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Autor Thema: Zollanmeldung bei Rückreise  (Gelesen 17357 mal)

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roeggelzoeg

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #45 am: 22.09.2009, 14:23 Uhr »
Abflug-/Ankunftsbereich "Schengen": Hier kommt man ohne Weiteres aus dem Sicherheitsbereich wieder raus (gibt ja keinen Zoll innerhalb Schengen).

Stellt sich zusätzlich die Frage, ob es im Bereich "Schengen" überhaupt Duty-Free Waren gibt. Auf http://www.travel-value.de/TV/DUS findet man zu Recht diesen Hinweis:

Zitat
Steuerfreie Zigaretten, Zigarren und Tabake können alle Reisenden mit einem Flugziel außerhalb der EU weiterhin unbegrenzt einkaufen (Bitte die Einfuhrbestimmungen beachten).

Anders herum: wenn man in der Lage ist, den Sicherheitsbereich "einfach so zu  verlassen", kann man vorher gar nicht erst zollfrei einkaufen.

Können kann man schon, dürfen darf man auch, wenn man eine Bordkarte mit Ziel außerhalb der EU hat. Nur eben ohne Reise wieder mit der Ware zurückgehen darf man nicht (bzw. man müsste diese beim Zoll anmelden). Wenn man aber gereist ist, kann man die Waren auch wieder mitbringen. Allerdings dann nicht mehr zollfrei.

Der Duty Free Laden ist ein und derselbe! Die kontrollieren die Berechtigung anhand der Bordkarte.

Jack Black

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #46 am: 22.09.2009, 14:36 Uhr »
Aber selbstverfreilich! Mache ich alle 14 Tage! Terminal B --> (Duty free ist dort!) --> Hugo Junkers Lounge --> Handgepäckausgang. No Problem (mit Bordkarte, natürlich!)

Und da geht es ohne Zoll wieder nach draußen?

freddykr

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #47 am: 22.09.2009, 14:59 Uhr »
Aber selbstverfreilich! Mache ich alle 14 Tage! Terminal B --> (Duty free ist dort!) --> Hugo Junkers Lounge --> Handgepäckausgang. No Problem (mit Bordkarte, natürlich!)

Und da geht es ohne Zoll wieder nach draußen?
Da man sowieso nur mit Bordkarte dort hin kommt, nimmt man nicht an, daß man da gleich wieder verschwindet. ;-)
Viele Grüße,
Danilo


roeggelzoeg

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #48 am: 22.09.2009, 15:03 Uhr »
Aber selbstverfreilich! Mache ich alle 14 Tage! Terminal B --> (Duty free ist dort!) --> Hugo Junkers Lounge --> Handgepäckausgang. No Problem (mit Bordkarte, natürlich!)

Und da geht es ohne Zoll wieder nach draußen?
Ja.

freddykr

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #49 am: 22.09.2009, 15:10 Uhr »
Habe grade mal nachgelesen.
Die Waren in den Travel-Value-Läden im Schengenbereich sind alle normal verzollt. Sie können dort nur billiger angeboten werden.
Zollfrei sind einzig und allein Waren, die im Non-Schengen-Bereich verkauft werden (respektive mit Bordkarte in ein Drittland) und dort können die Waren oft erst am Flugzeug an den Mann genommen werden.
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #50 am: 22.09.2009, 15:25 Uhr »
Habe grade mal nachgelesen.
Die Waren in den Travel-Value-Läden im Schengenbereich sind alle normal verzollt. Sie können dort nur billiger angeboten werden.
Zollfrei sind einzig und allein Waren, die im Non-Schengen-Bereich verkauft werden (respektive mit Bordkarte in ein Drittland) und dort können die Waren oft erst am Flugzeug an den Mann genommen werden.

Was meiner Vermutung entspricht, dass man gar nicht erst zollfrei einkaufen kann. Dann braucht es auch keinen Zoll.

roeggelzoeg

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #51 am: 22.09.2009, 15:27 Uhr »
Habe grade mal nachgelesen.
Die Waren in den Travel-Value-Läden im Schengenbereich sind alle normal verzollt. Sie können dort nur billiger angeboten werden.
Zollfrei sind einzig und allein Waren, die im Non-Schengen-Bereich verkauft werden (respektive mit Bordkarte in ein Drittland) und dort können die Waren oft erst am Flugzeug an den Mann genommen werden.

Aha!
Das hört sich vernünftig an. Das bedeutet, dass die Warnung nur gilt, wenn ich ein Ticket ins Non-EU-Ausland habe und bereits dementsprechend wirklich zollfreie Ware erworben habe. Da ich meistens nur innerhalb der EU reise, hätte ich also auch kein Problem.

