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Autor Thema: Germanwings 4U9525  (Gelesen 80962 mal)

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mrh400

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #255 am: 05.04.2015, 10:50 Uhr »
Weil hier Art 33 Abs 2,3 und 4 des "Übereinkommen zur Vereinheitlichung bestimmter Vorschriften über die Beförderung im internationalen Luftverkehr vom 28. Mai 1999" zur Anwendung kommt.
ahnte ich's doch - danke für die exakte Quelle.

Übrigens: die deliktische Haftung nach §823 BGB wird für einen Arbeitgebers bzgl. eines Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB eingeschränkt.
Wobei die Gerichte z.T. äußerst strenge Anforderungen an den Entlastungsbeweis des Arbeitgebers hinsichtlich Auswahl und Überwachung stellen - das kann hier noch ganz interessant werden im Hinblick auf die Krankengeschichte des Kopiloten.
Gruß
mrh400

Pfaelzer64

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #256 am: 05.04.2015, 11:22 Uhr »
...
ahnte ich's doch - danke für die exakte Quelle.
...

Gern geschehen. Das habe ich übrigens bereits gestern geschrieben - incl. dem Link zu einer Version des Dokumentes in deutscher Sprache auf einer Seite der Schweizer Regierung.


...
Übrigens: die deliktische Haftung nach §823 BGB wird für einen Arbeitgebers bzgl. eines Verrichtungsgehilfen nach § 831 BGB eingeschränkt.
Wobei die Gerichte z.T. äußerst strenge Anforderungen an den Entlastungsbeweis des Arbeitgebers hinsichtlich Auswahl und Überwachung stellen - das kann hier noch ganz interessant werden im Hinblick auf die Krankengeschichte des Kopiloten.

Das ist richtig und wird eben vor Gericht bewertet werden. Gemünzt war diese Anmerkung auf einen anderen Beitrag hier im Forum.

McC

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #257 am: 05.04.2015, 11:47 Uhr »
Das Montrealer Abkommen "tangiert" die Angehörigen der amerikanischen Opfer wenig!!! Ich nehme an LH wird ein kostspieliges Gerichtsverfahren in den USA vermeiden wollen (wo es eh verlieren würde!) und einem Vergleich nachkommen. Ist doch ganz einfach.... sollte ein amerikanisches Gericht auch noch die Schuld von LH bewerten, dann würde es noch viel teurer werden, ganz zu schweigen vom Imageschaden! Von gibt es einen Vgl und der fällt vieeeeeel höher aus als die läppischen Summen im Montrealer Abkommen, siehe u.a. der außergerichtliche Vgl mit den Angehörigen beim Concorde-Absturz. Politisch komplizierter und vor allem langwieriger war die Abwicklung des Schadenersatz beim Lockerbie-Anschlag 1988. Die Hinterbliebenen der 259 Passagiere/Crew bekamen erst 15 Jahre später den Schadenersatz reguliert. Dafür waren es auch über 2 Milliarden USD.

motorradsilke

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Re: Re: Re:
« Antwort #258 am: 05.04.2015, 12:09 Uhr »
Sorry, aber warum soll z.B. die �berlebende Ehefrau ab einem gewissen Datum f�r sich selbst sorgen, wenn sie ohne den Schadenfall das nicht m�sste?�

Das ist dann einfach Pech -> Wie schon gesagt: Allgemeines Lebensrisiko.

Das "gewisse Datum" sollte nat�rlich nicht eine Woche nach dem Ungl�ck liegen, aber sp�testens nach 10 Jahren sehe ich (pers�nlich!) keinen Anspruch auf andauernden Ausgleich mehr.
Na, dann ist es nur gut, dass du in solchen Dingen keine Entscheidungen treffen kannst.

Pfaelzer64

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #259 am: 05.04.2015, 12:20 Uhr »
Das Übereinkommen von Montreal läßt die Überschreitung der in ihm genannten Höchstbeträge ausdrücklich zu. Siehe Art. 21 Abs 2.


   

Tinerfeño

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Re: Re: Re: Re:
« Antwort #260 am: 05.04.2015, 12:30 Uhr »
Sorry, aber warum soll z.B. die �berlebende Ehefrau ab einem gewissen Datum f�r sich selbst sorgen, wenn sie ohne den Schadenfall das nicht m�sste?�

Das ist dann einfach Pech -> Wie schon gesagt: Allgemeines Lebensrisiko.

Das "gewisse Datum" sollte nat�rlich nicht eine Woche nach dem Ungl�ck liegen, aber sp�testens nach 10 Jahren sehe ich (pers�nlich!) keinen Anspruch auf andauernden Ausgleich mehr.
Na, dann ist es nur gut, dass du in solchen Dingen keine Entscheidungen treffen kannst.
Bin eben sozialer eingestellt als einige hier im Forum...
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Detritus

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Germanwings 4U9525
« Antwort #261 am: 05.04.2015, 12:53 Uhr »
Als Elternteil wäre es mir gelinde gesagt Scheißegal ob ich 1 Mio. bekomme oder 5 Mio. oder gar nichts. Bringt mir mein Kind auch nicht wieder...

