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Autor Thema: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads  (Gelesen 3858 mal)

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pierremw

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USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« am: 19.06.2009, 11:31 Uhr »
In den USA ist eine Frau wegen des illegalen Downloads von 24 Musiktiteln aus dem Internet zu einer Strafe von 1,9 Millionen Dollar verurteilt worden.

Es war das erste Urteil in den USA im Zusammenhang mit einem solchen Copyrightverstoß. Die 32-jährige Mutter von vier Kindern aus dem Bundesstaat Minnesota sei angesichts der hohen Strafe geschockt gewesen und wolle Berufung einlegen, sagte ihr Anwalt. Der rechtmäßige Kauf eines Musikstücks hätte 99 Cents gekostet.

Ein Vertreterin der US-Plattenindustrie RIIA zeigte sich 'hocherfreut' über das Urteil.

Quelle und gesamter Artikel: http://www.focus.de/digital/internet/usa-millionenstrafe-fuer-24-downloads_aid_409488.html
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magnum

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #1 am: 19.06.2009, 11:48 Uhr »
Naja, soll wohl mehr präventive Wirkung haben.

Keiner wird ernsthaft davon ausgehen, dass die Frau diese Summe auch zahlen wird.

Jack Black

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #2 am: 19.06.2009, 12:18 Uhr »
Hirnrissiges Urteil, wie soll denn ein solcher Schaden entstanden sein (und nur den kann man ja normalerweise geltend machen), wenn (wie berichtet) jeder Titel regulär für 99 Cent zu kaufen war?

Die Frau hat also Musik im Wert von 23,76 $ "gestohlen" und soll dafür 1,9 Millionen $ Schadenersatz zahlen. Wenn man ein Auto klaut, muss man nur den Warenwert ersetzen. Klaut man ein Musikstück zum Preis von 99 Cent, muss man 80.000,- $ "ersetzen." Der Richter hat den Knall nicht gehört...

funkbandit

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #3 am: 19.06.2009, 12:31 Uhr »
Hirnrissiges Urteil, wie soll denn ein solcher Schaden entstanden sein (und nur den kann man ja normalerweise geltend machen), wenn (wie berichtet) jeder Titel regulär für 99 Cent zu kaufen war?

Die Frau hat also Musik im Wert von 23,76 $ "gestohlen" und soll dafür 1,9 Millionen $ Schadenersatz zahlen. Wenn man ein Auto klaut, muss man nur den Warenwert ersetzen. Klaut man ein Musikstück zum Preis von 99 Cent, muss man 80.000,- $ "ersetzen." Der Richter hat den Knall nicht gehört...

Sie ist ja nicht dafür verurteilt worden die Songs runtergeladen zu haben, sondern für deren Bereitstellung. Das heißt sie hat jemanden den Song gratis laden lassen, obwohl sie keine Rechte an dem Lied dafür besitzt. Wenn man jetzt auch noch die Pyramidentheorie zulässt und sie an die Spitze der illegalen Verbreitung der Songs setzt, dann hat sie einen größeren Schaden als 24 USD verursacht.

Hinzu kommt, dass in den USA Schadenersatz aus zwei Teilen besteht. Zum ersten dem Schadenersatz wie er in Deutschland ähnlich ist und dann noch den "punitive damages", was die Bestrafung der Person in Geld ausdrücken soll. Oft werden wg. der zweiten Komponente diese hohen Zahlen erst möglich.
Bitte korrigiert mich wenn ich falsch liege.

Jack Black

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #4 am: 19.06.2009, 12:57 Uhr »
Sie ist ja nicht dafür verurteilt worden die Songs runtergeladen zu haben, sondern für deren Bereitstellung. Das heißt sie hat jemanden den Song gratis laden lassen, obwohl sie keine Rechte an dem Lied dafür besitzt. Wenn man jetzt auch noch die Pyramidentheorie zulässt und sie an die Spitze der illegalen Verbreitung der Songs setzt, dann hat sie einen größeren Schaden als 24 USD verursacht.

