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Autor Thema: Zoll und Zoll?  (Gelesen 9823 mal)

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sdait

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Zoll und Zoll?
« am: 11.09.2010, 19:21 Uhr »
Ich habe in diesen Forum gesucht, aber ich habe zu diesem Thema nichts gefunden.

Meine Frau reist in Kürze in die USA. Bei ihrer letzten Reise hat sie sich ein iPad mitgebracht. Dieses war in ihrer Zollfreigrenze. Nun möchtet sie es nicht wieder mitnehmen weil sie meint dass sie es bei der Rückreise nochmal versteuern muss bzw es wieder in ihrer Zollfreigrenze angerechnet wird. Sie gar einen Kaufbeleg von April diesen Jahres und hat diese bereits bei ihrer letzten Einreise in ihrer Zollfreigrenze gehabt.  Muss sie es jetzt wieder in ihrer Zollfreigrenze anrechnen oder ist das Gerät jetzt durch und zählt jetzt nicht mehr, so dass sie wieder andere Ware für 430€ mitbringen kann/darf ?

atecki

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #1 am: 11.09.2010, 19:23 Uhr »
Hi,

in dem Fall könnte eine Nämlichkeitsbescheinigung vom Zoll besorgen, dann gibts bei der Wiedereinreise keine Probleme (einfach die Originalrechnung und das Gerät mitnehmen). Dann gibts für die nächsten 430 € keine Probleme  :wink:

Grüße

Axel

sdait

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #2 am: 11.09.2010, 19:50 Uhr »
Wenn ich dasbrichtig verstehe, geht es also darum dass ich beim Zoll eine Bescheinigung über die Glaubhaftigkeit der bereits eingefuhrten Ware besorgen muss, oder ?  Aber unter dem begriff Nämlichkeitsbestätigung finde ich nichts auf der Zollseite. Wie heißt die genau ?

Elmar

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #3 am: 11.09.2010, 19:55 Uhr »
Gruß Elmar

eausmuc on tour

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leia

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #4 am: 12.09.2010, 09:29 Uhr »
Zu dieser Konstellation hätte ich eine Frage, über die ich mir schon oft Gedanken gemacht habe:

Wie kann ich beim Zoll nachweisen, bzw. wie prüft der Zoll, dass ich das Geräte (Schmuck, o.ä) zu einen früheren Zeitpunkt innerhalb meiner Zollfreigrenze eingeführt habe? Hätte ich dazu nicht bei der ersten Einfuhr meine Ware deklarieren müssen? Sonst würde ja ein evtl. "geschmuggeltes" Teil, das bei der Einfuhr unentdeckt blieb, durch die später ausgestellte Bescheinigung plötzlich legal.

Viele Grüße Leia


Elmar

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #5 am: 12.09.2010, 12:35 Uhr »
Hi

Der Zoll prüft vor der Ausstellung der Nämlichkeitsbescheinigung die Originalrechnungen. Oder, falls Du den Artikel im Ausland gekauft und bei der Einfuhr versteuert hast, den Beleg (frag mich nicht, welchen Namen das Ding hat) den Du bei der Zollanmeldung bekommen hast.
Sollte es ein Gegenstand sein, dessen Wert unter der Reisefreigrenze liegt und nicht anmeldepflichtig ist dürfte es kein Problem sein.
Um Sicherzugehen solltest Du aber bei Bedenken mit dem für Dich zuständigen Zollamt Kontakt aufnehmen.
Gruß Elmar

eausmuc on tour

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sdait

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #6 am: 13.09.2010, 10:07 Uhr »
Ich fasse mal zusammen wie ich das nun verstehe:

Eine einmal in die EU eingeführte Ware ist "verzollt". Auch wenn sie nicht eigens angemeldet wurde und darüber einen Beleg existiert. Man muss also eine Ware nur einmal einführen und verzollen. Wobei eine Einfuhr innerhalb der 430 Euro ja auch verzollt wird indem man durch den grünen Ausgang geht. Ist das richtig so ?

Damit liegt das Problem also nicht darin dass ich eine Ware bei der erneuten Aus- und wieder Einreise erneut verzollen müsste, sondern in der Glaubhaftigkeit dass diese bereits verzollt (und somit legalisiert) wurde. Richtig?

