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Autor Thema: Stoppschild überfahren und von Polizei angehalten. Brauche Hilfe!  (Gelesen 11592 mal)

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StrawBerry78

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Hallo.

Ich habe eine kleine Frage:

Ich war 2005 mit meinem besten Freund in San Francisco. Dabei hatten wir uns auch einen Mietwagen ausgeliehen. Als ich dann ein Stoppschild übersehen hatte, wurden wir von der Polizei angehalten. Ich hab dann einen Strafzettel bekommen und der Polizist meinte, dass ich ein Schreiben nach Deutschland geschickt bekomme, um mich dann schriftlich dazu zu äußern.

Als wir dann aber wieder in Deutschland waren, haben wir folgendes bemerkt:

Ich stehe auf dem Strafzettel als derjenige, der das Stoppschild überfahren hat, was ja auch richtig ist. Es steht aber dann nicht meine Adresse, sondern die Adresse meines Freundes auf dem Strafzettel. Deswegen ist bis zum heutigen Tag kein Schreiben angekommen. 

Könnte es bei der nächsten USA-Einreise deswegen Probleme geben oder mache ich mir da umsonst Gedanken?


Vielen Dank für eure Hilfe.

StrawBerry78

USAflo

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Moin und willkommen!

Da würde ich mich, sofern ein konkreter Bedarf aufgrund einer geplanten USA-Reise bevorsteht, mal bei der US-Botschaft erkundigen. Die können dir sicher konkrete Auskünfte geben.

Tschau
Links zu meinen USA-Reiseberichten, Ausflugs- und Gastronomietipps für das Oldenburger Münsterland und Berichte zu unseren Europareisen auf meinem Blog: https://unser-om-und-umzu.blogspot.com/p/blog-page_19.html

dschlei

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Normalerweise ist das nicht Beachten eines Stopschildes eine "moving violation",  und gehoert damit zu den schlimmsten Verkehrsvergehen, die man in den USA machen kann.  In unserer Ecke hier zieht das Strafen von etwa 160 Dollar nach sich, eineige Punkte im Fahrregister und eine Erhohung der Versicherungsgebuehren.  Auch muessen Moving Violations bei Bewerbungen auf Stellen auf nachfrage angegeben werden, es ist also eine Art "Vorstrafe".
Wenn auf die Aufforderung zur Stellungsnahme nicht innerhalb einer gewissen Frist eingegangen wird, erfolgt immer eine gerichtliche Verurteilung (auch in abwesenheit), und wenn dieser nicht nachgekommen wird, wird die verurteilte Person zur Fahndung ausgeschrieben.  In wie weit diese Ausschreibung den einwanderungsbehoerden mitgeteilt wird, weiss ich nicht, aber da angeblich mittlerweile alle Polizeicomputer mit denen von Homeland Security verlinckt sind, koennte es moeglichein, dass man da auftaucht.

aus diesem Grund ewuerde ich mich auf jeden Fall an die Botschaft wenden, und auch, wenn moeglich, an das entsprechende Gericht, welches auf dem Ticket eigentlich aufgelistet sein sollte.
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

Heid3

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Hey,
nah ja,es gibt ja wohl doch noch schlimmere Dinge als ein Stopschild zu uebersehen, und so automatisch wie dschlei das beschrieben hat sind die Konsequenzen ja nun auch nicht (cf. deferred adjudication). Ansonsten waere ja wohl die Haelfte der Amis vorbestraft...
In diesem speziellen Fall sehe ich keinen Sinn die Botschaft anzurufen, kostet nur Zeit und Geld. Guck doch mal was du vielleicht sogar online rausbekommen kannst. In meinem County kann jeder solche gerichtsanhaengigen Faelle online nachsehen (auf der County website, ID ueber Geburtsdatum und Nachnamen). Ansonsten mal eine email an's Courthause schreiben, die Anschrift gibt's bestimmt auch online. Aber wir wollen doch alle hoffen das die Leute vom DHS besseres zu tun haben als Verkehrssuender aus dem Land zu halten (die Hoffnung stirbt zuletzt)...
Gruss,
Heide.

dschlei

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Hey,
nah ja,es gibt ja wohl doch noch schlimmere Dinge als ein Stopschild zu uebersehen, und so automatisch wie dschlei das beschrieben hat sind die Konsequenzen ja nun auch nicht (cf. deferred adjudication). Ansonsten waere ja wohl die Haelfte der Amis vorbestraft...
Heide.
Ich weiss nicht, ob Du schon des oefterne bei einer grossen Firma die Bewerbungsunterlagen ausgewertet hast.  Ich habe ueber die Jahrzehnte des oeftern Bewerber einstellen muessen, und bei uns, wie auch bei vielen anderen Firmen mussten die bewerber "recent moving violations" angeben.  Verheimlichung solcher Uebertretungen die dann beim obligatorischen Background Check gelistet wurden wurden als Kuendigungsgrund gewertet!
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winki

