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Autor Thema: EU Fluggastrechte - gibt es zukünftig erst ab 5 Stunden eine Entschädigung?  (Gelesen 2096 mal)

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playmaker11

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Also daß die Leute klagefreudiger geworden sind ist sicherlich eine Sache die generell gilt (liegt auch an den Rechtsschutzversicherern die für alles und jeden Mist Rechtsschutz gewähren müssen).
Allerdings ist eine gesetzliche Schwelle nun mal eben eine solche. Über die Größenordnung kann man sicherlich diskutieren (tun wir hier ja auch 3h - 10h...), aber wenn diese Schwelle überschritten ist, dann ist es nunmal so. Und wenn einer 3:05h Verspätung hatte, dann steht ihm eben eine Entschädigung zu - wer 18 ist (ob nur 2 Minuten oder 2 Jahre) der kann daraus auch alle Rechte herleiten. Man kann nunmal keine gleitenden Grenzen einführen.
Da muß man auch kein Augenmaß einfordern, vielmehr wäre diskutabel ob man die Schwellen nicht anders setzt (z.B. 3-4h = 100€; 4-6 = 200€; 6-8 = 300€ usw. - oder 3-4h = 20% vom Preis; 4-6h = 35% usw.).
No retreat, no surrender !

wolfi

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Ich denke auch, dass eine differenziertere Betrachtung (und Behandlung!) des Schadens, den ein Passagier durch eine Verzögerung erleidet, sinnvoll wäre!

3 Stunden sind normalerweise kein Beinbruch - aber wenn ich nachts ankomme und nicht mehr weiterfahren kann/will nach 6 Stunden Warten und 12 oder 20 Stunden im Flugzeug bzw mehreren Flügen  ? Dass die airline einem da hilft auch Richtung Hotel und Mietwagen und auch für Verpflegung sorgt ist eigentlich logisch.

Mal ein positives Gegenbeispiel von AirBerlin (damals noch LTU):

Als unsere Maschine nach SFO nicht dort landen konnte wg Erdbeben, hat uns LTU auf den Flieger nach LAX umgebucht, uns eine erste Nacht in einem Flughafenhotel (mit kostenlosem shuttle) besorgt, den Mietwagen bei Alamo umgebucht und auch das Geld für das nicht in Anspruch genommene Zimmer in SFO gab es ohne Probleme zurück ...

Und ein paar andere Beispiele - zugegebenermaßen extrem:

Wenn ich aufgrund eines Fahrfehlers einen Unfall mache, zahlt dann meine Fahrschule ?

Wenn ich mich verfahre wg Fehler im navi oder google maps und zu spät zum Flughafen komme - wer zahlt dann ? Vom Stau und seinen Verursachern reden wir erst gar nicht ...

Die "Versicherungsmentalität" wird immer extremer ...

PS:

Vielleicht eine blöde Frage: Ist das eigentlich überall so oder sind nur wir Dutschen so extrem ?


motorradsilke

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Vielleicht eine blöde Frage: Ist das eigentlich überall so oder sind nur wir Dutschen so extrem ?



Es ist eine EU - Fluggastverordnung.

Detritus

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Wenn ich mich verfahre wg Fehler im navi oder google maps und zu spät zum Flughafen komme - wer zahlt dann ? Vom Stau und seinen Verursachern reden wir erst gar nicht ...



Bitte nicht Äpfel mit Birnen... Das eine ist allgemeines Lebensrisiko, dass andere die Verantwortung der Airline. Die Schadenersatzansprüche bestehen ja nur wenn die Verspätung durch die Airline zu vertreten ist. Wetter, Naturkatastrophen, Medicals und sonstige ausergewöhnliche Umstände sind ja schon heute außen vor, weil eben nicht von der Airlin zu beeinflussen und damit auch kein Grund für einen Anspruch.

Und da jemandem zuzugestehen, dass er seinen "normalen" Betriebsablauf nicht so im Griff haben muss, dass 12 Std. Verspätung als zumutbar und nicht als Zumutung gewertet werden, da hört bei mir das Verständnis auf.

HectorSamuel

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Und da jemandem zuzugestehen, dass er seinen "normalen" Betriebsablauf nicht so im Griff haben muss, dass 12 Std. Verspätung als zumutbar und nicht als Zumutung gewertet werden, da hört bei mir das Verständnis auf.

So ist es. Ich kann von einem Dienstleister eine gewisse Genauigkeit in seiner Planung verlangen, inklusive Plan B. Denn dafür zahle ich ihm ja schließlich das Beförderungsentgelt.

Von mir wird ja schließlich auch erwartet, dass ich pünktlichst zum Check-In am Flughafen bin. Ohne Wenn und Aber. Biste nich da, bleibste am Boden...

Wir hatten schon Verspätungen im kleinen Bereich (unter 2h) und mal wurde nichts gesagt, und mal toll informiert. Da war die Crew im Stau vorm JFK hängen geblieben. Das Bodenpersonal gab alle 15 Minuten durch, wo die Crew gerade steckt. War schon lustig, und (fast) alle Passagiere waren gut gelaunt und machten eine Laola-Welle für die Crew. Was denen wiederum ein Lächeln zurückbrachte.

Aber wenn Du wie dumm stehen gelassen wirst, und bei 12 Stunden (vielleicht über Nacht) komplett ohne Hilfe auskommen sollst. Nee, das geht gar nicht. Ich denke auch: Kohle muss nicht sein, aber Unterstützung...

playmaker11

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Zitat
Wenn ich aufgrund eines Fahrfehlers einen Unfall mache, zahlt dann meine Fahrschule ?
Ja, nämlich die Versicherung des Fahrschulwagens. Du als Fahrer zahlst nix.

