usa-reise.de Forum

Autor Thema: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?  (Gelesen 17126 mal)

0 Mitglieder und 3 Gäste betrachten dieses Thema.

playmaker11

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.941
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #105 am: 19.11.2012, 10:47 Uhr »
Paßt !!
Da es sich um einen Inneramerikanisch Flug handelt, würde ich es nicht auf die Spitze treiben.
No retreat, no surrender !

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.586
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #106 am: 08.02.2013, 14:48 Uhr »
Moin!

Kennt hier zufällig jemand den Grund, warum LH462 heute mit 4 Stunden und 4 Minuten Verspätung in Frankfurt gestartet ist? Das Wetter in Deutschland kann dafür wohl nicht der Grund sein, ebenso wenig der Wintersturm Nemo im Nordosten der USA. Vorgesehen war soweit ich weiß die D-AIMA.

Grüße aus Miami.

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.586
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #107 am: 08.02.2013, 23:11 Uhr »
Kennt hier zufällig jemand den Grund, warum LH462 heute mit 4 Stunden und 4 Minuten Verspätung in Frankfurt gestartet ist?
Inzwischen ist bekannt - es lag an der LH-Hardware. Ersatzmaschine. Also keine höhere Gewalt. Morgen werde ich dadurch 3 Stunden und 5 Minuten später in HAJ ankommen. Was für Ansprüche könnte ich laut EU-Verordnung geltend machen? Liegt die magische Cashback-Grenze hier bei 3 oder 4 Stunden Verspätung?

Grüße immernoch aus Miami.  :wink:

Jack Black

  • Gast
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #108 am: 08.02.2013, 23:36 Uhr »
Ich kenne eigentlich nur die 3 Stunden Grenze und auch das neueste Urteil bezieht sich darauf:

http://www.spiegel.de/reise/aktuell/ausgleichszahlung-bei-starker-flugverspaetung-ist-rechtens-a-862862.html

Allerdings würde ich an Deiner Stelle erst einmal abwarten, sehr oft ist starker Rückenwind in dieser Richtung und die Fluggesellschaften geben auch manchmal "mehr Gas", um die Verspätung zu relativieren. Wir hatten auch schon einmal BA Flug, der eigentlich viel zu spät gewesen wäre, aber last not least haben sie es  noch relativ deutlich geschafft, unter die 3 Stunden Grenze zu rutschen.

Ach so - wenn die Verspätung über drei Stunden beträgt, steht Dir die Höchstsumme (Langstrecke) zu, die beträgt 600,-€.

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.586
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #109 am: 09.02.2013, 00:04 Uhr »
Allerdings würde ich an Deiner Stelle erst einmal abwarten, sehr oft ist starker Rückenwind in dieser Richtung und die Fluggesellschaften geben auch manchmal "mehr Gas", um die Verspätung zu relativieren.
Keine Chance in diesem Fall: LH462 (also der Hinflug) ist noch nichtmal gelandet, der schwirrt gerade noch über den Bahamas. Ich werde meinen Anschlussflug in FRA 100%ig verpassen. Der Meinung war auch LH und hat mich bereits beim Checkin gleich auf die nächste Maschine umgebucht.

Zitat
Ach so - wenn die Verspätung über drei Stunden beträgt, steht Dir die Höchstsumme (Langstrecke) zu, die beträgt 600,-€.
Hm, das klingt doch ganz gut.  :lol:

Wie gehe ich da wohl am besten vor? Noch hier vor Ort in MIA am Counter, oder später schriftlich?

Jack Black

  • Gast
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #110 am: 09.02.2013, 00:49 Uhr »
Wie gehe ich da wohl am besten vor? Noch hier vor Ort in MIA am Counter, oder später schriftlich?

Ich würde mir die Verspätung am Counter schriftlich bestätigen lassen (die haben alle Zeiten gelogged) und dann von zu Hause aus in Ruhe schreiben.

JürgenH

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 833
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #111 am: 09.02.2013, 09:00 Uhr »
Inzwischen ist bekannt - es lag an der LH-Hardware.

Grüße immernoch aus Miami.  :wink:

Und das weißt Du genau woher?

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.586
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #112 am: 09.02.2013, 11:55 Uhr »
Und das weißt Du genau woher?
Von deinem Arbeitgeber. In diesem Fall ein LH Checkin-Mitarbeiter in MIA. Und der Captain hatte es dann auch nochmal erwähnt. Der Pushback gestern war übrigens fast 5 Stunden später als geplant. Das ist schon etwas heftig.

Warum fragst du, macht LH da sonst ein Geheimnis draus wegen möglicher Nachforderungen?

freddykr

  • Bastard Operator from Hell
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 11.390
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #113 am: 09.02.2013, 12:49 Uhr »
Die EU-Verordnung spricht aber von 4h Verspätung bei über 3500km.
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

  • Gast
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #114 am: 09.02.2013, 13:15 Uhr »
Wäre bei 5 Stunden egal.

