hier ein auszug auf der webseite des frankfurter flughafens:
Bei der Einreise in die Bundesrepublik
Deutschland gibt es zwar eine Menge
Zollbestimmungen zu beachten, wenn man sich
aber schon vorher mit den Details ein wenig
vertraut macht, ist eigentlich alles ganz einfach.
"Grün" für anmeldefreie und "Rot" für
anmeldepflichtige Waren
Grüner Ausgang
Wenn Sie aus einem Mitgliedstaat der
Europäischen Union (EU) einreisen oder nicht
mehr als die zulässigen Freimengen mit sich
führen, benutzen Sie bei der Zollkontrolle den
grünen Ausgang.
Roter Ausgang
Führen Sie mehr als die zulässigen Freimengen
mit, benutzen Sie den roten Ausgang und melden
die Waren dem Zollbeamten an. Bitte beachten
Sie, dass zum Handel oder zur gewerblichen
Verwendung bestimmte Waren, unabhängig von
ihrem Wert, immer anzumelden sind. Dies gilt
auch für Waren, die verboten sind und
Beschränkungen unterliegen (z.B.
Betäubungsmittel, Waffen, Munition und
artengeschützte Tiere und Pflanzen, Teile davon
sowie daraus hergestellte Waren).