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Autor Thema: Selbstverteidigung, Rechtslage  (Gelesen 15165 mal)

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soon

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Selbstverteidigung, Rechtslage
« am: 27.06.2012, 21:13 Uhr »
Hallo,

mich würde mal interessieren, wie es mit der Rechtslage rund um Selbstverteidigung aussieht. Am meisten in Bezug zu Gegenständen zur Selbstverteidigung. Schusswaffen sind für Touristen, soviel hab ich schon herausgefunden, nicht möglich und würden auch gar nicht in Frage kommen. Aber wie sieht es mit anderen Gegenständen aus?

Sind Teleskopschlagstöcke, Elektroschocker, Taser, Messer usw. erlaubt und von der Rechtslage her auch für Touristen zum Mitführen geeignet?

Also nicht das ihr mich falsch versteht, ich habe nicht vor als schwer bewaffneter Ninja mit allen genannten Gegenständen herumzulaufen, zur Not tut es auch ein simples aber effektives Pfefferspray, aber alleine schon aus Neugier würde mich mal interessieren, wie die Rechtslage dabei aussieht.

:dankeschoen:

Goon

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #1 am: 27.06.2012, 21:19 Uhr »
In nem Land mit so grosser Verbreitung von Schusswaffen ist es wahrscheinlich nicht so klug noch mit nem Pfefferspray zu provozieren.
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man recht haben und doch ein Idiot sein kann. (Martin Kessel 1901-90)

Gruss Patrick

Jack Black

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #2 am: 27.06.2012, 21:31 Uhr »
Also nicht das ihr mich falsch versteht, ich habe nicht vor als schwer bewaffneter Ninja mit allen genannten Gegenständen herumzulaufen, zur Not tut es auch ein simples aber effektives Pfefferspray, aber alleine schon aus Neugier würde mich mal interessieren, wie die Rechtslage dabei aussieht.

Notwehr ist auch in den USA Notwehr, aber ob die Wehr eine Notwehr war, das entscheidet im Zweifel ein Richter.

Wenn Pfefferspray eine der Situation angemessene Notwehr ist (s.o.), dann ist es Notwehr. Ich verstehe noch nicht so ganz, worauf die Fragen abzielen und vor allem verstehe ich nicht, warum man meint, so etwas einsetzen zu müssen.

soon

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #3 am: 27.06.2012, 21:46 Uhr »
Es geht mir dabei weniger um Raubüberfälle, bei denen mir (mal etwas klischeehaft) ein paar Afroamerikaner mit Revolvern gegenüberstehen und Geld fordern. Mir ist schon klar, dass einem in so einer Situation weder Pfefferspray noch Schlagstock weiterhelfen. Mir geht es eher um "normale" körperliche Auseinandersetzungen aufgrund einer Meinungsverschiedenheit oder sonstigen Ursachen.

Meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Mitführen von Schlagstöcken, Messern, Tasern usw. Also ob das für Touristen erlaubt ist, diese am Körper mitzuführen.

Inspired

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #4 am: 27.06.2012, 21:56 Uhr »
Wie jetzt, planst du, dich im Urlaub mit Wildfremden zu streiten bis zur Schlägerei? Merkwürdiges Vorhaben - oder ist das deine Art von Alternativurlaub?

Goon

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #5 am: 27.06.2012, 22:01 Uhr »
Wieso muss heutzutage immer wieder versucht werden sich bei Schlägereien einen Vorteil mit Waffen zu verschaffen? Wer sich nicht mit seinem Körper wehren kann soll solchen Konfrontationen einfach aus dem Weg gehen.
Es gibt Besserwisser, die niemals begreifen, daß man recht haben und doch ein Idiot sein kann. (Martin Kessel 1901-90)

Gruss Patrick

BeateR

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #6 am: 27.06.2012, 22:04 Uhr »
Wieso meinst Du, sowas gebrauchen zu müssen?

Wir waren jetzt bestimmt schon ca. 20 mal in USA, in verschiedenen Landesteilen, auf verschiedene Art und Weise unterwegs.
Aber wir sind noch nie in eine Situation gekommen, irgendeine Waffe oder ähnliches einsetzen zu müssen.

Siehst Du zuviel Krimis oder Western???

Beate

Jack Black

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #7 am: 27.06.2012, 22:15 Uhr »
Meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Mitführen von Schlagstöcken, Messern, Tasern usw. Also ob das für Touristen erlaubt ist, diese am Körper mitzuführen.

