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Autor Thema: Hotelstornierung und Gutschein?  (Gelesen 7902 mal)

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aef

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Hotelstornierung und Gutschein?
« am: 21.07.2020, 22:07 Uhr »
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage zu Euren Hotel-Stornierungen (sofern vorhanden) wegen Corona.

Eigentlich geht es um eine meiner Stornierungen.
Es handelt sich um ein Hotel in Chicago, dass nicht stornierbar bei Ex..dia gebucht wurde.

Die Möglichkeit zum stornieren, gab es trotzdem, aber mit dem Hinweis auf einen Gutschein. Das war mir Recht, da ich ja öfter über diese Seite buche, also habe ich es getan.

Was aber vorher nicht dranstand und sich erst nach erhalt des Gutscheines heraus gestellt hat ist, dass der Gutschein nur für dieses eine Hotel in Chicago gilt und auch nur 12 Monate gültig ist, d.H. der Reisebeginn muss spätestens in 12 Monaten beginnen.

Ist das rechtens? Oder kann ich auch auf die Umwandlung in einen Gutschein für das gesamte Angebot bestehen? Vor allem, das war ja vorher nicht klar und ich weiß auch nicht ob ich nächstes Jahr in die USA reisen werde.

Wie sind Eure Erfahrungen? Ähnlich, oder gibt es da auch "kulantere" Angebote?


Viele Grüße
Andi
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mrh400

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #1 am: 21.07.2020, 22:23 Uhr »
Wenn das Hotel zunächst nicht stornierbar gebucht wurde und jetzt ein Gutschein gewährt wird, ist das immer noch ein Entgegenkommen, auch wenn der Gutschein stark eingeschränkt ist. Da kann ich kein rechtliches Problem erkennen.

Da hätte nur stornierbar buchen geholfen.
Gruß
mrh400

Bandito1011

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #2 am: 21.07.2020, 23:44 Uhr »
Sehe da leider auch keine rechtlichen Möglichkeiten. Würde eine sehr höfliche Mail schreiben und um Kulanz bitten,
oder um einen Gutschein der eine längere Gültigkeit hat.

Geht aber auch anders, hatte ein Hotel in Dubai für 13 Nächte gebucht und das war auch nicht wirklich billig.
Es gab eine Stornierungsgebühr falls man 48 Stunden vorher storniert in Höhe von 40 %. Leider musste ich
einen Tag vorher stornieren. Hatte Corona als Grund angegeben, woraufhin auf die Gebühr verzichtet wurde.
Dürfte aber wohl eher die Ausnahme gewesen sein und war auch noch am Anfang der Pandemie..

andi7435

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #3 am: 22.07.2020, 08:59 Uhr »
Buche doch das Hotel mit Gutschein stornierbar und anschließend würde ich es stornieren.

aef

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #4 am: 22.07.2020, 09:29 Uhr »
Buche doch das Hotel mit Gutschein stornierbar und anschließend würde ich es stornieren.
So schlau war ich auch schon, aber das ist in den Gutscheinbedingungen ausgeschlossen. Da waren die anderen "schlauer".

Ich werde es wirklich mal mit einer höflichen Mail probieren. Die Reise werde ich wahrscheinlich schon nachholen, allerdings nicht gleich nächstes Jahr, weil bei mir noch andere "Probleme" reinspielen.
Vielleicht können sie ja die Gutscheingültigkeit verlängern, oder aber auch als ganz normalen Gutschein für das ganze Angebot "umschreiben".
Viele Grüße
Andi
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andi7435

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #5 am: 22.07.2020, 09:46 Uhr »
Hattest du aber in deinen Post nicht erwähnt.

aef

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #6 am: 22.07.2020, 09:58 Uhr »
Wie machen es die anderen Anbieter in solchen Fällen (nicht stornierbares Hotel)?
Viele Grüße
Andi
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wolfmark

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #7 am: 22.07.2020, 11:29 Uhr »
Meine nicht stornierbaren Hotels bei Hotwire und Priceline wurden anstandslos erstattet.

partybombe

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #8 am: 22.07.2020, 13:45 Uhr »
Wie machen es die anderen Anbieter in solchen Fällen (nicht stornierbares Hotel)?
Das bringt dich nicht weiter, da es unterschiedlich sein wird:
Wir hatten in Marokko ein Ryad, dort war die Stornierungsmöglichkeit (1Woche vorher) bei Booking.com abgelaufen. Nach einem freundlichen Email mit Verweis auf die Reisesperre, wurde das Geld in voller Höhe (400€) zurückgebucht. Wir werden dort bei nächster Gelegenheit direkt buchen und uns gemeinsam mit dem Vermieter über das Corona-Ende freuen.
Ryanair hat uns trotz EU-Rechtsanspruch etwa 6 Wochen  vertröstet, dort haben wir das Geld über Changeback zwangsweise zurückgebuchen lassen. Ryanair ist damit im Zweifel nach hinten gerutscht.

aef

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #9 am: 24.07.2020, 23:06 Uhr »
Kennt jemand eine Kontakt-Adresse (Email) von Expedia, die auch besetzt ist?
Im Netz ist da leider nichts zu finden.

Per Brief möchte ich ungern Kontakt aufnehmen, da die Chancen, dass das jemand liest, in meinen Augen, verschwindend gering sind.

Danke im voraus.
Viele Grüße
Andi
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Bandito1011

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #10 am: 24.07.2020, 23:29 Uhr »
Hatte ich auch mal gesucht, gibt aber wohl offiziell nur die Hotline oder das Online Kontaktformular.

Probier mal service@expedia.de
Die gab es wohl mal, vielleicht ja noch existent.

mrh400

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #11 am: 25.07.2020, 09:07 Uhr »
Per Brief möchte ich ungern Kontakt aufnehmen, da die Chancen, dass das jemand liest, in meinen Augen, verschwindend gering sind.
Einschreiben mit Rückschein. Da hast Du einen Zugangsnachweis.
Gruß
mrh400

partybombe

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #12 am: 25.07.2020, 16:06 Uhr »
Per Brief möchte ich ungern Kontakt aufnehmen, da die Chancen, dass das jemand liest, in meinen Augen, verschwindend gering sind.
Einschreiben mit Rückschein. Da hast Du einen Zugangsnachweis.
.....und rechtlich geht’s um den Nachweis der Zustellung - es muss niemand deinen Brief lesen, dieser wirkt trotzdem.

motorradsilke

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #13 am: 25.07.2020, 18:47 Uhr »
Per Brief möchte ich ungern Kontakt aufnehmen, da die Chancen, dass das jemand liest, in meinen Augen, verschwindend gering sind.
Einschreiben mit Rückschein. Da hast Du einen Zugangsnachweis.
.....und rechtlich geht’s um den Nachweis der Zustellung - es muss niemand deinen Brief lesen, dieser wirkt trotzdem.
Das nützt doch aber nicht, wenn Niemand reagiert.

mrh400

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Antw: Hotelstornierung und Gutschein?
« Antwort #14 am: 25.07.2020, 21:36 Uhr »
Das nützt doch aber nicht, wenn Niemand reagiert.
Glaubst Du denn, daß jemand auf eine Mail reagiert, der auf ein E+R nicht reagieren will? Immerhin kannst Du für eine gerichtliche Auseinandersetzung nachweisen, daß Du mit Deinen Vorstellungen Kontakt aufgenommen hast. Bei einer Mail wird die Gegenseite einfach behaupten, sie sei nicht angekommen und Du kannst das nicht widerlegen.
Gruß
mrh400