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Autor Thema: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?  (Gelesen 9376 mal)

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freddykr

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #30 am: 07.07.2011, 13:53 Uhr »
Und es gäbe seitens der Airlines keine Probleme, wenn ich eigtl. im Flieger nach Deutschland sitzen sollte, zeitgleich aber in einem Flugzeug nach Kanada sitze?
Ist egal.
Passiert bei Geschäftsleuten alltäglich, dass sich deren Pläne ändern.
Viele Grüße,
Danilo


wolfi

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #31 am: 07.07.2011, 14:08 Uhr »
Bei einer der consulting-Firmen für die ich gearbeitet habe, war es sogar üblich, dass sich Manager für den Freitag zwei Tickets haben ausstellen lassen - eines für den frühen Nachmittag, falls die Konferenz schnell beendet sein sollte, und eines für den späten Abend oder den Samstag Morgen, falls es länger dauern würde.
 
Da war vo vornherein klar, dass ein Flug nicht angetreten wird - das Ganze war aber u. U. billiger als ein voll flexibles Ticket - und die Plätze waren garantiert ...
 
Speziell damals noch in Tegel sah man dann viele Leute mit Abzug und Köfferchen warten ob auf standby deswegen was frei wird.

Neuling

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #32 am: 09.07.2011, 09:18 Uhr »
Ok, danke für eure Antworten. Im Reisebüro werde ich mal mein Glück versuchen, ansonsten werde ich einen Hin- und Rückflug buchen, nur den Hinflug wahrnehmen und dann weiter nach Kanada fliegen.

Neuling

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #33 am: 16.07.2011, 19:04 Uhr »
Habe jetzt einen Flug mit Delta im Auge, allerdings verunsichert mich folgendes, auf der Seite von Delta zu finden:

"Unzulässige Verwendung von Tickets
Unsere Tarife gelten nur für bestimmte Buchungen, für die sie angegeben wurden. Die Einschränkungen, die auf unsere ermäßigten Tarife gelten, sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Vetrags mit Ihnen. Diese Einschränkungen ermöglichen es uns, diese ermäßigten Tarife anzubieten.
Nichtbefolgung anwendbarer Tarifeinschränkungen, Umgehen dieser Einschränkungen oder falsche Angaben zu Ihrer beabsichtigten Buchung gelten als Verstoß gegen unseren Transportvertrag.

Obwohl diese Liste nicht umfassend ist, sind folgende Buchungspraktiken unzulässig:
  • Aufeinanderfolgende Buchungen - Kombination mehrerer überlappender Hin- und Rückflugtickets, um eine Übernachtung am Samstag oder andere Aufenthaltseinschränkungen zu umgehen.
  • Wegwerf-Ticketkauf“ - Verwendung von ermäßigten Sondertarifen für Hin- und Rückflug, um einfache Strecken zu fliegen.
  • Ticketkauf für einen weiter entfernten Ort - Verwendung eines Tarifs, der für die Reise zu einem Ort jenseits Ihres tatsächlich geplanten Reiseziels oder von einem Ort vor Ihrem aktuell geplanten Ausgangspunkt ausgestellt wurde.

Im Fall eines Verstoßes gegen unseren Transportvertrag behalten wir uns das Recht vor:

  • den verbleibenden Anteil der Buchung zu stornieren und alle ungenutzten Fluggutscheine einzuziehen,
  • dem Passagier den Einstieg oder die Gepäckaufgabe zu verweigern,
  • dem Passagier den Differenzbetrag zwischen dem bezahlten Tarif und dem Tarif für die vom Passagier in Anspruch genommene Buchung zu berechnen."

Kann Delta mir dann einfach die Differenz zu einem One-Way-Flug von der Kreditkarte abbuchen? :verwirrt:

thorsti

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #34 am: 16.07.2011, 19:51 Uhr »
Nachdem Du ja eh im Reisebüro nachfragen wolltest, wäre es wohl am cleversten nicht mit Kreditkarte zu bezahlen!