Weil Du diese Dinge alle zu Hause auch mitführst? Oder wieso stellt man so eine Frage?

Lees

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #8 am: 27.06.2012, 22:41 Uhr »
Die Gesetze sind von Staat zu Staat unterschiedlich. Ich weiss allerdings nicht, welche nicht-Schusswaffen dann jeweils erlaubt sind. Pfefferspray wahrscheinlich immer. Springmesser und die anderen genannten moeglicherweise nicht. Du koenntest allerdings schon bei der Einreise auffallen - Zufallskontrolle der Koffer - und wieder heimgeschickt werden, wenn du schwerbewaffnet einreisen willst.

Bei einer kuerzlichen Diskussion meinte ein Amerikaner, dass er zwar den Permit fuer eine versteckte Schusswaffe hat, aber damit koenne er kein Spring- oder Jagdmesser als Waffe benutzen. Ich weiss nicht, ob es stimmt.

pxl

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #9 am: 27.06.2012, 23:21 Uhr »
 bei denen mir (mal etwas klischeehaft) ein paar Afroamerikaner mit Revolvern gegenüberstehen und Geld fordern.

Vorschlag: Wenn Angst vorm schwarzen Mann...Bleib besser zu Hause  8)

Ich weiß ja nicht ob du aus der Provinz kommst (meine dort wohnenden Eltern haben immer noch Angst um mich, wenn ich in die USA fliege) oder aus der bösen Großstadt ...
oder welche Erfahrungen du schon mit solchen Situationen hattest...
Aber im allgemeinen sollte man so "clever" sein (manche nennen das auch einen 7.Sinn) und geht solchen eventuellen Szenarien von Anfang an aus den Weg!
Man kann manchmal wirklich Pech haben, aber wenn man stets alle Sinne beisammen hat, sollte man sich auch im Ausland relativ sicher fühlen können.

Da ich selber eher selten pauschal buche, sondern lieber individuell reise, meidet man bestimmte Gegenden einfach (auch zu gewissen Uhrzeiten).
Das ist in den USA genauso, wie in Bangkok oder Berlin
Kann sein das ich dafür ein Gefühl oder einen Blick habe...?
Aber ich bereite mich lesetechnisch auch etwas vor/ gerade bei Städtereisen.

Ich überschlage mal ... das müssen bei mir so um die 25-30 größere Auslandsreisen (USA,Asien,Rußand,Ostblock,Karibik,EU) gewesen sein,
seit ich 18 war.
Bisher überfallen oder Opfer von Gewalt geworden: 0
Übers Ohr gehauen worden :lol: : sicher 3-4x (meist durch Doofheit)
Dadurch kriminell eine größere Summe Geld verloren ohne Gegenwert: 1x  (und das war 1987 in Budapest)

Mit ner auffälligen Kamera auch am Tage durch bestimmte Gegenden (Sozialghettos) von New York latschen oder abends besoffen abseits des Vegas-Strip torkeln....
Über einsame Friedhöfe in New Orleans streifen...
Das geht nicht (ohne Risiko)!
Wenn man nachts durch böse Gegenden fährt .... ein Navi ist nie verkehrt und erfordert keine Zwangspausen um eine Karte zu lesen.
Da kann man sich gar nicht verfahren. (Navi= fahren wie ein Einheimischer)
Motels mit weekly rates sind auch oft nicht die beste Adresse  :wink:
Meine Erfahrung auch... wenn man potentiellen Gaunern (ich meine keine Banker oder Versicherungsvertreter) begegnet.
Nicht ängstlich oder trottelig wirken. Immer souverän frech bleiben.

Richtig unheimlich gefühlt hab ich mich mal, abends in der Market Street in San Francisco.
Das hab ich gleich als Fehler erkannt. (echt toll wenn das vorgebuchte Hotel in einer Nebenstrasse liegt)
Viele Penner, Süchtige und Leute die dich auch für 5$ ausrauben würden...
Da heißts möglichst unauffällig durch,bloß nicht ängstlich wirken und ab ins nächste Taxi /Strassenbahn....
Ne Waffe hätte dir da auch nicht geholfen  :(
Zumal ich gar keine Ahnung von so nem Schießeisen haben würde und ich selbst beim Bund ein miserabler Schütze war.
Das ist auch der große Fehler den viele machen!
Ein Waffe die man selber nicht perfekt beherrscht, kann schnell gegen einen eingesetzt werden.
Das ist bei Pfefferspray genausso wie bei einem Messer...
1999.Florida.
2004.New York & Westküste.Arizona.Utah.Nevada
2005.New York & Florida bis South Carolina.
2007.Route66 > Chicago bis L.A.
2008.NeuEngland Staaten + Canada & New York
2010.Südstaaten

