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Autor Thema: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads  (Gelesen 3855 mal)

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Fistball

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #15 am: 19.06.2009, 13:47 Uhr »
Also ist es auch wie bei uns, herunterladen bleibt straffrei, verbreiten wird verfolgt.

Vom Grundsatz her ist auch das herunterladen (wahrscheinlich) nicht erlaubt, nur ist bei dem lächerlichen Streitwert eine Verfolgung wenig sinnvoll. Eine Schadensersatzklage über ein paar Euro schreckt nicht so richtig ab.

Hier kommt er http://computer.t-online.de/c/19/15/94/38/19159438.html

Claus

funkbandit

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #16 am: 19.06.2009, 13:47 Uhr »
Vielfach werden "Tauschbörsen" als one-way Medium betrachtet. Zum Download. Das ist auch das was die meisten User wahrnehmen. Vielen ist nicht geläufig, dass sie während des Downloads gleichzeitig als Quelle für die Downloads anderer User dienen. Wahrscheinlich geht es den Schreiberlingen in der Presse ähnlich und sie schreiben aus Unkenntnis nicht über das Anbieten von Songs in solchen "Tauschbörsen".

otrsz

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #17 am: 19.06.2009, 13:47 Uhr »
Ja stimmt, genau das meinte ich ja. Es wird von einer Verfolgung abgesehen.
Genau so wie der Konsum von Haschisch ja immer noch strafbar ist, es kann aber von einer Strafe abgesehen werden, man kann sich also nicht darauf berufen.

Deshalb sind auch diese ganzen Tauschbörsen wie Kazaa oder auch Bittorrent momentan ein heissen Eisen....da verdienen sich einige Anwälte in D ne goldene Nase mit.

olli

Palo

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Gruß

Palo

funkbandit

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #19 am: 19.06.2009, 13:58 Uhr »

Ansonsten richtet sich eine Geldstrafe nach unserem Rechtssystem weniger nach dem Wert des Schadens und mehr nach der Einkommenssituation des Täters (Tagessatz entsprechend dem Nettoeinkommen zwischen 1 EUR und 5.000 EUR - Anhebung auf 20.000 EUR geplant). Wer gut verdient, kann somit bei 16 Tagessätzen auf 80.000 EUR kommen - wobei 10 oder 20 Tagessätze durchaus bei Bagatelldelikten wie kleineren Ladendiebstählen verhängt werden, wenn sie denn zu einer Strafe führen (Man sage nicht, daß betuchte Leute keinen Ladendiebstahl begehen - kommt durchaus vor).

Aber wir haben es im Ausgangsfall eben nicht mit unserem Rechtssystem zu tun.

Stimmt das ist eine deutsche Geldstrafe, also Strafrecht. Im Zivilrecht wäre der entstandene Schaden zu ersetzen, der in der Tat schwer zu bemessen wäre.

Das US Zivilrecht sieht daher vor neben den "compensatory damages", die auf Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zielen. Zusätzlich kann ein Gericht noch "punitive damages" verhängen (Aus der Übersetzung von "punitive" kommt übrigens die Begrifflichkeit der "Geldstrafe", obwohl es sich hier um einen Zivilprozess handelt). Diese "punitive damages" sollen dazu dienen: Den Geschädigten angemessen zu entschädigen, wenn es durch compensatory damages nicht möglich ist, den Angeklagten und mögliche Nachahmer von solchen Taten abschrecken und nicht zuletzt dadurch die Gerichte zu entlasten. Mitunter deshalb können die Strafen recht drakonisch ausfallen und in deutschen Zivilprozessen unbekannte Höhen erreichen.
Häufig kann dann eine solche hohe Strafe genutzt werden um in ähnlich gelagerten Fällen schnell Vergleiche zu schließen.

mrh400

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #20 am: 19.06.2009, 14:14 Uhr »
Hallo,
Diese "punitive damages" sollen dazu dienen ... den Angeklagten und mögliche Nachahmer von solchen Taten abschrecken ...

