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Unterwegs => Flüge & Airlines => Thema gestartet von: Neuling am 05.07.2011, 20:37 Uhr
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Hallo,
ich möchte mit meiner Freundin Mitte Juli nach San Francisco fliegen und dann mit dem Mietwagen bis nach Las Vegas. Sie würde dann wieder nach Deutschland fliegen, ich aber weiter nach Kanada. Da die Preise für einen One-Way-Flug mehr als doppelt so teuer sind und wir dann nicht zusammen fliegen könnten, würde ich gerne Hin- und Rückflug, wie meine Freundin, buchen und den Rückflug nur nicht antreten, sondern dann weiter nach Kanada. Vermutlich werden wir mit American Airlines fliegen, evtl. auch Delta.
Drohen mir irgendwelche Konsequenzen, wenn ich den Rückflug nicht antrete? Darf ich das und müsste ich vlt. sogar Bescheid sagen, damit die Airline den Platz weiter vergeben kann?
Vielen Dank und Grüße!
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Drohen mir irgendwelche Konsequenzen, wenn ich den Rückflug nicht antrete? Darf ich das und müsste ich vlt. sogar Bescheid sagen, damit die Airline den Platz weiter vergeben kann?
Kannst Du machen.
Du solltest nur eins nicht tun, Dir die Steuern und Gebühren für den Rückflug versuchen erstatten zu lassen. Da könnte die Airline ganz schnell auf die Idee kommen, eine Neuberechnung Deinen Fluges auf one-way Basis zu machen.
No-Shows kommen so oft vor; für die Airlines ist dies Alltag.
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Hallo,
warum buchst du denn keinen Gabelflug (Hinflug in die USA, Rückflug ab Kanada)? Das wäre doch sicherlich kostengünstiger als einen Rückflug komplett verfallen zu lassen.
Gruss Tom
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Der Gabelflug wäre ca. 100€ billiger, aber dann würde ich nicht mit meiner Freundin hinfliegen können, was auch sehr kompliziert und nicht schön wäre. Deswegen muss ich den Rückflug verfallen lassen.
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Dann musst du ja 2 Flüge verfallen lassen , du musst ja aus Kanada wieder zurück.
Warum kannst du den Gabelflug nicht so buchen das du im selben Flieger sitzt wie deine Freundin? Das müsste doch möglich sein.
Mfg
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Ne, ich würde nur den Rückflug verfallen lassen, da ich ein halbes Jahr in Kanada bleibe und dann von da aus wieder nach Deutschland fliege. Wie kann ich denn die Flüge manuel aussuchen? Wenn ich z.B. mir Kajak Ham-SFO und Las Vegas-Ham mache, kostests ca. 710€ mit AA. Wenn ich aber gleiche Daten den Gabelflug nach Kanada eingebe, zeigt er mir Flüge für 750€ mit Continental und Air Berlin. Und weit und breit keine AA.
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Du kannst in der Suche nur AA anzeigen lassen . Oder links in der Leiste einfach AA auswählen .
Ja aber du musst ja auch nach einem halben Jahr aus Kanada wieder zurück :D
Dann buchst du One Way?
mfg
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Leider ist der Gabelflug bei AA mit > 2000€ fast drei mal so teuer. Wenn wir zusammen fliegen wollen, dann bleibt wohl nur die Alternative mit dem Hin- und Rückflug. Aber wenn ich den Rückflug einfach verfallen lassen kann und keine Konsequenzen zu befürchten habe, komme ich damit wohl am günstigsten weg :D
Den Flug aus Kanada werde ich "spontan" buchen, da ich noch nicht genau weiß, wann ich wieder zurückfliege. möchte mich da noch nicht festlegen und einen Rückflug bei Einreise benötige ich auch nicht, da ich dort an einer Uni eingeschrieben bin.
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Ne, ich würde nur den Rückflug verfallen lassen, da ich ein halbes Jahr in Kanada bleibe und dann von da aus wieder nach Deutschland fliege. Wie kann ich denn die Flüge manuel aussuchen? Wenn ich z.B. mir Kajak Ham-SFO und Las Vegas-Ham mache, kostests ca. 710€ mit AA. Wenn ich aber gleiche Daten den Gabelflug nach Kanada eingebe, zeigt er mir Flüge für 750€ mit Continental und Air Berlin. Und weit und breit keine AA.
Das ist ziemlich aufwendig, da musst Du mehrere Suchmaschinen durchgehen bis Du eine Verbindung gefunden hast, die für Euch beide passend ist. Kayak ist da nicht gerade die richtige Platform. Versuche mal ebookers.de , expedia.de, opodo.de
Parallel dazu solltest Du die Airlines selbst abklappern. Stell Dich aber auf eine langwierige Recherche ein. Ich habe für ein ähnliches Projekt innerhalb Europas kürzlich eine Woche gesucht, bis ich die passenden, bezahlbaren Verbindungen hatte.
Du brauchst ja einmal einen Gabelflug HAM-SFO//LAS-HAM und einen Multistoppflug HAM-SFO//LAS-Kanada//Kanada-HAM. Wahrscheinlich ist es da am besten, wenn Du Dich erst einmal auf Deinen Flug HAM-SFO//Kanada-HAM konzentrierst. Deinen Flug kannst Du aber max. 365 Tage, oft erst 330 Tage vorab buchen, was die Sache nochmals verkompliziert. D.h. wenn dieser Zeitraum noch nicht erreicht ist, brauchst Du gar nicht anfangen zu suchen, weil Du den Flug für Deine Freundin erst buchen kannst, wenn Deine Flüge raus sind. Das macht die Sache für Deine Freundin ggf. teurer.
Ehrlich gesagt, wenn ich das alles so lese, würde ich für eine separate Anreise plädieren, sonst wird es wirklich sehr kompliziert.
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Ehrlich gesagt, wenn ich das alles so lese, würde ich für eine separate Anreise plädieren, sonst wird es wirklich sehr kompliziert.
Oder den Rückflug nicht antreten, das ist doch eigtl. das Einfachste?
Die Reise soll von Mitte August bis Anfang September 2011 stattfinden, also ziemlich kurzfristig. Buchen konnten wir bisher noch nicht, da die Formalitäten alle etwas länger gedauert haben und ich jetzt nur noch auf mein B-Visum warten muss, ohne das meine Reise nicht in Kanada enden dürfte. Dann muss ich mal schauen, ob sich die Flüge irgendwie zusammenlegen lassen, sonst wirds dann je nach Angebot der Hin- und Rückflug ohne Rückflug ;)
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Dann musst Du aber aus Kanada entweder einen one-way Flug buchen, was extrem teuer ist, oder nochmals einen Rückflug verfallen lassen. Da Du innerhalb der 330 Tage Frist bist, würde ich mir an Deiner Stelle doch die Mühe machen, die Suchmaschinen abzuklappern und nach passenden Flügen zu schauen.
