Ob der Supreme Court an frühere Entscheidungen gebunden sei...?
Die
Entwicklung der Auslegung des zweiten Verfassungszusatzes legt diese Annahme zumindest nahe.
Auf der anderen Seite wird darauf hingewiesen, dass das Gericht prüft, ob keiner der vorherigen Entscheide (s.d.) den aktuellen Richterspruch vorwegnehme.
Es ist interessant zu beobachten, dass je neuer eine Entscheidung ist, um so extensiver die Auslegung. Man würde es eigentlich genau umgekehrt erwarten, schließlich sind frühere Entscheidungen sowohl sprachlich, als auch historisch näher dran gewesen. Was frühere Richter noch als "Miliz" verstanden haben, legen heutige Richter als "Volk" aus (das Benutzen der zwei unterschiedlichen Wörter in einem Satz legt aus meiner Sicht auch nahe, dass nicht das Selbe gemeint war). Es ist auch eine gewisse "teleologische Auslegung", nur nicht unbedingt die der Verfasser. (Gewöhnlich werden Gesetze nach vier Gesichtspunkten ausgelegt: Grammatisch, systematisch, historisch und teleologisch. Es gibt zwar keine Rangordnung, dennoch geht man meist in dieser Reihnfolge auch vor. Es gibt auch andere Methoden, aber die vier reichen meist aus.)
Mir scheint, als ob der Supreme Court die Auslegung etwas zu tendenziös vorgenommen hätte. Die ursprüngliche Diskussion über die Formulierung des Zusatzes legt eigentlich nahe, dass die Wortwahl nicht zufällig war. Hätte man mit "Militia" "People" gemeint, dann hätte man es auch so geschrieben.
Die 2008-er und die 2010-er waren beide 5 zu 4 Entscheidungen. Also man kann diese Auslegung immer noch durchaus kritisch sehen. Sich in den Argumenten zu vertiefen dürfte jedoch eher das spannende Thema einer Dissertation sein.
Ich lasse mich aber gerne auch auf eine Diskussion über die Auslegung ein
Mic