usa-reise.de Forum

Autor Thema: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?  (Gelesen 9378 mal)

0 Mitglieder und 1 Gast betrachten dieses Thema.

Neuling

  • Gast
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #60 am: 17.07.2011, 21:27 Uhr »
Zitat
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Gläubiger (hier: der Fluggast) grundsätzlich berechtigt, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (hier: dem Luftverkehrsunternehmen) zu fordern, sofern nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht. Danach kann der Anspruch auf die Teilleistung zwar ausgeschlossen sein, wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung des Luftverkehrsunternehmens in Anspruch zu nehmen, sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen will [...]

Aber ist es nicht genau das, was ich vorhabe? Ich würde ja einen Oneway-Flug buchen, auch wenn dieser etwas teurer wäre, aber es muss ich Verhältnis und vertretbar sein. Ca. 2400$ sind meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar. Deswegen möchte ich ja den Roundtrip buchen, damit es bezahlbar bleibt. Wenn die Airline jetzt eine Nachberechnung durchführen sollte, hat man im Normalfall nicht viel zu befürchten, denn wie soll einem die "Absicht" bewiesen werden, aber in meinem Fall würde ich ja quasi wenn der Rückflug stattfindet, weiter nach Kanada fliegen?! In dem Falle kann ich es mir schon vorstellen, dass durch den gebuchten Flug mit "Absicht" argumentiert werden könnte.

Jack Black

  • Gast
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #61 am: 17.07.2011, 21:43 Uhr »
Wenn die Airline jetzt eine Nachberechnung durchführen sollte

Das steht doch nirgends zur Disposition, weder in den Urteilen, noch in den AGB, noch in irgendwelchen Klagen. Bei allen hier vorgebrachten Argumenten geht es immer und nur um die Praxis, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn ein Teilstück nicht abgeflogen wurde.

Das ist aber etwas vollkommen anderes als eine Nachberechnung. Lass Dich nicht verunsichern, Du kannst selbstverständlich den Rückflug sausen lassen.

ratlady

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.232
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #62 am: 17.07.2011, 21:56 Uhr »

Liest Du eigentlich auch die Artikel, die Du hier verlinkst?

Ich schon, Du dagegen liest anscheinend weder die Artikel, noch die extra von mir zitierte Passage, die i.W. besagt, dass bei vorsaetzlicher Buchung von (zusaetzlichen) Segmenten ausschliesslich zum Zwecke der Preisersparnis der Anspruch auf die Teilleistung (in diesem Fall der Hinflug) ausgeschlossen sein kann. Sprich, ein loop-hole fuer die Airline - Problem natuerlich der Beweis des Vorsatzes. Und es gibt durchaus Faelle, bei denen Nachforderungen faellig wurden - der NY Times Artikel zaehlt vermutlich in Deinen Augen nicht, weil's nix mit D zu tun hat; aber schau mal im Schwanzflug-Strang auf Seite 20/21... Und wenn's denn so "rechtens" waere, warum wird hier staendig empfohlen, bloss nicht zu versuchen, die Steuern und Gebuehren fuer den nicht angetretenen Flug zurueckzufordern? Waere es eine voellig legitime Vorgehensweise, waere es doch eigentlich nur logisch, diese Kosten zurueckzufordern... Also?

(Im uebrigen geht es dabei um die Erbringung von Leistungen; zu potentiellen Nachforderungen dagegen steht im letzten Absatz auch, dass diese von Seiten der Airlines eben nicht ausgeschlossen sind... inwieweit die AGB irgendwo diesen Vorbehalt erwaehnen oder ueberhaupt spezifisch erwaehnen muessen, weiss ich allerdings nicht.)

Jack Black

  • Gast
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #63 am: 17.07.2011, 22:25 Uhr »
Ich schon, Du dagegen liest anscheinend weder die Artikel, noch die extra von mir zitierte Passage, die i.W. besagt, dass bei vorsaetzlicher Buchung von (zusaetzlichen) Segmenten ausschliesslich zum Zwecke der Preisersparnis der Anspruch auf die Teilleistung (in diesem Fall der Hinflug) ausgeschlossen sein kann.

