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Bisher wird hier nur der Grundsatz diskutiert, daß eine EU-Richtlinie immer in deutsches Recht umgesetzt werden muss.
Beruflich bedingt (nein ich bin kein Zollbeamter)
Eine EG-Richtlinie muss anders als eine EG-Verordnung erst noch im nationalen Recht manifestiert werden soweit richtig.
Das entsprechende deutsche Recht ist die erwähnte Einreise-Freimengen-Verordnung in der momentan noch die alten 175 € stehen. Irgendwann in den nächsten 2 Monaten wird also der entsprechende § der Verordnung geändert und dann steht auch in der Einreise-VO die 430 € und die Umsetzung der Richtlinie ist vollzogen.
Selbst wenn diese Änderung nicht mehr rechtzeitig erfolgen sollte wird die neue Grenze angewendet:
"Wird eine Richtlinie nicht fristgerecht oder nicht ordnungsgemäß umgesetzt, kann sie dennoch mitunter unmittelbar wirken und von Behörden angewendet werden. Dazu muss die Richtlinienbestimmung inhaltlich so genau und konkret gefasst sein, dass sie sich zu einer unmittelbaren Anwendung eignet und sie darf keine unmittelbare Verpflichtung für einen Einzelnen beinhalten."
"Erleidet ein Einzelner nach Ablauf der Umsetzungsfrist in Folge der fehlenden oder mangelhaften Umsetzung einen Nachteil, kann er unter Umständen den Mitgliedstaat im Wege der Staatshaftung wegen Schadensersatz in Anspruch nehmen. Aus der Nicht-Umsetzung der Richtlinie soll nach der Judikatur des EuGH − insbesondere nach den in der Francovich-Entscheidung vom 19. November 1991 (C-6/90 und C-9/90) formulierten Grundsätzen − dem Bürger kein Schaden erwachsen."
(Von daher kann man sich ggf. schon einen Ausdruck der Richtlinie ins Gepäck tun
)
Deutschland bzw. der dt. Zoll wird nicht riskieren wg. solchen Lapalien noch Ärger wg. fehlender Umsetzung zu riskieren.
Außerdem ist zollintern bzw. auf Seiten der Verwaltung eben auch bekannt dass da noch was kommt, sonst hätte man AdiW und anderen nicht solche Antworten geschickt.