Jetzt stellt sich natürlich die Frage, ob so etwas dann weniger "anrüchig" wäre.
Aus verschiedenen Gründen und die Situation ist auch eine andere:
1) Wäre die Kamera nicht Online, sondern wie vorgetragen beim Händler gekauft, hätte ich das Recht nicht, sie einfach zurückzugeben.
2) Weil es ein Onlinekauf ist, räumt der Gesetzgeber damit bewusst dem Kunden die Möglichkeit ein, die Ware zu Hause (anstatt im Laden) zu begutachten, ob sie den Vorstellungen entspricht, die man davon hat.
3) Das entsprechende "Fernabsatzgesetz" ist dem Online-Handler vollstens bewusst, wer Online seine Waren anbietet, hat weniger Personal- und Ladenkosten, muss dafür aber evtl. mehr Kosten durch Rückgabe in Kauf nehmen.
4) Auch ganz wichtig: die Ware MUSS in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden, genau DAMIT der Händler sie wieder verkaufen kann. Das läuft natürlich evtl. darauf hinaus, dass eine versiegelte Ware nicht mehr originalversiegelt, sondern "nur" noch verschlossen (per Klebeband o.ä.) beim nächsten Kunden landet. Wer will schon solche Ware? Ganz einfach: auch der nächste hat die Chance, es zurückzugeben, wenn ihm das nicht gefällt. Aber für die meisten (wie für mich) ist das kein K.O.-Kriterium, wenn ein Karton offensichtlich schon einmal geöffnet wurde. Sollte aber die Ware nicht einwandfrei wieder beim Händler landen, dann ist der Kunde regresspflichtig (wobei die Beweislast immer schwierig ist - für beide Seiten).
5) Mit 14 Tagen ist der Zeitraum eng und streng fixiert - danach ist eine Rückgabe aus freien Stücken nicht mehr möglich. Nur noch Gewährleistungsansprüche können danach geltend gemacht werden.
Es wird also in aller Regel nicht ausreichen, eine Kamera in einen Urlaub mitzunehmen und danach erst wieder zurückzusenden - bei Kurzurlaub wird es gehen, aber die 14 Tage sind sehr schnell um und da muss man schon sehr knapp kalkulieren, dass das funktionieren soll. Und selbst wenn: dann ist da nichts gegen einzuwenden, Kamera getestet (das muss ja nicht zu Hause stattfinden) und für schlecht befunden (ob es stimmt oder nicht - das braucht man nicht zu belegen).
Alles im allem ein durchaus anderer Vorgang als ein Kauf im Fachhandel, der dem Kundenschutz dient, damit dieser nicht die "Katze im Sack" kaufen muss.