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Autor Thema: Selbstverteidigung, Rechtslage  (Gelesen 15160 mal)

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Fistball

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #15 am: 28.06.2012, 14:49 Uhr »
Für mich ist die USA das Reiseziel in dem ich mich außer in Mitteleuropa am sichersten fühle.

Ich wüßte nicht wozu ich irgend so einen Gegenstand benötigen sollte.

Microbi

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #16 am: 28.06.2012, 15:18 Uhr »
Nicht jeder, der sich für diese Frage interessiert, muss potentiell gewalttätig sein. Die Staaten haben zuweilen echt seltsamme Gesetze. Ich habe kein konkretes Beispiel im Kopf, aber mir dünkt, als ob ich schon mal was von "Pistole ok, Taschenmesser nicht" gelesen/gehört hätte. Aber eben nur als Kuriosität.

Welcher Staat könnte das gewesen sein? Komme ich jetzt nicht drauf...

Mic


dschlei

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #17 am: 28.06.2012, 16:05 Uhr »
Hallo,

mich würde mal interessieren, wie es mit der Rechtslage rund um Selbstverteidigung aussieht. Am meisten in Bezug zu Gegenständen zur Selbstverteidigung. Schusswaffen sind für Touristen, soviel hab ich schon herausgefunden, nicht möglich und würden auch gar nicht in Frage kommen. Aber wie sieht es mit anderen Gegenständen aus?

Sind Teleskopschlagstöcke, Elektroschocker, Taser, Messer usw. erlaubt und von der Rechtslage her auch für Touristen zum Mitführen geeignet?

Also nicht das ihr mich falsch versteht, ich habe nicht vor als schwer bewaffneter Ninja mit allen genannten Gegenständen herumzulaufen, zur Not tut es auch ein simples aber effektives Pfefferspray, aber alleine schon aus Neugier würde mich mal interessieren, wie die Rechtslage dabei aussieht.

:dankeschoen:
Jeder Staat hat seine eigenen Gesetze.  Wenn Du hier oder in Minnesota diese Sachen versteckt oder verdeckt an dir tragen wuerdest, und kein Concealed Weapon Carry Permit besitzt, wuerdest du dich schon strafbar machen.  Was den Besitz angeht, weiss ich nciht, aber ich weiss auch nicht, was du mit den Teilen anfangen willst, weil du damit rechnen musst, dass dein Gegenueber eine Schusswaffe traegt.  Deswegen ist es besser, allen moeglichen Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

dschlei

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #18 am: 28.06.2012, 16:09 Uhr »
Die Gesetze sind von Staat zu Staat unterschiedlich. Ich weiss allerdings nicht, welche nicht-Schusswaffen dann jeweils erlaubt sind. Pfefferspray wahrscheinlich immer. Springmesser und die anderen genannten moeglicherweise nicht. Du koenntest allerdings schon bei der Einreise auffallen - Zufallskontrolle der Koffer - und wieder heimgeschickt werden, wenn du schwerbewaffnet einreisen willst.

Bei einer kuerzlichen Diskussion meinte ein Amerikaner, dass er zwar den Permit fuer eine versteckte Schusswaffe hat, aber damit koenne er kein Spring- oder Jagdmesser als Waffe benutzen. Ich weiss nicht, ob es stimmt.
Ich habe ein Concealed Carry Permit fuer 39 Staaten, fuer die oben genannten Teile muesste ich einen Zusatz dazu beantragen.  Aber selbst wenn ich "concealed heat" bei mir haette, wuerde ich es tunlichst vermeiden, mit anderen Menschen in eine koerperliche Konfrontation zu geraten!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

TheHonk

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #19 am: 28.06.2012, 17:10 Uhr »
Konfrontationen und sonstigem Ärger sollte man in der Tat aus dem Weg gehen.
Nicht nur weil dein Gegenüber vielleicht eine Schusswaffe mit sich führt...
Ich bin in und um Hanau aufgewachsen und habe es mehrfach erlebt wie die MP zum Streitschlichten dazugekommen ist.
vorletztes Jahr habe ich in Vegas gesehen wie die GangUnit der LVPD mehrere Jugendliche/heranwachsende auseinandergenommen hat... Nicht lustig... Dagegen sind die Deutschen Cops echt bescheiden und brav...

ich habe viele Jahre im Sicherheitsbereich gearbeitet, habe unter Anderem eine Ausbildung im Personenschutz, bin Kampfsporterfahren und kenne mich ganz gut mit den von dir genannten Waffen aus... Lass sowas zuhause, denn das macht erst den Ärger...