so richtig scheint das aber nicht zu funktionieren mit der Abschreckung:
“There's no way they're ever going to get that,” said Thomas-Rasset, a 32-year-old mother of four from the central Minnesota city of Brainerd. “I'm a mom, limited means, so I'm not going to worry about it now.”
(Sonderrecht für arme Mütter  :wink: - aus dem Link von Palo)
Gruß
mrh400

funkbandit

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #21 am: 19.06.2009, 14:22 Uhr »
Hallo,
Diese "punitive damages" sollen dazu dienen ... den Angeklagten und mögliche Nachahmer von solchen Taten abschrecken ...

so richtig scheint das aber nicht zu funktionieren mit der Abschreckung:
“There's no way they're ever going to get that,” said Thomas-Rasset, a 32-year-old mother of four from the central Minnesota city of Brainerd. “I'm a mom, limited means, so I'm not going to worry about it now.”
(Sonderrecht für arme Mütter  :wink: - aus dem Link von Palo)

Wie sagt man im Deutschen: Man kann einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen.
Der Dame ist es egal - sie ist pleite. Ob jetzt wegen 220000 Dollar, 2 Mio Dollar oder 5 Fantastatrillionen. Sie hat das Geld nicht, und damit ist ihr die Höhe der Zahlung relativ egal.

magnum

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #22 am: 19.06.2009, 14:30 Uhr »
Naja, aber es ist dann nicht mehr egal, sollte sie mal irgendwann in der Zukunft wieder zu Geld kommen....

Jack Black

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #23 am: 19.06.2009, 14:53 Uhr »
Deshalb sind auch diese ganzen Tauschbörsen wie Kazaa oder auch Bittorrent momentan ein heissen Eisen....

Und deshalb sind spezielle Clients für binäre Newsgroups wie "UseNext" schon seit einiger Zeit hoch im Kurs und da verdienenen sich die Betreiber eine goldene Nase. Diese "undichte Stelle" ist viel viel schwerer in den Griff zu kriegen als jede Tauschbörse.

The Kickin Chicken

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #24 am: 19.06.2009, 15:19 Uhr »
Deshalb sind auch diese ganzen Tauschbörsen wie Kazaa oder auch Bittorrent momentan ein heissen Eisen....

Und deshalb sind spezielle Clients für binäre Newsgroups wie "UseNext" schon seit einiger Zeit hoch im Kurs und da verdienenen sich die Betreiber eine goldene Nase. Diese "undichte Stelle" ist viel viel schwerer in den Griff zu kriegen als jede Tauschbörse.

Was ist denn das? Binäre Newsgroup, UseNext = Bahnhof?? :verwirrt: :verwirrt: :verwirrt:
Gruß
Peter


TheWurst

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Jack Black

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #26 am: 19.06.2009, 15:43 Uhr »
Was ist denn das? Binäre Newsgroup, UseNext = Bahnhof?? :verwirrt: :verwirrt: :verwirrt:

Newsgroups sind uralte Vertreter des Internets und quasi der Vorläufer der heutigen Webforen. Eigentlich waren diese Newsgroups nur dazu designed, Texte untereinander auszutauschen, zum Lesen der Newsgroups braucht man (große Überraschung) einen sog. "Newsreader".

Außer speziellen Newsreadern kann aber auch fast jeder Email-Client (wie beispielsweise Thunderbird) Newsgroups lesen. Die Newsgroups selbst wiederum werden auf speziellen Newsgroups-Servern verwaltet, die sind heutzutage, im Gegensatz zu normalen Webservern, meistens nicht kostenlos zugänglich.

