usa-reise.de Forum

Autor Thema: Dringend -Was passiert bei Flugverspätung und nichterreichen des Anschlussfluges  (Gelesen 14181 mal)

0 Mitglieder und 4 Gäste betrachten dieses Thema.

BeateR

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.320
Noch ein Grund nicht UA zu fliegen:

http://www.dailymail.co.uk/news/article-2174355/London-bound-plane-forced-divert-Canada-losing-20-000ft-half-way-Atlantic.html


Das haette auch schief gehen koennen, wie damals bei Air France.






Naja, man kann es auch anders sehen: Irgendwelche technischen Probleme können und werden immer wieder mal auftreten und dann liegt es an der Crew, wie gut sie diesen Notfall meistern. Und hier scheint ja die Cockpitcrew alles richtig und gut gemacht zu haben.

Gruss Beate

BeateR

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.320
Hallo Funny,

natürlich hast Du Anrecht auf die 600 Euro Entschädigung. Ich würde diese gleich im ersten Schreiben, mit dem Du Deine Auslagen zurückforderst, mit angeben und einfordern. Und dann erstmal warten.

Wenn es abgelehnt werden sollte, kannst Du immer noch mit dem Rechtsanwalt "drohen". Und erst, wenn das auch nicht hilft, dann den RA einschalten. (Man braucht doch immer noch was in der Hinterhand, nicht gleich am Anfang die ganze Munition verschiessen).

Gruss Beate


Einfach falsch Beate. Lese dir bitte Artikel 3, Absatz 1 der durch.

Hier das Originalzitat :

Artikel 3 Anwendungsbereich - VO (EG) Nr. 2 61/2004
(1) Diese Verordnung gilt
a) für Fluggäste, die auf Flughäfen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt, einen Flug antreten;
b) sofern das ausführende Luftfahrtunternehmen ein Luftfahrtunternehmen der Gemeinschaft ist, für Fluggäste, die von einem Flughafen in einem Drittstaat einen Flug zu einem Flughafen im Gebiet eines Mitgliedstaats, das den Bestimmungen des Vertrags unterliegt,
antreten, es sei denn, sie haben in diesem Drittstaat Gegen- oder Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen erhalten.

Startpunkt des verspäteten Fluges war LAS. LAS liegt nicht in der EU. Der Flug sollte mit UA gehen. Ist also auch kein Flugunternehmen der EU und Ziel war nicht die EU sondern ORD (USA).

Ergo keine 600€ p.P. auch nicht mit Anwalt. Max. Gutschein. Meine persönliche Meinung.

Andreas

Warten wir es halt mal ab, wird sich schon rausstellen. Ich habe das hier gefunden:

Wenn Sie aus einem EU-Land fliegen, oder wenn Sie mit einem in der EU registrierten Luftfahrtunternehmen aus einem Nicht-EU-Land in ein EU-Land reisen, haben Sie bei Problemen unter Umständen Anspruch auf eine Kostenerstattung und/oder Entschädigung.

So, und der Flug war bei LH gebucht und es war der Rückflug in die EU (ORD war ja nicht der Zielflughafen, sondern nur Umsteigeflughafen).
Also ging nach meinem Verständnis der Flug in die EU und da er bei LH gebucht war, war es auch eine in der EU zugelassene Airline. Wenn diese Airline dann eine andere Airline fliegen lässt, dann ist das so ähnlich wie ein Sub-Unternehmer.

Aber das könnte natürlich Auslegungssache sein, warten wir mal ab was passiert.

Gruss Beate

Kauschthaus

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 7.572
Wenn man nach so was geht, darf man gar nicht mehr fliegen. :zuck:

Ich glaube auch nicht, dass alle anderen Fluggesellschaften außer LH/UA Umbuchungsprobleme schnell und kundenfreundlich lösen.
Aber selbst wenn das so sein sollte, so sind mir andere Kriterien wesentlich wichtiger. Ich möchte meine Flugroute nicht den möglichen nonstop Verbindungen anpassen, sondern meinen Reisewünschen. Wenn das übereinstimmt, prima, wenn nicht, dann steige ich halt um.

Und irgendwie geht hier auch unter, dass das Umbuchen normalerweise ganz gut klappt. Hängenbleiben mit Übernachtungszwang ist ja wirklich nicht die Regel, sondern durchaus mit etwas Pech verbunden. Absolut ärgerlich, das ist klar, aber eine allgemeingültige Aussage, dass man irgendwas meiden muss wie die Pest, würde ich nicht daraus ableiten.
Wir sind mit Star Alliance Verbindungen (insbesondere LH/UA) bisher immer pünktlich ans Ziel gekommen, aber auch daraus möchte ich keine Regel ableiten.  :lol:

Viele Grüße, Petra
Wenn DAS die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!

andi7435

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.157
Nein Beate. Der LH-Flug war ja puenktlich, nur der Zubringer nicht. In der EU-Verordnung wird darauf nicht eingegangen bzw. ausgeschlossen. Der Zubringerflug erfuellt keine der Bedingung der EU-Verordnung.

