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Autor Thema: Workshop in den USA = arbeiten ???  (Gelesen 8088 mal)

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Denver

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Re: Workshop in den USA = arbeiten ???
« Antwort #15 am: 25.03.2014, 10:51 Uhr »

Das Gesetz besagt, dass jede geldwerte Taetigkeit, egal wie und von wo aus sie bezahlt wird illegal ist wenn keine Arbeitserlaubnis vor liegt.  Was du vor hast, geht nicht ohne das entsprechende Visum!

Das ist nicht ganz richtig. Es gibt durchaus Ausnahmen, die mit Visa Waiver und falls sie länger dauern mit einem B Visum möglich sind. Ein wichtiger Punkt ist die Bezahlung, falls vorhanden nicht aus den USA kommen darf. Aus diesem Grunde dürfen z. B. Athleten, Verkauf an Messen, Service Ingenieure usw. unter bestimmten Umständen Arbeiten in den USA verrichten und zwar ohne ein Arbeitsvisum für die USA zu haben. Die genauen Bestimmungen finden sich unter travel.state.gov "Business Travel to the United States"

Leider steht nichts von Photographer Workshop Guide und eine persönliche Beratung scheint mir in diesem Fall unumgänglich. 

dschlei

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Re: Workshop in den USA = arbeiten ???
« Antwort #16 am: 25.03.2014, 14:58 Uhr »

Das Gesetz besagt, dass jede geldwerte Taetigkeit, egal wie und von wo aus sie bezahlt wird illegal ist wenn keine Arbeitserlaubnis vor liegt.  Was du vor hast, geht nicht ohne das entsprechende Visum!

Das ist nicht ganz richtig. Es gibt durchaus Ausnahmen, die mit Visa Waiver und falls sie länger dauern mit einem B Visum möglich sind. Ein wichtiger Punkt ist die Bezahlung, falls vorhanden nicht aus den USA kommen darf. Aus diesem Grunde dürfen z. B. Athleten, Verkauf an Messen, Service Ingenieure usw. unter bestimmten Umständen Arbeiten in den USA verrichten und zwar ohne ein Arbeitsvisum für die USA zu haben. Die genauen Bestimmungen finden sich unter travel.state.gov "Business Travel to the United States"

Leider steht nichts von Photographer Workshop Guide und eine persönliche Beratung scheint mir in diesem Fall unumgänglich. 
Da hast du Recht, denn das sind ja auch Sachen, die von einem einheimischen Arbeitnehmer nicht verrichtet werden koennen.  Sie sind aber auch zeitlich begrenzt und auf ein bestimmtes Projekt bezogen (wie halt Service an Geraeten, oder halt Messearbeit, oder eine bestimmte Sportveranstaltung, usw.).
Aber selbst Journalisten, die die USA fuer eine Artikelserie bereisen, und von hier aus schreiben, oder Uebersetzer, die hier Urlaub machen, aber doch Uebersetzungen in der Zeit machen und abliefern, duerfen das nicht ohne entsprechendes Visum machen.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Palo

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Re: Workshop in den USA = arbeiten ???
« Antwort #17 am: 25.03.2014, 16:35 Uhr »
Hach dschlei, du lebst halt sehr beschuetzt in Wisconsin.

Ich kann dir etliche Firmen in Kalifornien nennen, die genau wissen wie sie billige auslaendische Arbeitskraefte hier rein bringen und legal bezahlen. Aber Deryk ist ja keine amerikanische Firma.

Deryk du hast PN.

Gruß

Palo

schnulli3

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Re: Workshop in den USA = arbeiten ???
« Antwort #18 am: 11.04.2014, 07:41 Uhr »

Ich kann dir etliche Firmen in Kalifornien nennen, die genau wissen wie sie billige auslaendische Arbeitskraefte hier rein bringen und legal bezahlen.