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Da zu solltest Du klären welche Personalien von Dir noch bekannt sind. Wurden außer Name und falscher Adresse noch Passportdaten, Autoverleih oder Einreisedaten von der Touristenkarte vermerkt so kann es bei einer nächsten Einreise unangenehm werden. Dabei steht aber das Augenmerk auf kann, denn es werden nicht alle Vergehen automatisch in der zentralen Immigration-Iinformations-kartei  gespeichert. Mit ziemlicher Sicherheit keine einmaligen Verkehrsvergehen die ohne Körperverletzung begangen wurden denn diese müßten ja erst USA Weit zur Fandung ausgeschrieben werden. 
Die Botschaft ist mit ziemlicher Sicherheit der falsche Weg, zu mindest aber der langwierigste.

Allerdings würde ich mir in dem Bundesstaat beim dem das Vergehen begannen wurde absolut nichts mehr erlauben, den bei einer Überprüfung kann es sein daß Du von der Stelle verhaftet wirst. Eine Möglichkeit besteht natürlich auch bei dem zuständigen Court (sollte auf der Anzeige vermerkt sein) eine schriftliche Anfrage zu starten. Mich wundert allerdings (vielleicht Abhängig   vom Bundesstaat oder Termingründe wegen Heimflug) daß eine Anhörung beim zuständigen Court  (in der Regel ab den dritten Tag nach der Anzeige durch Polizisten) nicht erfolgte. Ich jedenfalls  mußte mich wegen einer Geschwindigkeitsübertretung (16 meilen darüber bei einer 35 Meilen Country Zone) im Galveston Country, TX  am Court melden

Davidc

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Hey,
nah ja,es gibt ja wohl doch noch schlimmere Dinge als ein Stopschild zu uebersehen, und so automatisch wie dschlei das beschrieben hat sind die Konsequenzen ja nun auch nicht (cf. deferred adjudication). Ansonsten waere ja wohl die Haelfte der Amis vorbestraft...
Heide.
Ich weiss nicht, ob Du schon des oefterne bei einer grossen Firma die Bewerbungsunterlagen ausgewertet hast.  Ich habe ueber die Jahrzehnte des oeftern Bewerber einstellen muessen, und bei uns, wie auch bei vielen anderen Firmen mussten die bewerber "recent moving violations" angeben.  Verheimlichung solcher Uebertretungen die dann beim obligatorischen Background Check gelistet wurden wurden als Kuendigungsgrund gewertet!

Meine Güte, was würde DAS für eine Revolution in Deutschland geben, wenn man hier auch jedes überfahrene Stop-Schild bei einer Bewerbung angeben müsste. Schön, dass das im "Land of the Free" so ist ...

winki

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...jetzt nun mal nicht so übertreiben, auch ein Bewerber in den USA muß nicht jede "recent moving violations" angeben, bei Mehrfachtätern mag das ja zutreffen. In den USA werden spezielle Kurse z.B. Defensive Driving Course   abgehalten bei denen man seinen Punktestand reduzieren kann. Ich selbst habe dies in Deutschland Online (Internet) gemacht um wieder Recorde Frei zu sein und außerdem noch in eine günstige Versicherungsgruppe in den USA eingestuft zu werden.

StrawBerry78

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Da zu solltest Du klären welche Personalien von Dir noch bekannt sind. Wurden außer Name und falscher Adresse noch Passportdaten, Autoverleih oder Einreisedaten von der Touristenkarte vermerkt so kann es bei einer nächsten Einreise unangenehm werden. Dabei steht aber das Augenmerk auf kann, denn es werden nicht alle Vergehen automatisch in der zentralen Immigration-Iinformations-kartei  gespeichert. Mit ziemlicher Sicherheit keine einmaligen Verkehrsvergehen.

Also außer Namen und falscher Adresse wurde noch Autoverleih, Führerscheinnummer, Alter, Geburtsdatum und äußerliche Merkmale erfasst. Das Überfahren des Stopp Schildes war mein einziges Vergehen.

