usa-reise.de Forum

Autor Thema: Was tun? Rundreise 7.-30. Mai, aber Reisepartner erkrankt. Alleine reisen?  (Gelesen 4941 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

Jack Black

  • Gast
Ob die Reiserücktrittsversicherung greift, kann pauschal nicht beantwortet werden. Generell bieten viele Versicherer sog. "Gruppenversicherungen" an, bei denen sich die Einzelpersonen auch über Kreuz gegen Ausfall versichern. Du mußt also konkret Deine Versicherung prüfen, ob dieser Fall auch abgedeckt ist.

Zur Reise selbst: ich würde auch empfehlen, die Reise anzutreten, gebe aber zu bedenken (was seltsamerweise noch niemand vor mir getan hat), dass sich die Kosten der Reise nicht unerheblich erhöhen werden. Du musst nun alleine die Kosten für den Mietwagen und insbesondere auch sämtliche Hotelkosten bezahlen. Insgesamt wird sich dadurch der Reisepreis um mindestens 50% erhöhen, bei teuren Zimmern sogar noch mehr. Mit anderen Worten: das Antreten der Reise kostet Dich ggf. mehr Differenz als das Ausfallen lassen (das kostet nur das Flugticket), Du hast also in jedem Fall einen finanziellen Verlust. Nur falls sich ein Mitreisender findet, ist dieser Verlust vermeidbar.

P.S.: Ich sehe gerade, dass andi doch auf diesen Umstand aufmerksam gemacht hat (nur ohne Gesamteinschätzung). Das sollte man ggf. mit den vorliegenden Buchungen ausrechnen, wieviel das ausmacht (es wird sehr viel sein).

Antje

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.627
Hallo

ich würde an Deiner Stelle auch gucken, ob die Versicherung nicht doch zahlt - wenn ihr beide eine habt und auf einem Versicherungsschein steht, zahlt sie normalerweise (sonst könnten sich ja nicht verheiratete Paare nie "sicher" fühlen).

Erst recht, wenn Eure Buchung unter einer Buchungsnummer läuft. Das lohnt auf jeden Fall nochmal der Rückfrage.

Zum anderen: Allein reisen ist nett - frustrierend sind allerdings Restaurantessen - ich mag das nicht so gern, allein essen zu gehen. es fehlt natürlich auch der Austausch während der Reise - ich persönlich hab kein problem mit dem Alleinsein - ich bin Single und wohne schon ewig allein - verreise aber lieber mit jemandem - und bin froh, da auch jemanden zu haben, der das ähnlich sieht.

Das kann man sich auch nicht schön reden - allein reisen ist für mich ein "Notbehelf"....

Wobei ich das schon gemacht habe und auch schöne Urlaube hatte.

Antje

CE

  • Junior Member
  • **
  • Beiträge: 48
Ok, danke für die vielen Tipps.

Wir werden versuchen das mit der Versicherung zu klären, ich denke das wär mir der liebste Weg. Das war jetzt die Tage nur etwas ungünstig, weil er im Krankenhaus liegt und nicht an seine Unterlagen rankommt. Deshalb hab ich hier schonmal nach Alternativen gesucht, ist ja alles sehr dringend...

Wie im Startpost schon geschrieben, habe ich prinzipiell kein Problem alleine zu reisen, wollte nur eure Erfahrungen mit dieser Art von Reise und an diesem Ort der Welt hören.

Finanziell könnte ich die Mehrkosten ohne größere Probleme stemmen denke ich.

BeateR

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.320
Hallo,

da wirds aber Zeit :roll:

Die Reiserücktrittskostenversicherungen legen allergrössten Wert darauf, dass eine Krankheit sofort gemeldet wird. Sonst kanns passieren, dass sie Dir vorwerfen, Du hättest einen grösseren Schaden verursacht als unbedingt nötig.

Gruss Beate

Jack Black

  • Gast
Das war jetzt die Tage nur etwas ungünstig, weil er im Krankenhaus liegt und nicht an seine Unterlagen rankommt.

Ich denke nicht, dass die Versicherung Deines Freundes greift - Du musst an DEINE Versicherung schreiben (falls Ihr zwei verschiedene Versicherungen habt). Aus Deiner Sicht ist Dein Partner nicht reisefähig, weswegen Deine Versicherung Dir die kostenlose Absage ermöglichen sollte. Wenn Du GAR NICHT versichert bist (also keine Gruppenversicherung vorliegt UND Dein Freund nur eine Single-Versicherung abgeschlossen hat), dann wird auch niemand bezahlen.

CE

  • Junior Member
  • **
  • Beiträge: 48
Oh, du hast recht. Danke


Hat jemand eine Ahnung was das "versichert haben" im Satz "und Per-
sonen die gemeinsam mit dem Versicherungsneh-
mer/Versicherten eine Reise gebucht und versichert
haben." bei Klausel 1.3 zu bedeuten hat?