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Dann musst Du aber aus Kanada entweder einen one-way Flug buchen, was extrem teuer ist, oder nochmals einen Rückflug verfallen lassen. Da Du innerhalb der 330 Tage Frist bist, würde ich mir an Deiner Stelle doch die Mühe machen, die Suchmaschinen abzuklappern und nach passenden Flügen zu schauen.
Also ich persoenlich wuerde bei der Konstellation einfach mal beim Reisebuero meines Vertrauens vorbeischauen (oder ggf. ein paar RBs abklappern, und sehen, was die so bieten koennen).
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Also ich persoenlich wuerde bei der Konstellation einfach mal beim Reisebuero meines Vertrauens vorbeischauen (oder ggf. ein paar RBs abklappern, und sehen, was die so bieten koennen).
Das war auch gerade mein Gedanke, als ich den Thread gelesen habe. Daher auch von mir der Tipp:
Gehe ins Reisebüro oder lasse dir von einem spezialisierten Nordamerika-Veranstalter ein Flug-Angebot schicken (ggf. mit Zusatzleistung wie Mietwagen, Hotelnacht etc.)
Auch wenn das Internet heutzutage vieles möglich macht, bei einigen Sachen muss da doch mal ein manueller Spezialist vom Reisebüro oder Reiseveranstalter ran. Soweit ich das beurteilen kann, ist deine Anfrage für jedes schlechte Reisebüro eine echte Herausforderung, für jedes gute (Flug-)Reisebüro mittlerer Alltag und daher nicht allzu kompliziert.
Viel Erfolg!
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Ok, danke für eure Antworten. Den Flug aus Kanada im Voraus buchen geht leider nicht. Aber im Reisebüro werde ich mal vorbeischauen. Vlt. finden die ja echt den gleichen Hinflug.
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Ok, danke für eure Antworten. Den Flug aus Kanada im Voraus buchen geht leider nicht. Aber im Reisebüro werde ich mal vorbeischauen. Vlt. finden die ja echt den gleichen Hinflug.
Ich würde aber nicht gerade in ein Reisebüro gehen, dass in der Regel nur Pauschalreisen an das Mittelmeer verkauft. Solche Reisebüros können meistens keine günstigen Flüge nach Nordamerika finden, da sie wenig Ahnung haben. Es wäre besser, wenn du dir ein spezialisiertes Reisebüro heraussuchst, dass vorrangig Nordamerikareisen für Individualreisende vermittelt (davon gibt es einige).
Gruss Tom
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Nein, wenn sollte er in ein spezialisiertes Flugreisebüro gehen bzw. per Mail dort anfragen. Bei Bedarf kann ich Dir per PN eine Mailadresse zukommen lassen.
Andreas
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Eh du zwei Flüge verfallen lässt, ist es evtl. besser einen flexiblen Tarigf zu buchen, bei dem du den Rückflug kostenfrei oder gegen Gebühr umbuchen kannst.
Flex Tarife sind zwar oft teuer, aber 2 Flüge sind es evtl. auch :wink:
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Hallo,
was hälst du denn davon, nicht nach SF sondern gleich nach Las Vegas zu fliegen und zwar mit der Condor. Bei Condor sind die Einwegflüge zwar auch teurer, als wenn man sie in Kombination mit einem Rücklflug bucht, aber immer noch günstiger, als ein Hin- und Rückflug mit einem Linienflug.
Du hast dir allerdings so ziemlich die teuerste Reisezeit überhaupt ausgesucht. :(
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Hallo,
wenn ich bei Condor suche, komme ich auch ca. 1300€, was das doppelte von den Flügen bei Kajak und mit AA oder Delta ist. Leider keine Option. Ja, die Reisezeit lässt sich leider nicht ändern und recht kurzfristig ist es ja auch noch, aber da müssen wir jetzt durch -.-
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Also, wenn du jetzt noch einen Flug (Hin- und Rück) bei AA oder Delta (Kajak kenn ich nicht) für 650 Euro für Mitte Juli bekommst, dann buch in ganz schnell und lass den Rückflug verfallen. Ich habe gerade Anfang der Woche ebenfalls nach Flügen für Ende nächste Woche gesucht, unter 1200 Euro für Hin und Rückflug habe ich für diese Zeit nichts gefunden. (allerdings ab Frankfurt).
Bei Condor sehe ich heute den einfachen Flug nach LV am 19.7. für 969,00 mit Rückflug am 3.8. für 1109,00 Euro.
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Würde auch mal gerne sehen wie die 650 zu stande kommen? bzw wo du die gesehen hast?
Unter 1000 gibt es nichts .zumindest finde ich da nichts
Mfg
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Ok, danke für eure Antworten. Den Flug aus Kanada im Voraus buchen geht leider nicht. Aber im Reisebüro werde ich mal vorbeischauen. Vlt. finden die ja echt den gleichen Hinflug.
Wenn ein Vorbuchen des Rückflugs aus Kanada nicht möglich ist würde ich auch darüber nachdenken, den Rückflug verfallen zu lassen. Soweit ich weiß bietet Air Transat one-way Tarife von Kanada nach Europa, teilweise sogar ziemlich günstige. Das könnte eine Möglichkeit sein von Kanada wieder nach Hause zu kommen.
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Vom 11.08.-01.09. mit Abflug Hamburg - San Francisco und zurück Las Vegas - Hamburg hat gestern ca. 710€ mit AA gekostet, vorhin als ich geschaut habe ca. 760€. Alles mit Kajak gesucht. Leider 2 mal umsteigen und dadurch recht langer Flug, aber da wäre ich bereit Abstriche zu machen, da es ja kurzfristig ist. Wie die Preise in 2 Wochen aussehen, wenn ich mein Visum habe, weiß natürlich keiner.
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Achso weil du mitte Juli geschrieben hast .
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Ich bin auch von Mitte Juli ausgegangen. Aber auch August ist nicht gerade billig. Weniger wie 760,00 wirst du schwer noch bekommen. Meine Empfehlung: Buche so schnell wie möglich.
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Sorry, da hab ich mich verschrieben. Sobald ich das Visum habe, buche ich. Nur ohne ist ja eher ein Glücksspiel und deswegen muss es halt so kurzfristig sein. Wenn ich den Rückflug z. B. bei AA verfallen lasse und dafür aber mit AA einen Flug nach Kanada buche, zählt das dann als "Back-to-Back" Flug? Denn das ist auf der Seite von AA ausdrücklich untersagt.
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Wenn ich den Rückflug z. B. bei AA verfallen lasse und dafür aber mit AA einen Flug nach Kanada buche, zählt das dann als "Back-to-Back" Flug? Denn das ist auf der Seite von AA ausdrücklich untersagt.
Nein.
Gut erklärt ist es hier: http://www.travelterminal.com/resfaq.shtml#backtoback
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Danke, Freddy, diese Seite ist echt gut!