Neuling

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #35 am: 16.07.2011, 20:08 Uhr »
In's Reisebüro gehe ich nächste Woche, da ich dann mein Gespräch für das Visum habe. Aber könnte Delta nicht trotzdem Forderungen per Rechnung einholen?

thorsti

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #36 am: 16.07.2011, 20:23 Uhr »
Dann bleiben immer noch 3 Fragen

1. Fliegst Du denn mit einem ermäßigten Sondertarif?

2. Wie will Delta Dich im Falle des Falles zwingen die Rechnung zu zahlen?

3. Muss es unbedingt Delta sein? Möglicherweise haben andere Fluggesellschaften bessere AGBs

Neuling

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #37 am: 16.07.2011, 21:09 Uhr »
Zitat
1. Fliegst Du denn mit einem ermäßigten Sondertarif?

Was genau sind denn Sondertarife? Ist ein Angebot/Aktion, z.B. Flüge nach SF für 500€, schon ein Sondertarif oder sind Sondertarife Sachen wie Adoptions-, Todesfall oder Seniorenermäßigungen?

Zitat
2. Wie will Delta Dich im Falle des Falles zwingen die Rechnung zu zahlen?
Indem sie mir eine Rechnung schicken, mit dem Verweis auf die AGB's und dem nicht angetretenen Flug.

Zitat
3. Muss es unbedingt Delta sein? Möglicherweise haben andere Fluggesellschaften bessere AGBs
Muss nicht, aber Delta ist im Moment ca. 200€ günstiger als andere Fluggesellschaften. -.-

thorsti

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #38 am: 16.07.2011, 23:06 Uhr »
Zitat
2. Wie will Delta Dich im Falle des Falles zwingen die Rechnung zu zahlen?
Indem sie mir eine Rechnung schicken, mit dem Verweis auf die AGB's und dem nicht angetretenen Flug.

In die AGBs können die schreiben was sie wollen - ob das allerdings rechtlich haltbar ist, ist eine völlig andere Geschichte.

Du hast einen Vertrag mit Delta (Geld gegen Leistung). Wenn Du also Deinen Flug verfallen lässt, hat Delta immer noch das Geld und kann Deinen Platz möglicherweise für sehr teures Geld an Paxe von der Warteliste verkaufen.

Es dürfte Delta in jedem Fall sehr schwer fallen zu beweisen, dass ihnen ein Schaden entstanden ist.


Neuling

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #39 am: 17.07.2011, 00:14 Uhr »
Stimmt wahrscheinlich. Danke für eure Antworten!

ratlady

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #40 am: 17.07.2011, 03:05 Uhr »
Zitat
2. Wie will Delta Dich im Falle des Falles zwingen die Rechnung zu zahlen?
Indem sie mir eine Rechnung schicken, mit dem Verweis auf die AGB's und dem nicht angetretenen Flug.

Du hast einen Vertrag mit Delta

Eben - eine bestimmte Summe Geld fuer eine ganz bestimmte Leistung, naemlich Hin- und Rueckflug. Delta verpflichtet sich, diese auszufuehren, und Du verpflichtest Dich, diese anzutreten. Bei der Airline reicht's schon, wenn es bei der Pflichterfuellung zu Abweichungen kommt, und sofort geht das Geschrei nach "Entschaedigung!!!" los. Als Passagier ist es dagegen voellig in Ordnung, komplett Vertragsbruch zu begehen. Ist ja auch logisch, der Kunde ist Koenig.

Der Schaden, der Delta entsteht, ist die Differenz zwischen dem billigen Roundtrip und dem teureren Oneway, und die Argumentation von wegen "ich hab fuer was bezahlt, was ich dann doch nicht in Anspruch nehme, also entsteht denen doch kein Schaden" ist voellig daneben. Dazu muesste man aber vermutlich die Preispolitik bzw. -gestaltung der Airlines etwas besser kennen. Evtl. kann ja JuergenH mal was dazu sagen.

Man braucht sich ja nur mal den Schwanzflugstrang durchzulesen - da bekommt man eher den Eindruck, dass am Ende bestimmte Maschinen fast leer durch die Gegend fliegen. Dort wirst Du im Uebrigen auch nachlesen koennen, dass eine Nachforderung durchaus rechtlich haltbar ist (!). Und ich glaube auch nicht, dass die da gross was "beweisen" muessen, solange Du keinen guten Grund vorbringen kannst, dass das so eigentlich nicht geplant war. Das aber nur meine Meinung. Hier wirst Du lediglich zu hoeren bekommen, dass das staendig gemacht wird und selten bis nie zu Problemen fuehrt etc etc. Musst Du letztlich mit Dir und Deinem Gewissen ausmachen  :wink:

thorsti

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #41 am: 17.07.2011, 09:50 Uhr »
Man braucht sich ja nur mal den Schwanzflugstrang durchzulesen - da bekommt man eher den Eindruck, dass am Ende bestimmte Maschinen fast leer durch die Gegend fliegen.

