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Autor Thema: WLAN-Mitbenutzer festgenommen  (Gelesen 1887 mal)

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Eckensteher

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Re: WLAN-Mitbenutzer festgenommen
« Antwort #15 am: 13.07.2005, 09:07 Uhr »
HU,HU, da hab ich was losgetreten....

Ob jemand in d-land einen offenen spot nutzt muss jeder wohl selbst mit sich ausmachen. Das im moment noch eine unklarheit im gesetz besteht ist für die nutzer schlecht, die eben nur oberflächliches wissen über computer haben (warum meist standardmäßig die verschlüsselung ausgeschaltet ist wäre hier die frage an die hersteller???). Und wer einen offenen zugang nutzt, weiß ja auch nicht ob da eine flatrate hintersteckt oder nicht, alos immer nur halb legal.
Da aber die reichweite der netzwerke recht klein ist, muss man auch schon suchen, um dass man ne gute verbindung bekommt.
Viel schlimmer finde ich, dass die offenen netzwerke meist auch noch so freigegeben sind das man auch private dateien usw. ausspähen kann.

Andre

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Re: WLAN-Mitbenutzer festgenommen
« Antwort #16 am: 13.07.2005, 14:52 Uhr »
Eure freizuegige Auffassung zu dem Thema in allen Ehren, aber ich sehe da weit weniger Ermessensspielraum.
Warum jemand seine Haustuer oder sein WLAN nicht verschliesst, geht denjenigen, der es bemerkt zunaechst erstmal gar nichts an. Wenn er es wissen will, kann er den Besitzer ja danach fragen. Und wenn der Besitzer nicht zuhause ist und deshalb nicht gefragt werden kann, dann hat der "Gast" damit noch lange kein Recht, einzutreten.

Mit der von einigen hier vertretenen Einstellung, beschneidet man seine eigenen persoenlichen Freiheiten. Wenn man das fortfuehren wollte, muesste der Grundsatz gelten, dass es kein Privateigentum gibt, solange dieses nicht verschlossen oder die Eignerschaft deklariert wird.
Was dem einen recht ist, muss dem anderen billig sein. Jeder, der sein Eigentum nicht versteckt oder ausreichend sichert (Wer legt hier eigentlich fest, was "ausreichend" ist?), gibt es damit automatisch zur kostenfreien Mitnutzung frei.

Bewegen wir uns in Richtung Kommunismus?  :lol:

Eckensteher

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Re: WLAN-Mitbenutzer festgenommen
« Antwort #17 am: 13.07.2005, 15:06 Uhr »
Zitat von: Andre

...
Was dem einen recht ist, muss dem anderen billig sein. Jeder, der sein Eigentum nicht versteckt oder ausreichend sichert (Wer legt hier eigentlich fest, was "ausreichend" ist?), gibt es damit automatisch zur kostenfreien Mitnutzung frei.

Bewegen wir uns in Richtung Kommunismus?  :lol:


Das problem liegt darin das es eben KEIN gesetz dagegen gibt sich bei einem ungeschütztem spot einzuloggen. (solange demjenigen keine kosten entstehen)
Das ist ja bei webseiten ähnlich, wenn ich die daten ungeschützt ablege und ich darauf durch einen zb tipfehler in der url, zugreifen kann, darf ich zb die fotos anschauen oder nicht?

Andre

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Re: WLAN-Mitbenutzer festgenommen
« Antwort #18 am: 13.07.2005, 15:22 Uhr »
Einerseits wuerde ich mal vorsichtig bezweifeln, dass es keine gesetzliche Grundlage gibt, die hier zur Anwendung kommen koennte. Andererseits stelle ich mal in den Raum, ob man immer einen Paragraphen braucht, um Recht von Unrecht zu trennen.
Wie ich schon sagte, sollte man das, was man selbst fuer sich in Anspruch nimmt, auch anderen zubilligen.
Wer also sagt "Ich darf das, ich schade ja niemandem.", muss diese Einstellung auch bei anderen dulden, die sich vielleicht am eigenen Besitz bedienen.

Erni und Berta

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Re: WLAN-Mitbenutzer festgenommen
« Antwort #19 am: 17.07.2005, 09:01 Uhr »
Zitat von: Andre
Dreh doch den Spiess mal gedanklich um und stell dir vor, ein Fremder wuerde deinen Inet-Zugang nutzen. Oder vielleicht deine Garage, dein Auto, deine Fotos, die Inhalte deiner Website oder auch dein Haus? Ist es fuer dich o.k., wenn er die Schuhe auszieht und deine Wohnung wieder ordentlich verlaesst?
Wo faengt es an und wo soll es aufhoeren?

Wenn man selber betroffen ist, sieht man es sowieso anders. Aber ich sehe es auch so, wie so mancher "Mitbenutzer" eines WLAN. Ich nutze es, wenn es möglich ist. Woher soll ich wissen, ob es sich um ein Netzwerk handelt, welches aus Unkenntnis nicht gesichert ist, oder ein öffentliches, was absichtlich nicht gesichert ist. Denn solche gibt es doch auch zur genüge. Solange ich keinen Schaden anrichte, ist doch alles in Ordnung, oder?