Da werden Dinge erklärt, auf die kommt man als "Normal-Pax" gar nicht ... :wink:
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Auch vielleicht noch der kurze Hinweis, dass AB auch Oneways hat und unter anderem nach SFO und LAX fliegt. Möglich wäre dabei auch, HAM-DUS-SFO/LAX zu fliegen. Allerdings bleibt dann der Rückflug deiner Freundin offen. Evtl wieder zurück nach LAX und von dort mit AB wieder zurück. Hab jetzt leider keine Zeit, mal zu schauen, wie das Preisgefüge dort zu der Zeit aussieht, aber schauen solltest du mal. Zudem fliegt AB teilweise auch ab Kanada nach DE, je nachdem, wo du dich dort dann aufhältst. Alternativ dann Kanada-NYC und mit AB Oneway nach DE zurück (TXL oder DUS) - könnte billiger sein als einen weiteren Rückflug verfallen zu lassen...
Grüße
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AB wäre eine bequeme Alternative, aber Hin- und Rückflug kosten hier ~1100 euro, was zu viel wäre. Aber den Weg zurück plane ich über NY, aber da möchte ich flexibel bleiben.
Und es gäbe seitens der Airlines keine Probleme, wenn ich eigtl. im Flieger nach Deutschland sitzen sollte, zeitgleich aber in einem Flugzeug nach Kanada sitze?
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Und es gäbe seitens der Airlines keine Probleme, wenn ich eigtl. im Flieger nach Deutschland sitzen sollte, zeitgleich aber in einem Flugzeug nach Kanada sitze?
Ist egal.
Passiert bei Geschäftsleuten alltäglich, dass sich deren Pläne ändern.
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Bei einer der consulting-Firmen für die ich gearbeitet habe, war es sogar üblich, dass sich Manager für den Freitag zwei Tickets haben ausstellen lassen - eines für den frühen Nachmittag, falls die Konferenz schnell beendet sein sollte, und eines für den späten Abend oder den Samstag Morgen, falls es länger dauern würde.
Da war vo vornherein klar, dass ein Flug nicht angetreten wird - das Ganze war aber u. U. billiger als ein voll flexibles Ticket - und die Plätze waren garantiert ...
Speziell damals noch in Tegel sah man dann viele Leute mit Abzug und Köfferchen warten ob auf standby deswegen was frei wird.
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Ok, danke für eure Antworten. Im Reisebüro werde ich mal mein Glück versuchen, ansonsten werde ich einen Hin- und Rückflug buchen, nur den Hinflug wahrnehmen und dann weiter nach Kanada fliegen.
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Habe jetzt einen Flug mit Delta im Auge, allerdings verunsichert mich folgendes, auf der Seite von Delta zu finden:
"Unzulässige Verwendung von Tickets
Unsere Tarife gelten nur für bestimmte Buchungen, für die sie angegeben wurden. Die Einschränkungen, die auf unsere ermäßigten Tarife gelten, sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Vetrags mit Ihnen. Diese Einschränkungen ermöglichen es uns, diese ermäßigten Tarife anzubieten.
Nichtbefolgung anwendbarer Tarifeinschränkungen, Umgehen dieser Einschränkungen oder falsche Angaben zu Ihrer beabsichtigten Buchung gelten als Verstoß gegen unseren Transportvertrag.
Obwohl diese Liste nicht umfassend ist, sind folgende Buchungspraktiken unzulässig:
- Aufeinanderfolgende Buchungen - Kombination mehrerer überlappender Hin- und Rückflugtickets, um eine Übernachtung am Samstag oder andere Aufenthaltseinschränkungen zu umgehen.
- „Wegwerf-Ticketkauf“ - Verwendung von ermäßigten Sondertarifen für Hin- und Rückflug, um einfache Strecken zu fliegen.
- Ticketkauf für einen weiter entfernten Ort - Verwendung eines Tarifs, der für die Reise zu einem Ort jenseits Ihres tatsächlich geplanten Reiseziels oder von einem Ort vor Ihrem aktuell geplanten Ausgangspunkt ausgestellt wurde.
Im Fall eines Verstoßes gegen unseren Transportvertrag behalten wir uns das Recht vor:
- den verbleibenden Anteil der Buchung zu stornieren und alle ungenutzten Fluggutscheine einzuziehen,
- dem Passagier den Einstieg oder die Gepäckaufgabe zu verweigern,
- dem Passagier den Differenzbetrag zwischen dem bezahlten Tarif und dem Tarif für die vom Passagier in Anspruch genommene Buchung zu berechnen."
Kann Delta mir dann einfach die Differenz zu einem One-Way-Flug von der Kreditkarte abbuchen? :verwirrt:
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Nachdem Du ja eh im Reisebüro nachfragen wolltest, wäre es wohl am cleversten nicht mit Kreditkarte zu bezahlen!
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In's Reisebüro gehe ich nächste Woche, da ich dann mein Gespräch für das Visum habe. Aber könnte Delta nicht trotzdem Forderungen per Rechnung einholen?
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Dann bleiben immer noch 3 Fragen
1. Fliegst Du denn mit einem ermäßigten Sondertarif?
2. Wie will Delta Dich im Falle des Falles zwingen die Rechnung zu zahlen?
3. Muss es unbedingt Delta sein? Möglicherweise haben andere Fluggesellschaften bessere AGBs
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1. Fliegst Du denn mit einem ermäßigten Sondertarif?
Was genau sind denn Sondertarife? Ist ein Angebot/Aktion, z.B. Flüge nach SF für 500€, schon ein Sondertarif oder sind Sondertarife Sachen wie Adoptions-, Todesfall oder Seniorenermäßigungen?
2. Wie will Delta Dich im Falle des Falles zwingen die Rechnung zu zahlen?
Indem sie mir eine Rechnung schicken, mit dem Verweis auf die AGB's und dem nicht angetretenen Flug.
3. Muss es unbedingt Delta sein? Möglicherweise haben andere Fluggesellschaften bessere AGBs
Muss nicht, aber Delta ist im Moment ca. 200€ günstiger als andere Fluggesellschaften. -.-
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2. Wie will Delta Dich im Falle des Falles zwingen die Rechnung zu zahlen?
Indem sie mir eine Rechnung schicken, mit dem Verweis auf die AGB's und dem nicht angetretenen Flug.
In die AGBs können die schreiben was sie wollen - ob das allerdings rechtlich haltbar ist, ist eine völlig andere Geschichte.
Du hast einen Vertrag mit Delta (Geld gegen Leistung). Wenn Du also Deinen Flug verfallen lässt, hat Delta immer noch das Geld und kann Deinen Platz möglicherweise für sehr teures Geld an Paxe von der Warteliste verkaufen.
Es dürfte Delta in jedem Fall sehr schwer fallen zu beweisen, dass ihnen ein Schaden entstanden ist.
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Stimmt wahrscheinlich. Danke für eure Antworten!
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2. Wie will Delta Dich im Falle des Falles zwingen die Rechnung zu zahlen?
Indem sie mir eine Rechnung schicken, mit dem Verweis auf die AGB's und dem nicht angetretenen Flug.
