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Autor Thema: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung  (Gelesen 19133 mal)

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HansFranz

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #30 am: 16.06.2020, 10:01 Uhr »
Hi chrisi007,

hilft Dir bestimmt nicht direkt weiter, aber als Anhaltspunkt. Unsere Icelandair Flüge 17.08 - 02.09 FRA-KEV-YVR wurden am 29.05 per Mail von Icelandair gecancelled. In der Mail war oben ganz viel mit Gutschein/Umbuchung und so, ganz unten ein kleiner Absatz mit click here for refund.
Seit der Bestätigungsmail für meinen Refundwunsch habe ich nichts mehr gehört bzw. auch kein Geld bekommen.

Gruß
HF

Detritus

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #31 am: 16.06.2020, 10:12 Uhr »
Da hilft aktuell leider wohl nur Geduld...

Wobei ich hier auch mal durchaus was halbwegs positives berichten kann. Gebucht LH über Expedia.

Erster Anruf bei LH - lange Wartezeit - "Sind nicht zuständig - Expedia muss umbuchen..."

Erster Anruf bei Expedia - lange Wartezeit - Umbuchung theoretisch ohne Probleme möglich, aber die Dame sieht im System keinen Preis. Man sagt mir für den Abend einen Rückruf zu. Dieser kommt jedoch nie.

Zweiter Anruf Expedia am nächsten Tag - lange Wartezeit - gefragt warum der Rückruf nicht kam und was jetzt Sache ist. Die Dame war zwar bemüht aber konnte nicht wirklich helfen. Neuer Versuch der Umbuchung - Expedia sieht aber die von mir gewünschte Flugkombi nicht im System. Versuch den originalen Flug zu stornieren um Guthaben zu bekommen und dann selbst neu zu buchen. Geht nicht - da der Flug im Juli noch nicht  von LH gekippt wurde. Die Dame rät mir direkt noch mal mit LH zu sprechen - ich soll darauf verweisen, dass Expedia hier nicht weiter kommt.

Leicht skeptisch nächster Anruf bei LH - lange Wartezeit - der Dame dort das Problem geschildert. Innerlich schon drauf eingestellt wieder an Expedia zurück verwiesen zu werden, aber nein sie nimmt sich tatsächlich meiner an. Sie findet (mit Hilfe) auch den gewünschten Flug, Preis ist verfügbar, alles ist klar, sie will es einbuchen und legt mich dafür "kurz" in die Warteschleife. Yeah - geht doch! Und dann fliege ich aus der Leitung. ARGH!!!

Neuer Anlauf bei LH - lange Wartezeit - neue Dame. Nochmal alles durchdekliniert. Die ist jetzt wirklich überaus bemüht und freundlich. Nach 10 Minuten haben wir wieder alles soweit auf Reihe - sie muss nur noch mal "kurz" bei den Kollegen nachfragen was ich original bezahlt haben wg. der Differenz. Ich bekomme leichte Panik, aber sie versichert mir sie hätte sich im System (die Damen arbeiten auch vom Home Office) "ausgeklinkt" - selbst wenn ich aus der Leitung fliege ruft sich mich zurück da sie nicht automatisch gleich den nächsten Kunden durchgestellt bekommt. (Das war wohl das Problem von der Kollegin - kein Wunder bei dem Anrufvolumen). Nach weiteren 5 Minuten Warteschleife ist sie wieder da, die Differenz pro Kopf liegt irgendwo bei 80,- € - "Einloggen!!!" (es fällt schwer nicht zu schreien) da diskutier ich doch gar nicht erst drüber. Aber nein, es gibt ja noch 50,- € LH Bonus und sie muss das für jedes Ticket einzeln durchrechnen. Im Endeffekt muss ich jetzt irgendwas um 20,- € pro Nase nachzahlen - habe aber dafür auch einen komplett anderen Flug. KK Daten durchgegeben - banges warten - Erleichterung. Änderung ist durch - E-Mail folgt prompt.

Ob sie sonst noch was für mich tun könnte? Na da ich jetzt die neuen Ticketnummern habe verhandele ich gleich noch mit ihr über die Sitzplätze. Ich hatte beim alten Flug auf für die Strecke über den Teich Plätze reserviert, wie das denn damit jetzt wäre - schließlich hat das Geld gekostet. Ende vom Lied, ich habe ohne weitere Kosten komplette Reservierungen auf allen Teilstrecken.


