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Autor Thema: USA- Einreise trotz Strafbefehl?  (Gelesen 16032 mal)

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Wilder Löwe

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #30 am: 16.03.2014, 14:15 Uhr »
Wer unter uns ist amerikanischer Steueranwalt in Verbindung mit vertieften Kenntnissen des Einwanderungsrechts?

Der möge bitte eine fundierte Auskunft geben. Falls sich hier nicht so ein Fachmann findet, dann sollten wir jetzt aufhören, irgendwelche Internetquellen zu zitieren und Mutmaßungen von uns zu geben. Bergfreund wird sich sicher inzwischen seine eigene Meinung bilden können und vielleicht nach seiner Rückkehr - wenn er denn fährt - berichten, wie es gelaufen ist.
Viele Grüße
Katrin

miwunk

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #31 am: 16.03.2014, 14:52 Uhr »
Erfahrungsgemäss wird er sich nur wieder melden, wenn alles gut gelaufen ist.


Bergfreund

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #32 am: 24.05.2014, 12:30 Uhr »
Servus,

ich bin zurück und es hat alles natürlich ohne Probleme geklappt, also lasst euch nicht von den zu pessimistischen Antworten hier irritieren :) Was soll ich sagen, es war super und wir werden wieder kommen :)

usa2008

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #33 am: 24.05.2014, 17:03 Uhr »
Zitat
ich bin zurück und es hat alles natürlich ohne Probleme geklappt/quote]


War zu erwarten, wäre auch lächerlich, wenn du wegen einer Strafe von 200€ nicht einreisen dürftest.

Gaby

Wilder Löwe

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Re: USA- Einreise trotz Strafbefehl?
« Antwort #34 am: 28.05.2014, 22:29 Uhr »
Danke für die Rückmeldung. Schön, dass es geklappt hat.

Ich habe gerade zufällig diesen Artikel gelesen:

http://www.theglobeandmail.com/report-on-business/small-business/sb-growth/day-to-day/denied-entry-to-the-us-dont-panic/article626795/

Er ist für kanadische Staatsbürger geschrieben, aber ich denke weitgehend trifft das auch auf Europäer zu. Darin wird auch etwas zu der hier diskutierten Frage der crimes involving morale turpitute gesagt.

....and “crimes involving moral turpitude,” which are crimes involving dishonesty. There are exceptions to the rule and recalling as many facts as possible may allow you to make your originally scheduled flight to the United States.

For example, if you explain that you were convicted of one crime involving dishonesty in your past that was punishable for one year or less in prison, and you were not sentenced to prison, or less than six months in prison, or asked to pay a fine, a legal exception may be applied by the officer at the U.S. port of entry.....

Natürlich bleibt dann immer noch das Problem: was macht man mit dem ESTA-Antrag?  Aber wie man bei Bergfreund sieht, ist die Chance, dass gar nichts passiert, recht groß.

Viele Grüße
Katrin