Interessant Palo, wie geht das denn?
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Davidc

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Re: Workshop in den USA = arbeiten ???
« Antwort #19 am: 11.04.2014, 18:45 Uhr »
Hallo Zusammen,

ich habe mal eine Frage, wo es sich bestimmt lohnt sich ein gewisses Vorwissen anzueignen, da mögliche nach sich ziehende Konsequenzen tragisch wären.

Folgendes: Ich (und zwei Freunde) bieten innerhalb Europas sogenannte Fotoworkshops an. Die Teilnehmer buchen diesen Workshop i.d.R. direkt über unsere Webseite. Nach Anmeldeschluss geben wir die Liste der Teilnehmer mit den entsprechenden Kontaktdaten an ein mit uns zusammen arbeitendes Reisebüro, welches die Hotels, Mietwagen und Flüge bucht, den Reisesicherungsschein und auch die Rechnungen an die Teilnehmer stellt. Nach Abschluss dieses Workshops wird dann der Gewinn aufgeteilt und das Reisebüro erhält eine Provision. An diesen Workshop nehmen ich (und die beiden Freunde) als Mentor teil um eben die WS-Teilnehmer zu schulen - so weit unser Geschäftsmodell.

Wir haben uns nun gedacht, Fotoworkshops in Kürze auch in den USA anzubieten. Und hier komme ich ein wenig Bauchweh. Kann dieses Tätigkeit uns in den USA als "arbeiten in den USA" ausgelegt werden, was sie ja nach logischen Menschenverstand ja eigentlich nicht ist.

Liebe Grüße Deryk

Mal ganz höflich gefragt: Wenn das kein Arbeiten ist, was soll es denn dann sein?

Queeny

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Re: Workshop in den USA = arbeiten ???
« Antwort #20 am: 14.08.2014, 20:58 Uhr »
Als ich gestern diesen thraed las ist mir echt angst und bange geworden.  Meine schwester und ich machen Teddybären und besuchen seit 14 jahren im herbst eine Ausstellung in den USA. Wir verkaufen da nu  nicht die Masse aber es ist für uns immer  eine tolle Sache an so einer Ausstellung im Ausland teilzunehmen und wenn wir nichts verkaufen ist auch  nicht schlimm. Aber ein bisschen was war bis jetzt immer.

Es sind immer auch andere Ausländer auf solchen Ausstellungen. Neuseeländische, englische
 Welche aus Österreich. Aber wir sind oft die einzigen deutschen.
Die meisten machen es so , dass sie ihre baeren halbfertig mitbringen. Also z.B. den Bauch nicht gestopft oder so.Das geht bei uns nicht so einfach weil wir eine spezielle Füllung haben.

Weil wir letztes Jahr zum ersten Mal Probleme mit dem Zoll hatten, hat uns die Veranstalterin eine Einladung geschickt, dass wir einen Workshop geben sollen. Jetzt denke ich ob das wirklich so eine gute Idee wäre dies schreiben bei der einreise vorzulegen.

Ach ja wenn wir baeren verkaufen wird automatisch steuer bezahlt weil die Veranstalterin das geld einnimmt und uns den nettobetrag abzgl steuern überweist mit PayPal. Und zu hause wird noch einmal versteuert. Das baeren machen ist nur ein nebengewerbe.

Antje

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Re: Workshop in den USA = arbeiten ???
« Antwort #21 am: 14.08.2014, 21:14 Uhr »
Man braucht nicht für alles ein Visum - es sind durchaus Business-Trips mit Visa-Waiver erlaubt.

Freunde sind Freelancer, programmieren für eine deutsche Firma, die die Software an US-Firmen verkauft.

Einmal im Jahr muß das Update eingespielt werden und getestet werden. Das dauert üblicherweise zwischen 2 und 4 Wochen.

Da fliegt jemand rüber, macht das, weist die Mitarbeiter ein und fliegt wieder zurück.

Rechnungsstellung ist in Deutschland an die deutsche Firma.

Das ist völlig legal möglich. Das ist auch keine Grauzone.