Allerdings würde ich mir in dem Bundesstaat beim dem das Vergehen begannen wurde absolut nichts mehr erlauben, den bei einer Überprüfung kann es sein daß Du von der Stelle verhaftet wirst. Eine Möglichkeit besteht natürlich auch bei dem zuständigen Court (sollte auf der Anzeige vermerkt sein) eine schriftliche Anfrage zu starten. Mich wundert allerdings (vielleicht Abhängig vom Bundesstaat oder Termingründe wegen Heimflug) daß eine Anhörung beim zuständigen Court  (in der Regel ab den dritten Tag nach der Anzeige durch Polizisten) nicht erfolgte.

Könnte ich mich auch bei dem Court per Mail melden?

Das Date of Violation war der 02.08.05. Der Gerichtstermin wäre am 23.08.05 gewesen. Ich war aber bereits am 07.08.05 wieder in Deutschland.

Vielen Dank für die Hilfe.

StrawBerry78

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Ich war eben noch einmal auf der Seite des Marin County. Dort kann ich aber leider keine Traffic Case Information einsehen und somit mein Traffic Ticket nicht online bezahlen. Ist es möglich, dass ich per Mail alles klären kann?

Vielen Dank.

StrawBerry78

Jack Black

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Ich weiss nicht, ob Du schon des oefterne bei einer grossen Firma die Bewerbungsunterlagen ausgewertet hast.  Ich habe ueber die Jahrzehnte des oeftern Bewerber einstellen muessen, und bei uns, wie auch bei vielen anderen Firmen mussten die bewerber "recent moving violations" angeben.  Verheimlichung solcher Uebertretungen die dann beim obligatorischen Background Check gelistet wurden wurden als Kuendigungsgrund gewertet!

Ich habe oft Bewerbungsunterlagen ausgewertet und bin mir sehr sicher, dass in Deutschland eine Firma massiven Ärger bekäme, wenn man in einer Bewerbung pauschal Verkehrsdelikte angeben müßte, mindestens wenn sie mit der Ausübung des Berufs keinen gemeinsamen Nenner besitzen.

In Deutschland wird das Persönlichkeitsrecht glücklicherweise nicht so mit den Füßen getreten wie es anscheinend in den USA der Fall ist.

Grüße
Rainer

P.S.: Ich würde als Betroffener im vorliegenden Fall genau gar nichts unternehmen - worin soll denn die Schuld bestehen, wenn das Amt es versäumt hat, die schriftliche Anhörung zuzusenden. Verfährung gibt es sicherlich in den USA ebenso wie hier und bei uns ist ein Verkehrsdelikt dieser Größenordnung schon nach drei Monaten verjährt (haben wir gerade erst am eigenen Leib erfahren).

Aaronp

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Ist zwar OT, aber:

dafür darfst du in D in vielen Bereichen bei Bewerbungen deine komplette
Schufa Auskunft vorlegen... ob das viel weniger dein Persönlichkeitsrecht
kratzt (teilweise sind dies Vorgaben, die der Staat macht, z.B. im Finanzdienst-
leistungsbereich).

Gruß
Aaronp

Jack Black

  • Gast
dafür darfst du in D in vielen Bereichen bei Bewerbungen deine komplette
Schufa Auskunft vorlegen... ob das viel weniger dein Persönlichkeitsrecht
kratzt (teilweise sind dies Vorgaben, die der Staat macht, z.B. im Finanzdienst-
leistungsbereich).

Ohne stichhalten Beweis mit allem drum und dran glaube ich das so nicht. Allenfalls, dass sich die Firma die SchuFa Einkunft ggf. selbst holt - aber auch das wüßte ich nicht, wozu das dienen soll.

Da müßtest Du jetzt sehr konkret belegen, wo und bei wem das der Fall ist (nachvollziehbar).

Grüße
Rainer

Aaronp

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Ist aber wahr... ich muss (Finanzdienstleistungbranche) jeden
Bewerber auf Führungszeugnis, Auskunft der Schufa, Gewerbehandelsregister,
Führungszeugnis etc. prüfen. Das sind EU-Richtlinien. Geht darum, dass
der Leumund OK ist und keine krummen Geschäfte im Bereich Banken und
Versicherungen gemacht werden. Wir müssen diese Dinge sogar nach Einstellung
regelmäßig prüfen und bei Verfehlungen den Vertrag auf HGB 84er Basis aufheben.Der EU
sein dank.

Gruß
Aaronp

Jack Black

  • Gast
Unter "nachvollziehbar" verstehe ich etwas anderes und glaube das nach wie vor nicht. Das ist zu wenig und absolut unplausibel.

Vielleicht findest Du ja das entsprechende Gesetz o.ä., das müßte ja irgendwo nachlesbar sein.

Grüße
Rainer