Wenn das so wäre (mit der Bereitstellung), würde ich das Urteil verstehen. Aber weder im Text von Focus (s. Link) noch in der entsprechenden Radiomeldung heute morgen war von Bereitstellung die Rede. Es wird ausschließlich der Download erwähnt.

Und da ist mir rätselhaft, wie so ein Schaden entstehen soll.

magnum

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #5 am: 19.06.2009, 13:00 Uhr »
Die Meldung über die Bereitstellung lief aber heute früh auch im SWR. Der Bericht ging noch weiter, aber ich konnte es nicht weiter verfolgen.

Die Frau hat wohl die Musikstücke irgendwie weiterveröffentlicht/weitergegeben. Der Umfang ist mir aber nicht bekannt.

Aber die Strafe ist auch da überzogen. Das ist immer so ein Problem mit dem fiktiven Schaden, der dem Geschädigten angeblich entstanden ist. Dazu müsste die Plattenfirma erstmal nachweisen, daß alle Raubkopierer die Stücke auch kaufen würden, wenn es keine andere Möglichkeit gäbe.

Ich schätze einfach, daß es eine abstoßende Wirkung haben soll.

AdiW

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #6 am: 19.06.2009, 13:12 Uhr »
Wenn man ein Auto klaut, muss man nur den Warenwert ersetzen...
Das halte ich für ein Gerücht, es wäre wie ein kostenloses Darlehen... :D

otrsz

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #7 am: 19.06.2009, 13:15 Uhr »
Wahrscheinlich über eine Tauschbörse oder einen Torrent anbieter......dort lädt man nicht nur runter, sonder stellt anderen gleichzeitig die Titel zur Verfügung. Mich hat es in D auch schon erwischt  :musik:

olli

Jack Black

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #8 am: 19.06.2009, 13:18 Uhr »
Das halte ich für ein Gerücht, es wäre wie ein kostenloses Darlehen... :D

Und doch ist es so. Du mußt Zivilrecht von Strafrecht unterscheiden. Der Geschädigte kann sich im Rahmen des Zivilrechts nur den Schaden ersetzen lassen (der bei einem Auto auch ungefähr dem Preis entsprechen dürfte). Natürlich kommen da noch Kosten für das Verfahren usw. hinzu, aber der wesentliche Anteil ist der Kaufpreis.

Unabhängig davon wird der Dieb noch eine Strafe (aber nicht an den Bestohlenen) zu zahlen haben, oder Freiheitsentzug o.ä., das richtet sich nach der Schwere des Vergehens. Bei Diebstahl einer Sache im Wert von 99 Cent wird aber kein vernünftiges Gericht der Welt eine Geldstrafe i.H.v. 80.000,-$ festlegen, das ist einfach total daneben.

Fistball

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #9 am: 19.06.2009, 13:26 Uhr »
Sie ist ja nicht dafür verurteilt worden die Songs runtergeladen zu haben, sondern für deren Bereitstellung. Das heißt sie hat jemanden den Song gratis laden lassen, obwohl sie keine Rechte an dem Lied dafür besitzt. Wenn man jetzt auch noch die Pyramidentheorie zulässt und sie an die Spitze der illegalen Verbreitung der Songs setzt, dann hat sie einen größeren Schaden als 24 USD verursacht.

Wenn das so wäre (mit der Bereitstellung), würde ich das Urteil verstehen. Aber weder im Text von Focus (s. Link) noch in der entsprechenden Radiomeldung heute morgen war von Bereitstellung die Rede. Es wird ausschließlich der Download erwähnt.

Und da ist mir rätselhaft, wie so ein Schaden entstehen soll.

Aus dem Text in T-Online geht hervor, dass die Frau insgesamt 1700 Songs über Kazaa zum Download angeboten haben soll. Vom Kläger wurde exemplarisch für 24 Songs Klage eingereicht.