Aber, um noch mal auf die Ausgangsfrage zurückzukommen: Wenn ich mir z.B. 1 Stange Zigaretten vor der Ausreise aus der EU kaufe und mit diesen zurückkehre, muss ich sie auch verzollen, bzw. werden sie auf die Freimenge angerechnet.

roeggelzoeg

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #52 am: 22.09.2009, 15:27 Uhr »
Habe grade mal nachgelesen.
Die Waren in den Travel-Value-Läden im Schengenbereich sind alle normal verzollt. Sie können dort nur billiger angeboten werden.
Zollfrei sind einzig und allein Waren, die im Non-Schengen-Bereich verkauft werden (respektive mit Bordkarte in ein Drittland) und dort können die Waren oft erst am Flugzeug an den Mann genommen werden.

Was meiner Vermutung entspricht, dass man gar nicht erst zollfrei einkaufen kann. Dann braucht es auch keinen Zoll.
Wenn man eine Bordkarte nach außerhalb der EU hat, kann man. Die Grenze zwischen EU und Non EU geht mitten durch das Regal im gleichen Laden.

Jack Black

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #53 am: 22.09.2009, 15:32 Uhr »
Wenn man eine Bordkarte nach außerhalb der EU hat, kann man. Die Grenze zwischen EU und Non EU geht mitten durch das Regal im gleichen Laden.

Aber Du bekommst die Ware nicht in die Hand. Und genau so war es, als ich zuletzt (ist auch schon Jahre her) zollfrei eingekauft habe: die Waren werden nicht ausgegeben, sondern werden getagged und erst beim Boarding kannst Du sie am Gate in Empfang nehmen.

Deswegen ist das alles unkritisch.

roeggelzoeg

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #54 am: 22.09.2009, 15:35 Uhr »
Wenn man eine Bordkarte nach außerhalb der EU hat, kann man. Die Grenze zwischen EU und Non EU geht mitten durch das Regal im gleichen Laden.

Aber Du bekommst die Ware nicht in die Hand. Und genau so war es, als ich zuletzt (ist auch schon Jahre her) zollfrei eingekauft habe: die Waren werden nicht ausgegeben, sondern werden getagged und erst beim Boarding kannst Du sie am Gate in Empfang nehmen.

Deswegen ist das alles unkritisch.

Ok. Das könnte sein. Habe ich als Nichtraucher auch lange nicht mehr gemacht. Also ist alles sicher. Ufff!  :wink:

djohannw

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #55 am: 22.09.2009, 20:17 Uhr »
Wenn man eine Bordkarte nach außerhalb der EU hat, kann man. Die Grenze zwischen EU und Non EU geht mitten durch das Regal im gleichen Laden.

Aber Du bekommst die Ware nicht in die Hand. Und genau so war es, als ich zuletzt (ist auch schon Jahre her) zollfrei eingekauft habe: die Waren werden nicht ausgegeben, sondern werden getagged und erst beim Boarding kannst Du sie am Gate in Empfang nehmen.

Deswegen ist das alles unkritisch.

Nein, man bekommt bei non-EU Abflügen die Ware auch in Schengenbereich sofort mit. Ich kaufe in Düsseldorf immer Zigaretten für einen Nachbarn, wenn ich nach Zürich fliege, und da erhalte ich die Zigaretten (Stangenpreis 28€ oder so) direkt an der Kasse in die Hand gedrückt. Die Ausgabe von Duty Free erst im Flugzeug kenne ich nur aus den USA...

In Düsseldorf gibt es übrigens nur einen Duty-Free-Shop im Terminal A...und der bedient sowohl Schengen wie non-Schengen Abflüge.

Viele Grüße - Dirk

Jack Black

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #56 am: 22.09.2009, 20:49 Uhr »
In Düsseldorf gibt es übrigens nur einen Duty-Free-Shop im Terminal A...und der bedient sowohl Schengen wie non-Schengen Abflüge.

Da ja die genannte Lounge in Terminal B ist, wäre das ja immer noch "sicher".

Wobei sich die Frage stellt, warum der Duty Free Shop im Terminal B dann doch kein Duty Free Shop ist (das solltest Du mit "roeggelzoeg" klären, der kauft da immer ein).

P.S.:
Ich kaufe in Düsseldorf immer Zigaretten für einen Nachbarn, wenn ich nach Zürich fliege, und da erhalte ich die Zigaretten (Stangenpreis 28€ oder so) direkt an der Kasse in die Hand gedrückt.

