wie oft besorgt man sich in Deutschland denn in der Regel einen neuen FS?
Einmal würde schon reichen, in den letzten 20 Jahren ist das Format 2 mal gewechselt worden, zuletzt vor wenigen Jahren, wir haben jetzt einen Führerschein der so aussieht wie eine Kreditkarte. Und wenn ich wüßte, dass die Führerscheinnummer in den USA irgendwo gespeichert wäre und gegen mich verwendet werden könnte, würde ich den Führerschein als verloren melden oder (falls ich den neuen Führerschein noch nicht besitze, denn es ist nicht Pflicht, das Upgrade mitzumachen) einfach so einen neuen beantragen.
Du warst derjenige, der mit den nicht vorhandenen Fingerabdrücken des Fahrers angefangen hat, nicht ich. Werden in Deutschland denn bei Verkehrsdelikten Fingerabdrücke genommen oder wieso sind Fingerabdrücke in diesem Zusammenhang relevant?
Du bist aber begriffsstutzig: natürlich werden auch hier keine Fingerabdrücke genommen. Aber das ist eben in diesem speziellen Fall genau das Problem (s.u.).
Wieso Du mir jetzt unterstellst, dass Touristen meiner Auffassung nach potenzielle Mörer sind, kann ich nicht nachvollziehen. Muss ich aber auch nicht.
Ich erkläre es Dir gerne: Du (nicht ich) hast mit den Fingerabdrücken einen Mord in Verbindung gebracht ("reden wir von einem Verkehrsdelikt oder von einem Mord"). Also bist Du der Meinung, dass nur ein Mord rechtfertigt, von der besagten Person einen Fingerabdruck zu nehmen. Nun wird aber bei der Einreise von jedem ein Fingerabdruck genommen - das bedeutet doch zwingend (nach Deiner Logik), dass dort ein potentieller Mörder einreist.
Wer muss welche Strafe absitzen? Der "falsche" Peter Müller, der zufällig den gleichen Namen und das gleiche Geburtsdatum und die gleiche Adresse und die gleiche Größe wie der "richtige" Peter Müller hat? Name und Geburtsdatum reichen locker, um den Verkehrssünder durch den Computer laufen zu lassen - aber natürlich spuckt der Computer noch zusätzliche Angaben zu dieser Person aus. Oder glaubst Du, wir speichern hier bei Verkehrsdelikten einfach nur "Peter Müller, DOB 1-1-1980"? Natürlich werden mehr Daten erfasst (siehe meinen vorherigen Satz).
Nein, alles falsch. Im vorliegenden Fall (und nur davon reden wir hier) gibt es ausschließlich den Namen und den Geburtstag des Beschuldigten. Im Computer steht keine Größe (die hat der Polizist nicht aufgenommen), im Computer steht sogar die FALSCHE Adresse und selbst wenn die richtige drin stände, so würde es nichts nützen, denn im Pass steht gar keine Adresse und somit hat die Justiz nichts anderes als Name und Geburtstag - und Du hast steif und fest behauptet, dass das "locker ausreicht". Es reicht eben nicht aus.
Wo wird denn hier bei Verkehrsdelikten im Zweifelsfall der Falsche bestraft? Kannst Du mir da mal einen konkreten Fall nennen?
Aha - also dann doch nicht. Dann wird der Justiz nichts anderes übrig bleiben, den Beschuldigten laufen zu lassen - weil die Identität nicht zweifelsfrei bewiesen werden kann, weil Name und Geburtsdatum in diesem Fall eben nicht reichen. Also ist es so wie ich sage, er hat nichts zu befürchten - unabhängig davon, dass ich überzeugt bin, dass der Fall eh schon lange im Müll befindlich ist.
Grüße
Rainer