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Autor Thema: Zoll und Zoll?  (Gelesen 9821 mal)

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sdait

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Zoll und Zoll?
« am: 11.09.2010, 19:21 Uhr »
Ich habe in diesen Forum gesucht, aber ich habe zu diesem Thema nichts gefunden.

Meine Frau reist in Kürze in die USA. Bei ihrer letzten Reise hat sie sich ein iPad mitgebracht. Dieses war in ihrer Zollfreigrenze. Nun möchtet sie es nicht wieder mitnehmen weil sie meint dass sie es bei der Rückreise nochmal versteuern muss bzw es wieder in ihrer Zollfreigrenze angerechnet wird. Sie gar einen Kaufbeleg von April diesen Jahres und hat diese bereits bei ihrer letzten Einreise in ihrer Zollfreigrenze gehabt.  Muss sie es jetzt wieder in ihrer Zollfreigrenze anrechnen oder ist das Gerät jetzt durch und zählt jetzt nicht mehr, so dass sie wieder andere Ware für 430€ mitbringen kann/darf ?

atecki

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #1 am: 11.09.2010, 19:23 Uhr »
Hi,

in dem Fall könnte eine Nämlichkeitsbescheinigung vom Zoll besorgen, dann gibts bei der Wiedereinreise keine Probleme (einfach die Originalrechnung und das Gerät mitnehmen). Dann gibts für die nächsten 430 € keine Probleme  :wink:

Grüße

Axel

sdait

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #2 am: 11.09.2010, 19:50 Uhr »
Wenn ich dasbrichtig verstehe, geht es also darum dass ich beim Zoll eine Bescheinigung über die Glaubhaftigkeit der bereits eingefuhrten Ware besorgen muss, oder ?  Aber unter dem begriff Nämlichkeitsbestätigung finde ich nichts auf der Zollseite. Wie heißt die genau ?

Elmar

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #3 am: 11.09.2010, 19:55 Uhr »
Gruß Elmar

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leia

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #4 am: 12.09.2010, 09:29 Uhr »
Zu dieser Konstellation hätte ich eine Frage, über die ich mir schon oft Gedanken gemacht habe:

Wie kann ich beim Zoll nachweisen, bzw. wie prüft der Zoll, dass ich das Geräte (Schmuck, o.ä) zu einen früheren Zeitpunkt innerhalb meiner Zollfreigrenze eingeführt habe? Hätte ich dazu nicht bei der ersten Einfuhr meine Ware deklarieren müssen? Sonst würde ja ein evtl. "geschmuggeltes" Teil, das bei der Einfuhr unentdeckt blieb, durch die später ausgestellte Bescheinigung plötzlich legal.

Viele Grüße Leia


Elmar

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #5 am: 12.09.2010, 12:35 Uhr »
Hi

Der Zoll prüft vor der Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung die Originalrechnungen. Oder, falls Du den Artikel im Ausland gekauft und bei der Einfuhr versteuert hast, den Beleg (frag mich nicht, welchen Namen das Ding hat) den Du bei der Zollanmeldung bekommen hast.
Sollte es ein Gegenstand sein, dessen Wert unter der Reisefreigrenze liegt und nicht anmeldepflichtig ist dürfte es kein Problem sein.
Um Sicherzugehen solltest Du aber bei Bedenken mit dem für Dich zuständigen Zollamt Kontakt aufnehmen.
Gruß Elmar

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sdait

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #6 am: 13.09.2010, 10:07 Uhr »
Ich fasse mal zusammen wie ich das nun verstehe:

Eine einmal in die EU eingeführte Ware ist "verzollt". Auch wenn sie nicht eigens angemeldet wurde und darüber einen Beleg existiert. Man muss also eine Ware nur einmal einführen und verzollen. Wobei eine Einfuhr innerhalb der 430 Euro ja auch verzollt wird indem man durch den grünen Ausgang geht. Ist das richtig so ?

Damit liegt das Problem also nicht darin dass ich eine Ware bei der erneuten Aus- und wieder Einreise erneut verzollen müsste, sondern in der Glaubhaftigkeit dass diese bereits verzollt (und somit legalisiert) wurde. Richtig?

Damit wäre die Lösung nun zum Zollamt zu gehen, die Ware nebst Kaufbeleg vorzulegen und sich dieses INF3 Formular bestätigen zu lassen. Dieses würde man dann ins Gepäck legen um es ggf. bei der Einreise vorlegen zu können.