Palo

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #10 am: 28.06.2012, 00:14 Uhr »
Wer zuerst schie(ei)sst sollte gut zielen koennen und treffen, sonst kann was schief gehen ;-)

Guck dir mal ein paar Krimis, die in Amerika spielen, an, dann lernst du wie das geht :lol: :lol:

Gruß

Palo

Josie

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #11 am: 28.06.2012, 01:42 Uhr »
Eine Freundin von mir hat gerade alleine 1 Jahr lang eine Reise wörtlich um die Welt gemacht: Australien, Asien, Afrika, USA. Nebenbei ist zu erwähnen, dass sie Halb-Amerikanerin ist und z.Zt. bei Familie in Indianapolis ist. Vor 2 Wochen ist sie überfallen worden. Und es war hauptsächlich Unachtsamkeit und gegen ihre normale Instinkte das sie in die Situation gebracht hat. Da hätte ihr auch kein Selbstverteidigung etwas gebracht. Sie hatte Glück im Unglück: Schurfwunden und einen riesen Schreck, aber sonst i.O.

Was ich hiermit sagen will: Es kann überall passieren. In ihrem Fall hätte irgendwelche Selbstverteidingungsgegenstände an ihr sogar noch mehr Probleme gebracht. Die Diebe waren verärgert weil sie nur $5 und ein Wegwerfhandy bei sich hatte - und sie deshalb wörtlich aus dem fahrenden Auto geworfen haben. Hätte sie Waffen irgendeiner Art gehabt, hätten sie sie gegen sie verwendet.

Floriana

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #12 am: 28.06.2012, 02:31 Uhr »
Meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Mitführen von Schlagstöcken, Messern, Tasern usw. Also ob das für Touristen erlaubt ist, diese am Körper mitzuführen.

Normales Taschenmesser ist in Ordnung. Ansonsten ist das Mitführen der von Dir oben genannten Waffen - zumindest hier in Florida - verboten. Egal, ob Tourist oder Einheimischer.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, sowas zu fragen?

Floriana

RainerS.

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #13 am: 28.06.2012, 06:02 Uhr »
Meine eigentliche Frage bezieht sich auf das Mitführen von Schlagstöcken, Messern, Tasern usw. Also ob das für Touristen erlaubt ist, diese am Körper mitzuführen.

Normales Taschenmesser ist in Ordnung. Ansonsten ist das Mitführen der von Dir oben genannten Waffen - zumindest hier in Florida - verboten. Egal, ob Tourist oder Einheimischer.

Wie kommt man eigentlich auf die Idee, sowas zu fragen?

Floriana


vllt. nur reine neugier, man weiß ja auch was man hier in D mitführen dürfte ohne auf den gedanke zu kommen es mitzuführen ...
gruß aussem Ruhrpott ~ Rainer

Tipprunde BuLi 16/17

Jack Black

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Re: Selbstverteidigung, Rechtslage
« Antwort #14 am: 28.06.2012, 13:59 Uhr »
Mir geht es eher um "normale" körperliche Auseinandersetzungen aufgrund einer Meinungsverschiedenheit oder sonstigen Ursachen.

Das ist ja auch schon klasse - bin ich "nicht normal", weil ich noch nie auf Grund einer Meinungsverschiedenheit (oder sonstiger Ursachen) eine körperliche Auseinandersetzung hatte?? Ich dachte bis gerade, dass das eigentlich der Normalfall ist...

Erinnert mich irgendwie an Franz Josef Degenhardts "Befragung eines Kriegsdienstverweigerers":

Zitat
...
schön die russen und amerikaner fallen also weg
die chinesen sicher auch
und mit negern brauch ich gar nicht erst zu kommen
lassen wir das eben
nehm' wir einfach ein paar ganz normale kriminelle
schwer betrunken und bewaffnet
nachts im park
machen sich an ihre freundin ran
SIE haben wieder die MP dabei
na was machen sie
sagen sie uns bloß jetzt nicht
sie fallen auf die knie und beten
denn mit so was kommt hier keiner durch
der marx und engels liest
...

usw ...