usa-reise.de Forum

Autor Thema: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung  (Gelesen 21703 mal)

0 Mitglieder und 2 Gäste betrachten dieses Thema.

Detritus

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.727
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #60 am: 29.06.2020, 12:59 Uhr »
Wie soll die Initiative denn aussehen (zumal ja noch nicht mal klar ist ob über die Airline, ein Portal oder ein Reisebüro gebucht wurde)?

Ne Mail schreiben - die außer mit Textbausteinen nicht beantwortet wird.

1,5 Stunden in der Warteschleife bei der Hotline hängen um dann die Auskunft zu bekommen "Dazu können wir heute noch keine Aussage machen - bitte haben Sie noch ein paar Wochen Geduld..."?

Selbst die derzeitigen Reisehinweise gelten ja erstmal nur bis 31.08.20, insofern kann man sich da Stand heute auch noch nicht mal drauf berufen.

Natürlich besteht rein theoretisch die Möglichkeit, dass man an eine Mitarbeiter der Hotline gerät der sagt: "Ja da habe ich vollstes Verständnis für - und natürlich geben wir Ihnen Ihr Geld zurück - Rückbuchung ist morgen auf ihrem Konto..." - allein wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit?

Jack Black

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 3.115
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #61 am: 29.06.2020, 13:07 Uhr »
Ne Mail schreiben - die außer mit Textbausteinen nicht beantwortet wird.

Versuchen kann man es ja, wobei ich nicht nach Erstattung fragen würde (das ist sicherlich arg blauäugig), aber eine verbindliche Mitteilung über den Flugplan (mit Hinweis auf die abweichenden Flugzeiten in der App resp. ggf. auch auf der Webseite). Zugebenermaßen habe ich von Condor sogar 2 mal "persönliche" Antwort bekommen, wenn auch nicht mein Geld. Aber dennoch eine verwertbare Antwort und eine Frage nach Flugzeiten sollte beantwortbar sein.

Last not least sehe ich es aber auch so, es hilft alles nichts, die Airline MUSS den Kunden rechtzeitig informieren, sonst ist auch noch die Entschädigung fällig. Und dann kann man immer noch sein Geld zurückfordern (mit welchem Erfolg auch immer, gegen den Pleitegeier ist schlecht anzukämpfen und bevor eine Airline Pleite geht, wird es das letzte sein, was sie tut, nämlich Geld zurückzahlen). Siehe Lufthansa, die haben nämlich bis jetzt auch noch Rückforderungen über 1 Milliarde(!) Euro. Jetzt sollen die endlich fließen (wenn der Steuerzahler die 9 Milliarden zahlt).
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '24
Kanada: '08

mrh400

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.763
  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #62 am: 29.06.2020, 13:17 Uhr »
Es geht bei dem Problem um die Frage, inwieweit ein (geänderter) Flugplan von Belang ist. Sofern die Airline den Kunden noch nicht über die Verschiebung  bzw. die Stornierung  informiert hat, ist m.E. noch nichts offiziell und relevant für das weitere Vorgehen. Ich würde auf die Mitteilung der Airline warten und mit Blick auf die Rückerstattung die Belege bereithalten.
Auf gar keinen Fall. Du musst eine Mitteilung von der Airline bekommen, alles andere ist Schall und Rauch.

In meinem oben geschilderten Fall hat die Lufthansa nicht im Traum daran gedacht, mich über den Wegfall des Fluges zu informieren. Der war einfach weg aus dem Flugplan. Obwohl das mitten in der "heißen" Coronaphase war, bin ich an einem Sonntag Vormittag (offenbar sind da die ganzen Agenturen, die Geschäftsreiseflüge buchen und abwickeln, nicht aktiv) relativ schnell bei der Hotline durchgedrungen (ca. 10 Minuten). Die Sachbearbeiterin hat mir bestätigt, dass der Flug gecancelt sei, woraufhin ich dann mein Storno mit Erstattungswunsch geäußert habe. Zum weiteren Verfahren, das in diesem Zusammenhang keine Rolle spielt, s.o. auf Seite 3
Gruß
mrh400

Detritus

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.727
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #63 am: 29.06.2020, 13:24 Uhr »
In meinem oben geschilderten Fall hat die Lufthansa nicht im Traum daran gedacht, mich über den Wegfall des Fluges zu informieren. Der war einfach weg aus dem Flugplan.

Aber er war eben von der Airline gecancelt - und nicht von Dir.