Jaja, es geht nur nicht um "EU vs. NON-EU" sondern um "Schengen vs. Non-Schengen". Die Schweiz gehört zum Schengener Verbund, auch als NON-EU-Land. Von daher ist der Flug nach Zürich "Schengen".

Smartmatze

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #57 am: 22.09.2009, 21:54 Uhr »
Nein, man bekommt bei non-EU Abflügen die Ware auch in Schengenbereich sofort mit. Ich kaufe in Düsseldorf immer Zigaretten für einen Nachbarn, wenn ich nach Zürich fliege, und da erhalte ich die Zigaretten (Stangenpreis 28€ oder so) direkt an der Kasse in die Hand gedrückt. Die Ausgabe von Duty Free erst im Flugzeug kenne ich nur aus den USA...

Ich habe das auf den Cayman Islands sogar in ganz normalen "Souvenir"-Läden mitten in der Hauptstadt gesehen.
Das heisst: Man kauft dort im Laden das Produkt und bekommt es dann erst einige paar Tage später beim Abflug am Gate ausgehändigt.

Aber ansonsten kenne ich das "Duty-Free-am-Gate-bekommen" auch nur aus USA - in Europa habe ich bislang immer meine Duty-Free-Ware selbst mit zum Gate nehmen dürfen.
2005 LV-SF-LA-GC-MV-LV www.janaundmatze.de
2007 SF, LV, Caymans und N.Y.
2008 FL und N.Y.
2010 Hawaii (Oahu, Kauai, Big Island)

roeggelzoeg

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #58 am: 22.09.2009, 23:33 Uhr »
In Düsseldorf gibt es übrigens nur einen Duty-Free-Shop im Terminal A...und der bedient sowohl Schengen wie non-Schengen Abflüge.

Da ja die genannte Lounge in Terminal B ist, wäre das ja immer noch "sicher".

Wobei sich die Frage stellt, warum der Duty Free Shop im Terminal B dann doch kein Duty Free Shop ist (das solltest Du mit "roeggelzoeg" klären, der kauft da immer ein).


Ich kaufe da nie ein. Ich nutze nur die Lounge.

Antje

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Re: Zollanmeldung bei Rückreise
« Antwort #59 am: 23.09.2009, 08:21 Uhr »
Hallo

Um auf Zollbeamte zurückzukommen:
Man sollte nicht nur den Geldwert im Auge behalten, sondern auch bedenken, daß einige freiverkäufliche Sachen in den USA hier in Deutschland nicht erlaubt sind.
Hier war der Zoll auf einer Verbrauchermesse (das machen die ganz gerne zur Aufklärung) und es war schon ein bißchen peinlich, als da genau die Packung Vitamintabletten im Anschauungskasten „Verbotene Dinge“ stand, die ich immer kaufe. Waren übrigens ganz normale „Centrum“ inner Großpackung…

Im letzten Urlaub hab ich ja durchaus „Powershopping“ betrieben, dabei immer brav Quittungen aufgehoben und muß sagen, die 430 Euro sind schon ne ganz üppige Hausnummer an Einkäufen, falls man nicht bei Technik-Schnick-Schnack kauft (dann ist man natürlich schnell bei 430 €)

Den roten Ausgang kann man immer auch nehmen (und soll man auch), wenn man Zweifel hat. Denn da kann man ggf. ein billiges Produkt, das aber hohe Einfuhrzölle hat noch entsorgen (es gibt Fälle, daß übersteigt der Zoll den Warenwert um ein Vielfaches!)

In Deutschland kam ich noch nicht in die Verlegenheit – aber im Ausland stelle ich immer fest: Ehrlichkeit lohnt da generell – Beispiel: Neuseeland – sehr streng was Lebensmitteleinfuhr angeht. Ich war im Zweifel, ob Schokolade und das was ich sonst hatte erlaubt ist und wollte das lieber abklären.

Zum einen war ich die einzige aus der ganzen 747-400, die den roten Ausgang genommen hat. Alles was ich hatte, war legal, die Herren trugen mir mein Gepäck zum durchleuchten und wuchteten es aufs Förderband. Und zudem war ich die allererste, die fertig war mit dem Check….

In USA hab ich auch immer „Mitbringsel“ für unsere Freunde dabei und geh auch immer mit der Liste aktiv auf die AFIS-Beamten zu. Wird immer positiv aufgenommen und noch nie gegengecheckt, sondern durchgewunken (und das letzte Mal in San Francisco haben die weit mehr als Stichproben auspacken lassen…)

Ich bin überzeugt, auch in Deutschland ist das Ziel nicht, normale Leute übern Tisch zu ziehen. Nur für blöd verkaufen läßt sich halt auch beim Zoll ungern jemand.

Antje