Ja, das steht da drin. Aber dennoch sind die AGB nicht gülitg.

Sprich, ein loop-hole fuer die Airline - Problem natuerlich der Beweis des Vorsatzes.

Eben. Nur ein kleines Schlupfloch, in der Praxis sehr schwer umsetzbar - und nach wie vor hat das rein gar nichts mit "Nachforderung" zu tun.

Und es gibt durchaus Faelle, bei denen Nachforderungen faellig wurden - der NY Times Artikel zaehlt vermutlich in Deinen Augen nicht, weil's nix mit D zu tun hat;

Nö, der Artikel zählt deswegen nicht, weil dort kein Fall von Nachforderung beschrieben ist.

Und wenn's denn so "rechtens" waere, warum wird hier staendig empfohlen, bloss nicht zu versuchen, die Steuern und Gebuehren fuer den nicht angetretenen Flug zurueckzufordern? Waere es eine voellig legitime Vorgehensweise, waere es doch eigentlich nur logisch, diese Kosten zurueckzufordern... Also

Aus dem gleichen Grund, warum Du so vehement dagegen votierst: aus Unkenntnis. Du bist nicht die einzige, die so einen Quatsch verbreitet. Nur bleibt es Quatsch. Egal wieviele ihn verbeiten.

ratlady

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.232
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #64 am: 17.07.2011, 22:47 Uhr »
Du hast recht, ich kann tatsaechlich nicht lesen... :platsch:


(Im uebrigen geht es dabei um die Erbringung von Leistungen; zu potentiellen Nachforderungen dagegen steht im letzten Absatz auch, dass diese von Seiten der Airlines eben nicht ausgeschlossen sind... inwieweit die AGB irgendwo diesen Vorbehalt erwaehnen oder ueberhaupt spezifisch erwaehnen muessen, weiss ich allerdings nicht.)

Zitat
Unzulässige Verwendung von Tickets

Unsere Tarife gelten nur für bestimmte Buchungen, für die sie angegeben wurden. Die Einschränkungen, die auf unsere ermäßigten Tarife gelten, sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Vetrags mit Ihnen. Diese Einschränkungen ermöglichen es uns, diese ermäßigten Tarife anzubieten.

Nichtbefolgung anwendbarer Tarifeinschränkungen, Umgehen dieser Einschränkungen oder falsche Angaben zu Ihrer beabsichtigten Buchung gelten als Verstoß gegen unseren Transportvertrag.

Obwohl diese Liste nicht umfassend ist, sind folgende Buchungspraktiken unzulässig:

    Aufeinanderfolgende Buchungen - Kombination mehrerer überlappender Hin- und Rückflugtickets, um eine Übernachtung am Samstag oder andere Aufenthaltseinschränkungen zu umgehen.
    „Wegwerf-Ticketkauf“ - Verwendung von ermäßigten Sondertarifen für Hin- und Rückflug, um einfache Strecken zu fliegen.
    Ticketkauf für einen weiter entfernten Ort - Verwendung eines Tarifs, der für die Reise zu einem Ort jenseits Ihres tatsächlich geplanten Reiseziels oder von einem Ort vor Ihrem aktuell geplanten Ausgangspunkt ausgestellt wurde.

Im Fall eines Verstoßes gegen unseren Transportvertrag behalten wir uns das Recht vor:

    den verbleibenden Anteil der Buchung zu stornieren und alle ungenutzten Fluggutscheine einzuziehen,
    dem Passagier den Einstieg oder die Gepäckaufgabe zu verweigern,
    dem Passagier den Differenzbetrag zwischen dem bezahlten Tarif und dem Tarif für die vom Passagier in Anspruch genommene Buchung zu berechnen.

...hat Neuling bereits auf Seite 3 gepostet  :oops:


Nö, der Artikel zählt deswegen nicht, weil dort kein Fall von Nachforderung beschrieben ist.