Wimpi

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #262 am: 05.04.2015, 13:14 Uhr »
Als Elternteil wäre es mir gelinde gesagt Scheißegal ob ich 1 Mio. bekomme oder 5 Mio. oder gar nichts. Bringt mir mein Kind auch nicht wieder...

Eben - das ist in Kurzform genau das gleiche, wie ich weiter vorne schon geschrieben hatte.

lurvig

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #263 am: 05.04.2015, 17:18 Uhr »
Als Elternteil wäre es mir gelinde gesagt Scheißegal ob ich 1 Mio. bekomme oder 5 Mio. oder gar nichts. Bringt mir mein Kind auch nicht wieder...

sehe ich ganz genau so.
Und trotzdem bin ich mir sicher, dass es einen grossen Aufschrei geben würde, wenn den Hinterbliebenen nichts, nur 2487 oder nur 52128 Euro gezahlt würden.
Egal welche Summe gezahlt wird, es ersetzt den Verlust nicht... und mich würde zudem mal interessieren, wie solche Summen eigentlich kalkuliert werden.

by the way:
als die ersten Flugdaten kurz nach dem Absturz bekannt wurden und auch dann noch ein Ohrenzeuge berichtet hat, "... aufheulende Triebwerke, wie beim Durchstarten..." gehört zu haben war mir irgendwie klar: da hat jemand bewusst nach unten gesteuert und kurz vor dem Crash nochmal Gas gegeben.
Egal, ändert auch nichts. Denke nur - bei den aktuellen Nachrichten - oft an meine erste Vermutung...

Am Ende bleibt halt ein Restrisiko und woher weiss ich, ob der Typ der mich morgen im Auto mitnimmt nicht auch finstere Pläne hat. Oder der Pilot, der mich nächste Woche nach Hause fliegt...

Lurvig

motorradsilke

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Re: Re: Re: Re: Re:
« Antwort #264 am: 05.04.2015, 19:26 Uhr »
Sorry, aber warum soll z.B. die �berlebende Ehefrau ab einem gewissen Datum f�r sich selbst sorgen, wenn sie ohne den Schadenfall das nicht m�sste?�

Das ist dann einfach Pech -> Wie schon gesagt: Allgemeines Lebensrisiko.

Das "gewisse Datum" sollte nat�rlich nicht eine Woche nach dem Ungl�ck liegen, aber sp�testens nach 10 Jahren sehe ich (pers�nlich!) keinen Anspruch auf andauernden Ausgleich mehr.
Na, dann ist es nur gut, dass du in solchen Dingen keine Entscheidungen treffen kannst.
Bin eben sozialer eingestellt als einige hier im Forum...
Na eben gerade nicht. Was ist denn daran sozial, wenn du den Geschädigten ihren bisherigen Lebensstandard verweigerst und damit evtl. Leute in finanzielle Probleme stürzt, damit eine Luftfahrtgesellschaft oder eine Versicherung das Geld spart? Sozial für die Aktionäre?

Wilder Löwe

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #265 am: 05.04.2015, 19:46 Uhr »
Als Elternteil wäre es mir gelinde gesagt Scheißegal ob ich 1 Mio. bekomme oder 5 Mio. oder gar nichts. Bringt mir mein Kind auch nicht wieder...

Erstens herrscht nicht in allen Familien eitel Sonnenschein, was man ja oft bei Erbstreitigkeiten sieht, und zweitens saßen in der Maschine nicht nur geliebte Kinder, sondern auch verkrachte Geschwister, ungeliebte Ehepartner und Eltern, mit denen man seit Jahren keinen Kontakt hat. Da steigt dann der Grad der Trauer mit der Höhe der Entschädigungszahlung.

Ganz abgesehen davon, ist es bei Versicherungsfällen gängige Praxis, das zukünftig zu erwartende Einkommen abzuschätzen, das dann die Entschädigungssumme darstellt. Das soll den wirtschaftlichen Schaden ausgleichen und da wird dann wirklich zwischen Friseuse und Vorstandchef unterschieden, was ich auch durchaus richtig finde. Nicht nach sozialer Stellung wird bei Schmerzensgeld entschieden, aber da werden, wie bereits gesagt, in Deutschland relativ geringe Beträge gezahlt, weil man davon ausgeht, dass der Verlust eines Menschen nicht mit Geld aufzuwiegen ist. Ist ja auch irgendwie richtig.
In den USA sieht das halt anders aus. Wenn wirklich amerikanische Gerichte für diese Fälle zuständig sind, dann können ein paar amerikanische Familien durch dieses Unglück richtig reich werden. Ob sie das Geld lieber gegen den verlorenen Menschen eintauschen würden oder sich freudig die Hände reiben, weil der Verblichene für sie ein Lottogewinn war, werden wir wohl kaum erfahren.
Viele Grüße
Katrin

Kauschthaus

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Re: Re:
« Antwort #266 am: 05.04.2015, 19:53 Uhr »
Sorry, aber warum soll z.B. die überlebende Ehefrau ab einem gewissen Datum für sich selbst sorgen, wenn sie ohne den Schadenfall das nicht müsste? 