Du hast einen Vertrag mit Delta
Eben - eine bestimmte Summe Geld fuer eine ganz bestimmte Leistung, naemlich Hin- und Rueckflug. Delta verpflichtet sich, diese auszufuehren, und Du verpflichtest Dich, diese anzutreten. Bei der Airline reicht's schon, wenn es bei der Pflichterfuellung zu Abweichungen kommt, und sofort geht das Geschrei nach "Entschaedigung!!!" los. Als Passagier ist es dagegen voellig in Ordnung, komplett Vertragsbruch zu begehen. Ist ja auch logisch, der Kunde ist Koenig.
Der Schaden, der Delta entsteht, ist die Differenz zwischen dem billigen Roundtrip und dem teureren Oneway, und die Argumentation von wegen "ich hab fuer was bezahlt, was ich dann doch nicht in Anspruch nehme, also entsteht denen doch kein Schaden" ist voellig daneben. Dazu muesste man aber vermutlich die Preispolitik bzw. -gestaltung der Airlines etwas besser kennen. Evtl. kann ja JuergenH mal was dazu sagen.
Man braucht sich ja nur mal den Schwanzflugstrang durchzulesen - da bekommt man eher den Eindruck, dass am Ende bestimmte Maschinen fast leer durch die Gegend fliegen. Dort wirst Du im Uebrigen auch nachlesen koennen, dass eine Nachforderung durchaus rechtlich haltbar ist (!). Und ich glaube auch nicht, dass die da gross was "beweisen" muessen, solange Du keinen guten Grund vorbringen kannst, dass das so eigentlich nicht geplant war. Das aber nur meine Meinung. Hier wirst Du lediglich zu hoeren bekommen, dass das staendig gemacht wird und selten bis nie zu Problemen fuehrt etc etc. Musst Du letztlich mit Dir und Deinem Gewissen ausmachen :wink:
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Man braucht sich ja nur mal den Schwanzflugstrang durchzulesen - da bekommt man eher den Eindruck, dass am Ende bestimmte Maschinen fast leer durch die Gegend fliegen.
Fast leere Flieger neigen dazu, kurz vor dem Abheben kaputt zu gehen und da hat auch keiner ein schlechtes Gewissen ;-)
Grundsätzlich ist natürlich auch ratlady's Antwort in sich logisch, aber trotzdem entsteht Delta der Schaden ja nur, wenn sie den freien Platz nicht weiterverkaufen können. Ansonsten macht Delta vermutlich sogar Gewinn!
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Eben - eine bestimmte Summe Geld fuer eine ganz bestimmte Leistung, naemlich Hin- und Rueckflug. Delta verpflichtet sich, diese auszufuehren, und Du verpflichtest Dich, diese anzutreten...
Mit dem Erwerb eines Tickets erwerbe ich das Recht auf einen Flug, in keinem Fall aber die Verpflichtung diesen auch anzutreten. (Das Grundrecht auf Selbstbestimmung gibt man durch den Erwerb eines Flugtickets nicht auf.) Bleibt der entstandene Schaden: Der Fluggesellschaft entsteht dadurch keinerlei Schaden, im Gegenteil, sie kann den nicht besetzten Platz ein zweites mal verkaufen (womit alle Fluggesellschaften kalkulieren, die ihre Flüge regelmäßig überbuchen und damit rechnen, das ein bestimmter Prozentsatz der Ticketerwerber den Flug nicht antritt.) Nicht Umsonst wurde bisher noch kein Prozess vor deutschen Gerichten von Fluggesellschaften gegenüber Ticketerwerbern, die den Flug nicht angetreten haben, angestrengt. Sie hätten keine Chance den Prozess zu gewinnen.
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Der Schaden, der Delta entsteht, ist die Differenz zwischen dem billigen Roundtrip und dem teureren Oneway, und die Argumentation von wegen "ich hab fuer was bezahlt, was ich dann doch nicht in Anspruch nehme, also entsteht denen doch kein Schaden" ist voellig daneben.
Nein, völlig danaben ist die Annahme, es entstünde Delta ein Schaden, weil der Passagier ja sonst One-Way hätte buchen müssen. Der Passagier hätte genau so gut bei einer anderen Airline buchen können.
Also so funktioniert deutsches Recht nicht, Delta muss schon nachweisen, welcher Schaden direkt entstanden ist dadurch, dass der bezahlte Sitz leer geblieben ist. Auch die Drohung, eine Nachberechnung zu erheben, entbehrt jeder praktischen rechtlichen Grundlage. Es gibt keine entsprechenden Urteile. Das einzige bekannte Urteil, welches es in diesem Zusammenhang gibt, ist das Urteil über "Crossticketing", dass die Flugesellschaft noch nicht abgeflogene Teilstücke canceln darf, wenn vorher ein No-Show auf einem Teilstück geschehen ist. Dann können sie sich darauf berufen, dass die Leistung als Ganzes verkauft wurde. Wenn aber das letzte Teilstück vom Passagier nicht wahrgenommen wurde, bedeutet es keinesfalls, dass man dann irgendwelche erhöhten Flugpreise nachberechnen darf.
Im übrigen "verpflichtet" sich auch kein Passagier, einen Flug wahrzunehmen. Auch das steht nirgends. Er verliert allenfalls den Anspruch auf die Weiterbeförderung (s.o.), wenn er einen Flug verfallen läßt.
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Also so funktioniert deutsches Recht nicht, Delta muss schon nachweisen, welcher Schaden direkt entstanden ist dadurch, dass der bezahlte Sitz leer geblieben ist.
Und selbst wenn der Platz leer bleibt, entsteht keine Schaden, im Gegenteil, die Fluggesellschaft spart Sprit und das Essen mit einem gefühlten Wert von ca 0,50 Cent. :wink:
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Hi.
Verfallen lasse ich ja den "teuren" oneway LAS-LAX.
Aber ob die Argumentation "deutsches Recht" stimmt, wage ich zu bezweifeln, da die meisten "Wurmflüge"
ja auf .com Seiten gebucht werden.
Willi
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Mit dem Erwerb eines Tickets erwerbe ich das Recht auf einen Flug, in keinem Fall aber die Verpflichtung diesen auch anzutreten.
§293 BGB Annahmeverzug: Der Gläubiger kommt in Verzug, wenn er die ihm angebotene Leistung nicht annimmt.
§304 BGB Der Schuldner kann im Falle des Verzugs des Gläubigers Ersatz für Mehraufwändungen verlangen, die er für das erfolglose Angebot sowie für die Aufbewahrung und Erhaltung des geschuldeten Gegenstands machen musste.
Sorry, das musste jetzt sein -> vielleicht gibts ja einen Juristen, der da was zu sagen kann, inwieweit das hier relevant ist.
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Also so funktioniert deutsches Recht nicht, Delta muss schon nachweisen, welcher Schaden direkt entstanden ist dadurch, dass der bezahlte Sitz leer geblieben ist.
Und selbst wenn der Platz leer bleibt, entsteht keine Schaden, im Gegenteil, die Fluggesellschaft spart Sprit und das Essen mit einem gefühlten Wert von ca 0,50 Cent. :wink:
Und im Falle einer Überbuchung hat er sogar das Glück keine Entschädigungen zahlen zu müssen.