Entschuldigung, ich wusste nicht, dass Du kein Englisch kannst  :roll:

Jack Black

  • Gast
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #65 am: 17.07.2011, 22:59 Uhr »

Nö, der Artikel zählt deswegen nicht, weil dort kein Fall von Nachforderung beschrieben ist.

Entschuldigung, ich wusste nicht, dass Du kein Englisch kannst  :roll:

Sagen wir es so: kann ja jeder hier im Forum den Artikel nachlesen und verstehen. Wer dann von uns beiden kein Englisch kann, wird nicht mit Deiner Meinung übereinstimmen. Da geht es zu keinem Zeitpunkt darum, dass der Rückflug nicht in Anspruch genommen werden soll - eigentlich geht es genau um das Gegenteil.

ratlady

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.232
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #66 am: 17.07.2011, 23:36 Uhr »
Da geht es zu keinem Zeitpunkt darum, dass der Rückflug nicht in Anspruch genommen werden soll - eigentlich geht es genau um das Gegenteil.

Ich bezog mich dabei auf Nachforderungen bei unzulaessiger Verwendung von tickets (genau darum geht es doch in dem o.g. Urteil), und back-to-back, hidden city, point beyond, throwaway fallen alle in eben diese selbige Kategorie. Du sagst pauschal, "kein Fall von Nachforderung bekannt". Nun gut, evtl. missverstaendliches OT meinerseits  :roll:

Ach ja, meinen Hinweis auf Seite 20 Schwanzbuchstrang hast Du vermutlich auch uebersehen...

Neuling

  • Gast
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #67 am: 17.07.2011, 23:39 Uhr »
Wie wahrscheinlich ist denn, dass die Airlines eine Nachberechnung durchführen? Ich habe jetzt 2 Tage fast ununterbrochen das Internet durchforstet, aber bisher keinen Nachweis gefunden, maximal Androhungen von Nachzahlungen, aber ob die dann wirklich eingefordert wurden, wurde nicht weiter bekannt gegeben. Aber das heißt natürlich nichts. Zumal eine tagesaktuelle Nachberechnung an die 3000$ kosten würde :ohjeee:

Wenn ich den Flug nach Kanada bei einer anderen Fluggesellschaft buche, bin ich dann sicherer? Denn dann hätte Delta ja schonmal nicht diesen Flug und könnte schwerer argumentieren, dass der Rückflug mit Absicht nicht angetreten wurde?!

Jack Black

  • Gast
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #68 am: 17.07.2011, 23:58 Uhr »
Wie wahrscheinlich ist denn, dass die Airlines eine Nachberechnung durchführen? I

NullKommNull.

Hier buchen und fliegen die Forenteilnehmer die berüchtigten "Schwanztickets" und kein Mensch hat je etwas von der Airline gehört. Die schreiben Dich nicht einmal an - was soll das bringen?

Du kannst davon ausgehen, wenn es auch nur den Hauch einer Chance gäbe, dass man eine Nachforderung generieren könnte - die Airlines hätten es längst versucht. Das ist ein stinknormaler "NoShow" und "Ikearegal" weist nicht zu  Unrecht daraufhin, dass die Airlines sogar darauf angewiesen sind - weil sie die Flüge überbuchen.

ratlady

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.232
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #69 am: 18.07.2011, 00:28 Uhr »
Wie wahrscheinlich ist denn, dass die Airlines eine Nachberechnung durchführen? I

NullKommNull.

NullKommaNull. Oder zumindest so gut wie. *Seufz* :?

Bei meiner "Streiterei" mit JB ging es mir auch eigentlich nicht nur darum, auf moegliche (unwahrscheinliche) Konsequenzen hinzuweisen, sondern - jaja, ich geb's ja zu - auch darum, was JuergenH letztens bereits festgestellt hat:

Was mir hier mächtig auf den Zeiger geht ist, dass man hier nun in fast 50% der Threads versucht die Vorschriften zu umgehen oder die Gegenseite zu bescheißen!

