Aber nicht im Sinne der EU-Richtlinie. Die spricht ganz klar von der ausführenden Fluglinie, nicht vom Vertragspartner des Beförderungsvertrags.
Aber der von playmaker11 zitierte Text definiert die "ausführende Luftlinie" als den Vertragspartner aus dem Beförderungsvertrag. Das widerspricht sich also nicht zwingend.
Letzendlich muss Salial wissen, was sie versucht und was nicht. Was wir im Forum jedenfalls exemplarisch lernen, die drei wichtigsten Regeln für den "kleinen Privatpassagier" (obwohl für mich nichts neues)
1) Niemals bei LH buchen (und schon gar nicht in die USA)
2) Niemals bei LH buchen (und schon gar nicht in die USA)
3) Niemals bei LH buchen (und schon gar nicht in die USA)
Da sollte man sich streng dran halten, ich bin noch nie zwei Tage irgendwo stehen gelassen worden und werde dann noch abgespeist mit der Dumpfinfo, ich solle das mit UA klären (mit denen ich keinen Vertrag habe, ebensowenig wie Salial, die entsprechend verzweifelt ist).
Es ist ja hier inzwischen aberwitzig: UA verspätet sich vor dem ersten Segment und entscheidet selbständig, den Passagier nicht mitzunehmen (mit welchem Recht??). Passagier verbleibt also gegen seinen Willen am Startflughafen. Jeder halbwegs vernünftige Mensch hätte das erste Segment selbstverständlich geflogen, um am Anschlussflughafen dann die Option zu erhalten, den nächst möglichen Flieger zu bekommen. Genau das ist nun nicht mehr möglich, die zweite willkürliche Umbuchung auf einen Flieger im zweiten Segment (erneut gegen den Willen des Passagiers) stellt sich als "Standby" heraus und kann (letztendlich) auch nicht wahrgenommen werden. Ein 6 Stunden vorher gehender LH Flug wird verweigert, mit der Argumentation, man habe bereits einmal umgebucht, zwei mal ginge nicht. Wäre also die erste (sinnlose und falsche) Umbuchung nicht vorgenommen worden, hätte der Passagier problemlos diesen 6 Stunden vorher gehenden Flug beanspruchen können.
Jetzt steht der Passagier irgendwo (Washington) und keine Fluggesellschaft scheint der Meinung zu sein, ihn mitnehmen zu müssen. Dabei hat er ein gültiges Ticket bei LH gekauft mit LH als Vertragspartner. Wieso LH glaubt, sie wären für die Einhaltung des Tickets nicht (mehr) zuständig, erschließt sich nur LH. Deswegen: siehe obige 3 Regeln.