Wenn  du dich sicher fühlen willst, nimm einen Regenschirm mit... Mag zwar im Südwesten bisweilen komisch aussehen ist aber eine sehr effektive Waffe und du provoziert niemanden nur durch bloßes mitführen damit...
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winki

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #20 am: 28.06.2012, 20:04 Uhr »
Ich bin ja schon einige Zeit mit Unterbrechungen in den USA unterwegs. Auch Abends in den bekannten Touri - Viertel einiger US Großstätte in Bar mit Life - Music unterwegs.
Ich verlasse mich da lieber auf meine erworbenen Erfahrungen und Instinkte. So läppische Sachen wie Pfefferspray, Schlagstock, Messer etc. nehme ich erst gar nicht mit und habe die weltweit auch noch nie benötigt und vermisst. In einem Land wo es ganz Legal ist dass man je nach Bundesland ein Waffe sogar in Bars mitnehmen darf, sind solche Spielzeuge echt obsolet. In einigen Bundesstaaten würde ich raten jegliche Konfrontation zu vermeiden um nicht Gefahr zu laufen echte Schwierigkeiten zu bekommen, da der Schusswaffengebrauch bei einer vermeintlichen Bedrohung legalisiert wurde.
Abgesehen davon, dass in manchen Bundesstaaten das Mitführen oben genannter Gegenstände verboten ist, ist der vermeintliche "Gegner" mit Sicherheit mit dem Gebrauch der Schusswaffe besser vertraut als Du mit der Anwendung Deines Pfeffersprays.... :wink:

McC

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #21 am: 28.06.2012, 20:08 Uhr »
Mit der richtigen Kampftechnik vertraut... schlägt man jeden Gegner mit einer Handfeuerwaffe. Man muss nur nah genug dran sein  :wink:

Goon

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #22 am: 28.06.2012, 20:30 Uhr »
Mit der richtigen Kampftechnik vertraut... schlägt man jeden Gegner mit einer Handfeuerwaffe. Man muss nur nah genug dran sein  :wink:

Und genau dort ist der Hacken mit der Distanz. Bei meiner SIG 550 bietet z.b. ein 30 cm dicker Baumstamm bei 300 Meter Distanz kein genügender Schutz  :wink:
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man recht haben und doch ein Idiot sein kann. (Martin Kessel 1901-90)

Gruss Patrick

Jack Black

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #23 am: 28.06.2012, 20:41 Uhr »
Und genau dort ist der Hacken mit der Distanz

Haken.

Bei meiner SIG 550 bietet z.b. ein 30 cm dicker Baumstamm bei 300 Meter Distanz kein genügender Schutz  :wink:

Aah - das ist das Rätsels Lösung, Ich habe schon vor Jahren mal gelesen, dass in keinem Land der Welt mehr Ehefrauen erschossen werden als in der Schweiz - mit irgendeiner Waffe aus der Armee. Ist dies also der "Problemlöser" Nummer eins?

Lees

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #24 am: 28.06.2012, 20:45 Uhr »
Meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Mitführen von Schlagstöcken, Messern, Tasern usw. Also ob das für Touristen erlaubt ist, diese am Körper mitzuführen.

Normales Taschenmesser ist in Ordnung. Ansonsten ist das Mitführen der von Dir oben genannten Waffen - zumindest hier in Florida - verboten. Egal, ob Tourist oder Einheimischer.

Floriana

Du bestaetigst, was mir der Amerikaner - auch in Florida - gesagt hat.
Auch schon in diesem Thread indirekt erwaehnt: der Waffenschein eines Staates berechtigt nicht zum Tragen der Waffe in einem anderen Staat.