Abgesehen davon verstehe ich ehrlich gesagt aber nicht so ganz, warum Ihr nun auf Teufel-komm-raus unbedingt im selben Flieger sitzen muesst, wenn sich daraus ein derartiger Aufwand ergibt (bzw. unzulaessige Verfahren angewendet werden muessen - nur ums nochmal reinzureiben  :wink: )... und evtl. koenntet Ihr bei getrennter Buchung sogar noch etwas (mehr) sparen. Oder hab ich da was ueberlesen? Der Rueckflug ist ja schliesslich auch getrennt...

IkeaRegal

  • Gast
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #70 am: 18.07.2011, 06:21 Uhr »
Manchmal nerven die Diskussionen!  :| Hier wird auf Paragrafen rumgeritten und unterstellt
Zitat
dass man hier nun in fast 50% der Threads versucht die Vorschriften zu umgehen oder die Gegenseite zu bescheißen!

Genau darum geht es doch hier nicht! Natürlich ist ein One-Way-Flug teurer und selbstverständlich versucht die Airline sich rechtlich abzusichern. Aber ein No-Show kann immer passieren. Schade, dass man einen User unnötig verunsichert, wenn man ihm auch einfach hätte helfen können (Danke übrigens an diejenigen die versucht haben zu helfen).

Ich sag euch mal was zum Thema Ehrlichkeit. Eine Freundin hat mal bei einer Airline angerufen und mitgeteilt, dass ein geplanter Flug von ihr nicht wahrgenommen werden kann. Die Airline verlangte darauf hin eine Stornierungsgebühr für einen 150Euro teuren Flug. Die Stornierungsgebühr betrug in etwa 80 Euro. D.h. die Dame hat in ihrer Gutgläubigkeit nochmal mehr als 50% des Flugpreises zahlen müssen, obwohl sie den Flug garnicht antrat. Es mag rechtlich zulässig sein, aber es ist doch eine Sauerei!

search_182

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 790
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #71 am: 18.07.2011, 11:25 Uhr »
Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich unnatürlich, dass ein One-Way Flug unverhältnismäßig teurer ist als ein Return. In anderen Märkten gibt es längst Preise auf One-Way Basis. Die Airline fährt immernoch besser, wenn jemand einen ermäßigten Return kauft und den Rückflug verfallen lässt, als wenn jemand nur einen ermäßigten One-Way für die Hälfte des Geldes bei einer anderen Airline kauft. airberlin, Air Transat, Air India, Icelandair, Aer Lingus und TAP Portugal (und sicher noch weitere) bieten solche relativ günstigen One-Ways nämlich schon an.

Jack Black

  • Gast
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #72 am: 18.07.2011, 12:00 Uhr »
Was mir hier mächtig auf den Zeiger geht ist, dass man hier nun in fast 50% der Threads versucht die Vorschriften zu umgehen oder die Gegenseite zu bescheißen!
,

Ich bin generell da auch Jürgens Meinung und finde die ganzen Tricksereien mit "vergessenen" Steuern, "Errorfares" usw. nicht richtig. Aber dieser Fall ist anders gelagert. Da geht es mir gegen den Strich, was die Airlines veranstalten und den Verbraucherschützern ebenso.

Deswegen haben die Verbraucher auch geklagt und in der Sache Recht bekommen (das sollte man ja nochmal ganz klar so sagen). AGBs, die vorsehen, dass ein Ticket seinen Wert verliert, wenn ein Teilstück nicht abgeflogen wird, verstoßen gegen Treu und Glauben und sind mithin ungültig.

Der BGH hat lediglich das berühmte klitzekleine Schlupfloch offengelassen, welches den Fluggesellschaften ein solches Tun in dem Fall ermöglicht, wo es von vornerherein die Absicht des Kunden war, das Komplettangebot nicht wahrnehmen zu wollen - sehr wohl wissend, dass die Beweislast eine Umsetzung nahezu unmöglich macht.