Hat jetzt ca. 4 Stunden in diversen Warteschleifen und einiges an Nerven gekostet (mit Headset und dem Warteschleifengedudel auf leise kann man aber währenddessen durchaus anderweitig produktiv sein), aber das Endergebnis ist unter den gegebenen Umständen mehr als zufriedenstellend.
Kann man von KLM nicht behaupten - die stellen sich für die stornierten Flüge aus dem Frühjahr immer noch tot - nicht mal einen Gutschein hat man angeboten, dass läuft jetzt über den Anwalt.

Was habe ich daraus gelernt? Es lohnt nicht wegen ein paar € das Ticket über einen Drittanbieter zu buchen - in diesem Fall ist es gut gegangen, aber für die Zukunft werde ich zusätzliche Warteschleifen dann gern vermeiden.

chrisi007

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #32 am: 16.06.2020, 10:48 Uhr »
Mittlerweile hab ich es bei Icelandair geschafft, jemand persönlich am Telefon zu haben ;-)

Aussage von Icelandair... Kostenfreies Umbuchen geht nur bis Ende Dezember. Wir haben die Tickets Weihnachten 2019 gekauft (Sage Premium zum Schnäppchenpreis) und damit haben die auch nur eine Gültigkeit bis Ende des Jahres.
Das funktioniert auch tatsächlich. Da könnte ich kostenfrei umbuchen.

Nächstes Jahr wäre dann nur möglich mit Ausgleich des Ticketpreises.
Hab grad mal nach Preisen geschaut... Aber Saga Premium liegt für Mai bei 2500€ pro Person. Wie haben 850€ gezahlt... Obs mir das dann wert ist...

Aber zumindest hab ich mal etwas Zeit gewonnen und kann bis Mitte/Ende August warten, wie sich die Lage entwickelt. Zur Not dann im Oktober fliegen. Da könnte zwar in den North Cascades und Olympic schon einiges zu haben. Aber es gäbe ja immer noch genug für 3 Wochen ;-)

mrh400

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #33 am: 25.06.2020, 10:51 Uhr »
Zwar nicht USA, aber aktuelle Erfahrungen mit Lufthansa:

Im Dezember 2019 Buchung innereuropäischer Flüge für April 2020

Im Laufe des März Streichung der Flüge durch LH

Am 22.03. bei Hotline des Service Center durchgekommen, Tickets storniert und um Erstattung gebeten

Nach über 4 Wochen (gesetzliche Frist ist 7 Tage) am 21.04. Mahnung an Vorstand der LH (E+R) mit Fristsetzung 08.05.

Am 04.05. Mail von Customer Relations mit Hinweis, dass Customer Relations für Erstattungen nicht zuständig sei (warum hat das Vorstandsbüro dann meine Mahnung dorthin gegeben?), dass flexible Umbuchungsmöglichkeiten bestünden und dass ich mich im Falle eines Stornierungswunsches telefonisch an das Service Center wenden solle (genau das hatte ich ja schon am 22.03. getan).
Daraufhin fruchtloser Mailwechsel, von meiner Seite Androhung eines Mahnverfahrens.

Am 14.05. Mahnbescheid beantragt, zugestellt am 19.05.

Am 04.06. Mail der LH, dass der Betrag zur Zahlung angewiesen sei und Widerspruch gegen den Mahnbescheid eingelegt wurde (warum auch immer - wenn sie zahlen wollen)

Am 15.06. mangels Zahlungseingang Mail mit Zahlungsaufforderung bis spätestens 22.06. unter Androhung des Übergangs ins ordentliche Klageverfahren

Am 16.06. und 19.06. Geldeingang

Offenbar geht es nur "mit Gewalt". Bei allem Verständnis für die Sonderbelastung durch Corona ist für mich nicht einzusehen, warum im Falle eines Storno nicht ebenso automatisiert eine Erstattung angestoßen wird wie bei einer Buchung eine Belastung. Nach meinem Eindruck wurde erst hinhaltend verzögert in der Hoffnung, dass eine verpflichtende Gutscheinlösung kommt. Und als die endgültig vom Tisch war, war der Rückstau so groß, dass man nicht mehr nachkam (obwohl mangels Neubuchungen ausreichend Kapazitäten frei geworden sein dürften).
Gruß
mrh400

partybombe

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #34 am: 25.06.2020, 11:01 Uhr »
Flüge wurden von Ryanair Mitte März gestrichen; vgl. ggf. vorne. Nachdem Ryanair 6 Wochen nach Antragstellung inklusiver Mahnung trotz mehrerer terminlicher Versprechungen nicht zurückgezahlt hatte, habe ich bei meiner Kreditkartenbank das Chargeback-Verfahren beantragt. Nach Prüfung wurde das Geld nach 4 Wochen zurückgebucht.

partybombe

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #35 am: 25.06.2020, 11:07 Uhr »
Zahlungen möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift!