Jemanden zu empfehlen er solle nur wegen irgendwelchen Zeiten die in einer App angezeigt werden einen Flug der in über 2 Monaten stattfinden soll doch "kostenfrei" von sich aus stornieren halte ich nach wie vor für gewagt. ;)


Jack Black

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 3.115
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #64 am: 29.06.2020, 13:54 Uhr »
In meinem oben geschilderten Fall hat die Lufthansa nicht im Traum daran gedacht, mich über den Wegfall des Fluges zu informieren. Der war einfach weg aus dem Flugplan.

Ich habe nicht behauptet, dass das nicht passiert. Im Gegenteil, weil ich ein entsprechendes Urteil gelesen habe (und mir mein Anwalt im übrigen das gleiche erklärt hat), kannst Du Dich jetzt über einen Entschädigungsanspruch nach EU Fluggastverordnung freuen (nicht nur den Ticketpreis). Wenn Lufthansa das Geld so dicke hat (ist ja jetzt endlich wieder der Fall), solltest Du das Geld holen. Deswegen sage ich ja, zumindest eine Anfrage schicken ist sicherlich sinnvoll (s.o.). Aber stornieren ist falsch. In jedem Fall. Genau das wollen die nämlich und da ist ihnen wahrscheinlich mittlerweile jedes Mittel Recht. Man kann nicht vorher etwas machen, wenn die Airline auch nichts macht. Deswegen werden sie ja auch so bestraft, wie es bei einer Verspätung der Fall wäre.
Bornholm: '88, '91, '94, '96, '03, '10, '20
Korsika: '83, '84, '85, '87, '89, '90, '91, '92, '93, '95, '97
USA: '96, '97, '99, '02, '05, '06, '07, '08, '09, '10, '11 (2x), '12, '13, '14, '15, '17, '18 , '19, '24
Kanada: '08

partybombe

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 7.041
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #65 am: 29.06.2020, 14:33 Uhr »
Wer nur abwartet und/oder nur einfach Gutscheine akzeptiert ohne sich vorher mal die diversen Wege anzusehen, wird möglicherweise weniger erreichen. Eine schnelle Klage dauert sicherlich, ist aber kein großer Aufwand und schont die Nerven, zumindest wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat.

Du weisst eben nicht, was ich unternommen habe. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet und bezahlt, der hat Condor angeschrieben und den Sachverhalt klargestellt und knallhart mit Klage gedroht. Die haben abgelehnt. Zu dem Zeitpunkt gab es NICHT EINMAL das Angebot des Gutscheins. Dennoch hat er mir von einer Klage abgeraten. Warum? Weil mit Corona die Gerichte stillstehen. Wer jetzt klagt, wartet ungewisse Zeit, bis es zur Verhandlung kommt.

Dann kam doch noch das Gutscheinangebot. Da haben wir beide gemeinsam beschlossen, dass das in Anbetracht der momentanen Situation die einzige Option ist, die ich habe. Wenn Condor Pleite geht, ist der Gutschein futsch. Aber das Problem ist: wenn sie im gleichen Zeitraum Pleite gehen nutzt das schönste Urteil nichts. Es ist nur Stress, ich habe in meinem Leben schon einige Klagen durchgezogen und das kann ich jedem sagen, das ist Stress pur. Es ist absolut erniedrigend die andauernden Lügen (und vor Gericht wird NUR gelogen, das ist einfach so) der anderen Partei zu widerlegen.

Warum also soll ich mir das antun? Ja, ich hätte zwar lieber das Geld, aber ich fliege auch gerne das Ticket ab. Dafür habe ich 2 Jahre Zeit und wenn Condor in der Zwischenzeit Pleite geht - s.o., dann wäre das Geld sowieso weg. Das einzige, was mit absoluter Sicherheit nicht passiert, wäre der Umstand, dass sie innerhalb eines kurzen Zeitraums eine Klage verlieren UND(!) bezahlen. Das werden sie nicht tun und wenn sie in die 2. Instanz gehen.

P.S.: Was noch deutlich erschwerend dazu kommt, Condor befindet sich nach wie vor im Schutzschirmverfahren. Im Schutzschirm sind sie "immun" gegen Zwangsverfügungen. Und mein Ticket habe ich leider VOR dem Schutzschirm gekauft (vor der Thomas Cook Pleite), d.h. selbst ein rechtskräftiges Urteil prallt am Schutzschirm ab. Also ganz so lahm, wie Du das glaubst, bin ich ganz und gar nicht. Aber wenn es nicht sinnvoll weitergeht, muss man auch mal den kleinen Dienstweg gehen. Mit Gewalt erreichst Du in dieser Konstellation überhaupt nichts. Ruinierst Dir allenfalls die Nerven.
Wie ich weiter vorne beschrieben habe, ist Chargeback für Kreditkartenbelastungen eine Möglichkeit, die aus meiner Erfahrung bei klaren Fällen (z.B. auf die Flugstreichung erfolgt keine Rückerstattung gemäß EU-Recht) sehr gut funktioniert. Dazu benötigt man keinen Anwalt und kein Gericht, dauert etwa 4, max 6 Wochen.

partybombe

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 7.041
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #66 am: 29.06.2020, 14:38 Uhr »
Ne Mail schreiben - die außer mit Textbausteinen nicht beantwortet wird.