Damit wäre die Lösung nun zum Zollamt zu gehen, die Ware nebst Kaufbeleg vorzulegen und sich dieses INF3 Formular bestätigen zu lassen. Dieses würde man dann ins Gepäck legen um es ggf. bei der Einreise vorlegen zu können.

Wir würden dann tatsächlich zu unserem Zollamt fahren und das iPad sowie gleich auch andere Geräte auf diesem Weg "beglaubigen" lassen.

search_182

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #7 am: 13.09.2010, 10:31 Uhr »
Für meine Kameraausrüstung und den Laptop hat bisher eine Kopie der deutschen Rechnung samt Seriennummer immer ausgereicht. Wenn es Probleme damit geben sollte kannst du gegen den Steuerbescheid immernoch Einspruch einlegen... Eine Nämlichkeitsbescheinigung müsstest du auch vor Abflug am Flughafen bekommen können.

mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #8 am: 13.09.2010, 11:25 Uhr »
Hallo,
hat bisher eine Kopie der deutschen Rechnung samt Seriennummer immer ausgereicht.
genau die gibt es hier aber nicht.

Eine Nämlichkeitsbescheinigung müsstest du auch vor Abflug am Flughafen bekommen können.
Mag sein, aber der Zeitaufwand dafür ist wohl schwer kalkulierbar. Außerdem muß man dazu die Rechnungen vorlegen - also mitnehmen. Wenn man die ohnehin dabei hat, kann man sich den Zeitaufwand für die Nämlichkeitsbescheinigung sparen, weil man bei der Rückreise im Falle entsprechender Fragen die Rechnungen vorlegen kann.

Mich würde mal interessieren, in wievielen Fällen Forumsnutzer wirklich eine Nämlichkeitsbescheinigung benötigt haben bzw. mangels einer solchen den Aufwand eines nachträglichen Nachweises auf sich nehmen mußten. Ich starte mal eine Umfrage.
Gruß
mrh400

Jack Black

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #9 am: 13.09.2010, 11:32 Uhr »
So ganz verstehe ich diesen Aufwand jetzt nicht, deklariert hier wirklich jemand bei seinen Reisen jedesmal seinen ganzen Technikfuhrpark (der ja leicht 4-stellige Eurobeträge an Wert erreicht, bei manchen Kameraausrüstungen ggf. sogar 5-stellig), um ihn bei der Rückkehr nicht verzollen zu müssen? Ich tu es jedenfalls nicht, ein Problem hatte ich noch nie damit.

Wieso auf einmal jetzt?

mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #10 am: 13.09.2010, 11:45 Uhr »
Hallo,
So ganz verstehe ich diesen Aufwand jetzt nicht, deklariert hier wirklich jemand bei seinen Reisen jedesmal seinen ganzen Technikfuhrpark (der ja leicht 4-stellige Eurobeträge an Wert erreicht, bei manchen Kameraausrüstungen ggf. sogar 5-stellig), um ihn bei der Rückkehr nicht verzollen zu müssen? Ich tu es jedenfalls nicht, ein Problem hatte ich noch nie damit.
bitte Teilnahme: Umfrage
Gruß
mrh400

sdait

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #11 am: 13.09.2010, 11:53 Uhr »
So ganz verstehe ich diesen Aufwand jetzt nicht, deklariert hier wirklich jemand bei seinen Reisen jedesmal seinen ganzen Technikfuhrpark (der ja leicht 4-stellige Eurobeträge an Wert erreicht, bei manchen Kameraausrüstungen ggf. sogar 5-stellig), um ihn bei der Rückkehr nicht verzollen zu müssen? Ich tu es jedenfalls nicht, ein Problem hatte ich noch nie damit.

Wieso auf einmal jetzt?
Dafür gibt es einen guten Grund: Geld !
Ich möchte nicht für Dinge Zoll/Steuern bezahlen müssen die ich hier gekauft oder bereits früher schon mitgebracht habe. Wie auf den Seiten die hier verlinkt wurden zu lesen ist liegt die Beweispflicht beim Reisenden und es wird auch geschrieben dass der Zollbeamte der Dich begrüßt Dir dieses glauben kann, aber nicht muss.

