Was mir hier mächtig auf den Zeiger geht ist, dass man hier nun in fast 50% der Threads versucht die Vorschriften zu umgehen oder die Gegenseite zu bescheißen!
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Ich bin generell da auch Jürgens Meinung und finde die ganzen Tricksereien mit "vergessenen" Steuern, "Errorfares" usw. nicht richtig. Aber dieser Fall ist anders gelagert. Da geht es mir gegen den Strich, was die Airlines veranstalten und den Verbraucherschützern ebenso.
Deswegen haben die Verbraucher auch geklagt und in der Sache Recht bekommen (das sollte man ja nochmal ganz klar so sagen). AGBs, die vorsehen, dass ein Ticket seinen Wert verliert, wenn ein Teilstück nicht abgeflogen wird, verstoßen gegen Treu und Glauben und sind mithin ungültig.
Der BGH hat lediglich das berühmte klitzekleine Schlupfloch offengelassen, welches den Fluggesellschaften ein solches Tun in dem Fall ermöglicht, wo es von vornerherein die Absicht des Kunden war, das Komplettangebot nicht wahrnehmen zu wollen - sehr wohl wissend, dass die Beweislast eine Umsetzung nahezu unmöglich macht.
Der hier gelagerte Fall ist aber nicht auf das o.g. Urteil abbildbar, denn es geht nicht darum, ein Ticket zu annullieren, sondern es geht darum, ob es Rechtens wäre, aus jeder Buchung eine Oneway Buchung zu machen, wenn der Passagier eine Teilstrecke nicht wahrnimmt. Selbst wenn der Passagier das von vorneherein so geplant hat, ist das o.g. genannte Urteil nicht darauf anwendbar. Und im Gegensatz zu den Errorfares entsteht hier ja auch kein Schaden - im Gegenteil, der bereits bezahlte aber freie Platz ist durchaus willkommen, im Notfall dient er sogar dem Ausgleich von Überbuchungungen. Selbst die dahinter stehende Logik verfängt nicht, denn der Kunde wäre keinesfalls gezwungen gewesen, bei der betroffenen Airline einen (abstrus überteuerten) OneWay Flug zu buchen, sondern hätte beispielsweise bei einer günstigeren Airline buchen können.
Sollte jemals eine entsprechende Vereinbarung in AGBs irgendwelcher Airlines auftauchen, so können diese sicher sein, dass sie in kürzester Zeit von Verbraucherschützern weggeklagt werden - und mit Sicherheit den Airlines von den zuständigen Richtern um die Ohren gehauen werden. Es dürfte kein Zufall sein, dass noch kein Fall bekannt geworden ist, wo eine Airline eine entsprechende Nachforderung einklagt. Eine solche Klage würde mit Sicherheit mit Pauken und Trompeten verloren gehen, mit der unangenehmen Folge, dass ab dann für alle Passagiere in dieser Frage keine Rechtsunsicherheit mehr besteht - ohne Urteil kann man ja wenigstens noch versuchen, Druck auf den Passagier auszuüben.