Versuchen kann man es ja, wobei ich nicht nach Erstattung fragen würde (das ist sicherlich arg blauäugig), aber eine verbindliche Mitteilung über den Flugplan (mit Hinweis auf die abweichenden Flugzeiten in der App resp. ggf. auch auf der Webseite). Zugebenermaßen habe ich von Condor sogar 2 mal "persönliche" Antwort bekommen, wenn auch nicht mein Geld. Aber dennoch eine verwertbare Antwort und eine Frage nach Flugzeiten sollte beantwortbar sein.

Last not least sehe ich es aber auch so, es hilft alles nichts, die Airline MUSS den Kunden rechtzeitig informieren, sonst ist auch noch die Entschädigung fällig. Und dann kann man immer noch sein Geld zurückfordern (mit welchem Erfolg auch immer, gegen den Pleitegeier ist schlecht anzukämpfen und bevor eine Airline Pleite geht, wird es das letzte sein, was sie tut, nämlich Geld zurückzahlen). Siehe Lufthansa, die haben nämlich bis jetzt auch noch Rückforderungen über 1 Milliarde(!) Euro. Jetzt sollen die endlich fließen (wenn der Steuerzahler die 9 Milliarden zahlt).

Bereits bei der Insolvenz der Air Berlin, Germania sowie Thomas Cook hat sich gezeigt, dass man die besten Chancen auf eine Rückerstattung hat, wenn man per Kreditkarte bezahlt hat und einen sogenannten Chargeback durchführt.

Detritus

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.727
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #67 am: 29.06.2020, 14:50 Uhr »
Wie ich weiter vorne beschrieben habe, ist Chargeback für Kreditkartenbelastungen eine Möglichkeit, die aus meiner Erfahrung bei klaren Fällen (z.B. auf die Flugstreichung erfolgt keine Rückerstattung gemäß EU-Recht) sehr gut funktioniert.

Das setzt aber voraus, dass es sich um eine kurzfristige Buchung handelt - Chargeback nützt Dir für einen im letzten Jahr gebuchten Flug herzlich wenig. (Und in der aktuellen Situation stellt sich dann die Frage ob es bei der Buchung nicht schon absehbar war...).

Und in solchen Fällen muss man auch immer das Kleingedruckte beachten: Ja man bekommt beim Chargeback (erstmal) sein Geld wieder. In den Fußnoten steht aber auch, dass die KK Firma sich vorbehält den Betrag wieder erneut zu belasten sollte sich noch etwas anderes ergeben.

Ich habe so einen Fall mit einem Versandhändler aus ES durch:
Ware retourniert - ewig auf die Erstattung gewartet. Frist gesetzt - nichts passiert. Alle Nachweise an die KK Gesellschaft - dort dann nach weiteren 4 Wochen die (vorläufige) Gutschrift erhalten. Weitere 2 - 3 Wochen später Brief, dass der Händler der Gutschrift widersprochen hat - Betrag wurde wieder abgezogen, weitere 2 Wochen später dann die Gutschrift direkt vom Händler erhalten.

Anderer (aktueller) Fall:
Pauschalreise die wg. Corona definitiv nicht stattfinden konnte. Aufforderung zur Erstattung ignoriert bzw. von Seiten des Reiseveranstalters auf die Gutscheinlösung seitens der Bundesregierung spekuliert. Chargeback über KK-Firma - nicht durchgegangen, da Veranstalter abgeblockt hat. (Auch da habe ich letztendlich das Geld wieder bekommen, aber "einfach" geht anders.)

Die KK Unternehmen sind hier keine "Schlichtungsstelle" oder bewerten ob ein Anspruch jetzt berechtigt ist oder nicht - sie lassen sich lediglich vom Antragssteller bestätigen, dass dies der Fall sei. Kommt es zu Streit zwischen Forderungsinhaber und Schuldner ziehen die sich fein raus und lassen den KK-Inhaber dann allein im Regen stehen.