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Sorry, das musste jetzt sein
Ne, das ist wirklich langsam wirr. Kämst Du auf die gleiche Idee, wenn Du mit dem Zug von Hamburg nach München gebucht (und bezahlt) hast, aber dann in Köln schon aussteigst?
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Die Bahn käme ja auch nie auf die perverse Idee die Fahrt von Hamburg nach München billiger zu machen, als die Fahrt von Hamburg nach Köln. Mal eine Frage: Warum sind eigentlich die Hin- und Rückflüge teilweise billiger als die einfachen Flüge?
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Mal eine Frage: Warum sind eigentlich die Hin- und Rückflüge teilweise billiger als die einfachen Flüge?
Weil man damit den Kunden an sich binden will. Er koennte ja sonst hergehen und den Rueckflug bei einer anderen Gesellschaft buchen. Air Berlin, Tuifly oder Condor machen das z.B. dass sie oneway Fluege fuer gescheite Preise anbieten.
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Sorry, das musste jetzt sein
Ne, das ist wirklich langsam wirr. Kämst Du auf die gleiche Idee, wenn Du mit dem Zug von Hamburg nach München gebucht (und bezahlt) hast, aber dann in Köln schon aussteigst?
Das ist ja nicht meine Idee, sondern die "Idee" steht im Gesetz.
Rein rechtlich wäre das bei der Bahn genauso, nur kann man da ja nicht nachvollziehen, wer die Leistung nicht annimmt, da die Tickets nicht namengebunden sind und ganz anders kontrolliert wird. Beim Fliegen ist es eben anders -> da haben die Fluggesellschaften deinen Namen und Adresse und könnten sich theoretisch auf das Recht berufen.
P.S.: Ich habe das mit dem No-show übrigens auch schon gemacht. Bei einem AA-Codesharing-Flug mit BA. Aber auch nur deshalb, weil ich meine Reise verlängern wollte und mein Ticket nicht umbuchbar war.
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Ich dachte auch, dass die Airlines davon ausgehen, dass jemand nicht kommt. In der Regel ueberbuchen die ihre Flieger daher doch immer. Wer also mal nicht mitfliegt, tut der Airline doch einen gefallen.
Ich bin auch mal eine Teilstrecke nicht geflogen. Anstatt MUC, bin ich schon in FRA raus. Kein Problem (Gepaeck war sogar schon eingecheckt und wurde dann noch kurzfristig "umgelabelt".
Dazu faellt mir auch ein, dasss ich mal eine Anzeige gesehen habe, die Passagiere bittet Bescheid zusagen, wenn man doch nicht erscheint. "Don't be a no show" oder so....
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Rein rechtlich wäre das bei der Bahn genauso, nur kann man da ja nicht nachvollziehen, wer die Leistung nicht annimmt, da die Tickets nicht namengebunden sind und ganz anders kontrolliert wird. Beim Fliegen ist es eben anders -> da haben die Fluggesellschaften deinen Namen und Adresse und könnten sich theoretisch auf das Recht berufen.
Erstens stimmt das nicht grundsätzlich, ich habe sehr wohl schon Bahntickets auf meinen Namen gehabt - und zweitens ändert "Anonymität" nichts an der Rechtslage. Verzug hin oder her - worin besteht Schaden, wenn ein bezahlter Sitzplatz frei bleibt?
Man musss ja doch ganz sicher keine juristische Ausbildung genossen haben, um einen Schaden angeben zu können. Wenn Dein Auto geklaut wird, fragst Du auch nicht den Rechtsanwalt, was die Karre wert war.
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Erstens stimmt das nicht grundsätzlich, ich habe sehr wohl schon Bahntickets auf meinen Namen gehabt
Ich wusste es :lol:
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Hallo,
ich habe sehr wohl schon Bahntickets auf meinen Namen gehabt
ist das inzwischen nicht der Normalfall? Wenn ich die Dinger im Internet kaufe, muß ich mich ja dann auch immer mit meiner CC legitimieren, daß es auch mein Ticket ist (und nein, ich habe keine Bahncard oder sonstige personenbezogene Vergünstigungen).
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Hallo,
ich habe sehr wohl schon Bahntickets auf meinen Namen gehabt
ist das inzwischen nicht der Normalfall? Wenn ich die Dinger im Internet kaufe, muß ich mich ja dann auch immer mit meiner CC legitimieren, daß es auch mein Ticket ist (und nein, ich habe keine Bahncard oder sonstige personenbezogene Vergünstigungen).
Ist zwar jetzt OT, aber:
Solange man am Schalter/Automaten kauft, braucht man keinen Namen. Und bei Online-Tickets dient das wirklich nur dazu, dass man die nicht mehrfach kopiert und dann an alle möglichen Leute verteilt.
Trotzdem ist das kein Vergleich, denn wenn ich "Glück" habe, würde ich auf den Teilstrecken, die ich beim Bahnfahren verfallen lasse, gar nicht kontrolliert werden.
Oder ich führer die gesamte Fahrt mit dem Online-Ticket doch durch und werde nicht einmal kontrolliert... deswegen bin ich ja nicht gleich ein No-Show bei der Bahn, nur weil der Schaffner mich nicht im System hat ;-)
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Hi!
Ihr seid bei Flüge & Airlines, und dort bei nicht angetretende Flüge.
Nicht das wir löschen müssen :wink:
Gruß Heiner
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Ich dachte auch, dass die Airlines davon ausgehen, dass jemand nicht kommt. In der Regel ueberbuchen die ihre Flieger daher doch immer. Wer also mal nicht mitfliegt, tut der Airline doch einen gefallen.
Sicher ueberbuchen die, aber halt auch nur zu einem bestimmten Prozentsatz... Ist aber auch egal, Fakt ist, es verstoesst gegen die AGB und ist damit so gesehen ein Vertragsbruch. Es gibt auch entsprechende Urteile dazu:
http://forum.airliners.de/index.php?showtopic=45072 (http://forum.airliners.de/index.php?showtopic=45072)
http://www.vzbv.de/mediapics/fluggastrechte_verfahren_vzbv.pdf (http://www.vzbv.de/mediapics/fluggastrechte_verfahren_vzbv.pdf)
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&spid=1288&op=135396 (http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&spid=1288&op=135396)
Der entscheidende Punkt ist allerdings tatsaechlich der Beweis - allerdings nicht des Schadens, sondern des Vorsatzes (Auszug aus dem letzten link):
Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Gläubiger (hier: der Fluggast) grundsätzlich berechtigt, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (hier: dem Luftverkehrsunternehmen) zu fordern, sofern nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht. Danach kann der Anspruch auf die Teilleistung zwar ausgeschlossen sein, wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung des Luftverkehrsunternehmens in Anspruch zu nehmen, sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen will [...]