In dem Bericht heißt es eindeutig, dass es um das Bereitstellen zum Download geht nicht aber um den Download der Songs.

Claus

Jack Black

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #10 am: 19.06.2009, 13:31 Uhr »
Aus dem Text in T-Online geht hervor, dass die Frau insgesamt 1700 Songs über Kazaa zum Download angeboten haben soll. Vom Kläger wurde exemplarisch für 24 Songs Klage eingereicht.

Das klingt schon erheblich glaubwürdiger (hast Du einen Link?).

Da kann man mal wieder schön sehen, wie Focus durch gezieltes Weglassen von Informationen "Stimmung macht". Denn so, wie es Focus darstellt, ist das Urteil vollkommen übertrieben (und schlicht nicht begründbar).

magnum

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #11 am: 19.06.2009, 13:37 Uhr »
In einem Nebensatz steht es hier:

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/659722

Das Gericht befand sie in dem Wiederaufnahmeverfahren für schuldig, 24 Musiktitel, darunter Stücke von No Doubt, Linkin Park, Gloria Estefan und Sheryl Crow, illegal heruntergeladen und verbreitet zu haben

Bei vielen anderen Online-Diensten wird das fettgedruckte einfach unterschlagen.

Auch bei CNN (wo sich die anderen drauf beziehen) fehlt der Hinweis der Verbreitung:

http://www.cnn.com/2009/CRIME/06/18/minnesota.music.download.fine/index.html

otrsz

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #12 am: 19.06.2009, 13:41 Uhr »
Ja so hört sich das ganze schon ganz anders an.
Also ist es auch wie bei uns, herunterladen bleibt straffrei, verbreiten wird verfolgt.

Jack Black

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #13 am: 19.06.2009, 13:44 Uhr »
Also ist es auch wie bei uns, herunterladen bleibt straffrei, verbreiten wird verfolgt.

Vom Grundsatz her ist auch das herunterladen (wahrscheinlich) nicht erlaubt, nur ist bei dem lächerlichen Streitwert eine Verfolgung wenig sinnvoll. Eine Schadensersatzklage über ein paar Euro schreckt nicht so richtig ab.

mrh400

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Re: USA: Millionenstrafe für 24 Downloads
« Antwort #14 am: 19.06.2009, 13:45 Uhr »
Hallo,
Unabhängig davon wird der Dieb noch eine Strafe (aber nicht an den Bestohlenen) zu zahlen haben, oder Freiheitsentzug o.ä., das richtet sich nach der Schwere des Vergehens. Bei Diebstahl einer Sache im Wert von 99 Cent wird aber kein vernünftiges Gericht der Welt eine Geldstrafe i.H.v. 80.000,-$ festlegen, das ist einfach total daneben.
wie schon mehrfach festgestellt, handelt es sich nicht nur um den bloßen Download. Das wird in der eingangs zitierten Meldung (wie auch in vielen anderen) verkürzt dargestellt. Vgl. z.B. auch USA Today:

"...she has been found liable for illegally downloading and sharing files"

Ansonsten richtet sich eine Geldstrafe nach unserem Rechtssystem weniger nach dem Wert des Schadens und mehr nach der Einkommenssituation des Täters (Tagessatz entsprechend dem Nettoeinkommen zwischen 1 EUR und 5.000 EUR - Anhebung auf 20.000 EUR geplant). Wer gut verdient, kann somit bei 16 Tagessätzen auf 80.000 EUR kommen - wobei 10 oder 20 Tagessätze durchaus bei Bagatelldelikten wie kleineren Ladendiebstählen verhängt werden, wenn sie denn zu einer Strafe führen (Man sage nicht, daß betuchte Leute keinen Ladendiebstahl begehen - kommt durchaus vor).

Aber wir haben es im Ausgangsfall eben nicht mit unserem Rechtssystem zu tun.
Gruß
mrh400