Wir würden dann tatsächlich zu unserem Zollamt fahren und das iPad sowie gleich auch andere Geräte auf diesem Weg "beglaubigen" lassen.

search_182

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #7 am: 13.09.2010, 10:31 Uhr »
Für meine Kameraausrüstung und den Laptop hat bisher eine Kopie der deutschen Rechnung samt Seriennummer immer ausgereicht. Wenn es Probleme damit geben sollte kannst du gegen den Steuerbescheid immernoch Einspruch einlegen... Eine Nämlichkeitsbescheinigung müsstest du auch vor Abflug am Flughafen bekommen können.

mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #8 am: 13.09.2010, 11:25 Uhr »
Hallo,
hat bisher eine Kopie der deutschen Rechnung samt Seriennummer immer ausgereicht.
genau die gibt es hier aber nicht.

Eine Nämlichkeitsbescheinigung müsstest du auch vor Abflug am Flughafen bekommen können.
Mag sein, aber der Zeitaufwand dafür ist wohl schwer kalkulierbar. Außerdem muß man dazu die Rechnungen vorlegen - also mitnehmen. Wenn man die ohnehin dabei hat, kann man sich den Zeitaufwand für die Nämlichkeitsbescheinigung sparen, weil man bei der Rückreise im Falle entsprechender Fragen die Rechnungen vorlegen kann.

Mich würde mal interessieren, in wievielen Fällen Forumsnutzer wirklich eine Nämlichkeitsbescheinigung benötigt haben bzw. mangels einer solchen den Aufwand eines nachträglichen Nachweises auf sich nehmen mußten. Ich starte mal eine Umfrage.
Gruß
mrh400

Jack Black

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #9 am: 13.09.2010, 11:32 Uhr »
So ganz verstehe ich diesen Aufwand jetzt nicht, deklariert hier wirklich jemand bei seinen Reisen jedesmal seinen ganzen Technikfuhrpark (der ja leicht 4-stellige Eurobeträge an Wert erreicht, bei manchen Kameraausrüstungen ggf. sogar 5-stellig), um ihn bei der Rückkehr nicht verzollen zu müssen? Ich tu es jedenfalls nicht, ein Problem hatte ich noch nie damit.

Wieso auf einmal jetzt?

mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #10 am: 13.09.2010, 11:45 Uhr »
Hallo,
So ganz verstehe ich diesen Aufwand jetzt nicht, deklariert hier wirklich jemand bei seinen Reisen jedesmal seinen ganzen Technikfuhrpark (der ja leicht 4-stellige Eurobeträge an Wert erreicht, bei manchen Kameraausrüstungen ggf. sogar 5-stellig), um ihn bei der Rückkehr nicht verzollen zu müssen? Ich tu es jedenfalls nicht, ein Problem hatte ich noch nie damit.
bitte Teilnahme: Umfrage
Gruß
mrh400

sdait

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #11 am: 13.09.2010, 11:53 Uhr »
So ganz verstehe ich diesen Aufwand jetzt nicht, deklariert hier wirklich jemand bei seinen Reisen jedesmal seinen ganzen Technikfuhrpark (der ja leicht 4-stellige Eurobeträge an Wert erreicht, bei manchen Kameraausrüstungen ggf. sogar 5-stellig), um ihn bei der Rückkehr nicht verzollen zu müssen? Ich tu es jedenfalls nicht, ein Problem hatte ich noch nie damit.

Wieso auf einmal jetzt?
Dafür gibt es einen guten Grund: Geld !
Ich möchte nicht für Dinge Zoll/Steuern bezahlen müssen die ich hier gekauft oder bereits früher schon mitgebracht habe. Wie auf den Seiten die hier verlinkt wurden zu lesen ist liegt die Beweispflicht beim Reisenden und es wird auch geschrieben dass der Zollbeamte der Dich begrüßt Dir dieses glauben kann, aber nicht muss.

Wenn Du also mit Deiner Canon Kamera (welche Du letztes Jahr hie rzuhause gekauft hast) einreist und eine Kopie Deiner Rechnung vorlegst, dann kann der Zöllner sagen "Ja, das ist eine Kopie. Die könnte gefälscht sein. Das glaube ich nicht."  Das wird er sicherlich nicht aus Langeweile tun, aber er kann es glauben oder eben auch nicht. Und nachdem ich mich jetzt mehr zu dem Thema umgesehen und Berichte von Reisenden gelesen habe, bin ich skeptisch. Denn es gibt viele die sagen dass sie mit ihrer Armbanduhr ausgereist sind und bei der Einreisedafür zahlen sollten, obwohl es odch ein Weinachtsgeschenk von vor 2 Jahren war. Eine Rechnung gabs keine mehr also kann der Zoll annehmen dass es eine Ware ist die eingeführt werden soll. KANN !!!

