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Autor Thema: Boeing 777  (Gelesen 2800 mal)

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GKeipinger

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Re: Boeing 777
« Antwort #30 am: 03.08.2003, 11:45 Uhr »
Hallo,

ich hab mich kundig gemacht.(Freund, Checkkapitän A340, Deutsche Lufthansa).
In deutschen Fliegern gilt deutsches Recht und deshalb auch das Fernmeldegeheimnis und es wird aus diesem Grunde keine Lauschmöglichkeiten über den Flugfunkverkehr geben.
Wenn amerikanische Airlines diesen Sevice anbieten, dann nur weil sie kein Fernmeldegeheimnis in unserer Form haben.
Der Innenraum eines Flugzeuges gilt als Hoheitsgebiet des Staates in dem das Luftfahrzeug registriert ist. In einer United Airlines Maschine gilt amerikanisches Recht auch wenn sich die Maschine in deutschem Luftraum befindet oder auch noch wenn sie z.B. in Frankfurt gelandet ist.
Erst wenn die Luftfahrzeugtüren geöffnet sind, gilt an Bord der United Maschine deutsches Recht. (es entweicht nicht nur die abgestandene Luft, sondern auch das Hoheitsrecht) ;D ;D ;D
Diese Regelung gilt international. Solange die Türen zu sind, gilt das Recht des Herkunftslandes. Danach das Recht des Gastlandes.

Mfg   Günter

Ich bin kein Jurist, aber hoffe trotzdem, dass es rüberkommt, was gemeint ist.

Hank

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Re: Boeing 777
« Antwort #31 am: 03.08.2003, 11:49 Uhr »
@Günter,

ein Jurist hätte es sicher so formuliert, daß es nicht verstanden worden wäre.

Danke für die Info.
Cheers,

Hank !




atecki

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Re: Boeing 777
« Antwort #32 am: 03.08.2003, 12:33 Uhr »
Hank, da muß ich Dir voll zustimmen  ;D ;D