TheHonk

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #25 am: 28.06.2012, 20:59 Uhr »
Mit der richtigen Kampftechnik vertraut... schlägt man jeden Gegner mit einer Handfeuerwaffe. Man muss nur nah genug dran sein  :wink:

@MacClaus... Beherrscht du diese Kampftechnik? In einer Extremsituation...? Wurdest du schon mal mit einer Schusswaffe bedroht? Oder hast du nur zuviele Actionstreifen geschaut?

Ich habe solche Situationen trainiert und durchgespielt... Würde aber jedem davon abraten, der auch nur den kleinsten Zweifel hat... Geld. Kreditkarten, ne Uhr oder irgendein IPad/Phone/Pod/MacBook, kannst du alles ersetzen... Den Helden spielen viele nur ein Mal...

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McC

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #26 am: 28.06.2012, 21:14 Uhr »
@MacClaus... Beherrscht du diese Kampftechnik? In einer Extremsituation...? Wurdest du schon mal mit einer Schusswaffe bedroht? Oder hast du nur zuviele Actionstreifen geschaut?

Ich habe 12 Jahre einen offenenen Kampfstil trainiert... ist aber schon lange Zeit her  :wink:

Goon

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #27 am: 28.06.2012, 21:24 Uhr »

Aah - das ist das Rätsels Lösung, Ich habe schon vor Jahren mal gelesen, dass in keinem Land der Welt mehr Ehefrauen erschossen werden als in der Schweiz - mit irgendeiner Waffe aus der Armee. Ist dies also der "Problemlöser" Nummer eins?

Man kann innert Jahren vielerlei lesen  :wink:. Und Statistiken kann man drehen wie man will. Es geschehen jedoch schon ab und zu Sachen wie von dir geschildert. Keine Frage und streite ich auch nicht ab. Jedoch sagt eine andere Statistik wieder aus dass es kein anderes Land gibt mit so einer grossen Waffenverbreitung und in Relation kleiner Anzahl Fälle des Waffensmissbrauchs.
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Gruss Patrick

Kar98

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #28 am: 29.06.2012, 01:39 Uhr »
Wieso meinst Du, sowas gebrauchen zu müssen?

Wir waren jetzt bestimmt schon ca. 20 mal in USA, in verschiedenen Landesteilen, auf verschiedene Art und Weise unterwegs.
Aber wir sind noch nie in eine Situation gekommen, irgendeine Waffe oder ähnliches einsetzen zu müssen.

Siehst Du zuviel Krimis oder Western???

Beate


Ich lebe seit 1999 in den USA, in Colorado und Texas, wildwestiger gehts eigentlich nicht, und habe das ganze Land bereist, und kann das eigentlich nur unterschreiben, obwohl ich reichlich, uhm, Sammlerstücke zuhause habe.

Kar98

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #29 am: 29.06.2012, 01:43 Uhr »
Die Gesetze sind von Staat zu Staat unterschiedlich. Ich weiss allerdings nicht, welche nicht-Schusswaffen dann jeweils erlaubt sind. Pfefferspray wahrscheinlich immer. Springmesser und die anderen genannten moeglicherweise nicht. Du koenntest allerdings schon bei der Einreise auffallen - Zufallskontrolle der Koffer - und wieder heimgeschickt werden, wenn du schwerbewaffnet einreisen willst.

Bei einer kuerzlichen Diskussion meinte ein Amerikaner, dass er zwar den Permit fuer eine versteckte Schusswaffe hat, aber damit koenne er kein Spring- oder Jagdmesser als Waffe benutzen. Ich weiss nicht, ob es stimmt.

Hier in Texas könnte ich mir, wenn ich wollte, problemlos einen Waffenschein fürs mitführen einer versteckten Schusswaffe besorgen, aber unabhängig davon ist das Mitführen irgendwelche offensichtlich als Waffe gedachter Messer illegal. Ich könnte mich also völlig legal mit meiner Walther P.38 abschleppen, aber ein Schnippmesserchen vom Flohmarkt wäre illegal, unabhängig von oben erwähnten Waffenschein.