Ist sie nicht, denn wenn der Arzt
- Angestellter ist, verhält es sich so, wie es Justinian beschreibt: die Bonusmeilen stehen dem Arbeitgeber zu
das stimmt nur für den Fall, daß es keine ausdrückliche Regelung gibt, die den Angestellten die Nutzung der Meilen ermöglicht; letzteres gibt es durchaus nicht ganz selten.
Ich habe nichts anderes gesagt: Die Meilen stehen dem Arbeitgeber zu (
Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts), ob er sie dann dem Arbeitnehmer überlässt oder nicht, ist ganz alleine seine Sache bzw. des Arbeitsvertrages o.ä.
Aber das gilt nur für dienstlich erworbene Meilen. Wenn der Arzt auf einem privaten Urlaubsflug ist, ist das wieder etwas anderes. Deutsches Steuerrecht eben.
Ist sie nicht, denn wenn der Arzt
- Selbstständiger ist, hat er sie im Zweifel ganz normal im Rahmen seiner Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit gemäß § 18 EStG zu versteuern.
Hier bin ich aus dem Stand überfragt, würde aber im Streitfall davon ausgehen, daß nicht nur die Meilen "des Arbeitnehmers", sondern auch die Meilen "des Selbständigen" aufgrund der Pauschalsteuer nicht nochmals versteuert werden müssen.
Meines Wissens nach ist die Pauschalierung, von der du hier sprichst, die Pauschalierung der
Lohnsteuer gem. § 40 EStG.
Ein selbstständiger Arzt zahlt aber
Einkommensteuer, keine Lohnsteuer (die eine andere Erhebungsform der Einkommensteuer speziell für Arbeitnehmer ist).
Es ist deshalb meines Erachtens nach keine Pauschal-Versteuerung möglich.
Der Arzt hat deshalb Betriebseinnahmen.
Aber wie auch immer:
Ich würde gerne DocHoliday im Flugzeug neben mir sitzen haben, dann hätte ich auf jeden Fall gute Unterhaltung über unser gemeinsames Hobby USA-Reisen.
Ganz unversteuert, versteht sich.