Der hier gelagerte Fall ist aber nicht auf das o.g. Urteil abbildbar, denn es geht nicht darum, ein Ticket zu annullieren, sondern es geht darum, ob es Rechtens wäre, aus jeder Buchung eine Oneway Buchung zu machen, wenn der Passagier eine Teilstrecke nicht wahrnimmt. Selbst wenn der Passagier das von vorneherein so geplant hat, ist das o.g. genannte Urteil nicht darauf anwendbar. Und im Gegensatz zu den Errorfares entsteht hier ja auch kein Schaden - im Gegenteil, der bereits bezahlte aber freie Platz ist durchaus willkommen, im Notfall dient er sogar dem Ausgleich von Überbuchungungen. Selbst die dahinter stehende Logik verfängt nicht, denn der Kunde wäre keinesfalls gezwungen gewesen, bei der betroffenen Airline einen (abstrus überteuerten) OneWay Flug zu buchen, sondern hätte beispielsweise bei einer günstigeren Airline buchen können.

Sollte jemals eine entsprechende Vereinbarung in AGBs irgendwelcher Airlines auftauchen, so können diese sicher sein, dass sie in kürzester Zeit von Verbraucherschützern weggeklagt werden - und mit Sicherheit den Airlines von den zuständigen Richtern um die Ohren gehauen werden. Es dürfte kein Zufall sein, dass noch kein Fall bekannt geworden ist, wo eine Airline eine entsprechende Nachforderung einklagt. Eine solche Klage würde mit Sicherheit mit Pauken und Trompeten verloren gehen, mit der unangenehmen Folge, dass ab dann für alle Passagiere in dieser Frage keine Rechtsunsicherheit mehr besteht - ohne Urteil kann man ja wenigstens noch versuchen, Druck auf den Passagier auszuüben.

Heiner

  • Hamburg meine Perle
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 16.611
  • Don't Mess with Texas
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #73 am: 18.07.2011, 15:47 Uhr »
Was mir hier mächtig auf den Zeiger geht ist, dass man hier nun in fast 50% der Threads versucht die Vorschriften zu umgehen oder die Gegenseite zu bescheißen!
,

Ich bin generell da auch Jürgens Meinung und finde die ganzen Tricksereien mit "vergessenen" Steuern, "Errorfares" usw. nicht richtig. Aber dieser Fall ist anders gelagert. Da geht es mir gegen den Strich, was die Airlines veranstalten und den Verbraucherschützern ebenso.

Was ist hier anders.

ich möchte mit meiner Freundin Mitte Juli nach San Francisco fliegen und dann mit dem Mietwagen bis nach Las Vegas. Sie würde dann wieder nach Deutschland fliegen, ich aber weiter nach Kanada. Da die Preise für einen One-Way-Flug mehr als doppelt so teuer sind und wir dann nicht zusammen fliegen könnten, würde ich gerne Hin- und Rückflug, wie meine Freundin, buchen und den Rückflug nur nicht antreten, sondern dann weiter nach Kanada.

Hier wird doch bewust ein Rückflugticket gekauft, und der Käufer weiß jetzt schon das er den Rückflug nicht antritt, und gegen die anerkannten Tarifbestimmungen verstößt.

Gruß Heiner


Wat mutt, dat mutt

search_182

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 790
Re: AA - Rückflug nicht antreten? No-Show?
« Antwort #74 am: 18.07.2011, 16:19 Uhr »
Hier wird doch bewust ein Rückflugticket gekauft, und der Käufer weiß jetzt schon das er den Rückflug nicht antritt, und gegen die anerkannten Tarifbestimmungen verstößt.

Ich bin ja nun wirklich nicht immer einer Meinung mit Jack Black :wink:, aber wenn die Tarifbestimmungen einer Inhaltsprüfung vor Gericht standhielten, gäbe es seitens der Airlines ständig Nachbelastungen und auch Gerichtsurteile über das Verfallenlassen von Rückflügen. Urteile gibt es jedoch nur zu verfallenen Segmente in der Mitte oder am Anfang der Buchung (was ich persönlich auch mit einer Umbuchung gleichsetzen würde) und zum Crossticketing (wo sich die österreichische Rechtsprechung soweit ich weiß kundenfreundlicher zeigt, als die deutsche).