever been arrested or convicted for an offense or crime involving moral turpitude...
USA: '06, '08, '09, '10, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '20, '21, '22
Kanada: '08, '10, '14, '16/'17, '19, '22
Australien: '16, '17

EDVM96

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #24 am: 16.03.2014, 12:27 Uhr »
Zitat
Nur einmal, für 2008, übermittelten die US-Behörden der Bundesregierung eine Übersicht über zurückgewiesene Bundesbürger –
 damals wurde 115 Deutschen die Einreise „wegen eines kriminellen oder staatsschutzrelevanten Hintergrunds verweigert“.

Bei jährlich rund 1,8 Millionen Besuchern aus Deutschland eine verschwindend geringen Zahl, findet ihr nicht?

miwunk

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #25 am: 16.03.2014, 12:35 Uhr »

Ja, es ist möglich, dass das passiert. Aber ist es auch wahrscheinlich?


Sehr !!!!




Wie viel kennst du persönlich die wegen solcher Lappalien,die nur im BZR stehen wieder nach Hause geschickt wurden?

"Persönlich" niemanden. Aber ich bin auch noch in einem anderen Forum unterwegs, und da gibt es durchaus derartige Fälle.



miwunk

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #26 am: 16.03.2014, 12:37 Uhr »
Ich lese das so, dass sich hier auf einen "Delikt gegen die Sittlichkeit" bzw. eine "Straftat gegen die Sittlichkeit" bezogen wird. Ist Steuerhinterziehung ein "Delikt gegen die Sittlichkeit"?


In den USA ist der Begriff "Sittlichkeit" etwas anderes als in Deutschland. Demzufolge ist auch eine Steuerhinterziehung ein Deligt gegen die Sittlichkeit.


Bergfreund

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #27 am: 16.03.2014, 13:08 Uhr »
Ich lese das so, dass sich hier auf einen "Delikt gegen die Sittlichkeit" bzw. eine "Straftat gegen die Sittlichkeit" bezogen wird. Ist Steuerhinterziehung ein "Delikt gegen die Sittlichkeit"?


In den USA ist der Begriff "Sittlichkeit" etwas anderes als in Deutschland. Demzufolge ist auch eine Steuerhinterziehung ein Deligt gegen die Sittlichkeit.



Und du weißt wie man Sittlichkeit in den USA definiert? Woher?

TGW712

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #28 am: 16.03.2014, 13:14 Uhr »
Ich lese das so, dass sich hier auf einen "Delikt gegen die Sittlichkeit" bzw. eine "Straftat gegen die Sittlichkeit" bezogen wird. Ist Steuerhinterziehung ein "Delikt gegen die Sittlichkeit"?


In den USA ist der Begriff "Sittlichkeit" etwas anderes als in Deutschland. Demzufolge ist auch eine Steuerhinterziehung ein Deligt gegen die Sittlichkeit.



Und du weißt wie man Sittlichkeit in den USA definiert? Woher?

http://en.wikipedia.org/wiki/Moral_turpitude

Steuerhinterziehung ist ausdrücklich aufgeführt...

Denver

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #29 am: 16.03.2014, 13:58 Uhr »
Ich lese das so, dass sich hier auf einen "Delikt gegen die Sittlichkeit" bzw. eine "Straftat gegen die Sittlichkeit" bezogen wird. Ist Steuerhinterziehung ein "Delikt gegen die Sittlichkeit"?


In den USA ist der Begriff "Sittlichkeit" etwas anderes als in Deutschland. Demzufolge ist auch eine Steuerhinterziehung ein Deligt gegen die Sittlichkeit.



Und du weißt wie man Sittlichkeit in den USA definiert? Woher?



Steuerhinterziehung ist ausdrücklich aufgeführt...

Tax evasion wird aber nur als moral turpitude geführt, wenn sie "willful" war. Das muss die IRS aber erst beweisen. In den meisten Fällen wird das nicht gemacht, da es reicht jemandem fehlende, falsche oder ungenügende Deklaration nachzuweisen. Daraus ergibt sich auch eine Strafe und Nachzahlung der Steuerschuld inkl. Zinsen. Steuerhinterziehung gilt nur als moral turpitude, wenn gerichtlich bewiesen werden konnte, dass eine Absicht und somit Betrug vorlag. 

Wilder Löwe

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #30 am: 16.03.2014, 14:15 Uhr »
Wer unter uns ist amerikanischer Steueranwalt in Verbindung mit vertieften Kenntnissen des Einwanderungsrechts?

Der möge bitte eine fundierte Auskunft geben. Falls sich hier nicht so ein Fachmann findet, dann sollten wir jetzt aufhören, irgendwelche Internetquellen zu zitieren und Mutmaßungen von uns zu geben. Bergfreund wird sich sicher inzwischen seine eigene Meinung bilden können und vielleicht nach seiner Rückkehr - wenn er denn fährt - berichten, wie es gelaufen ist.
Viele Grüße
Katrin

miwunk

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #31 am: 16.03.2014, 14:52 Uhr »
Erfahrungsgemäss wird er sich nur wieder melden, wenn alles gut gelaufen ist.


Bergfreund

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #32 am: 24.05.2014, 12:30 Uhr »
Servus,

ich bin zurück und es hat alles natürlich ohne Probleme geklappt, also lasst euch nicht von den zu pessimistischen Antworten hier irritieren :) Was soll ich sagen, es war super und wir werden wieder kommen :)

usa2008

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #33 am: 24.05.2014, 17:03 Uhr »
Zitat
ich bin zurück und es hat alles natürlich ohne Probleme geklappt/quote]


War zu erwarten, wäre auch lächerlich, wenn du wegen einer Strafe von 200€ nicht einreisen dürftest.

Gaby

Wilder Löwe

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #34 am: 28.05.2014, 22:29 Uhr »
Danke für die Rückmeldung. Schön, dass es geklappt hat.

Ich habe gerade zufällig diesen Artikel gelesen:

http://www.theglobeandmail.com/report-on-business/small-business/sb-growth/day-to-day/denied-entry-to-the-us-dont-panic/article626795/

Er ist für kanadische Staatsbürger geschrieben, aber ich denke weitgehend trifft das auch auf Europäer zu. Darin wird auch etwas zu der hier diskutierten Frage der crimes involving morale turpitute gesagt.

....and “crimes involving moral turpitude,” which are crimes involving dishonesty. There are exceptions to the rule and recalling as many facts as possible may allow you to make your originally scheduled flight to the United States.

For example, if you explain that you were convicted of one crime involving dishonesty in your past that was punishable for one year or less in prison, and you were not sentenced to prison, or less than six months in prison, or asked to pay a fine, a legal exception may be applied by the officer at the U.S. port of entry.....

Natürlich bleibt dann immer noch das Problem: was macht man mit dem ESTA-Antrag?  Aber wie man bei Bergfreund sieht, ist die Chance, dass gar nichts passiert, recht groß.

Viele Grüße
Katrin