Und in unserem Fall geht es um eine Ware die offenbar gerade derzeit gerne und oft eingeführt wird, weil sich der Einkauf preislich lohnt. Und dummerweise deckt der Kaufpreis eines iPad beim aktuellen Dollarkurz annähernd den Zollfreibetrag von 430 Euro, so dass meine Frau sonst kaum noch etwas anderes mitbringen dürfte. Und ehe wir 50/80/10/200 Euro zusätzlich an Zoll und Strafe bezahlen müssen, sorgen wir halt vor. Macht doch Sinn, oder ? Ja, macht es :-)

mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #12 am: 13.09.2010, 12:06 Uhr »
Hallo,
Macht doch Sinn, oder ? Ja, macht es :-)
im Grunde muß man doch genau den Nachweis führen, den man ggfs. zur nachträglichen Auslösung der Gegenstände benötigt. Also könnte die Rechnungskopie auch bei der Bitte um Nämlichkeitsbescheinigung als potentielle Fälschung betrachtet werden. Rechnungsoriginale sollte man aber nun wirklich nicht mit auf die Reise nehmen (man stelle sich vor, die werden samt Gerät geklaut - was mache ich dann mit der Versicherung?). Also muß man eigentlich vorher darum bemühen. Dann stellt sich die Frage, ob das weniger Aufwand ist als im Ernstfall hinterher.

Im übrigen ist Dein Fall offenbar im Prinzip genau der, bei dem anderen die Bescheinigung schon verweigert wurde (vorherige Einfuhr im Rahmen der Freigrenzen), vgl. hier
Gruß
mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #13 am: 13.09.2010, 12:11 Uhr »
So ganz verstehe ich diesen Aufwand jetzt nicht, deklariert hier wirklich jemand bei seinen Reisen jedesmal seinen ganzen Technikfuhrpark (der ja leicht 4-stellige Eurobeträge an Wert erreicht, bei manchen Kameraausrüstungen ggf. sogar 5-stellig), um ihn bei der Rückkehr nicht verzollen zu müssen? Ich tu es jedenfalls nicht, ein Problem hatte ich noch nie damit.

Wieso auf einmal jetzt?

Ja, ich mach das für mein Foto-Equipment, und nicht erst seit jetzt. Der Grund ist ganz einfach der, weil es nicht lange dauert (war bisher immer in <10 Minuten fertig), mir aber im Zweifelsfall eine Menge an Diskussionen und Aufregung sparen kann. Gebraucht habe ich es bisher allerdings noch nicht.
Viele Grüße,
Michael

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #14 am: 13.09.2010, 12:14 Uhr »
kann der Zoll denn z.B. bei der Wiedereinreise nach Deutschland einfach mitgeführte Waren beschlagnahmen? Das wäre dann recht ärgerlich, wenn es sich um nicht in USA gekaufte (also schon mit rüber genommene) Waren handelt.
Wenn der Zoll im Zweifelsfall "nur" eine Zollzahlung, Gebühr, Strafe etc. verlangt, weil er glaubt, man hätte da was am Zoll vorbeischmuggeln wollen, dann kann man das ja später ganz klar widerlegen, weil man z.B. die Quittung seiner teuren Kamera zuhause aufbewahrt hat. Oder?

Lurvig

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #15 am: 13.09.2010, 12:20 Uhr »
Dann stellt sich die Frage, ob das weniger Aufwand ist als im Ernstfall hinterher.
Es ist weniger Aufwand, weil der Zoll im Ernstfall das Zeugs so lange behalten kann, bis Du den Eigentumsnachweis erbringst. Das heist dann ggf. nochmal mit den Rechnungen zum Flughafen.
Viele Grüße,
Michael

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #16 am: 13.09.2010, 12:20 Uhr »
Wenn der Zoll im Zweifelsfall "nur" eine Zollzahlung, Gebühr, Strafe etc. verlangt, weil er glaubt, man hätte da was am Zoll vorbeischmuggeln wollen, dann kann man das ja später ganz klar widerlegen, weil man z.B. die Quittung seiner teuren Kamera zuhause aufbewahrt hat. Oder?
Ja, dagegen kannst du ganz normal wie bei jedem anderen Steuerbescheid Einspruch einlegen und dann geht das Ganze seinen bürokratischen Gang :lol:

lurvig

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #17 am: 13.09.2010, 12:26 Uhr »
Ja, dagegen kannst du ganz normal wie bei jedem anderen Steuerbescheid Einspruch einlegen und dann geht das Ganze seinen bürokratischen Gang :lol:

ok, das klingt nicht nach einem Erlebnis, das man haben möchte. Aber könnte der Zoll denn die Gerätschaften einfach einbehalten? Das wäre ja das ärgerlichste an der Sache.
Davon abgesehen habe ich auf noch keinem einzigen Flug irgendwelche Zoll-Probleme wegen der Fotoausrüstung gehabt.