Wenn Du also mit Deiner Canon Kamera (welche Du letztes Jahr hie rzuhause gekauft hast) einreist und eine Kopie Deiner Rechnung vorlegst, dann kann der Zöllner sagen "Ja, das ist eine Kopie. Die könnte gefälscht sein. Das glaube ich nicht."  Das wird er sicherlich nicht aus Langeweile tun, aber er kann es glauben oder eben auch nicht. Und nachdem ich mich jetzt mehr zu dem Thema umgesehen und Berichte von Reisenden gelesen habe, bin ich skeptisch. Denn es gibt viele die sagen dass sie mit ihrer Armbanduhr ausgereist sind und bei der Einreisedafür zahlen sollten, obwohl es odch ein Weinachtsgeschenk von vor 2 Jahren war. Eine Rechnung gabs keine mehr also kann der Zoll annehmen dass es eine Ware ist die eingeführt werden soll. KANN !!!

Und in unserem Fall geht es um eine Ware die offenbar gerade derzeit gerne und oft eingeführt wird, weil sich der Einkauf preislich lohnt. Und dummerweise deckt der Kaufpreis eines iPad beim aktuellen Dollarkurz annähernd den Zollfreibetrag von 430 Euro, so dass meine Frau sonst kaum noch etwas anderes mitbringen dürfte. Und ehe wir 50/80/10/200 Euro zusätzlich an Zoll und Strafe bezahlen müssen, sorgen wir halt vor. Macht doch Sinn, oder ? Ja, macht es :-)

mrh400

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #12 am: 13.09.2010, 12:06 Uhr »
Hallo,
Macht doch Sinn, oder ? Ja, macht es :-)
im Grunde muß man doch genau den Nachweis führen, den man ggfs. zur nachträglichen Auslösung der Gegenstände benötigt. Also könnte die Rechnungskopie auch bei der Bitte um Nämlichkeitsbescheinigung als potentielle Fälschung betrachtet werden. Rechnungsoriginale sollte man aber nun wirklich nicht mit auf die Reise nehmen (man stelle sich vor, die werden samt Gerät geklaut - was mache ich dann mit der Versicherung?). Also muß man eigentlich vorher darum bemühen. Dann stellt sich die Frage, ob das weniger Aufwand ist als im Ernstfall hinterher.

Im übrigen ist Dein Fall offenbar im Prinzip genau der, bei dem anderen die Bescheinigung schon verweigert wurde (vorherige Einfuhr im Rahmen der Freigrenzen), vgl. hier
Gruß
mrh400

michaels-pictures

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #13 am: 13.09.2010, 12:11 Uhr »
So ganz verstehe ich diesen Aufwand jetzt nicht, deklariert hier wirklich jemand bei seinen Reisen jedesmal seinen ganzen Technikfuhrpark (der ja leicht 4-stellige Eurobeträge an Wert erreicht, bei manchen Kameraausrüstungen ggf. sogar 5-stellig), um ihn bei der Rückkehr nicht verzollen zu müssen? Ich tu es jedenfalls nicht, ein Problem hatte ich noch nie damit.

Wieso auf einmal jetzt?

Ja, ich mach das für mein Foto-Equipment, und nicht erst seit jetzt. Der Grund ist ganz einfach der, weil es nicht lange dauert (war bisher immer in <10 Minuten fertig), mir aber im Zweifelsfall eine Menge an Diskussionen und Aufregung sparen kann. Gebraucht habe ich es bisher allerdings noch nicht.
Viele Grüße,
Michael

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my inner compass does not point to true north but to true home!



lurvig

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Re: Zoll und Zoll?
« Antwort #14 am: 13.09.2010, 12:14 Uhr »
kann der Zoll denn z.B. bei der Wiedereinreise nach Deutschland einfach mitgeführte Waren beschlagnahmen? Das wäre dann recht ärgerlich, wenn es sich um nicht in USA gekaufte (also schon mit rüber genommene) Waren handelt.
Wenn der Zoll im Zweifelsfall "nur" eine Zollzahlung, Gebühr, Strafe etc. verlangt, weil er glaubt, man hätte da was am Zoll vorbeischmuggeln wollen, dann kann man das ja später ganz klar widerlegen, weil man z.B. die Quittung seiner teuren Kamera zuhause aufbewahrt hat. Oder?

Lurvig