Insofern ist Chargeback mitnichten ein "Freibrief" so nach dem Motto: Muss ich nur melden und bekomme alles schon wieder. In klaren Fällen ist das Risiko das der Forderungsinhaber einer berechtigten Erstattung widerspricht sicherlich nicht unbedingt hoch - aber es ist eben auch keine 100% Garantie.

diro

  • Bronze Member
  • *****
  • Beiträge: 369
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #68 am: 29.06.2020, 14:58 Uhr »
Wie ich weiter vorne beschrieben habe, ist Chargeback für Kreditkartenbelastungen eine Möglichkeit, die aus meiner Erfahrung bei klaren Fällen (z.B. auf die Flugstreichung erfolgt keine Rückerstattung gemäß EU-Recht) sehr gut funktioniert.

Das setzt aber voraus, dass es sich um eine kurzfristige Buchung handelt - Chargeback nützt Dir für einen im letzten Jahr gebuchten Flug herzlich wenig. (Und in der aktuellen Situation stellt sich dann die Frage ob es bei der Buchung nicht schon absehbar war...).


Nein:

"Fristen
Ein Chargeback kann nur innerhalb eines bestimmten Zeitfensters durchgeführt werden. In der Regel tickt die Uhr ab dem Zeitpunkt der Transaktion oder dem Lieferzeitpunkt. Bei Reisen hat Mastercard aber ganz klar den letzten Leistungszeitpunkt definiert (i.d.R. Zeitpunkt der Abreise oder Landung des Rückfluges). Ab dann hat man bei Mastercard mindestens 120 Tage Zeit, einen Chargeback durchzuführen:"

Quelle: https://travel-dealz.de/blog/chargeback-insolvenz/
Und es geht bald wieder los.....

Detritus

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.727
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #69 am: 29.06.2020, 15:43 Uhr »
Ohne die 638 Seiten des Mastercard Guides da jetzt im einzelnen durchgeforstet zu haben, ganz so einfach ist es m.E. hier dann doch nicht. Neben diversen anderen Bedingungen (für Buchungen bei Delta US wäre man schon mal raus) greift das mit den erweiterten Fristen ja nur:

"...and when the merchant is seeking protection from creditors, insolvent, bankrupt or in liquidation, at least one of the following conditions must be met:"

also im Insolvenzfall (aka Thomas Cook, Air Berlin). Das ist bei Corona ja nicht zwangsläufig gegeben - die Fluglinien sind nicht zwingend insolvent.
Hier eine Annullierung wg. Corona dann mit einer Insolvenz gleichzusetzen, so wie es der Blog tut - da wäre ich nur bedingt von überzeugt.

Die in dem Blog angesprochene DKB schreibt ja z.B. auch:

"Es besteht kein grundsätzliches Rückbuchungsrecht der Reisekosten, wenn die Reise verschoben, der Reisepreis erstattet oder ein Gutschein ausgestellt wird."

Lt. EU Recht besteht die Möglichkeit eine KK Belastung innerhalb von 8 Wochen (auch wenn manche Banken nur 6 Wochen schreiben) nach Abbuchung  zurück gehen zu lassen - auf Leistungszeitpunkte bzw. Flugdaten wird da nicht abgestellt.

Auch andere Seiten sind da was die Chargeback-Möglichkeiten bei Corona-Annullierung angeht nicht ganz so optimistisch wie der Travel-Dealz-Blog:

Ein Chargeback wird nicht funktionieren, wenn Sie mit der Ersatzleistung nicht einverstanden sind, beispielsweise wenn eine Fluglinie Ihnen nur einen Gutschein statt einer Gutschrift anbietet. In solchen Fällen müssen Sie die Streitigkeit dann womöglich vor einem Gericht klären.

https://www.finanztip.de/kreditkarten/kreditkartenzahlung-stornieren-chargeback/

Soll heißen: Wenn die Airline einen Gutschein anbietet gibt es keine automatische Rückbuchung durch die Bank nur weil ich gern Geld statt Gutschein hätte. Dann muss man ggf. doch wieder vors Gericht.



miwunk

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.493
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #70 am: 29.06.2020, 15:43 Uhr »

Jemanden zu empfehlen er solle nur wegen irgendwelchen Zeiten die in einer App angezeigt werden einen Flug der in über 2 Monaten stattfinden soll doch "kostenfrei" von sich aus stornieren halte ich nach wie vor für gewagt. ;)


Fällt Dir was auf??? Wahrscheinlich nicht.
Du hast wiedermal nur sehr selektiv gelesen und total übersehen, was ich ebenfalls geschrieben habe:


Aber man könnte ja, falls Zweifel vorhanden, einfach mal auf der website der Airline nachschauen.