JürgenH

  • Gold Member
  • *****
  • Beiträge: 833
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #115 am: 09.02.2013, 14:23 Uhr »

Warum fragst du, macht LH da sonst ein Geheimnis draus wegen möglicher Nachforderungen?

Nö. Frage, weil immer viel behauptet wird ohne wirklich Ahnung davon zu haben (man sieht/hört was und nimmt das als egegeben hin). Auch, weil ein A/C Change nicht immer ein Defekt als Vorgeschichte hat.

Was ein C/I Mitarbeiter in MIA sagt, da geb ich selbst einen Sch.... drauf, auch wenn persönlich im Dienst bin und in MIA stehe und auf den Flieger warte. Die haben genau so wenig Ahnung, wie ich zu dem Zeitpunkt.
Die genauen Gründe kennen nur die inbound MIA Cockpitcrew (auch die die outbound ex MIA kennt die Gründe nicht genau), die man aber nicht trifft und sieht, und ein paar wenige Leute in FRA, die direkt damit zu tun haben.
Beim Rest läuft das immer wie bei der stillen Post...
Daher bin ich selbst sehr skeptisch was die Aussagen von unbeteiligten angehen.

TGW712

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 3.576
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #116 am: 09.02.2013, 14:43 Uhr »
Naja genaue Gründe hat ja auch keiner bekannt gegeben. Und ein LH MA wird doch nicht technischer Defekt sagen, wenn er es nicht weiß? Da gehörte er doch geschlagen und getreten weil damit das spätere mögliche Argument höherer Gewalt gleich mal zu Nichte gemacht wird.

Ich vermute mal, die werden doch ne Anweisung haben, keine Äußerungen dieser Art zu treffen?

Jack Black

  • Gast
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #117 am: 09.02.2013, 15:42 Uhr »
Du hast vergessen, den Kopf zu schütteln...  :shock:

EDVM96

  • Forever West!
  • Moderator
  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.586
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #118 am: 10.02.2013, 17:34 Uhr »
Die EU-Verordnung spricht aber von 4h Verspätung bei über 3500km.
Ja, ich habe mich inzwischen genauer erkundigt. Die EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 gibt es hier im deutschen Wortlaut als PDF-Datei:
VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004

In meinem konkreten Fall bedeutet das (bei einer Abflugverspätung von 4 Stunden, 40 Minuten und einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden, 10 Minuten):
Mir steht nach Artikel 7 Absatz 1(c) und Absatz 2(c) eine Ausgleichszahlung von 300,- Euro zu. Also 50% von 600,- Euro, da die Ankunftsverspätung am
Ende unter 4 Stunden lag.

Im Netz stehen nun sehr viele Erfahrungsbericht von Leuten, die ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung selber bei LH geltend machen wollten.
Einfach haarsträubend was man da so ließt. Lufthansa weigert sich scheinbar zunächstmal immer, irgendwelche Ausgleichszahlungen zu leisten. Grundsätzlich.
Aus Sicht der Lufthansa ist ein technischer Mangel ein "außergewöhnlicher Umstand" und man sei dementsprechend zur Ausgleichszahlung nicht verpflichtet.
Dabei hat der Bundesgerichtshof ganz klar entschieden, dass "technische Defekte" keine außergewöhnlichen Umstände sind, die eine Fluggesellschaft von der
Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung befreien (Xa ZR 97/07).

Erst wenn Anwälte bzw. Inkassounternehmen wie EUclaim oder flightright ins Spiel kommen, reagieren sie scheinbar.
Da ich überhaupt keinen Bock auf ellenlange Briefe und monatelanges Hin und her mit dem "Lufthansa Kundendialog Deutschland" habe und LH am Ende
sowieso nicht zahlen wird, habe ich den vorliegenden Fall gleich von vorn herein an flightright.de übergeben. Die nehmen zwar 25% Provision, dafür
muss man sich nicht mit Fluggesellschaften herumärgern. Und man hat zudem kein finanzielles Risiko.

Ich werde dann hier berichten wie die Geschichte ausgegangen ist.

playmaker11

  • Diamond Member
  • *****
  • Beiträge: 9.941
Re: Greift hier die EG-Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 ?
« Antwort #119 am: 12.02.2013, 11:20 Uhr »
Hallo,

ich hatte ja auch schon mehrfach geposted.
Du wirst aller Voraussicht bei der LH nicht weiter kommen. Ich hatte letztes Jahr 8h Verspätung und die haben super snodderig reagiert, obwohl ich von Beginn an mit offenen Karten gespielt habe, d.h. klar gemacht habe, daß ich die ganzen Tricks kenne usw.. Ich hab, nach dem ersten Ablehnungsschreiben sofort geklagt. Ich denke, Du wirst das ebenso machen müssen oder aber an eine dieser Agenturen abgeben müssen, mit dem Erfolg, daß Du ein Teil Deiner Entschädigung als Kosten an die abtritts.
No retreat, no surrender !