Lurvig

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #18 am: 13.09.2010, 12:28 Uhr »
Aber könnte der Zoll denn die Gerätschaften einfach einbehalten? Das wäre ja das ärgerlichste an der Sache.
Nach meinem Verständnis, ja! Zumindest so lange bis der Eigentumsnachweis erbracht ist.

EDIT: Hier ein Quote aus dem Link, den ich schon in der Umfrage von mrh400 gepostet habe ( http://www.brummels.net/zoll.htm )

Zitat
F: Warum sollte ich mir eigentlich die Arbeit machen? Ich kann es doch auch einfach drauf ankommen lassen und hoffen, dass ich gar nicht kontrolliert werde!
A: Im Fall einer Kontrolle bei der Wiedereinreise bin ich als Reisender nachweispflichtig, dass die eingeführten Waren im Inland erworben wurden. Da dies oft vor Ort nicht nachweisbar ist, wird die Ausrüstung komplett verzollt und evtl. als Sachhaftung beschlagnahmt, bis ich nachträglich nachweise, dass die Ware schon im Inland versteuert wurde.

Darauf hätte ich nun absolut keinen Bock und daher nehme ich die ca. 10 Minuten für das Ausstellen der Bescheinigung vor Reiseantritt gerne auf mich.
Viele Grüße,
Michael

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sdait

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #19 am: 13.09.2010, 12:52 Uhr »
Esist sicherlich jedem überlassen was er macht. Vorher kümmern oder hinterher. Ich wäge ab und denke mir dass es wenige Aufwand ist wenn wir in unserer Stadt den Zoll bemühen als nach der Reise nochmal zum Flughafen zu fahren. Fakt ist aber doch dass es Ärger geben kann. Muss nicht und sicherlich ist es auch so dass es in den meisten Fällen nicht passiert, aber wenn doch, dann würde ich uns gerne Ärger, Mühen und Kosten (und wenns es nur für´s unnötige zum Flughafen fahren und parken ist) ersparen.

Ich danke allen für die fundierten Informationen zum Thema, die mir gezeigt haben dass man durchaus wissen sollte was man kann, darf und muss.

Ich gucke gerne Dokus und da auch immer wieder gerne die netten Zollgeschichten bei denen die Zöllner den Reisenden sagen dass sie wissen müssen was sie dürfen. So ist das nämlich. Es gilt kein "Jaaaaa, das habe ich aber nicht gewußt, also bin ich unschuldig und bezahle nichts" ;-)


Wir werden versuchen beim hiesigen Zoll eine Nämlichkeitsbescheinigung zu bekommen und ich werde berichten wenn es was zum Thema gibt. Danke nochmal für Eure Hilfe.

mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #20 am: 13.09.2010, 13:21 Uhr »
kann der Zoll denn z.B. bei der Wiedereinreise nach Deutschland einfach mitgeführte Waren beschlagnahmen?
ja - bzw. einbehalten, bis die Zahlungspflicht geklärt ist.

Wenn der Zoll im Zweifelsfall "nur" eine Zollzahlung, Gebühr, Strafe etc. verlangt, weil er glaubt, man hätte da was am Zoll vorbeischmuggeln wollen, dann kann man das ja später ganz klar widerlegen, weil man z.B. die Quittung seiner teuren Kamera zuhause aufbewahrt hat. Oder?
ja, aber zunächst mußt Du zahlen oder die Ware dalassen (letzteres ist eigentlich einfacher).

Der Kernpunkt des Problems liegt darin, daß beim Zoll die Beweislast bei Dir liegt.
Gruß
mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #21 am: 13.09.2010, 13:49 Uhr »
Hallo,
Nach meinem Verständnis, ja! Zumindest so lange bis der Eigentumsnachweis erbracht ist.
:dozent: Nachweis, daß hier gekauft oder bereits ordentlich verzollt - kein Thema des Eigentums

Darauf hätte ich nun absolut keinen Bock und daher nehme ich die ca. 10 Minuten für das Ausstellen der Bescheinigung vor Reiseantritt gerne auf mich.
Ich wäge ab und denke mir dass es wenige Aufwand ist wenn wir in unserer Stadt den Zoll bemühen als nach der Reise nochmal zum Flughafen zu fahren.
Wenn ich dazu die Rechnung vorlegen muß (s.o. - so auch bei Brummel), muß ich u.U. auch eine Extrarunde einlegen. Da ist das Ergebnis der Abwägung bei mir eben anders, ob ich (jedesmal!) vorher zum Flughafen (oder gar zum HZA in der Stadt, was fahr- und parktechnisch weitaus problematischer ist) fahre oder (nur im Ernstfall) nachher.

