Die Kreditkartenstrafgebühr wurde bereits mehrfach disktuiert. Moderator Axel (Ateki) hat hier sein eigene Ansicht, weil selbst Unternehmer, der angeblich darunter leidet.
Auch juristisch ist eine Extra Gebühr bei Alterntativzahlungen zum Bargeld bereits untersucht. Leider ohne mir bekannte Urteile.
Leider läßt der allgemeine "billig, billig, billig" Wahn den Unternehmen teilweise keine Wahl, extra Gebühren auch weiterzugeben. Und eben nur dann, wenn diese Gebühren auch anfallen.
Andererseits haben Fix-Gebühren überhaupt keine Berechtigung, den sie decken nur eine Teil der echten Kosten. Wenn, dann müssten die Reiseportale eine prozentualen Anteil des Gesamtbetrags fordern, denn der fällt nun mal wirklich an. Deshalb auch die Wort-Kreation "Kreditkartenstrafgebühr"!
Ich persönlich bin der Meinung, dass diese Strafgebühren beim Einsatz alternativer Zahlungsmethoden illegal sind. Evtl. Gebühren für alternative Zahlunsmethoden müssen berücksichtigt werden und für alle Zahler gleich gelten.
Bei Discountern verstehe ich noch dass ggf. bestehende Problem. Nicht verständlich sind diese extragebühren bei Hotelzimmer, die eh schon jenseits von gut und böse liegen (z.B. 120 EUR/Person mit Halbpension in Südtirol), Restaurants und Geschäften mit Apothekenpreisen.
Solange aber der Kunde Interesse daran hat jede Möglichkeit zu nutzen, Kosten zu sparen (Ryar-Air Prinzip no-frills) dürfte es leider immer mehr solche Angebote geben. LEIDER!!!