BeateR

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.320
@Andreas:
Das war für mich kein "Zubringerflug", sondern ein zusammen gebuchter Hin- und Rückflug.

Aber es nutzt ja nichts, wenn wir uns hier jetzt streiten. Wir haben jede seine Meinung und deshalb denke ich, das abwarten das beste ist.

@Petra:
Du sagst es, sowas kann bei jeder Airline passieren und ist uns auch schon bei verschiedenen Airlines passiert. Und manchmal hat man halt Pech, dass sich das ganze so ausweitet. Trotzdem würde und werde auch ich immer wieder umsteigen, denn es lässt sich nunmal nicht verhindern. Aber ich werde immer drauf achten, dass ich eine angemessene Zeitspanne zum umsteigen habe. Natürlich kann man auch dann den Anschluss verpassen, aber die Wahrscheinlichkeit ist schon geringer.

Gruss Beate

djohannw

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.708
    • http://www.johannwerner.de
Das haette auch schief gehen koennen, wie damals bei Air France.

Ehrlich gesagt: Nicht wirklich. Gerade was die aviatorische Ausbildung angeht sind die Jungs und Mädels im Cockpit der US-Airlines eine ganz eigene Liga. Die meisten, die da heute in Langstreckenfliegern sitzen, haben einen militärischen Hintergrund und da gelernt, wie man auch unter widrigsten Bedingungen den Flieger in der Luft hält. Genau die Fehler, die die Piloten bei AF gemacht haben - da bin ich mir absolut sicher - wären keinem US-Langstreckenpiloten passiert, weil die eine völlig andere Herangehensweise an die Fliegerei haben.

@BeateR: Deiner Aussage liegt das sogenannte "Rundflugprinzip" zugrunde, welches einen Hin- und Rückflug ab Deutschland auf einem Ticket als Einheit betrachtet hat. Dieses Prinzip hat der EU-Gerichtshof vor einiger Zeit "kassiert" und klargestellt, dass der Rückflug bei nicht-EU-Airlines in Richtung EU (in dem Fall m.W. Emirates von Dubai nach Deutschland) nicht unter die Richtlinie fällt. Zwar ist damit noch nichts zu Anschlußflügen gesagt, aber ich lese daraus eine Tendenz, dass die auch nicht von der Richtlinie abgedeckt sind. Eine entsprechende Klage wäre also aus meiner Sicht mit einem nennenswertene Kostenrisiko behaftet...

In Sachen Umsteigen oder nicht: Wenn ich heute darüber nachdenke, wie mein zweiter USA-Flug vor fast 20 Jahren gebucht war (ein Ticket von Delta DUS-BRU-JFK, ein zweites JFK-MIA über einen VDB-Voucher auch mit DL mit einer Umsteigezeit von zwei Stunden) , wird mir heute schlecht - damals fand ich das völlig normal. Aber auch heute würde ich weiterhin Umsteigeverbindungen buchen, auch für einen Umstieg in den USA oder Kanada. Aber sicher werde ich meine Risiken abwägen, die mich massiv in Bedrängnis bringen könnten und aktiv eingreifen, um die Auswirkungen so gering wie möglich zu halten. Angesichts der Aussage in Las Vegas, dass ich meinen Anschluß nicht erreichen würde, hätte ich mir z.B. bereits von dort aus ein Hotel besorgt und dafür gesorgt, dass mein Gepäck nur bis Chicago eingecheckt wird. Und sicher hätte ich noch am Checkin mein Laptop herausgeholt und geschaut, welche anderen Routings nach Hause noch am selben Tag möglich gewesen wären - auf Anhieb fällt mir da z.B. LAS-SFO-MUC-FRA ein, was eigentlich problemlos hätte erreichbar sein müssen, da der SFO-MUC Flug so spät geht. Im Ergebnis bin ich daher bisher erst einmal bei meinen inzwischen über 50 USA-Flügen über Nacht hängen geblieben, und das hat sich im Nachhinein auch noch als sehr positiv erwiesen. Aber vermutlich wird mir das jetzt im Oktober bei meinem nächsten Flug dann wieder passieren (61 Minuten Umsteigezeit in Kanada auf dem Rückflug)...:-)!