Von daher ist die Diskussion, ob nun ein Schaden entsteht oder nicht, voellig unwesentlich. Im uebrigen kommen diese Bestimmungen im Befoerderungsvertrag vermutlich auch nicht von ungefaehr...
http://www.nytimes.com/2002/09/01/travel/practical-traveler-when-one-way-costs-more.html?src=pm (http://www.nytimes.com/2002/09/01/travel/practical-traveler-when-one-way-costs-more.html?src=pm)
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Ich dachte auch, dass die Airlines davon ausgehen, dass jemand nicht kommt. In der Regel ueberbuchen die ihre Flieger daher doch immer. Wer also mal nicht mitfliegt, tut der Airline doch einen gefallen.
Sicher ueberbuchen die, aber halt auch nur zu einem bestimmten Prozentsatz... Ist aber auch egal, Fakt ist, es verstoesst gegen die AGB und ist damit so gesehen ein Vertragsbruch. Es gibt auch entsprechende Urteile dazu:
http://forum.airliners.de/index.php?showtopic=45072 (http://forum.airliners.de/index.php?showtopic=45072)
http://www.vzbv.de/mediapics/fluggastrechte_verfahren_vzbv.pdf (http://www.vzbv.de/mediapics/fluggastrechte_verfahren_vzbv.pdf)
http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&spid=1288&op=135396 (http://www.iww.de/index.cfm?pid=1322&spid=1288&op=135396)
Liest Du eigentlich auch die Artikel, die Du hier verlinkst? Diese Artikel (und mithin Du Dir selbst) schießen Dir voll ins eigene Bein - da geht es nämlich NICHT darum, dass die Airlines irgendeinen Anspruch bei No-Show haben, sondern es geht darum, ob die gängige Praxis, das Cross-Ticketing zu unterbinden, gegen Treu und Glauben verstößt und dass mithin die (noch) gängige Praxis, bei No-Show auch die Anschlussflüge zu canceln, rechtswidrig ist.
Und das geht laut BGH schon so weit, dass entsprechende Klauseln aus den AGB der Airlines unwirksam(!) sind, weil sie gegen Treu und Glauben verstoßen. Ich zitiere mal aus dem letzten Artikel, den Du verlinkt hast:
Überschrift:
Klauseln zu „Cross Ticketing“ bzw. „Cross Border Selling“ sind unwirksam
Und in keinem einzigen Urteil (es gibt noch nicht einmal eine entsprechende Klage) kommt ein Gericht zu der Erkenntnis, dass ein Passagier eine Nachzahlung zu leisten habe, wenn er den Rückflug nicht antritt.
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Nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch ist der Gläubiger (hier: der Fluggast) grundsätzlich berechtigt, nur einen Teil der ihm vertraglich zustehenden Gesamtleistung vom Schuldner (hier: dem Luftverkehrsunternehmen) zu fordern, sofern nicht der Grundsatz von Treu und Glauben entgegensteht. Danach kann der Anspruch auf die Teilleistung zwar ausgeschlossen sein, wenn der Fluggast schon bei Vertragschluss nicht die Absicht hat, die Gesamtleistung des Luftverkehrsunternehmens in Anspruch zu nehmen, sondern diese nur deshalb bucht, weil er auf diese Weise an einen Preisvorteil gelangen will [...]
Aber ist es nicht genau das, was ich vorhabe? Ich würde ja einen Oneway-Flug buchen, auch wenn dieser etwas teurer wäre, aber es muss ich Verhältnis und vertretbar sein. Ca. 2400$ sind meiner Meinung nach nicht nachvollziehbar. Deswegen möchte ich ja den Roundtrip buchen, damit es bezahlbar bleibt. Wenn die Airline jetzt eine Nachberechnung durchführen sollte, hat man im Normalfall nicht viel zu befürchten, denn wie soll einem die "Absicht" bewiesen werden, aber in meinem Fall würde ich ja quasi wenn der Rückflug stattfindet, weiter nach Kanada fliegen?! In dem Falle kann ich es mir schon vorstellen, dass durch den gebuchten Flug mit "Absicht" argumentiert werden könnte.
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Wenn die Airline jetzt eine Nachberechnung durchführen sollte
Das steht doch nirgends zur Disposition, weder in den Urteilen, noch in den AGB, noch in irgendwelchen Klagen. Bei allen hier vorgebrachten Argumenten geht es immer und nur um die Praxis, die Weiterbeförderung zu verweigern, wenn ein Teilstück nicht abgeflogen wurde.
Das ist aber etwas vollkommen anderes als eine Nachberechnung. Lass Dich nicht verunsichern, Du kannst selbstverständlich den Rückflug sausen lassen.
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Liest Du eigentlich auch die Artikel, die Du hier verlinkst?
Ich schon, Du dagegen liest anscheinend weder die Artikel, noch die extra von mir zitierte Passage, die i.W. besagt, dass bei vorsaetzlicher Buchung von (zusaetzlichen) Segmenten ausschliesslich zum Zwecke der Preisersparnis der Anspruch auf die Teilleistung (in diesem Fall der Hinflug) ausgeschlossen sein kann. Sprich, ein loop-hole fuer die Airline - Problem natuerlich der Beweis des Vorsatzes. Und es gibt durchaus Faelle, bei denen Nachforderungen faellig wurden - der NY Times Artikel zaehlt vermutlich in Deinen Augen nicht, weil's nix mit D zu tun hat; aber schau mal im Schwanzflug-Strang auf Seite 20/21... Und wenn's denn so "rechtens" waere, warum wird hier staendig empfohlen, bloss nicht zu versuchen, die Steuern und Gebuehren fuer den nicht angetretenen Flug zurueckzufordern? Waere es eine voellig legitime Vorgehensweise, waere es doch eigentlich nur logisch, diese Kosten zurueckzufordern... Also?
(Im uebrigen geht es dabei um die Erbringung von Leistungen; zu potentiellen Nachforderungen dagegen steht im letzten Absatz auch, dass diese von Seiten der Airlines eben nicht ausgeschlossen sind... inwieweit die AGB irgendwo diesen Vorbehalt erwaehnen oder ueberhaupt spezifisch erwaehnen muessen, weiss ich allerdings nicht.)
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Ich schon, Du dagegen liest anscheinend weder die Artikel, noch die extra von mir zitierte Passage, die i.W. besagt, dass bei vorsaetzlicher Buchung von (zusaetzlichen) Segmenten ausschliesslich zum Zwecke der Preisersparnis der Anspruch auf die Teilleistung (in diesem Fall der Hinflug) ausgeschlossen sein kann.
Ja, das steht da drin. Aber dennoch sind die AGB nicht gülitg.
Sprich, ein loop-hole fuer die Airline - Problem natuerlich der Beweis des Vorsatzes.
Eben. Nur ein kleines Schlupfloch, in der Praxis sehr schwer umsetzbar - und nach wie vor hat das rein gar nichts mit "Nachforderung" zu tun.
Und es gibt durchaus Faelle, bei denen Nachforderungen faellig wurden - der NY Times Artikel zaehlt vermutlich in Deinen Augen nicht, weil's nix mit D zu tun hat;
Nö, der Artikel zählt deswegen nicht, weil dort kein Fall von Nachforderung beschrieben ist.