mrh400

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #36 am: 25.06.2020, 11:44 Uhr »
Zahlungen möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift!
Ich hatte per CC bezahlt. Ich habe aber beim Versuch, mich durch die chargeback-Bedingungen von MC durchzuquälen aufgegeben. Mahnverfahren ist dagegen ganz simpel und geht online (und kann mit elektronischem PA autorisiert werden).
Gruß
mrh400

partybombe

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #37 am: 25.06.2020, 17:53 Uhr »
Zahlungen möglichst per Kreditkarte oder Lastschrift!
Ich hatte per CC bezahlt. Ich habe aber beim Versuch, mich durch die chargeback-Bedingungen von MC durchzuquälen aufgegeben. Mahnverfahren ist dagegen ganz simpel und geht online (und kann mit elektronischem PA autorisiert werden).

Das Chargeback läuft i.d.R. bei deiner Bank.
Bei meiner DKB sind es 2 Formularseiten, welche im wesentlichen aus den allgemeinen persönlichen Angaben bestehen. Dann noch ankreuzen „Leistung nicht erbracht“. Das wichtigste und aufwändigste ist die Dokumentation, also in meinem Fall der Flugbuchungsbeleg und 2 Flugannullierungsschreiben von Ryanair, Kopie meines Rückerstattungsantrages (bei mir Chatprotokoll mit und von Ryanair) und Emailkopie der Mahnung mit Frist. Also 5 tlw. mehrseitige Schreiben eingescannt und zusammen mit dem unterschriebenen und eingescannten Formular per Email an DKB.
Von DKB kam per Post eine Bestätigung und die Aussage, dass sie sich bei Fragen melden würden. Nach gut 4 Wochen kam die Entscheidung per Post und Rückbuchung.
Alles kostenlos.
Ich fand das Verfahren nicht aufwändig, markiere allerdings meine Emails in den wenigen möglichen Streitfällen sofort, damit ich nicht lange suchen muss. Der größte Aufwand war somit der Scan.

Gibt es beim Mahnverfahren eine Gebühr?

mrh400

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #38 am: 25.06.2020, 18:40 Uhr »
Gibt es beim Mahnverfahren eine Gebühr?
ja; bis 500 € fällt eine Mindestgebühr von 32 € an, darüber streitwertabhängig. Im Antrag kann man dann noch die Mahnkosten (waren bei mir 5,50 für E+R) und Zinsen mit 5% über Basiszins (Betrag rechnet das System selbst aus) geltend machen. Waren insgesamt 41,11 €, die die LH selbstverständlich zu zahlen hatte (allein das war es mir angesichts des unsäglichen Verhaltens wert - ist zwar kindisch, aber manchmal bin ich so).

Belege sind gar keine notwendig. Man muss nur ankreuzen, ob eine Gegenleistung zu erbringen oder bereits erbracht ist.

Ein auf dem Mahnbescheid basierender Vollstreckungsbescheid (mit dem man den Gerichtsvollzieher losschicken könnte), verursacht keine weiteren Kosten. Wenn man ins streitige Verfahren übergehen muss, wird's teuer. Da wären bei mir weitere 73 € angefallen, die bei vollständigem Obsiegen aber auch vom Gegner zu zahlen sind.
Gruß
mrh400

partybombe

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #39 am: 26.06.2020, 10:55 Uhr »
Gibt es beim Mahnverfahren eine Gebühr?
ja; bis 500 € fällt eine Mindestgebühr von 32 € an, darüber streitwertabhängig. Im Antrag kann man dann noch die Mahnkosten (waren bei mir 5,50 für E+R) und Zinsen mit 5% über Basiszins (Betrag rechnet das System selbst aus) geltend machen. Waren insgesamt 41,11 €, die die LH selbstverständlich zu zahlen hatte (allein das war es mir angesichts des unsäglichen Verhaltens wert - ist zwar kindisch, aber manchmal bin ich so).

Belege sind gar keine notwendig. Man muss nur ankreuzen, ob eine Gegenleistung zu erbringen oder bereits erbracht ist.

Ein auf dem Mahnbescheid basierender Vollstreckungsbescheid (mit dem man den Gerichtsvollzieher losschicken könnte), verursacht keine weiteren Kosten. Wenn man ins streitige Verfahren übergehen muss, wird's teuer. Da wären bei mir weitere 73 € angefallen, die bei vollständigem Obsiegen aber auch vom Gegner zu zahlen sind.

