Es ist den Beamten vom BATFG ganz egal, welche Rechtslage in Deutschland massgeblich ist. Die basteln ihren eigenen Vorschriften- und Auslegungskatalog um dem US Gesetz, welches den Alkoholkonsum von Menschen unter 21 Jahren verbietet, ihrer Meinung nach genuege zu leisten.
Dann gibt es noch die Nuancen in den einzelnen Staaten bezueglich von Alkoholkonsum von unter 21 jaehrigen, wobei scheinbar Wisconsin extrem liberal ist. In Minnesota darf auch ein unter 21 jaehriger in Begleitung Erziehungsberechtigter in der Oeffentlichkeit keinen Alkohol konsumieren. In Wisconsin gibt es keine Alterbeschraenkung fuer den Alkoholkonsum solange der unter 21 Jahre alte Konsument in Begleitung Erziehungsberechtigter ist, Da. H., das auch ein Baby dort Alkohol konsumieren darf, solange die Erziehungsberechtigten zustimmen. Allerdings kann der Wirt in solchen Faellen den Verkauf von Alkohol verweigern. Das bringt dann so sonderbare Konstellationen, das ein Mensch mit 18 eigentlich volljaehrig ist, aber in Bezug auf Alkoholkonsum noch bis 21 Jahren den Erziehungsberechtigten unterstellt ist. Das heisst, auch, wenn eine Person unter 21 Jahren mit einer Person ueber 21 Jahren verheiratet ist, ist die aeltere Person in Bezug auf Alkoholkonsum der Erziehungsberechtigte und darf seinem Ehepartner den Alkoholkonsum erlauben oder verbieten. Bis vor einigen Jahren gab es dort auch die Ausnahme, dass ein unter 21 aber ueber 18 alter Mensch in der Uniform des US Militaers in Wisconsin Alkohol geniessen durfte!
Das Gesetz, dass Menschen unter 21 keinen Alkohol konsumieren duerfen ist ein Bundesgesetz, es bleibt aber den einzelnen Staaten ueberlassen, wie das Gesetz ausgelegt und angewandt wird. Gegen die Uniformtraeger-Auslegung in Wisconsin hat dann die Bundesregierung Einspruch erhoben, und damit gedroht, Highwayfund-Gelder nicht zu zahlen, wenn es nicht geaendert wird. da auch hier Geld scheinbar staerker ist als Argumente, wurde die Uniformtraeger-Version abgeschafft.