Man braucht nicht für alles ein Visum - es sind durchaus Business-Trips mit Visa-Waiver erlaubt.
Freunde sind Freelancer, programmieren für eine deutsche Firma, die die Software an US-Firmen verkauft.
Einmal im Jahr muß das Update eingespielt werden und getestet werden. Das dauert üblicherweise zwischen 2 und 4 Wochen.
Da fliegt jemand rüber, macht das, weist die Mitarbeiter ein und fliegt wieder zurück.
Rechnungsstellung ist in Deutschland an die deutsche Firma.
Das ist völlig legal möglich. Das ist auch keine Grauzone.
Die US-Firmen arbeiten mit diesen Programmen übrigens jeweils für den Staat - da sind also auch Behördenmitarbeiter involviert. Die deutschen Freelancer sind auch namentlich, mit Wohnsitz etc. bei den Behörden bekannt - denn sie müssen so ein Verschwiegenheitsformular unterzeichnen.
Da arbeitet niemand dran, der illegal in den USA arbeitet....
Was man darf und was nicht ist für Visa Waiver und B-Visum ziemlich identisch - nur der potentiell mögliche Aufenthalt unterscheidet sich (max 90 bzw. max 180 Tage).
Das B Visum ist für:
Dieses Visum wird von Unternehmern und Mitarbeitern von Unternehmen genutzt, die sich beschränkt geschäftlich in den USA aufhalten.
Eine weitere wichtige Nutzung ist das Visum für Mitarbeiter und Monteure, die Maschinen und Anlagen in Betrieb nehmen, Anlagen warten und Garantieleistungen erbringen.
Genau wie beim Visa Waiver Programm darf keine entgeltliche Tätigkeit für ein in den USA ansässiges Unternehmen ausgeübt werden.
Beispiele erlaubter Tätigkeiten mit Visa Waiver Programm und B1/B2-Visum
Vertragsverhandlungen
Beratung mit Geschäftspartnern
Rechtsstreitigkeiten
Teilnahme an Geschäftstagungen/Messen
Unabhängige Forschungen
Suche nach neuen Büroräumen in den USA
Teilnahme an Board Meetings in den USA
Weitere wichtige Anwendungsfälle: Montage und Servicearbeiten
Montage/Bedienung/Reparatur von Maschinen oder Industrieanlagen, die nicht in den USA gekauft wurden
Ausbildung von US-Personal
Um unnötige Schwierigkeiten bei Kontrollen der Einwanderungsbehörden zu vermeiden, empfiehlt es sich für deutsche Geschäftsreisende, ein Begleitschreiben des eigenen Unternehmens in englischer Sprache mit sich zu führen. Darin sollten der Zweck der Reise sowie Aufenthaltsdauer und die Tatsache, dass der Mitarbeiter kein Einkommen aus US-amerikanischen Quellen beziehen wird, vermerkt sein.
Wir hatten früher auch Reisegruppen in den USA unterwegs, die zum einen durch eine amerikanische Agentur mit Reiseleiter betreut wurden, aber auch eine deutsche Reisebegleitung dabei hatten. Das ist ebenfalls problemlos - denn diese Person bezog kein Einkommen aus US-amerikanischen Quellen.
Wenn Ihr also die Reise komplett in Deutschland anbietet, verkauft und gemeinsam mit der Gruppe einreist und fotografiert, ist das visatechnisch kein Problem. Alle Gelder fließen in Deutschland.
Ihr werdet aber vermutlich rechtlich damit zum Reiseveranstalter und seid z.B. verpflichtet, einen Reisepreissicherungsschein auszugeben (Bündelung von mind. 2 Komponenten - z.B. Unterkunft+Flug, bei Euch ist es noch mehr). Das seid Ihr aber in Deutschland auch schon, wenn ihr solche Packages schnürt!
Nichts anderes macht ein Reiseveranstalter für Gruppen- und Incentivereisen oder Volkshochschulen oder Zeitungen, die Leserreisen anbieten. Aus gutem Grund arbeiten die inzwischen fast immer mit professionellen Reiseveranstaltern zusammen - wegen der Haftungsfragen etc.
Wenn Ihr aber ein Programm zusammenstellung und beispielsweise über eine Webseite an US-Amerikaner in den USA verkauft, sieht das anders aus. Dann verdient ihr IN den USA Geld.
Antje