Der Versicherer ist im Umfang von Ziffer 1.1 leistungs-
pflichtig, wenn infolge eines der nachstehend genann-
ten wichtigen Gründe bei dem Versicherungsnehmer/
Versicherten oder einer Risikoperson nach Abschluss
des Versicherungsvertrages/Reisebuchung entweder
die Reiseunfähigkeit des Versicherungsnehmer/Versi-
cherten nach allgemeiner Lebenserfahrung zu erwar-
ten ist oder ihm der Antritt der Reise oder deren plan-
mäßige Beendigung nicht zugemutet werden kann:
1.2.1 Tod;
1.2.2 schwerere Unfallverletzung;
1.2.3 unerwartete schwere Erkrankung;
1.2.4 Impfunverträglichkeit;
1.2.5 Schwangerschaft;
1.2.6  Schaden am Eigentum des Versicherungsnehmers/
Versicherten infolge von Feuer, Elementarereignis
oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, sofern der
Schaden erheblich ist oder sofern zur Schadenfest-
stellung die Anwesenheit des Versicherungsnehmers/
Versicherten notwendig ist;
1.3  Risikopersonen sind neben dem Versicherungsneh-
mer/Versicherten dessen Ehegatten oder Lebenspart-
ner, deren Kinder, Eltern, Geschwister, Großeltern,
Enkel, Schwiegereltern, Schwiegerkinder und Per-
sonen die gemeinsam mit dem Versicherungsneh-
mer/Versicherten eine Reise gebucht und versichert
haben.

BeateR

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.320
Hallo,

so wie ich es sehe, ist Dein Freund der Versicherte/Versicherungsnehmer und Du hast mit ihm gemeinsam die Reise gebucht, bist als Lebenspartner also mit ihm versichert, soweit Ihr gemeinsam auf einer Reisebuchung steht.

Ich würde Dir dringend empfehlen, gleich morgen Vormittag Kontakt zur Versicherung aufzunehmen, entweder direkt oder mit dem Agenten, bei dem Ihr die Versicherung gebucht habt. Jetzt wäre es wieder sehr hilfreich, wenn Ihr über ein Reisebüro gebucht hättet, denn dann könntest Du Dich an dieses Reisebüro wenden und die würden alles weitere unternehmen.

Auf alle Fälle gilt: so schnell wie möglich melden, sonst gibts Schwierigkeiten.

Gruss Beate

CE

  • Junior Member
  • **
  • Beiträge: 48
Nein, wir sind zwei unabhängige Personen, von denen jeder seine eigene Versicherung hat. Die Reise wurde auch nicht als Komplettpaket und/oder über ein Reisebüro gebucht.
Aber ich scheine nun verstanden zu haben, dass er unter dem Terminus "Risikoperson" meinen eigenen Versicherungsfall auslöst. Und bei seiner Versicherung natürlich als Versicherungsnehmer

Mig

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.660
ist CE eigentlich männlich oder weiblich? sorry, falls ich das überlesen haben sollte...

CE

  • Junior Member
  • **
  • Beiträge: 48
männlich  :D

Mig

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.660
danke - hatte ich mir zwar gedacht, war aber nicht sicher  :wink:

BeateR

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.320
Nein, CE, das scheint mir gerade andersrum zu sein:

Wenn Ihr nicht miteinander versichert seid, also jeder seine eigene Reisebuchung hat und jeder seine eigene Versicherung abgeschlossen hat, passiert folgendes:

Er ist krank geworden.
Somit ist für seine Stornierungskosten seine Rücktrittsversicherung zuständig.

Für Dich gilt:
Dein Lebenspartner ist krankgeworden, Du kannst also auch nicht fahren. Somit ist für Deine Stornierungskosten Deine Rücktrittsversicherung zuständig.

Ich habt Euch anscheinend die ungünstigste und umständlichste Versicherungsmethode ausgewählt.

Das heisst also für Dich, morgen unbedingt mit beiden Versicherungen in Kontakt treten.

Ganz abgesehen davon: Ich wäre stinksauer, wenn ich im Krankenhaus liegen müsste und mein Lebenspartner würde einen gemeinsam geplanten Urlaub allein antreten.

Gruss Beate

Jack Black

  • Gast
Nein, CE, das scheint mir gerade andersrum zu sein:

Es ist genau so herum, Du hast CE nur falsch verstanden. Er meint es genau so, wie Du es anschließend beschreibst: der Freund ist die Risikoperson von CEs Versicherung, deswegen zahlt CEs Versicherung für CE. Der Freund hat eine eigene Versicherung, die zahlt für ihn wegen seiner eigenen Erkrankung. Beide Versicherungen werden in Anspruch genommen.

Aber ich scheine nun verstanden zu haben, dass er unter dem Terminus "Risikoperson" meinen eigenen Versicherungsfall auslöst. Und bei seiner Versicherung natürlich als Versicherungsnehmer

Genau so ist es.

leia

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.536


Ganz abgesehen davon: Ich wäre stinksauer, wenn ich im Krankenhaus liegen müsste und mein Lebenspartner würde einen gemeinsam geplanten Urlaub allein antreten.


Vielleicht hab ich es irgendwo überlesen, aber es geht hier doch nicht um den Lebens- sondern um den Reisepartner, oder?

Ich meine die Versicherung von CE zahlt, da eine seiner Risikopersonen erkrant ist. Ich würde die Reise vermutlich dennoch alleine antreten (wenn es "nur" der Reise- und nicht der Lebenspartner wäre).
Viele Grüße Leia


BeateR

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.320
Nein, CE, das scheint mir gerade andersrum zu sein:

Es ist genau so herum, Du hast CE nur falsch verstanden.

Ach ja, Du hast ja so Recht :oops:

Beate