Bedeutet also in deinem Fall eine Vorleistung von 41,11€, welche du direkt (?) im Mahnverfahren der LH in Rechnung stellst - LH zahlte also 41,11€ zuzüglich zu den Ticketkosten (?).
Hört sich auch nicht schlecht an für solch glasklare Fälle!
Frage mich allerdings, was passiert, wenn die LH (zufällig) parallel zum Mahnverfahren bereits zurückzahlt.

Warum diskutieren wir hier eigentlich so umfangreich die Rückzahlung im Falle einer Flugstreichung? Wo ist beim Mahnverfahren der Haken?

chrisi007

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #40 am: 26.06.2020, 11:59 Uhr »
Hier mal keine Rückerstattung, sondern Ausstellung eines Vouchers...

Vor 3 Tagen bei Icelandair unsere Flüge für September storniert und um einen Gutschein gebeten (Für einen Flug nächstes Frühjahr).
Gestern den Gutschein inklusive aller Kosten erhalten.
Einlösbar bis 2023.

Dieses Jahr also mal nicht Nordamerika... 2 Wochen Finnland mit Hütte im Wald müssen reichen  :D

mrh400

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #41 am: 26.06.2020, 13:46 Uhr »
Bedeutet also in deinem Fall eine Vorleistung von 41,11€
Die "echte" Vorleistung sind die 32,00 €, die der Mahnbescheid kostet. Nach Stellung des Mahnantrags schickt Dir das Mahngericht eine Kostenrechnung. Erst wenn die bezahlt ist, wird der Mahnbescheid zugestellt. Die 5,50 für das Einschreiben sind ohnehin angefallen und der Rest sind Zinsen (die wohl als Zinseinkünfte im Rahmen der ESt-Erklärung auch noch zu versteuern sind ...)

welche du direkt (?) im Mahnverfahren der LH in Rechnung stellst
Die Kosten für den Mahnbescheid werden automatisch mit dem Mahnbescheid dem Schuldner in Rechnung gestellt. Für die Zinsen muss man nur angeben, welchen Zinssatz man ab wann in Rechnung stellt. Der Betrag wird automatisch errechnet. Für Nebenkosten (Mahnkosten, ggfs. Anwaltsgebühren etc.) gibt es im Antrag extra Felder zum Ausfüllen. Das Mahngericht prüft nicht, sondern addiert das einfach dazu.

LH zahlte also 41,11€ zuzüglich zu den Ticketkosten (?).
ja

Frage mich allerdings, was passiert, wenn die LH (zufällig) parallel zum Mahnverfahren bereits zurückzahlt.
Dann werden die Widerspruch einlegen (haben sie in meinem Fall übrigens trotz Zahlung auch getan, was eigentlich Unsinn ist) und so wie ich die einschätze die Kosten nicht zahlen. Der weitere Weg ist mir nicht ganz klar; man kann zwar eine Kostenentscheidung mit dem Ziel anstreben, dass die zur Zahlung der Kosten verpflichtet werden. Diese Entscheidung ist aber nach meinen Recherchen nicht vom Mahngericht sondern vom Gericht für das streitige Verfahren zu treffen. Das wird aber wohl nur tätig, wenn man die Gerichtskosten für das Hauptverfahren zahlt. Der klassische Weg wäre dann, im Hauptverfahren die Hauptsache für erledigt zu erklären und einen Kostenbeschluss zu Lasten der Beklagten zu beantragen, weil sie das Verfahren durch ihren Verzug veranlasst hat.

Warum diskutieren wir hier eigentlich so umfangreich die Rückzahlung im Falle einer Flugstreichung?
Weiß ich auch nicht

Wo ist beim Mahnverfahren der Haken?
Mehrere:
- Du musst mit den Kosten in Vorlage treten und hast das Risiko eines Rechtsstreits, wenn die zwischenzeitlich zahlen (s.o.)
- Wenn die Widerspruch einlegen und nicht zahlen, musst Du mit weiteren Kosten in Vorlage treten und einen "echten" Prozess führen. Das geht zwar ohne Anwalt, aber man sollte eine ungefähre Ahnung haben, wie man eine Klageschrift aufzieht, Beweise anbietet, ggfs. Hilfsanträge stellt, auf Einwendungen reagiert etc. Außerdem musst Du im Falle einer mündlichen Verhandlung zum Gerichtsort (Sitz des Schuldners oder Ort der Leistung - Sitz der LH ist Köln; Ort der Leistung bei Flügen ist auch der Flughafen; ob das auch für "Ersatzleistungen" wie Erstattungen gilt, weiß ich nicht, bin aber davon ausgegangen und habe für den Fall der streitigen Verhandlung Abgabe ans AG Erding beantragt [man muss im Mahnantrag gesondert angeben, wenn man ein anderes Gericht will als das am Unternehmenssitz]. In einer Klageschriift hätte ich dann den ausgewählten Gerichtsstand begründet und für den Fall, dass das Gericht dem nicht folgt, hilfsweise Abgabe ans AG Köln beantragt.) Wenn ich dort hin hätte müssen, hätte ich die Reisekosten über die gerichtliche Kostenentscheidung der Beklagten in Rechnung stellen lassen. Mit all dem muss man aber in Vorlage treten und hat keine Garantie, dass man es wirklich bekommt (auf Gericht und auf hoher See ...). In glasklaren Fällen sollte das aber kein Problem sein.
- Wenn das Ganze durch Widerspruch ins streitige Verfahren übergeht, kann das ziemlich zeitaufwendig werden, bis endlich ein Urteil ergeht. Da gibt es viele Möglichkeiten, ein Verfahren durch unsinnige Schriftsätze zu verzögern.