Fast leere Flieger neigen dazu, kurz vor dem Abheben kaputt zu gehen und da hat auch keiner ein schlechtes Gewissen ;-)
Grundsätzlich ist natürlich auch ratlady's Antwort in sich logisch, aber trotzdem entsteht Delta der Schaden ja nur, wenn sie den freien Platz nicht weiterverkaufen können. Ansonsten macht Delta vermutlich sogar Gewinn!

Lordadmiral

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #42 am: 17.07.2011, 10:37 Uhr »

Eben - eine bestimmte Summe Geld fuer eine ganz bestimmte Leistung, naemlich Hin- und Rueckflug. Delta verpflichtet sich, diese auszufuehren, und Du verpflichtest Dich, diese anzutreten...

Mit dem Erwerb eines Tickets erwerbe ich das Recht auf einen Flug, in keinem Fall aber die Verpflichtung diesen auch anzutreten. (Das Grundrecht auf Selbstbestimmung gibt man durch den Erwerb eines Flugtickets nicht auf.) Bleibt der entstandene Schaden: Der Fluggesellschaft entsteht dadurch keinerlei Schaden, im Gegenteil, sie kann den nicht besetzten Platz ein zweites mal verkaufen (womit alle Fluggesellschaften kalkulieren, die ihre Flüge regelmäßig überbuchen und damit rechnen, das ein bestimmter Prozentsatz der Ticketerwerber den Flug nicht antritt.) Nicht Umsonst wurde bisher noch kein Prozess vor deutschen Gerichten von Fluggesellschaften gegenüber Ticketerwerbern, die den Flug nicht angetreten haben, angestrengt. Sie hätten keine Chance den Prozess zu gewinnen. 
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Jack Black

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #43 am: 17.07.2011, 10:43 Uhr »
Der Schaden, der Delta entsteht, ist die Differenz zwischen dem billigen Roundtrip und dem teureren Oneway, und die Argumentation von wegen "ich hab fuer was bezahlt, was ich dann doch nicht in Anspruch nehme, also entsteht denen doch kein Schaden" ist voellig daneben.

Nein, völlig danaben ist die Annahme, es entstünde Delta ein Schaden, weil der Passagier ja sonst One-Way hätte buchen müssen. Der Passagier hätte genau so gut bei einer anderen Airline buchen können.

Also so funktioniert deutsches Recht nicht, Delta muss schon nachweisen, welcher Schaden direkt entstanden ist dadurch, dass der bezahlte Sitz leer geblieben ist. Auch die Drohung, eine Nachberechnung zu erheben, entbehrt jeder praktischen rechtlichen Grundlage. Es gibt keine entsprechenden Urteile. Das einzige bekannte Urteil, welches es in diesem Zusammenhang gibt, ist das Urteil über "Crossticketing", dass die Flugesellschaft noch nicht abgeflogene Teilstücke canceln darf, wenn vorher ein No-Show auf einem Teilstück geschehen ist. Dann können sie sich darauf berufen, dass die Leistung als Ganzes verkauft wurde. Wenn aber das letzte Teilstück vom Passagier nicht wahrgenommen wurde, bedeutet es keinesfalls, dass man dann irgendwelche erhöhten Flugpreise nachberechnen darf.

Im übrigen "verpflichtet" sich auch kein Passagier, einen Flug wahrzunehmen. Auch das steht nirgends. Er verliert allenfalls den Anspruch auf die Weiterbeförderung (s.o.), wenn er einen Flug verfallen läßt.

Lordadmiral

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Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #44 am: 17.07.2011, 10:50 Uhr »
Also so funktioniert deutsches Recht nicht, Delta muss schon nachweisen, welcher Schaden direkt entstanden ist dadurch, dass der bezahlte Sitz leer geblieben ist.

Und selbst wenn der Platz leer bleibt, entsteht keine Schaden, im Gegenteil, die Fluggesellschaft spart Sprit und das Essen mit einem gefühlten Wert von ca 0,50 Cent.   :wink:
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