Die US-Firmen arbeiten mit diesen Programmen übrigens jeweils für den Staat - da sind also auch Behördenmitarbeiter involviert. Die deutschen Freelancer sind auch namentlich, mit Wohnsitz etc. bei den Behörden bekannt - denn sie müssen so ein Verschwiegenheitsformular unterzeichnen.

Da arbeitet niemand dran, der illegal in den USA arbeitet....

Was man darf und was nicht ist für Visa Waiver und B-Visum ziemlich identisch - nur der potentiell mögliche Aufenthalt unterscheidet sich (max 90 bzw. max 180 Tage).

Das B Visum ist für:
Dieses Visum wird von Unternehmern und Mitarbeitern von Unternehmen genutzt, die sich beschränkt geschäftlich in den USA aufhalten.
Eine weitere wichtige Nutzung ist das Visum für Mitarbeiter und Monteure, die Maschinen und Anlagen in Betrieb nehmen, Anlagen warten und Garantieleistungen erbringen.
Genau wie beim Visa Waiver Programm darf keine entgeltliche Tätigkeit für ein in den USA ansässiges Unternehmen ausgeübt werden.

Beispiele erlaubter Tätigkeiten mit Visa Waiver Programm und B1/B2-Visum

    Vertragsverhandlungen
    Beratung mit Geschäftspartnern
    Rechtsstreitigkeiten
    Teilnahme an Geschäftstagungen/Messen
    Unabhängige Forschungen
    Suche nach neuen Büroräumen in den USA
    Teilnahme an Board Meetings in den USA
    Weitere wichtige Anwendungsfälle: Montage und Servicearbeiten
    Montage/Bedienung/Reparatur von Maschinen oder Industrieanlagen, die nicht in den USA gekauft wurden
    Ausbildung von US-Personal

Um unnötige Schwierigkeiten bei Kontrollen der Einwanderungsbehörden zu vermeiden, empfiehlt es sich für deutsche Geschäftsreisende, ein Begleitschreiben des eigenen Unternehmens in englischer Sprache mit sich zu führen. Darin sollten der Zweck der Reise sowie Aufenthaltsdauer und die Tatsache, dass der Mitarbeiter kein Einkommen aus US-amerikanischen Quellen beziehen wird, vermerkt sein.

Wir hatten früher auch Reisegruppen in den USA unterwegs, die zum einen durch eine amerikanische Agentur mit Reiseleiter betreut wurden, aber auch eine deutsche Reisebegleitung dabei hatten. Das ist ebenfalls problemlos - denn diese Person bezog kein Einkommen aus US-amerikanischen Quellen.

Wenn Ihr also die Reise komplett in Deutschland anbietet, verkauft und gemeinsam mit der Gruppe einreist und fotografiert, ist das visatechnisch kein Problem. Alle Gelder fließen in Deutschland.

Ihr werdet aber vermutlich rechtlich damit zum Reiseveranstalter und seid z.B. verpflichtet, einen Reisepreissicherungsschein auszugeben (Bündelung von mind. 2 Komponenten - z.B. Unterkunft+Flug, bei Euch ist es noch mehr). Das seid Ihr aber in Deutschland auch schon, wenn ihr solche Packages schnürt!
Nichts anderes macht ein Reiseveranstalter für Gruppen- und Incentivereisen oder Volkshochschulen oder Zeitungen, die Leserreisen anbieten. Aus gutem Grund arbeiten die inzwischen fast immer mit professionellen Reiseveranstaltern zusammen - wegen der Haftungsfragen etc.

Wenn Ihr aber ein Programm zusammenstellung und beispielsweise über eine Webseite an US-Amerikaner in den USA verkauft, sieht das anders aus. Dann verdient ihr IN den USA Geld.

Antje


Kar98

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Re: Workshop in den USA = arbeiten ???
« Antwort #22 am: 14.08.2014, 22:22 Uhr »
Die Gehaltszahlung erfolgt doch aber nicht aus den USA, sondern unter uns und dem Reisebüro (beides in Deutschland angesiedelt.)

Ist egal.