Sodele...
dann melde ich mich auch mal zu Wort bei diesem doch recht heiklen Thema.
Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass die Nutzung eines offenen WLAN nicht erlaubt, aber eben auch nicht strafbar ist. Aber das soll sich in absehbarer Zeit ja wohl noch ändern.
Dafür ist es aber so, dass es nahezu strafbar sein kann, wenn man sein WLAN grob fahrlässig ungeschützt lässt. Denn: Nutzt ein Fremder den per WLAN ungesichert erreichbaren Internetzugang um illegale Aktionen zu tätigen, so muss hierfür der Inhaber des Anschlusses haften, wenn er nicht BEWEISEN kann, dass ein unbekannter Dritter die Aktivitäten zu verantworten hat.
Also: Wer sein WLAN ungeschützt und offen lässt, der handelt grob fahrlässig und hat selten einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Mitbenutzer - denn dieser ist ja meist unbekannt. Im Gegenteil kann er sogar für entstandene Schäden Schadensersatzpflichtig sein. Bei Bedarf suche ich gerne den entsprechenden Artikel der CT raus, in dem auch ein aktueller Fall der Rechtssprechung genannt wird.
Ansonsten kann ich nur sagen, dass ich dagegen bin offene WLANs zu benutzen, ohne den Besitzer zu fragen. Im Hotel oder Restaurant ist es jedoch was anderes. Die verdienen Ihr Geld damit, und wenn sie das offen lassen, dann gehe ich davon aus, dass es als Service gedacht ist und in Richtung Werbung zu sehen ist.
Um mal bei dem Beispiel mit dem Auto zu bleiben: Wenn Ihr ein Auto mit Schlüssel im Zündschloss seht, und weit und breit steht keiner. Was macht Ihr denn dann? Steigt einer von Euch ein, und fährt weg? Ich denke doch wohl nicht, bzw. hoffe dies.
Ich persönlich halte es sogar für eine Pflicht Schaden von dem "Vergesslichen" abzuwenden. Das soll heißen, als ich vor etwa 6 Monaten in haargenau dieser Situation war (Schlüssel steckte sehr offensichtlich in der Fahrertür am Straßenrand) habe ich angehalten, habe das Auto abgeschlossen, und den Zündschlüssel in Verwahrung genommen. Dann habe ich 5 Minuten gewartet, und als niemand kam habe ich die Polizei angerufen. Die haben den Schüssel in Verwahrung genommen, dem Autofahrer einen Brief hinter die Windschutzscheibe gelegt und sich bei mir bedankt. Personalien haben sie natürlich auch aufgenommen. Etwa eine Stunde später hat sich telefonisch ein junger Mann gemeldet und sich überglücklich bedankt.
Bei WLAN sicherlich nicht so praktizierbar, aber zumindestens die Nutzung sollte selbstverständlich unterlassen werden. Betonung hierbei auf selbstverständlich.
Just my two pence...
Markus