Das ist dann einfach Pech -> Wie schon gesagt: Allgemeines Lebensrisiko.

Das "gewisse Datum" sollte natürlich nicht eine Woche nach dem Unglück liegen, aber spätestens nach 10 Jahren sehe ich (persönlich!) keinen Anspruch auf andauernden Ausgleich mehr.

Ob ein Anspruch bestünde, weiß ich nicht. Aber man kann sicher nicht davon ausgehen, dass nach 10 Jahren kein finanzieller Verlust mehr da sein kann. Das ist die Sicht eines jungen Menschen.  :wink:

Wenn mein Mann in dem Flugzeug gesessen hätte, hätte ich von heute auf morgen im Alter von 50+ von Hausfrauen/Kindererziehungszeit bzw. Teilzeittätigkeit auf Vollzeit umstellen müssen. Mal abgesehen von eigener Absicherung, könnte ich das Wegbrechen eines (gut) verdienenden Vollzeit Arbeitenden rein altersmäßig auch nach 10 Jahren niemals aufholen.
Wahrscheinlich wäre es mir piepegal, da der Verlust eines geliebten Menschen alles andere in den Schatten stellt. Aber man kann halt auch nicht sagen, dass nach einer gewissen Zeit kein finanzieller Verlust mehr da sein kann.

Grüße, Petra
Wenn DAS die Lösung ist, dann will ich mein Problem zurück!

McC

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #267 am: 05.04.2015, 20:05 Uhr »
Ist doch simpel... LH kommt ein Vgl sehr gelegen um damit alle Ansprüche ad acta legen zu können, und dann gibt es auch keine Fristen, wie lange gezahlt werden muss.

Wilder Löwe

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Re: Re:
« Antwort #268 am: 05.04.2015, 20:19 Uhr »
Sorry, aber warum soll z.B. die überlebende Ehefrau ab einem gewissen Datum für sich selbst sorgen, wenn sie ohne den Schadenfall das nicht müsste? 

Das ist dann einfach Pech -> Wie schon gesagt: Allgemeines Lebensrisiko.

Das "gewisse Datum" sollte natürlich nicht eine Woche nach dem Unglück liegen, aber spätestens nach 10 Jahren sehe ich (persönlich!) keinen Anspruch auf andauernden Ausgleich mehr.

Ob ein Anspruch bestünde, weiß ich nicht. Aber man kann sicher nicht davon ausgehen, dass nach 10 Jahren kein finanzieller Verlust mehr da sein kann. Das ist die Sicht eines jungen Menschen.  :wink:

Wenn mein Mann in dem Flugzeug gesessen hätte, hätte ich von heute auf morgen im Alter von 50+ von Hausfrauen/Kindererziehungszeit bzw. Teilzeittätigkeit auf Vollzeit umstellen müssen. Mal abgesehen von eigener Absicherung, könnte ich das Wegbrechen eines (gut) verdienenden Vollzeit Arbeitenden rein altersmäßig auch nach 10 Jahren niemals aufholen.
Wahrscheinlich wäre es mir piepegal, da der Verlust eines geliebten Menschen alles andere in den Schatten stellt. Aber man kann halt auch nicht sagen, dass nach einer gewissen Zeit kein finanzieller Verlust mehr da sein kann.

Grüße, Petra

Geht mir ähnlich. Bei mir steht auch schon eine 5 vorne und ich hätte mit meinem eigenen Einkommen keinerlei Chance, unseren Lebensstandard auch nur ansatzweise zu erhalten oder innerhalb von 10 Jahren einen ähnlichen Lebensstandard zu erreichen. Der Zug ist einfach abgefahren. Meine eigenen Rentenansprüche sind nicht gerade üppig und wir haben zwei Teenager, die nach jetzigem Kenntnisstand mal studieren möchten. Meine 13-jährige Tochter muss noch gut 6 Jahre zur Schule gehen, dann 4-5 Jahre studieren, d.h. alleine da stehen noch mindestens 10 Jahre Versorgung an. Wenn man alleinstehend und jung ist, sieht das alles anders aus, aber ab einem gewissen Alter und mit Kindern ist das eine ganz andere Nummer.
Viele Grüße
Katrin

Detritus

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Re: Germanwings 4U9525
« Antwort #269 am: 05.04.2015, 22:45 Uhr »
@wilderlöwe
Wenn Deine Kinder auf die Felsen geklatscht wären müsstest Du Dir über die zukünftige Ausbildung und Versorgung keine Sorgen mehr machen. Würde es Dir dann wirklich helfen wenn jemand kommt und sagt: "Tut mir ja leid das ihr Kind tot ist - aber hey es wollte studieren deswegen bekommen sie nicht nur 250K € sondern 2 Mio.€..."?