Jedenfalls bin ich gespannt auf sdaits Erfahrungen, ob und wie man in derartigen Fällen eine Nämlichkeitsbescheinigung (übrigens ein Wort, das in der Suchfunktion bei zoll.de nicht vorkommt) bekommt. Danilo bekam ja offenbar keine (ist aber länger her).
Gruß
mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #22 am: 13.09.2010, 14:23 Uhr »
Hallo,
Nach meinem Verständnis, ja! Zumindest so lange bis der Eigentumsnachweis erbracht ist.
:dozent: Nachweis, daß hier gekauft oder bereits ordentlich verzollt - kein Thema des Eigentums

Ja, stimmt. Habs auch noch gesehen... :oops: Du hast recht, es geht natürlich um den Nachweis der ordentlichen Verzollung.

Wenn ich dazu die Rechnung vorlegen muß (s.o. - so auch bei Brummel), muß ich u.U. auch eine Extrarunde einlegen. Da ist das Ergebnis der Abwägung bei mir eben anders, ob ich (jedesmal!) vorher zum Flughafen (oder gar zum HZA in der Stadt, was fahr- und parktechnisch weitaus problematischer ist) fahre oder (nur im Ernstfall) nachher.

Bei mir ist der Flughafen ca. 1,5h weg. Ich fahr auch nicht vorher extra zum Flughafen (das wäre dann ja wirklich nonsens), sondern lass mir die Bescheinigung kurz vor Reiseantritt am Flughafen ausstellen. Dazu nehme ich Kopien der Rechnungen mit, die dann mit der Nämlichkeitsbescheinigung zusammen vertackert und abgestempelt werden.

Bevor jetzt jemand fragt, warum ich diese Kopien dann nicht einfach nehme, um im Falle einer Kontrolle den geforderten Nachweise zu erbringen: Auf den Rechnungen stehen nicht die Seriennummern der Geräte. Die werden erst in der Nämlichkeitsbescheinigung aufgeführt. Das ist ja gerade der Sinn dahinter...

EDIT:
Oder andersrum betrachtet: Wären auf meinen Rechnungen Seriennummern, oder würde ich recht nah am Flughafen wohnen, würde ich mir das ausstellen lassen vermutlich sparen....
Viele Grüße,
Michael

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loopy

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #23 am: 13.09.2010, 19:10 Uhr »

EDIT:
Oder andersrum betrachtet: Wären auf meinen Rechnungen Seriennummern, oder würde ich recht nah am Flughafen wohnen, würde ich mir das ausstellen lassen vermutlich sparen....


Zu mir sagte ein Zöllner, das die Rechnungen gefälscht sein könnten, deshalb wäre die Lösung mit der Nämlichkeitsbescheinigung in den Augen des Zolls besser.

mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #24 am: 13.09.2010, 19:15 Uhr »
Hallo,
Zu mir sagte ein Zöllner, das die Rechnungen gefälscht sein könnten, deshalb wäre die Lösung mit der Nämlichkeitsbescheinigung in den Augen des Zolls besser.
irgendwie erscheint mir das nur wenig logisch. Zum Erhalt der Nämlichkeitsbescheinigung soll man die Rechnungen vorlegen (vgl. den Link weiter oben). Wieso könnten die in der Situation nicht gefälscht sein?
Gruß
mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #25 am: 13.09.2010, 20:35 Uhr »
Hallo,
Zu mir sagte ein Zöllner, das die Rechnungen gefälscht sein könnten, deshalb wäre die Lösung mit der Nämlichkeitsbescheinigung in den Augen des Zolls besser.
irgendwie erscheint mir das nur wenig logisch. Zum Erhalt der Nämlichkeitsbescheinigung soll man die Rechnungen vorlegen (vgl. den Link weiter oben). Wieso könnten die in der Situation nicht gefälscht sein?
Die könnten theoretisch schon gefälscht sein, nur wäre das in dem Moment eher unerheblich, weil Du ja den Gegenstand, der in der Nämlichkeitsbescheinigung aufgeführt ist, zum Erhalt der selbigen vorzeigen musst. Dadurch wird sozusagen dokumentiert, dass Du den Gegenstand schon im Inland hattest und ihn nicht erst mit reinbringst. :wink:
 
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Marcus.

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #26 am: 13.09.2010, 23:44 Uhr »
Dadurch wird sozusagen dokumentiert, dass Du den Gegenstand schon im Inland hattest und ihn nicht erst mit reinbringst. :wink:

Also muss man doch gar keine Rechnungen/Kopien zum Flughafen mitnehmen, oder?
Bei der verlinkten Seite stand davon auch nichts - einfach vor Abflug beim Zoll vorbeischauen, der mir Gerätebeschreibung und Seriennummer offiziell bestätigt, so habe ich das verstanden.