Viele Grüße - Dirk

gabenga

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.394
Die meisten Probleme bei Umsteigeverbindungen hatte ich in LHR. Letztes Jahr hingen wir z.B. 8 Stunden fest, da sich niemand vom Kabinenpersonal noch vom Bodenpersonal darum kümmern wollte, dass wir einen bevorzugte Behandlung am Boden erfahren können. Deswegen kamen wir wenige Minuten zu spät am Gate an. Es gab zwar einen Gutschein für Essenund Trinken, aber ansonsten.... Den EU-Claim hat man mit einer (wohl falschen Antwort) abgelehnt. Nach mehrmaligem Nachbohren gab es dann ordentlich Meilen (Avios) die ich mittlerweile eingesetzt habe. Ansonsten heißt es für mich - nie wieder BA.

Mit SWISS hatte ich die letzten 4 Wochen 2 x Probleme mit Anschlussverbindungen. Einmal wurden 2 Maschinen nach STR zusammengelegt (es gab einen Gutschein für Essen und Trinken (eigentlich sinnlos, da C-Ticket vorhanden)) und einmal konnten wir wegen einer verspäteten Ankunft nicht vor einem Gewitter starten und verpassten den letzten FLug nach STR. Angeboten wurde Mietewagen nach STR oder Hotelübernachtung inkl. Gutschein für Essen und Trinken. In beiden Fällen habe ich trotzdem Ansprüche angemeldet. Im ersten Fall dürfte es keine Probleme geben im zweiten müssen wohl Wetterberichte bemüht werden.

Ich denke nicht, dass man die Problematik an bestimmten Airlines festmachen kann. Auch denke ich, dass die Möglichkeiten und die nervliche Belastung für die Mitarbeiter am Boden auch limitiert sind. Wer mehrere "Problem-Flieger" zu bearbeiten hat ist sicherlich irgendwann auch nicht mehr der Freundlichste. So ärgerlich es für einen selbst ist, so ist es doch menschlich (und nachvollziehbar).

Ich werde nach wie vor die für mich beste Kombination aus bevorzugter Fluglinie und Verbindung buchen.

funny1a

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 1.140
Hallo,

heute kam nach 2 Monaten und 2.maliger Mahnung endlich die sehr unbefriedigende Nachricht von Lufthansa.

Wir haben insgesamt Kosten in Höhe von 345$ für Taxi, Hotel und Essen und 45Euro für Telefon bei der Lufthansa eingereicht. Von der Hotline wurde uns damals gesagt, dass wir alles einreichen sollen und wir dies dann auch erstattet bekommen.

Ich habe die Mail mal nachfolgend angehängt.

"vielen Dank für Ihre Schreiben vom 5. und 22. August sowie vom 27. September 2012.

Es tut uns sehr leid, dass Ihr Zubringerflug LH 9201, durchgeführt von United Airlines, von Las Vegas nach Chicago am 13. Juli 2012 von einer Abflugverspätung betroffen war und Sie daher Ihren Weiterflug nach Frankfurt nicht erreichen konnten. Die Ihnen entstandene Verzögerung bedauern wir sehr und bitten Sie für die Unannehmlichkeiten in aller Form um Entschuldigung.

Sie haben sich für einen Flug mit einer Lufthansa Marketingflugnummer entschieden und daher verstehen wir sehr gut, dass Sie sich nun an uns wenden. Die von Ihnen erwähnte EU-Verordnung 261/2004 bezieht sich jedoch immer auf die ausführende Fluggesellschaft sowie bestimmte Streckenführungen, und kommt in Ihrem Fall nicht zum Tragen. Wir hoffen auf Ihr Verständnis, dass wir daher Ihrer Forderung nach einer Ausgleichszahlung nicht nachkommen können.

Im Rahmen unserer Star Alliance Vereinbarung mit United Airlines beteiligen wir uns gerne auf Kulanzbasis mit einer Zahlung in Höhe von 100 Euro an Ihren Kosten. Eine weitergehende Zahlung ist leider nicht vorgesehen. Die Zahlung wurde heute veranlasst, wir bitten Sie um Ihr Verständnis, dass bis zum Zahlungseingang einige Tage vergehen können.

Für Ihre nächsten Flüge wünschen wir Ihnen wieder viele positive Eindrücke. Wir freuen uns auf ein Wiedersehen mit Ihnen bei uns an Bord."


Wir finden die Bearbeitungszeit definitiv nicht zeitnah und auch das Verhalten der Lufthansa ist eine echte Sauerei.

Wir klären das ganze mit unseren Rechtsanwalt und werden hier noch rechtliche Schritte in die Wege leiten.