Detritus

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.727
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #71 am: 29.06.2020, 15:49 Uhr »
Fällt Dir was auf?

Du hast geschrieben:

Zitat
Stimmt nicht. Bei signifikanter Änderung der Flugzeiten ist eine kostenlose Stornierung möglich. Noch dazu, wenn der Flug so gar nicht durchführbar ist, da der Anschlussflug schon vor der Ankunft startet.

und das bezog sich allein auf die Aussage "In der App steht was von...". Deinen Nachtrag "Man kann ja auch mal woanders schauen..." kam erst nachdem Du darauf hingewiesen wurdest, dass Du Unfug von Dir gibst.

Aber erstmal mit Bestimmtheit "Stimmt nicht!" ins Forum klatschen.


mrh400

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 15.763
  • work is the curse of the drinking classes -O.Wilde
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #72 am: 29.06.2020, 16:08 Uhr »
... kannst Du Dich jetzt über einen Entschädigungsanspruch nach EU Fluggastverordnung freuen (nicht nur den Ticketpreis). Wenn Lufthansa das Geld so dicke hat (ist ja jetzt endlich wieder der Fall), solltest Du das Geld holen. Deswegen sage ich ja, zumindest eine Anfrage schicken ist sicherlich sinnvoll (s.o.). Aber stornieren ist falsch. In jedem Fall. ...
Vielleicht solltest Du doch meinen Fall ganz lesen (https://forum.usa-reise.de/fluge-airlines/erfahrung-flug-stornierung-und-erstattung/msg1002578/#msg1002578 ), denn
1. ich habe storniert (nachdem die LH den Flug gecancelt hatte, aber vor dem Abflugdatum - die Alternative wäre ja die angebotene Umbucherei oder den Gutschein zu akzeptieren)
2. ich habe keinen Entschädigungsanspruch, weil ich vor dem Flugtermin storniert habe
3. ich habe inzwischen mein Geld

Wenn man mal vom "entgangenen" Entschädigungsanspruch absieht (vielleicht hätte die LH mich ja noch kurz vor dem Flugtermin von der Absage unterrichtet), war das Stornieren also nicht falsch.

Zum Link von diro: das auf travel-dealz verlinkte Handbuch über die Chargeback-Bedingungen wurde inzwischen überarbeitet, weil ab Juli offenbar neue Regelungen gelten. Es umfaßt jetzt 716 Seiten (jedenfalls das, das ich jetzt gefunden habe); die im Link zitierte Regelung steht nicht mehr auf Seite 58, sondern Seite 73. Ich war schon bei der "Kurzfassung" von gut 400 Seiten überfordert, herauszufinden, was die Gegenseite für Abwehrrechte hat (und dass sie welche hat, kann man unterstellen, sonst könnte ja jeder jederzeit zurückbelasten). Deshalb habe ich mich fürs gerichtliche Mahnverfahren entschieden.

Lt. EU Recht besteht die Möglichkeit eine KK Belastung innerhalb von 8 Wochen (auch wenn manche Banken nur 6 Wochen schreiben) nach Abbuchung  zurück gehen zu lassen - auf Leistungszeitpunkte bzw. Flugdaten wird da nicht abgestellt.
Das hatte ich damals auch irgendwo gefunden - und nachdem die Buchung schon im Dezember war, war dieser Zeitraum längst überschritten.
Gruß
mrh400

miwunk

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 4.493
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #73 am: 29.06.2020, 16:09 Uhr »
Fällt Dir was auf?

Du hast geschrieben:

Zitat
Stimmt nicht. Bei signifikanter Änderung der Flugzeiten ist eine kostenlose Stornierung möglich. Noch dazu, wenn der Flug so gar nicht durchführbar ist, da der Anschlussflug schon vor der Ankunft startet.

und das bezog sich allein auf die Aussage "In der App steht was von...". Deinen Nachtrag "Man kann ja auch mal woanders schauen..." kam erst nachdem Du darauf hingewiesen wurdest, dass Du Unfug von Dir gibst.

Aber erstmal mit Bestimmtheit "Stimmt nicht!" ins Forum klatschen.

Nun ja, wir wissen ja, dass DU IMMER Recht hast, also lass gut sein.!!!!


Detritus

  • Platin Member
  • *****
  • Beiträge: 2.727
Antw: Erfahrung Flug - Stornierung und Erstattung
« Antwort #74 am: 29.06.2020, 16:48 Uhr »
Ähm - Du hast das doch wieder ausgegraben und wolltest noch mal nachtreten, insofern fass Dich da an Deine eigene Nase.