Danke übrigens wieder einmal für den Hinweis - ohne das Forum wäre ich auf so etwas kaum gekommen. :daumen:

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #27 am: 14.09.2010, 06:42 Uhr »
Also muss man doch gar keine Rechnungen/Kopien zum Flughafen mitnehmen, oder?
Bei der verlinkten Seite stand davon auch nichts - einfach vor Abflug beim Zoll vorbeischauen, der mir Gerätebeschreibung und Seriennummer offiziell bestätigt, so habe ich das verstanden.

Doch, das Stand da schon drin. :wink:
Der letzte Satz in "Abschitt 1 - Variante 2" lautet:
Zitat
Voraussetzung zur Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung ist allerdings, dass man eine Rechnung vorlegen kann, damit nachvollziehbar ist, dass die Ware in der EU erworben wurde.
Viele Grüße,
Michael

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leia

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #28 am: 14.09.2010, 07:23 Uhr »
Wenn ich die Seite des Zolls richtig lese steht dort, dass man für "Rückware" das INF3 Formular ausfüllen lassen kann, hierfür aber der Nachweis geführt werden muss, dass die Ware in der EG erworben wurde. Statt des INF3 Formulars kann man auch andere Beweisunterlagen wie z.B. Rechnungen vorlegen. D.h. für mein Verständnis, INF3 ist unnötig wenn ich einen Kaufbeleg habe und funktioniert sowieso nur für Waren die in der EG erworben wurden und nicht für Dinge, die zu einem früheren Zeitpunkt eingeführt wurden und dabei nicht verzollt wurden.

Quelle: http://www.zoll.de/faq/reiseverkehr/ausreise/index.html#ausreise2
Zitat
Dafür ist das Auskunftsblatt INF 3 für Rückwaren (Vordruck 0329) zu verwenden, das vor der Ausfuhr der Ware bei jeder Zollstelle ausgestellt wird. Darin sind die Waren so genau zu beschreiben, dass eine Identifizierung bei der Einfuhrabfertigung problemlos möglich ist, beispielsweise bei Schmuckwaren grundsätzlich durch Vorlage von Fotos oder bei technischen Geräten durch eine genaue Warenbezeichnung unter Angabe des Modells und der Seriennummer. Es können aber auch anstelle des INF 3 andere Beweisunterlagen wie z.B. Kaufrechnung, Schriftverkehr bei der Wiedereinreise vorgelegt werden, wenn diese belegen, dass die Waren in der EG erworben wurden.


Und mehr dazu noch hier: http://www.zoll.de/b0_zoll_und_steuern/a0_zoelle/f0_freier_verkehr/d0_zollfr_vzb/b1_befr_gemrecht/b0_rueckwaren/index.html

Bei Rückwaren muss es sich ursprünglich mal um Gemeinschaftswaren gehandelt haben. = EG-Ware?!?
Viele Grüße Leia


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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #29 am: 14.09.2010, 09:04 Uhr »
Wenn ich die Seite des Zolls richtig lese steht dort, dass man für "Rückware" das INF3 Formular ausfüllen lassen kann, hierfür aber der Nachweis geführt werden muss, dass die Ware in der EG erworben wurde. Statt des INF3 Formulars kann man auch andere Beweisunterlagen wie z.B. Rechnungen vorlegen. D.h. für mein Verständnis, INF3 ist unnötig wenn ich einen Kaufbeleg habe und funktioniert sowieso nur für Waren die in der EG erworben wurden und nicht für Dinge, die zu einem früheren Zeitpunkt eingeführt wurden und dabei nicht verzollt wurden.

INF3 ist die komplexere Form und vor allem für gewerbsmäßige/beruflich Reisende gedacht. Für die Privatausfuhr sollte die vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung das Mittel der Wahl sein.
Viele Grüße,
Michael

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sdait

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #30 am: 16.09.2010, 10:49 Uhr »
So, es gibt "Neuigkeiten". Diese entsprechen in etwa den Aussagen und Empfehlungen die hier in diesem Thread schon gemacht wurden.
Ich habe eine eMailanfrage an den Zoll geschickt. Dazu gibts eine spezielle eMailadresse für private Anfragen (info.privat@zoll.de)

Die Antwort ist zwar speziell auf meine Anfrage mit dem iPad, aber durchaus allgemein zu verstehen.
Demnach müssen wir tatsächlich das empfohlene Formular INF 3 ausfüllen und die Ware beim Zollamt vorführen. Oder alternativ vor dem Abflug beim Zoll am Flughafen. Die Aktion ist dann eine einmalige Aktion und muss bei späteren Flügen ggf. wiederholt werden.
So werden wir es auch machen.

Wir bedanken uns für Eure Hilfe und guten Tipps! Ihr habt uns wieder mal sehr geholfen - DANKE !



Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

um bei der späteren Wiedereinfuhr des iPads die Rückwareneigenschaft nachzuweisen, können Sie  bzw. Ihre Frau sich ein
INF 3 (Auskunftsblatt für Rückwaren) sowohl bereits jetzt bei Ihrem zuständigen Binnenzollamt (s. dazu unter
http://www.zoll.de/dienststverz/index.html) als auch direkt vor Abflug am Flughafen bei den dortigen Zollbeamten
ausstellen lassen.
    
Der Vordruck 0329  (INF3) ist bei der Industrie- und Handelskammer bzw. im örtlichen Formularhandel erhältlich.
   
In jedem Fall müssen Sie die Waren vorführen, da regelmäßig die Nämlichkeit dieser gesichert wird. Bei der Sicherung der
Nämlichkeit werden die Voraussetzungen dafür geschaffen, dass jeder Zollbeamte in der Gemeinschaft in der Lage ist zu
erkennen, dass genau diese (nämlichen) Waren der damaligen Ausfuhr wieder eingeführt werden sollen.

Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag

 ..XX..

Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden

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sdait

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #31 am: 24.09.2010, 18:10 Uhr »
So, die Reise steht nun bald an und meine Frau hat eine Gelegenheit genutzt auf dem Weg bei unserem Zollamt vorbei zu fahren und sich die "vereinfachte Nämlichkeitserklärung" ausfertigen zu lassen.

Die Abwicklung war absolut unproblematisch und wurde ruck zuck erledigt. Der nette Herr am Schalter sagte dass ihm nicht mal die Quittung interessiert und auch nicht wann oder wo es gekauft wurde. Ihn interessiert nur dass sie das Gerät jetzt vorzeigt und er damit bestätigen kann dass die Ware im Land ist und sie diese besitzt. Die Ware wurde auf dem Formular inkl. Seriennummer festgehalten, abgestempelt und ausgehändigt. 2 Ausfertigungen für meine Frau, eine für den Zoll und schon war alles erledigt. Keine 5 Minuten Zeitaufwand (zzgl. Anfahrt) und absolut unkompliziert.

Nun kann es los gehen und sie muss sich nun keine Sorge für die Rückreise machen dass der "böse Zoll" ihr für ihren iPad Geld aus den Taschen ziehen will. Und ich finds gut weil ich so die Reise über mit ihr in Kontakt bleiben kann und schon mal ein paar Bilder geschickt bekomme :-)

Danke nochmal für Eure Unterstützung und guten Tipps.

Davidc

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #32 am: 24.09.2010, 18:22 Uhr »
So, die Reise steht nun bald an und meine Frau hat eine Gelegenheit genutzt auf dem Weg bei unserem Zollamt vorbei zu fahren und sich die "vereinfachte Nämlichkeitserklärung" ausfertigen zu lassen.

Die Abwicklung war absolut unproblematisch und wurde ruck zuck erledigt. Der nette Herr am Schalter sagte dass ihm nicht mal die Quittung interessiert und auch nicht wann oder wo es gekauft wurde. Ihn interessiert nur dass sie das Gerät jetzt vorzeigt und er damit bestätigen kann dass die Ware im Land ist und sie diese besitzt. Die Ware wurde auf dem Formular inkl. Seriennummer festgehalten, abgestempelt und ausgehändigt. 2 Ausfertigungen für meine Frau, eine für den Zoll und schon war alles erledigt. Keine 5 Minuten Zeitaufwand (zzgl. Anfahrt) und absolut unkompliziert.

Nun kann es los gehen und sie muss sich nun keine Sorge für die Rückreise machen dass der "böse Zoll" ihr für ihren iPad Geld aus den Taschen ziehen will. Und ich finds gut weil ich so die Reise über mit ihr in Kontakt bleiben kann und schon mal ein paar Bilder geschickt bekomme :-)

Danke nochmal für Eure Unterstützung und guten Tipps.

Da habe ich aber ganz andere Erfahrungen gemacht. Ich wollte bei der Ausreise in Frankfurt Airport eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und hatte auch eine Rechnungskopie für das vorliegende Netbook dabei.

Die Bescheinigung konnte / durfte aber nicht ausgestellt werden, weil die Rechnung nicht die Seriennummer des Netbooks enthielt. Das Netbook natürlich hatte eine Seriennummer.

Deine Aussage: "Ihn interessiert nur dass sie das Gerät jetzt vorzeigt und er damit bestätigen kann dass die Ware im Land ist und sie diese besitzt." kann ich also nicht nachvollziehen.

michaels-pictures

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #33 am: 26.09.2010, 11:40 Uhr »

Da habe ich aber ganz andere Erfahrungen gemacht. Ich wollte bei der Ausreise in Frankfurt Airport eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und hatte auch eine Rechnungskopie für das vorliegende Netbook dabei.