Lg
Markus

2008 Florida
2009 SFO-LV-Zion-Bryce-MV-Page-GC-Sedona-Route 66-LV
2010 LV-Death Valley-Zion-Torrey-Escalante-Moab-Page-LV
2011 LV-Lake Havasu-Joshua Tree-LA
2011 AIDA - Hamburg - New York
2012 Denver-Yellowstone-Salt Lake-Zion-LV
2014 Florida

Reisefan62

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 1.764
Na das ist ja ein dickes Ding! Und der letzte Satz ist in Bezug auf den vorausgegangenen Text schon spitz, wurde aber sicher vom Backoffice-Mitarbeiter automatisch eingefügt. Es gibt für alles Vorlagen... 

Wir hatten vor 12 Jahren Flüge über ein Reisebüro bei United Richtung Florida gebucht (damals war Lufthansa nicht involviert).
Unser Flieger zurück aus Tampa hatte ebenfalls Verspätung und wir hätten den Anschlußflug in Washington nicht mehr erreicht.
Damals haben wir von United eine Hotelunterkunft in Tampa, Gutscheine für Abendbrot, Taxi und Essen und je Person $200 Entschädigung erhalten, OHNE das wir darauf hinweisen mußten. Wir waren das erste Mal in den USA und kannten uns überhaupt nicht aus, waren aber positiv überrascht.
Die Flüge wurden alle auf den nächsten Tag umgebucht und das hat auch geklappt.


playmaker11

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.941
Da Problem ist, daß Dein Flug nicht von einem EU-Land aus startete und daher - nach dem Wortlaut - eigentlich nicht anzuwenden ist (Art. 1, 1a)).
Ob die Verordnung auch auf Flüge anzuwenden ist, die in EU-Staaten gehen, ist noch nicht entschieden. Nach der bisherigen Rspr. hierzu würde ich erstmal davon ausgehen, daß die dt. gerichte dies verneinen werden. Bei EuGH wäre ich mir allerdings nicht so sicher. Der legt die VO bisher immer aus (d.h. klammert sich nicht an den Wortlaut) und zwar zu Gunsten der Fluggäste. Hintergrund ist die Präambel, denn den Fluggästen soll ein Recht an die Hand gegeben werden, bei Schlechtleistungen der Airlines Entschädigung zu erhalten. Deswegen ist der EuGH auslegungs und fluggastfreundlich.

Zudem ist noch fraglich wie es sich bei Code-Share-Flügen verhält. Was/wer gilt hier ? Die hauptsächlich transportierende Airline (also in dem Fall die, die Dich über den Teich bringt), die Airline, die das Ticket ausgestellt hat oder die, die den betroffenen Flug durchführt ??
Denn UA unterliegt (wohl) nicht der Eu-VO - Art. 1, 1b).

No retreat, no surrender !

SteveHH

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 671
Solche Aktionen schon 2 mal gehabt. Einmal 1998 in Orlando hängengeblieben weil Schneetreiben in Denver war (war Januar 98). Da hat sich NorthWest super gekümmert, inkl. Hotel und Gutscheinen .

Dann 2004 in Washington UA Maschine defekt, nach 10 Stunden am Flughafen wurde uns gesagt - das wird nix mehr. Also 400 Leute die in den Jumbo rein sollten, zurück an die Schalter. Die Mitarbeiter schauten ganz ängstlich und fragten ob wir denn alle von dem Flug kämen und 400 Menschen riefen einstimmig YES  :lol:. Ich dachte die fallen gleich in Ohnmacht. Da bekamen wir auch Hotel und Gutscheine für McD. Mit diesen Gutscheinen, wir hatten glaube ich nachher so 25 Stück, haben wir andere Fluggäste glücklich gemacht. An bord der Maschine am nächsten Tag, die übrigens mit 4 Stunden Verspätung uns nicht nach Frankfurt sondern nach London brachte, bekamen wir noch ein Beschwerdebogen. von UA bekamen wir dann später noch jeder einen Scheck über 200 Euro und viel Später noch jeder einen Gutschein über 100 Euro von UA.

Meine Eltern hatten mal Pech mit LH in München. Maschine nach Hamburg defekt. Sie wurden umgebucht auf einen anderen Flug am späten Nachmittag. Sie hatten Business und wurden auf Eco umgebucht. Dann dachten sie sich, naja wir hatten ja Business dann können wir die Stunden ja in der Lounge warten. Aber am Ar... hängt der besagte Hammer. Zutritt verwehrt weil sie ja nur Eco hätten. Auf Anfrage später meinte LH das wäre völlig normal. Na denen habe ich aber Dampf im Hirn gemacht. Sie wollten meine Eltern abspeisen mit 200 extra Meilen und ne Flasche Wein. Als ich mit dem Anwalt gedroht habe, ging es plötzlich doch. Pro Person ein Gutschein von 400 Euro, 2 Kisten Wein und ein Blumenstrauß.

