Bedeutet also in deinem Fall eine Vorleistung von 41,11€
Die "echte" Vorleistung sind die 32,00 €, die der Mahnbescheid kostet. Nach Stellung des Mahnantrags schickt Dir das Mahngericht eine Kostenrechnung. Erst wenn die bezahlt ist, wird der Mahnbescheid zugestellt. Die 5,50 für das Einschreiben sind ohnehin angefallen und der Rest sind Zinsen (die wohl als Zinseinkünfte im Rahmen der ESt-Erklärung auch noch zu versteuern sind ...)
welche du direkt (?) im Mahnverfahren der LH in Rechnung stellst
Die Kosten für den Mahnbescheid werden automatisch mit dem Mahnbescheid dem Schuldner in Rechnung gestellt. Für die Zinsen muss man nur angeben, welchen Zinssatz man ab wann in Rechnung stellt. Der Betrag wird automatisch errechnet. Für Nebenkosten (Mahnkosten, ggfs. Anwaltsgebühren etc.) gibt es im Antrag extra Felder zum Ausfüllen. Das Mahngericht prüft nicht, sondern addiert das einfach dazu.
LH zahlte also 41,11€ zuzüglich zu den Ticketkosten (?).
ja
Frage mich allerdings, was passiert, wenn die LH (zufällig) parallel zum Mahnverfahren bereits zurückzahlt.
Dann werden die Widerspruch einlegen (haben sie in meinem Fall übrigens trotz Zahlung auch getan, was eigentlich Unsinn ist) und so wie ich die einschätze die Kosten nicht zahlen. Der weitere Weg ist mir nicht ganz klar; man kann zwar eine Kostenentscheidung mit dem Ziel anstreben, dass die zur Zahlung der Kosten verpflichtet werden. Diese Entscheidung ist aber nach meinen Recherchen nicht vom Mahngericht sondern vom Gericht für das streitige Verfahren zu treffen. Das wird aber wohl nur tätig, wenn man die Gerichtskosten für das Hauptverfahren zahlt. Der klassische Weg wäre dann, im Hauptverfahren die Hauptsache für erledigt zu erklären und einen Kostenbeschluss zu Lasten der Beklagten zu beantragen, weil sie das Verfahren durch ihren Verzug veranlasst hat.
Warum diskutieren wir hier eigentlich so umfangreich die Rückzahlung im Falle einer Flugstreichung?
Weiß ich auch nicht
Wo ist beim Mahnverfahren der Haken?
Mehrere:
- Du musst mit den Kosten in Vorlage treten und hast das Risiko eines Rechtsstreits, wenn die zwischenzeitlich zahlen (s.o.)
- Wenn die Widerspruch einlegen und nicht zahlen, musst Du mit weiteren Kosten in Vorlage treten und einen "echten" Prozess führen. Das geht zwar ohne Anwalt, aber man sollte eine ungefähre Ahnung haben, wie man eine Klageschrift aufzieht, Beweise anbietet, ggfs. Hilfsanträge stellt, auf Einwendungen reagiert etc. Außerdem musst Du im Falle einer mündlichen Verhandlung zum Gerichtsort (Sitz des Schuldners oder Ort der Leistung - Sitz der LH ist Köln; Ort der Leistung bei Flügen ist auch der Flughafen; ob das auch für "Ersatzleistungen" wie Erstattungen gilt, weiß ich nicht, bin aber davon ausgegangen und habe für den Fall der streitigen Verhandlung Abgabe ans AG Erding beantragt [man muss im Mahnantrag gesondert angeben, wenn man ein anderes Gericht will als das am Unternehmenssitz]. In einer Klageschriift hätte ich dann den ausgewählten Gerichtsstand begründet und für den Fall, dass das Gericht dem nicht folgt, hilfsweise Abgabe ans AG Köln beantragt.) Wenn ich dort hin hätte müssen, hätte ich die Reisekosten über die gerichtliche Kostenentscheidung der Beklagten in Rechnung stellen lassen. Mit all dem muss man aber in Vorlage treten und hat keine Garantie, dass man es wirklich bekommt (auf Gericht und auf hoher See ...). In glasklaren Fällen sollte das aber kein Problem sein.
- Wenn das Ganze durch Widerspruch ins streitige Verfahren übergeht, kann das ziemlich zeitaufwendig werden, bis endlich ein Urteil ergeht. Da gibt es viele Möglichkeiten, ein Verfahren durch unsinnige Schriftsätze zu verzögern.
Ich wollte es halt auch einfach mal ausprobieren, wie das geht.