Die Bescheinigung konnte / durfte aber nicht ausgestellt werden, weil die Rechnung nicht die Seriennummer des Netbooks enthielt. Das Netbook natürlich hatte eine Seriennummer.

Und genau das (also dieses von Dir beschriebene Verhalten Seitens des Zoll) macht m. E. absolut keinen Sinn! Das ist doch gerade der Zweck dieser Bescheinigung.

Ich lasse regelmäßig bei der Ausreise eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung für das jeweils mitgeführte Fotoequipment erstellen und auf keiner der Rechnungen ist eine Seriennummer drauf.
Viele Grüße,
Michael

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Davidc

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #34 am: 26.09.2010, 17:11 Uhr »

Da habe ich aber ganz andere Erfahrungen gemacht. Ich wollte bei der Ausreise in Frankfurt Airport eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen und hatte auch eine Rechnungskopie für das vorliegende Netbook dabei.

Die Bescheinigung konnte / durfte aber nicht ausgestellt werden, weil die Rechnung nicht die Seriennummer des Netbooks enthielt. Das Netbook natürlich hatte eine Seriennummer.

Und genau das (also dieses von Dir beschriebene Verhalten Seitens des Zoll) macht m. E. absolut keinen Sinn! Das ist doch gerade der Zweck dieser Bescheinigung.

Ich lasse regelmäßig bei der Ausreise eine vereinfachte Nämlichkeitsbescheinigung für das jeweils mitgeführte Fotoequipment erstellen und auf keiner der Rechnungen ist eine Seriennummer drauf.

Hallo,

hat mir die Zollbeamtin am Frankfurter Flughafen so erklärt. Sie hätten das früher ohne Seriennummer gemacht, aber inzwischen nicht mehr.

Wann hast du zuletzt so eine Bescheinigung ohne Seriennummer erhalten?

michaels-pictures

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #35 am: 26.09.2010, 17:41 Uhr »

Hi David,

das letzte Mal mit Equipment ins Non-EU Ausland ging es bei mir Mitte Juli 2010. Da war alles wie gehabt. Wann wurde das bei Dir abgelehnt?
Viele Grüße,
Michael

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #36 am: 30.01.2011, 20:57 Uhr »
So, die Reise steht nun bald an und meine Frau hat eine Gelegenheit genutzt auf dem Weg bei unserem Zollamt vorbei zu fahren und sich die "vereinfachte Nämlichkeitserklärung" ausfertigen zu lassen.

Die Abwicklung war absolut unproblematisch und wurde ruck zuck erledigt.

So, bei uns geht es auch nun um unser beim letzten USA Urlaub mitgebrachten iPads.
Du warst nur bei Eurem Zollamt und nicht mehr extra auf dem Flughafen?
Und hast Du Dir das Formular im Handel gekauft und bist damit dort hin? Haben die sowas nicht da rumliegen? :shock:
Zitat
....
Der Vordruck 0329  (INF3) ist bei der Industrie- und Handelskammer bzw. im örtlichen Formularhandel erhältlich....
Schöne Grüße aus dem Norden,
          Matthias


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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #37 am: 30.01.2011, 22:44 Uhr »
Wir waren vor gut einem Monat im örtlichen Zollamt (Paket abholen) und haben ganz nebenbei mal gefragt, wie das so läuft, wenn man mal eine Rechnung "verschlampt" hat bzw. sie nicht mehr lesbar ist (Thermodrucker sind echt Mist!). Die Antwort war: Einfach mit Teil(en) vorbei kommen und eintragen lassen, fertig. Und was kostet uns dieser nette Service? Nix!  Wir können auch mehrere Geräte eintragen lassen, dann brauchen wir nicht alle Rechnungen mitschleppen. Cool! Könnte uns im Fall der Fälle ne Menge Lauferei ersparen, da wir gerade eine neue Kamera und ein gebrauchtes Laptop mit amerikanischer Tastatur gekauft haben. Gerade das Laptop könnte ja erst mal auffällig werden...

Nur: Hat man erst mal so einen Wisch, könnte ein besonders gründlicher Zöllner nachfragen, warum den das eine oder andere Teil nicht mit eintragen lassen hat, z.B. weil man nicht an das neue Handy gedacht hat oder so.

Sendungen wie "Mein Revier" klären ja ein Stück weit auf, aber erzeugen andererseits Angst vor Dingen, die vielleicht gar nicht oder nur selten eintreten. Ich habe da mal gesehen, dass da jemand Steuern für ein uraltes Laptop zahlen musste :verwirrt:

Also gutes Thema für pro/contra