Da sieht man es kann so oder so laufen.

Stephan
Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)

Savannah

  • Lounge-Member
  • ****
  • Beiträge: 178
@ funny1a:

Ich habe diesen thread mit großem Interesse gelesen, da wir vorhaben, genau dieselbe Verbindung zu buchen, auf der dich ein solches Ärgernis ereilt hat. (Der Preis ist aber so günstig, daß ich nicht widerstehen kann...)

Ich hätte 3 Fragen:

1. Habt ihr wirklich noch weitere rechtliche Schritte eingeleitet? Falls ja: was ist dabei herausgekommen?

Und: Hast du irgendeinen besonderen Status bei der LH, oder bist du ein ganz normaler Reisender ohne Goldcard o.ä.? (Ich frage, weil ich herauszufinden versuche, ob die 100 Euro Entschädigung evtl. schon als Vorzugsbehandlung gelten müssen)   

2. Hat sich inzwischen etwas getan bezüglich der Rechtsprechung, oder herrscht immer noch Unklarheit darüber, wer bzw. ob überhaupt jemand für die Kosten schadensersatzpflichtig ist, die durch die Verspätung eines inneramerikanischen Flugs mit Anschlußflug nach Dtl. entstehen? (speziell interessiert bin ich an der Verbindung Las Vegas-Chicago-Dtl; LH in codeshare mit United)

3. Auf der LH-Seite wird mir die Verbindung Las Vegas-Chicago-Düsseldorf mit 55 Minuten Umsteigezeit in Chicago angeboten. (Bis Chicago ist es ein LH-Flug, danach United). Nach den hier geschilderten Erfahrungen erscheint mir das ziemlich irrsinnig, oder geht das etwa doch in den allermeisten Fällen gut?

SteveHH

  • Silver Member
  • *****
  • Beiträge: 671
Also der Flug damals war United komplet. Nicht LH. Nein wir haben damals keine rechtlichen Schritt eingeleitet. Ich bin normaler Fluggast ohne besonderen Status.
Aber gaaanz wichtig 55 Minuten Umsteigezeit in Chicago ist sch.... wenig. Da darf vom Flug aus LV nicht eine Minute Verspätung sein. Noch schlimmer ist es auf dem Hinflug von Düsseödorf nach Chicago. Die Imigration kann gerade in Chicago sehr dauern, wir hatten mal Glück und es war nur eine Stunde.
Lieber anderen Flüge buchen.
Amerikaner - Sie sind nicht besser, nur zahlenmässig überlegen :-)

Savannah

  • Lounge-Member
  • ****
  • Beiträge: 178
Hallo Steve, sehr nett, daß du antwortest, aber meine Frage bezüglich der Einleitung rechtlicher Schritte galt eigentlich dem thread opener funny1a :D

Ich teile deine Einschätzung der viel zu knapp bemessenen Umstiegszeit. Ich verstehe nicht, warum diese Verbindung angeboten wird. Die airlines handeln sich doch Ärger ein, wenn es nicht klappt mit dem Umsteigen, und ich nehme mal an, daß es auf dieser Strecke öfters nicht klappt...

Jochen

  • Gast
Ich teile deine Einschätzung der viel zu knapp bemessenen Umstiegszeit. Ich verstehe nicht, warum diese Verbindung angeboten wird. Die airlines handeln sich doch Ärger ein, wenn es nicht klappt mit dem Umsteigen, und ich nehme mal an, daß es auf dieser Strecke öfters nicht klappt...

Es ist für die Airline wahrscheinlich besser diesen Flug anzubieten wenn es meistens klappt, als diesen Flug nicht anzubieten und auf den Umsatz zu verzichten. Der Ärger bleibt doch beim Gast :wink:

Im letzten Jahr bin ich von LAS - LHR - STR in LHR hängengeblieben. Auch dieser Flug hat nur 1h Umsteigezeit, was auch in London ziemlich knapp ist. Hinzu kommt, dass der Anschluss nach STR der letzte an diesem Tag ist: völlig problemlos gab es von BA Gutscheine für Bus, Hotel (Sheraton) und Essen im Hotel.

Das ist mit ein Grund warum ich grundsätzlich von Europa nonstop zum Ziel in den USA will, wenn es denn irgendwie machbar ist.