Ich wollte es halt auch einfach mal ausprobieren, wie das geht.
Gruß
mrh400

partybombe

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #42 am: 26.06.2020, 16:13 Uhr »
Danke mrh400 für die ausführliche Erläuterungen, auch zu den Haken im Mahnverfahren.

Aus meiner Sicht würde ich - soweit möglich - abgestuft vorgehen:
0. Bei Zahlung mit Lastschrifteinzug, die Hausbank anweisen, das Geld zurückzubuchen. Problem: Man hat lediglich (zumindest bei meiner Bank) 8 Wochen ab Belastung Zeit. Vorteil: Keine Begründung notwendig. Man sollte sich aber sicher sein, dass die Rückbuchung korrekt ist, sonst droht Ungemach vom Gläubiger.
1. Nach Antrag auf dem normalen Weg versuchen etwas Druck aufzubauen, d.h. Hotlineanruf , nach etwa 10 erfolglosen Tagen  Email oder Fax bzw. -wie in meinem Fall - Chat mit Dokumentation des Verlaufes.
2. Nach weiteren 7 bis 10 Tagen (gab es eine Reaktion/ einen Geldeingang?) schriftliche Fristsetzung per Fax oder Email (reicht rechtlich aus, enthält eine meist ausreichende Reaktion) oder Einschreiben mit Rückschein erfolgt Fristsetzung mit mind. 7, besser wieder 10 Tagen.
3. Nun Chargeback bei der Kreditkartenbank einleiten. Verfahren ist wirklich kein Aufwand und kostenfrei. Nach etwa 4, spätestens 6 Wochen fällt die Entscheidung und das Geld ist bei klaren Fällen  wieder auf dem Konto. Risiko außer Zeitverlust keines, Problem ist für manche die Dokumentation. Positiv: Das Chargeback ist auch im Konkursverfahren anwendbar; vgl. Air Berlin.
4. Bei erfolglosem Chargeback, aber guten Argumenten, z.B. weil man im Chargeback schlecht dokumentiert hatte, folgt das Mahnverfahren mit dem von dir beschriebenen Risiken einschließlich einem möglichen Klageverfahren und dessen Kosten.

miwunk

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #43 am: 26.06.2020, 19:26 Uhr »
Hier mal keine Rückerstattung, sondern Ausstellung eines Vouchers...

Vor 3 Tagen bei Icelandair unsere Flüge für September storniert und um einen Gutschein gebeten (Für einen Flug nächstes Frühjahr).
Gestern den Gutschein inklusive aller Kosten erhalten.
Einlösbar bis 2023.

Dieses Jahr also mal nicht Nordamerika... 2 Wochen Finnland mit Hütte im Wald müssen reichen  :D

Das Ganze hat nur einen grossen Nachteil:
wenn jetzt nächstes Jahr oder übernächstes Jahr derselbe Flug wesentlich teuerer wird, dann musst Du den Differenzbetrag draufzahlen. Aber vielleicht hättest Du diesen Flug für diesen teueren Preis gar nicht gebucht? Jetzt hast Du aber keine andere Wahl.
Genau deshalb bin ich eigentlich gegen eine Gutschein-Lösung.


Jack Black

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Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #44 am: 26.06.2020, 19:41 Uhr »
Genau deshalb bin ich eigentlich gegen eine Gutschein-Lösung.

Das bin ich natürlich auch. Aber Condor ist eisenhart und bietet nichts anderes an. Eine Lösung vor Gericht wird mindestens 2 Jahre in Anspruch nehmen. Das ist eine Scheißsituation, Condor weiß genau, dass das Unrecht ist. Sie wissen aber auch, dass sie für lange Zeit nichts zu befürchten haben. So lange, dass bis dahin entschieden ist, ob Condor überhaupt überlebt.
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