Und wenn's denn so "rechtens" waere, warum wird hier staendig empfohlen, bloss nicht zu versuchen, die Steuern und Gebuehren fuer den nicht angetretenen Flug zurueckzufordern? Waere es eine voellig legitime Vorgehensweise, waere es doch eigentlich nur logisch, diese Kosten zurueckzufordern... Also
Aus dem gleichen Grund, warum Du so vehement dagegen votierst: aus Unkenntnis. Du bist nicht die einzige, die so einen Quatsch verbreitet. Nur bleibt es Quatsch. Egal wieviele ihn verbeiten.
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Du hast recht, ich kann tatsaechlich nicht lesen... :platsch:
(Im uebrigen geht es dabei um die Erbringung von Leistungen; zu potentiellen Nachforderungen dagegen steht im letzten Absatz auch, dass diese von Seiten der Airlines eben nicht ausgeschlossen sind... inwieweit die AGB irgendwo diesen Vorbehalt erwaehnen oder ueberhaupt spezifisch erwaehnen muessen, weiss ich allerdings nicht.)
Unzulässige Verwendung von Tickets
Unsere Tarife gelten nur für bestimmte Buchungen, für die sie angegeben wurden. Die Einschränkungen, die auf unsere ermäßigten Tarife gelten, sind ein wesentlicher Bestandteil unseres Vetrags mit Ihnen. Diese Einschränkungen ermöglichen es uns, diese ermäßigten Tarife anzubieten.
Nichtbefolgung anwendbarer Tarifeinschränkungen, Umgehen dieser Einschränkungen oder falsche Angaben zu Ihrer beabsichtigten Buchung gelten als Verstoß gegen unseren Transportvertrag.
Obwohl diese Liste nicht umfassend ist, sind folgende Buchungspraktiken unzulässig:
Aufeinanderfolgende Buchungen - Kombination mehrerer überlappender Hin- und Rückflugtickets, um eine Übernachtung am Samstag oder andere Aufenthaltseinschränkungen zu umgehen.
„Wegwerf-Ticketkauf“ - Verwendung von ermäßigten Sondertarifen für Hin- und Rückflug, um einfache Strecken zu fliegen.
Ticketkauf für einen weiter entfernten Ort - Verwendung eines Tarifs, der für die Reise zu einem Ort jenseits Ihres tatsächlich geplanten Reiseziels oder von einem Ort vor Ihrem aktuell geplanten Ausgangspunkt ausgestellt wurde.
Im Fall eines Verstoßes gegen unseren Transportvertrag behalten wir uns das Recht vor:
den verbleibenden Anteil der Buchung zu stornieren und alle ungenutzten Fluggutscheine einzuziehen,
dem Passagier den Einstieg oder die Gepäckaufgabe zu verweigern,
dem Passagier den Differenzbetrag zwischen dem bezahlten Tarif und dem Tarif für die vom Passagier in Anspruch genommene Buchung zu berechnen.
...hat Neuling bereits auf Seite 3 gepostet :oops:
Nö, der Artikel zählt deswegen nicht, weil dort kein Fall von Nachforderung beschrieben ist.
Entschuldigung, ich wusste nicht, dass Du kein Englisch kannst :roll:
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Nö, der Artikel zählt deswegen nicht, weil dort kein Fall von Nachforderung beschrieben ist.
Entschuldigung, ich wusste nicht, dass Du kein Englisch kannst :roll:
Sagen wir es so: kann ja jeder hier im Forum den Artikel nachlesen und verstehen. Wer dann von uns beiden kein Englisch kann, wird nicht mit Deiner Meinung übereinstimmen. Da geht es zu keinem Zeitpunkt darum, dass der Rückflug nicht in Anspruch genommen werden soll - eigentlich geht es genau um das Gegenteil.
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Da geht es zu keinem Zeitpunkt darum, dass der Rückflug nicht in Anspruch genommen werden soll - eigentlich geht es genau um das Gegenteil.
Ich bezog mich dabei auf Nachforderungen bei unzulaessiger Verwendung von tickets (genau darum geht es doch in dem o.g. Urteil), und back-to-back, hidden city, point beyond, throwaway fallen alle in eben diese selbige Kategorie. Du sagst pauschal, "kein Fall von Nachforderung bekannt". Nun gut, evtl. missverstaendliches OT meinerseits :roll:
Ach ja, meinen Hinweis auf Seite 20 Schwanzbuchstrang hast Du vermutlich auch uebersehen...
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Wie wahrscheinlich ist denn, dass die Airlines eine Nachberechnung durchführen? Ich habe jetzt 2 Tage fast ununterbrochen das Internet durchforstet, aber bisher keinen Nachweis gefunden, maximal Androhungen von Nachzahlungen, aber ob die dann wirklich eingefordert wurden, wurde nicht weiter bekannt gegeben. Aber das heißt natürlich nichts. Zumal eine tagesaktuelle Nachberechnung an die 3000$ kosten würde :ohjeee:
Wenn ich den Flug nach Kanada bei einer anderen Fluggesellschaft buche, bin ich dann sicherer? Denn dann hätte Delta ja schonmal nicht diesen Flug und könnte schwerer argumentieren, dass der Rückflug mit Absicht nicht angetreten wurde?!
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Wie wahrscheinlich ist denn, dass die Airlines eine Nachberechnung durchführen? I
NullKommNull.
Hier buchen und fliegen die Forenteilnehmer die berüchtigten "Schwanztickets" und kein Mensch hat je etwas von der Airline gehört. Die schreiben Dich nicht einmal an - was soll das bringen?
Du kannst davon ausgehen, wenn es auch nur den Hauch einer Chance gäbe, dass man eine Nachforderung generieren könnte - die Airlines hätten es längst versucht. Das ist ein stinknormaler "NoShow" und "Ikearegal" weist nicht zu Unrecht daraufhin, dass die Airlines sogar darauf angewiesen sind - weil sie die Flüge überbuchen.
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Wie wahrscheinlich ist denn, dass die Airlines eine Nachberechnung durchführen? I
NullKommNull.
NullKommaNull. Oder zumindest so gut wie. *Seufz* :?
Bei meiner "Streiterei" mit JB ging es mir auch eigentlich nicht nur darum, auf moegliche (unwahrscheinliche) Konsequenzen hinzuweisen, sondern - jaja, ich geb's ja zu - auch darum, was JuergenH letztens bereits festgestellt hat:
Was mir hier mächtig auf den Zeiger geht ist, dass man hier nun in fast 50% der Threads versucht die Vorschriften zu umgehen oder die Gegenseite zu bescheißen!
Abgesehen davon verstehe ich ehrlich gesagt aber nicht so ganz, warum Ihr nun auf Teufel-komm-raus unbedingt im selben Flieger sitzen muesst, wenn sich daraus ein derartiger Aufwand ergibt (bzw. unzulaessige Verfahren angewendet werden muessen - nur ums nochmal reinzureiben :wink: )... und evtl. koenntet Ihr bei getrennter Buchung sogar noch etwas (mehr) sparen. Oder hab ich da was ueberlesen? Der Rueckflug ist ja schliesslich auch getrennt...