Zitat
Und da jemandem zuzugestehen, dass er seinen "normalen" Betriebsablauf nicht so im Griff haben muss, dass 12 Std. Verspätung als zumutbar und nicht als Zumutung gewertet werden, da hört bei mir das Verständnis auf.
Dem stimme ich absolut zu. Wie gesagt, der Klempner um die Ecke darf nicht mal eben 12h später kommen....
Und: das Ganze ist ja nun auch Teil des Vertrages - auch wenn die Airlines das immer gern verneinen - denn wer bucht schon einen Flug bei dem er irgendwann von A nach B geflogen wird (im Zweifel dann wenn es der Airline gefällt).
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gabenga

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Die Neufassung der EU-Fluggastricthlinie muss ja m.W. erst mal noch durch alle nationalen Parlamente. Ich könnte mir vorstellen, dass dies noch einige Änderungen bewirken kann.

Ich sehe habe kein Problem meine vertraglichen Rechte einzufordern (ich habe insgesamt Zahlungen im mittleren 4-stelligen Bereich erhalten). Warum auch? Die Kosten für die Vertragsstrafen stecken ja anteilig im Ticketpreis.

Im Geschäftsleben, beim Hausbau, ... sind Vertragsstrafen gang und gebe. Meist interessiert da i.d.R. nicht einmal warum man eine Aufgabe nicht wie vereinbart erfüllt hat.


Bautz

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Die aktuelle Staffelung ist einfach schwachsinnig, genauso wie fixe Beträge.
ich würde z.B. ab 30min bis zwei Stunden 10%, bis 4 Stunden 30%, bis 6 stunden 50% und darüber 75% des Flugpreises gerecht finden.

Erst ab 5 Stunden überhaut was, ist wiederum auch schwachsinnig.

tom22

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Kanada führt ab dem 18. September eine Regelung ein, bei der man
- bei weniger als 2 Stunden Verspätung 200 CAD,
- zwischen 2 und 6 Stunden 400 CAD,
- bei mehr als 6 Stunden 800 CAD
bekommen soll.

Außerdem wird eine Regelung zur Kompensation über Voucher festgeschrieben. Die Fluggesellschaften alternativ zu Bargeld einen Voucher anbieten, der im Verhältnis 1 CAD Bargeld-Entschädigung = 3 CAD in Vouchern.

Hauptbegründung für die neue Regelung: Kanada müssen eine gleichwertige Regelung zu Europa haben, damit Kanada nicht den Anschuss verliert.

Im dem Artikel wird auch auf Regelungen in den USA verwiesen:
680 USD bei weniger als zwei Stunden Verspätung,
1360 USD bei mehr als zwei Stunden Verspätung.


http://www.cbc.ca/news/canada/north/story/2013/08/29/ns-bumped-flight-compensation.html

Gruss Tom

tom22

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Der Verkehrsausschuss der EU hat kurz vor Weihnachten einen eigen Vorschlag zu den Fluggastrechten, der relativ weit von den bisherigen Vorschlägen zu der Reform der Fluggastrechte entfernt ist. Dies sind die Vorstellungen des EU Verkehrssausschusses vom 17. Dez. 2013:

Zitat
Die Entschädigungen bei Verspätungen sind abhängig von der Länge der Flugstrecke. Die Tabelle zeigt die Entschädigungen, die Passagiere im Moment erhalten und die Vorschläge der EU-Abgeordneten.


Momentane Situation  Vorschlag der EU-Abgeordneten
 
1,500 oder weniger km - €250 Entschädigung (momentane Situation)
 2,500 oder weniger km - €300 Entschädigung (Vorschlag EU Parlarment)
 
über 1,500 km - €400 Entschädigung  (momentane Situation)
 6,000 km oder weniger - €400 Entschädigung (Vorschlag EU Parlarment)
 
über 3,500 km - €600 Entschädigung  (momentane Situation)
 über 6,000 km - €600 Entschädigung (Vorschlag EU Parlarment)


Zitat
Ist Ihr Flug mehr als fünf Stunden verspätet, dürfen Sie dem Vorschlag zufolge entscheiden, ob Sie Ihre Reise fortsetzen wollen. Sollte das nicht der Fall sein, muss die Fluggesellschaft Ihr Flugticket zurückerstatten und Sie zu dem Ort zurückfliegen, an dem Sie ihre Reise gestartet haben. Bei Verspätungen zwischen zwei und vier Stunden haben Sie einen Anspruch auf Verpflegung, freie Anrufe und wenn nötig eine Übernachtungsmöglichkeit.


http://www.europarl.europa.eu/news/de/news-room/content/20131218STO31314/html/Flug-versp%C3%A4tet-oder-gestrichen-Parlament-st%C3%A4rkt-Rechte-von-Flugg%C3%A4sten

Bis zum Feb 2014 finden jetzt Verhandlungen mit den EU Mitgliedsländern statt und dann soll es die endgültige Abstimmung zur Reform geben.

Gruss Tom

tom22

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Zitat
Gute Nachricht für Flugreisende: Die in Brüssel geplante Reform der Fluggastrechte, die zu massiven Einschränkungen der Ansprüche von Passagieren im Fall von Verspätungen und technischen Mängeln der Flugzeuge geführt hätte, ist vom Tisch. „

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/bei-verspaetung-und-flugausfall-fluggaeste-behalten-ihre-rechte/9976224.html