Beispiel für nicht gesicherte oder öffentliche Hotspots, wer erkennt den Unterschied?: http://www.wififreespot.com/
Erni und Berta

PeterBauer

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Re: WLAN-Mitbenutzer festgenommen
« Antwort #20 am: 17.07.2005, 19:00 Uhr »
@Andre, es ist nicht ganz so. Wenn Du ein Eigentum hast muß Du es schützen vor fremden Gebrauch. Wenn Du es nicht machst , z.B. die Autotür nicht abschließt oder gar den Schlüssel stecken läßt (wie ich es mal gemacht habe) oder die Haustür offen läßt, träst Du eine Mitschuld und die Versicherung wird nicht den vollen Schaden tragen. Ein schlauer Anwalt dreh das vor Gericht sogar so das sein angeklagter Mandant zu der Tat eingeladen wurde. Zweifelsohne muß man hier natürlich die moralische Seite sehen, da gibt es kein wenn und aber. Wobei ich gestehe, im letzten Urlaub auch 2x per WLAN in offene fremde Netze in Kanada gewesen zu sein. Aber hier sah es aus wie ein Nachbarschaftsnetz. Aber einen faden Beigeschmack hatte ich schon.
Peter Bauer

PeterBauer

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Re: WLAN-Mitbenutzer festgenommen
« Antwort #21 am: 17.07.2005, 19:02 Uhr »
ach ja und wenn ich mal bei mir im Geschäft meinen WLAN-Stick suchen lassen glaubt man kaum wieviele offene Netze da sind, es dürfte schon keine Internetcafes mehr geben. Und jeder Nutzer wird eindringlich auf die Sicherung hingewiesen .
Peter Bauer

HectorSamuel

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Re: WLAN-Mitbenutzer festgenommen
« Antwort #22 am: 17.07.2005, 23:28 Uhr »
Sodele...

dann melde ich mich auch mal zu Wort bei diesem doch recht heiklen Thema.

Grundsätzlich gilt in Deutschland, dass die Nutzung eines offenen WLAN nicht erlaubt, aber eben auch nicht strafbar ist. Aber das soll sich in absehbarer Zeit ja wohl noch ändern.

Dafür ist es aber so, dass es nahezu strafbar sein kann, wenn man sein WLAN grob fahrlässig ungeschützt lässt. Denn: Nutzt ein Fremder den per WLAN ungesichert erreichbaren Internetzugang um illegale Aktionen zu tätigen, so muss hierfür der Inhaber des Anschlusses haften, wenn er nicht BEWEISEN kann, dass ein unbekannter Dritter die Aktivitäten zu verantworten hat.

Also: Wer sein WLAN ungeschützt und offen lässt, der handelt grob fahrlässig und hat selten einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Mitbenutzer - denn dieser ist ja meist unbekannt. Im Gegenteil kann er sogar für entstandene Schäden Schadensersatzpflichtig sein. Bei Bedarf suche ich gerne den entsprechenden Artikel der CT raus, in dem auch ein aktueller Fall der Rechtssprechung genannt wird.

Ansonsten kann ich nur sagen, dass ich dagegen bin offene WLANs zu benutzen, ohne den Besitzer zu fragen. Im Hotel oder Restaurant ist es jedoch was anderes. Die verdienen Ihr Geld damit, und wenn sie das offen lassen, dann gehe ich davon aus, dass es als Service gedacht ist und in Richtung Werbung zu sehen ist.

Um mal bei dem Beispiel mit dem Auto zu bleiben: Wenn Ihr ein Auto mit Schlüssel im Zündschloss seht, und weit und breit steht keiner. Was macht Ihr denn dann? Steigt einer von Euch ein, und fährt weg? Ich denke doch wohl nicht, bzw. hoffe dies.

Ich persönlich halte es sogar für eine Pflicht Schaden von dem "Vergesslichen" abzuwenden. Das soll heißen, als ich vor etwa 6 Monaten in haargenau dieser Situation war (Schlüssel steckte sehr offensichtlich in der Fahrertür am Straßenrand) habe ich angehalten, habe das Auto abgeschlossen, und den Zündschlüssel in Verwahrung genommen. Dann habe ich 5 Minuten gewartet, und als niemand kam habe ich die Polizei angerufen. Die haben den Schüssel in Verwahrung genommen, dem Autofahrer einen Brief hinter die Windschutzscheibe gelegt und sich bei mir bedankt. Personalien haben sie natürlich auch aufgenommen. Etwa eine Stunde später hat sich telefonisch ein junger Mann gemeldet und sich überglücklich bedankt.

Bei WLAN sicherlich nicht so praktizierbar, aber zumindestens die Nutzung sollte selbstverständlich unterlassen werden.  Betonung hierbei auf selbstverständlich.

Just my two pence...

Markus