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Manchmal nerven die Diskussionen! :| Hier wird auf Paragrafen rumgeritten und unterstellt
dass man hier nun in fast 50% der Threads versucht die Vorschriften zu umgehen oder die Gegenseite zu bescheißen!
Genau darum geht es doch hier nicht! Natürlich ist ein One-Way-Flug teurer und selbstverständlich versucht die Airline sich rechtlich abzusichern. Aber ein No-Show kann immer passieren. Schade, dass man einen User unnötig verunsichert, wenn man ihm auch einfach hätte helfen können (Danke übrigens an diejenigen die versucht haben zu helfen).
Ich sag euch mal was zum Thema Ehrlichkeit. Eine Freundin hat mal bei einer Airline angerufen und mitgeteilt, dass ein geplanter Flug von ihr nicht wahrgenommen werden kann. Die Airline verlangte darauf hin eine Stornierungsgebühr für einen 150Euro teuren Flug. Die Stornierungsgebühr betrug in etwa 80 Euro. D.h. die Dame hat in ihrer Gutgläubigkeit nochmal mehr als 50% des Flugpreises zahlen müssen, obwohl sie den Flug garnicht antrat. Es mag rechtlich zulässig sein, aber es ist doch eine Sauerei!
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Ich finde es ehrlich gesagt ziemlich unnatürlich, dass ein One-Way Flug unverhältnismäßig teurer ist als ein Return. In anderen Märkten gibt es längst Preise auf One-Way Basis. Die Airline fährt immernoch besser, wenn jemand einen ermäßigten Return kauft und den Rückflug verfallen lässt, als wenn jemand nur einen ermäßigten One-Way für die Hälfte des Geldes bei einer anderen Airline kauft. airberlin, Air Transat, Air India, Icelandair, Aer Lingus und TAP Portugal (und sicher noch weitere) bieten solche relativ günstigen One-Ways nämlich schon an.
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Was mir hier mächtig auf den Zeiger geht ist, dass man hier nun in fast 50% der Threads versucht die Vorschriften zu umgehen oder die Gegenseite zu bescheißen!
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Ich bin generell da auch Jürgens Meinung und finde die ganzen Tricksereien mit "vergessenen" Steuern, "Errorfares" usw. nicht richtig. Aber dieser Fall ist anders gelagert. Da geht es mir gegen den Strich, was die Airlines veranstalten und den Verbraucherschützern ebenso.
Deswegen haben die Verbraucher auch geklagt und in der Sache Recht bekommen (das sollte man ja nochmal ganz klar so sagen). AGBs, die vorsehen, dass ein Ticket seinen Wert verliert, wenn ein Teilstück nicht abgeflogen wird, verstoßen gegen Treu und Glauben und sind mithin ungültig.
Der BGH hat lediglich das berühmte klitzekleine Schlupfloch offengelassen, welches den Fluggesellschaften ein solches Tun in dem Fall ermöglicht, wo es von vornerherein die Absicht des Kunden war, das Komplettangebot nicht wahrnehmen zu wollen - sehr wohl wissend, dass die Beweislast eine Umsetzung nahezu unmöglich macht.
Der hier gelagerte Fall ist aber nicht auf das o.g. Urteil abbildbar, denn es geht nicht darum, ein Ticket zu annullieren, sondern es geht darum, ob es Rechtens wäre, aus jeder Buchung eine Oneway Buchung zu machen, wenn der Passagier eine Teilstrecke nicht wahrnimmt. Selbst wenn der Passagier das von vorneherein so geplant hat, ist das o.g. genannte Urteil nicht darauf anwendbar. Und im Gegensatz zu den Errorfares entsteht hier ja auch kein Schaden - im Gegenteil, der bereits bezahlte aber freie Platz ist durchaus willkommen, im Notfall dient er sogar dem Ausgleich von Überbuchungungen. Selbst die dahinter stehende Logik verfängt nicht, denn der Kunde wäre keinesfalls gezwungen gewesen, bei der betroffenen Airline einen (abstrus überteuerten) OneWay Flug zu buchen, sondern hätte beispielsweise bei einer günstigeren Airline buchen können.
Sollte jemals eine entsprechende Vereinbarung in AGBs irgendwelcher Airlines auftauchen, so können diese sicher sein, dass sie in kürzester Zeit von Verbraucherschützern weggeklagt werden - und mit Sicherheit den Airlines von den zuständigen Richtern um die Ohren gehauen werden. Es dürfte kein Zufall sein, dass noch kein Fall bekannt geworden ist, wo eine Airline eine entsprechende Nachforderung einklagt. Eine solche Klage würde mit Sicherheit mit Pauken und Trompeten verloren gehen, mit der unangenehmen Folge, dass ab dann für alle Passagiere in dieser Frage keine Rechtsunsicherheit mehr besteht - ohne Urteil kann man ja wenigstens noch versuchen, Druck auf den Passagier auszuüben.
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Was mir hier mächtig auf den Zeiger geht ist, dass man hier nun in fast 50% der Threads versucht die Vorschriften zu umgehen oder die Gegenseite zu bescheißen!
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Ich bin generell da auch Jürgens Meinung und finde die ganzen Tricksereien mit "vergessenen" Steuern, "Errorfares" usw. nicht richtig. Aber dieser Fall ist anders gelagert. Da geht es mir gegen den Strich, was die Airlines veranstalten und den Verbraucherschützern ebenso.
Was ist hier anders.
ich möchte mit meiner Freundin Mitte Juli nach San Francisco fliegen und dann mit dem Mietwagen bis nach Las Vegas. Sie würde dann wieder nach Deutschland fliegen, ich aber weiter nach Kanada. Da die Preise für einen One-Way-Flug mehr als doppelt so teuer sind und wir dann nicht zusammen fliegen könnten, würde ich gerne Hin- und Rückflug, wie meine Freundin, buchen und den Rückflug nur nicht antreten, sondern dann weiter nach Kanada.
Hier wird doch bewust ein Rückflugticket gekauft, und der Käufer weiß jetzt schon das er den Rückflug nicht antritt, und gegen die anerkannten Tarifbestimmungen verstößt.
Gruß Heiner
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Hier wird doch bewust ein Rückflugticket gekauft, und der Käufer weiß jetzt schon das er den Rückflug nicht antritt, und gegen die anerkannten Tarifbestimmungen verstößt.
Ich bin ja nun wirklich nicht immer einer Meinung mit Jack Black :wink:, aber wenn die Tarifbestimmungen einer Inhaltsprüfung vor Gericht standhielten, gäbe es seitens der Airlines ständig Nachbelastungen und auch Gerichtsurteile über das Verfallenlassen von Rückflügen. Urteile gibt es jedoch nur zu verfallenen Segmente in der Mitte oder am Anfang der Buchung (was ich persönlich auch mit einer Umbuchung gleichsetzen würde) und zum Crossticketing (wo sich die österreichische Rechtsprechung soweit ich weiß kundenfreundlicher zeigt, als die deutsche).