Ich habe gerade eine Antwort bekommen, die aber nicht wirklich hilfreich ist. Was die Richtlinie besagt, wissen wir ja mittlerweile alle:
Sehr geehrter Herr xxx,
Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Die Richtlinie 2007/74/EG des Rates besagt, dass zum 01.Dezember 2008 die Freigrenzen auf 430 Euro je Reisender (bei
Einreisen aus einem Drittland!) im Flug- uns Seereiseverkehr angehoben werden, soweit die einzelnen Mitgliedsstaaten
keine spezielleren Freibertäge beschließen.
Im Straßenverkehr gilt dann eine neue Freigrenze von 300 Euro.
Artikel 20 Satz 2dieser Richtlinie besagt, sie gilt ab dem 01.Dezember 2008.
Aus rechtlichen Gründen kann diese Auskunft nur unverbindlich erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Informations- und Wissensmanagement Zoll
Zentrale Auskunft
Carusufer 3-5
01099 Dresden