Wie ich weiter vorne beschrieben habe, ist Chargeback für Kreditkartenbelastungen eine Möglichkeit, die aus meiner Erfahrung bei klaren Fällen (z.B. auf die Flugstreichung erfolgt keine Rückerstattung gemäß EU-Recht) sehr gut funktioniert.
Das setzt aber voraus, dass es sich um eine kurzfristige Buchung handelt - Chargeback nützt Dir für einen im letzten Jahr gebuchten Flug herzlich wenig. (Und in der aktuellen Situation stellt sich dann die Frage ob es bei der Buchung nicht schon absehbar war...).
Und in solchen Fällen muss man auch immer das Kleingedruckte beachten: Ja man bekommt beim Chargeback (erstmal) sein Geld wieder. In den Fußnoten steht aber auch, dass die KK Firma sich vorbehält den Betrag wieder erneut zu belasten sollte sich noch etwas anderes ergeben.
Ich habe so einen Fall mit einem Versandhändler aus ES durch:
Ware retourniert - ewig auf die Erstattung gewartet. Frist gesetzt - nichts passiert. Alle Nachweise an die KK Gesellschaft - dort dann nach weiteren 4 Wochen die (vorläufige) Gutschrift erhalten. Weitere 2 - 3 Wochen später Brief, dass der Händler der Gutschrift widersprochen hat - Betrag wurde wieder abgezogen, weitere 2 Wochen später dann die Gutschrift direkt vom Händler erhalten.
Anderer (aktueller) Fall:
Pauschalreise die wg. Corona definitiv nicht stattfinden konnte. Aufforderung zur Erstattung ignoriert bzw. von Seiten des Reiseveranstalters auf die Gutscheinlösung seitens der Bundesregierung spekuliert. Chargeback über KK-Firma - nicht durchgegangen, da Veranstalter abgeblockt hat. (Auch da habe ich letztendlich das Geld wieder bekommen, aber "einfach" geht anders.)
Die KK Unternehmen sind hier keine "Schlichtungsstelle" oder bewerten ob ein Anspruch jetzt berechtigt ist oder nicht - sie lassen sich lediglich vom Antragssteller bestätigen, dass dies der Fall sei. Kommt es zu Streit zwischen Forderungsinhaber und Schuldner ziehen die sich fein raus und lassen den KK-Inhaber dann allein im Regen stehen.
Insofern ist Chargeback mitnichten ein "Freibrief" so nach dem Motto: Muss ich nur melden und bekomme alles schon wieder. In klaren Fällen ist das Risiko das der Forderungsinhaber einer berechtigten Erstattung widerspricht sicherlich nicht unbedingt hoch - aber es ist eben auch keine 100% Garantie.