Irgendwann (als die Kapazitäten der Rechner immer größer wurden) kam jemand auf die Idee, ähnlich wie bei Emails, in Newsgroups nicht nur Texte, sondern auch sog. "binäre Daten" abzulegen, das ist der Oberbegriff für jede Form von Daten (Bilder, Musik, Software usw.), die nicht als Text darstellbar sind. Mit normalen Newsreadern kann auf solche binären Newsgroups aber nicht unbedingt zugegriffen werden, weil die Newsreader ja eigentlich Texte (ähnlich wie Emails oder Forenbeiträge mit Betreff und Inhalt) erwarten. Deswegen gibt es spezielle Newsreaderprogramme, die auschließlich dazu programmiert wurden, um auf binäre Newsgroups zuzugreifen (sowohl Download wie auch Upload).

Eines dieser Programme ist das "UseNext" Projekt. Mit dem Erwerb dieser Software (www.usenext.de) muss man gleichzeitig ein Abonnement abschließen, wieviele Datenmengen (in GB) man pro Monat von den binären Newsgroups, die mit UseNext kooperieren, herunterladen darf. Inzwischen steht dahinter ein gigantischer, auf der ganzen Welt verbreiteter Newsgroups-Serverpark, wo Anwender Daten jeder Art hoch- und herunterladen. Juristisch ist das ganze sehr schwer in den Griff zu kriegen, weil dort beispielsweise auch freie Software u.v.m. zum Download angeboten wird. Zudem ist es von außen auch nicht nachvollziehbar, welcher Anwender von welchem Server welche Informationen herunterlädt, darüberhinaus sind die Daten auch paketweise oft über verschiedene Server verteilt und werden (für den Anwender unsichtbar) beim Download erst wieder zusammengebaut.

UseNext ist aus diesem Grund natürlich der Musik- und Videoindustrie ein großer Dorn im Auge - aber es ist immer noch niemandem gelungen, den Betrieb/Vertrieb zu verbieten. Das wäre ungefähr so, als wenn man den InternetExplorer verbietet, weil man damit ja auch illegale Inhalte herunterladen kann. Auch die Newsserver selbst sind nur schlecht abschaltber, denn sie gleichen im Prinzip Email Servern und stellen ebenso legale Inhalte zur Verfügung.

UseNext ist schon seit mehreren Jahren auf dem Markt und erfreut sich immer wachsender Beliebtheit.

The Kickin Chicken

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #27 am: 19.06.2009, 16:14 Uhr »
Also wenn ich das richtig verstehe gibts dort legale und illegale Daten. Und ich kann das von außen nicht beurteilen, was rechtens ist. Richtig?
Gruß
Peter


Jack Black

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #28 am: 19.06.2009, 16:18 Uhr »
Also wenn ich das richtig verstehe gibts dort legale und illegale Daten.

Genau.

Und ich kann das von außen nicht beurteilen, was rechtens ist. Richtig?

Naja, DU wirst schon wissen, was davon legal und was illegal ist. Steht ja dran, was Du da herunterlädst. Eine besondere Stärke dieses UseNext Programms ist u.a. seine Suchfunkion, denn normalerweise ist Suchen in Newsgroups recht umständlich.

Probier es doch einfach mal aus, die ersten 14 Tage sind ja für lau (und ich glaube nicht, dass Du danach kündigst...).

The Kickin Chicken

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #29 am: 19.06.2009, 16:21 Uhr »
Naja, DU wirst schon wissen, was davon legal und was illegal ist. Steht ja dran, was Du da herunterlädst. Eine besondere Stärke dieses UseNext Programms ist u.a. seine Suchfunkion, denn normalerweise ist Suchen in Newsgroups recht umständlich.

Probier es doch einfach mal aus, die ersten 14 Tage sind ja für lau (und ich glaube nicht, dass Du danach kündigst...).

Danke für die Blumen!
Vielleicht ist sich blöd zu stellen auch nicht so verkehrt (schütz aber vor Strafe wohl kaum).

Ich werd da vielleicht mal reinschaun...
Gruß
Peter