Die EU-Verordnung spricht aber von 4h Verspätung bei über 3500km.
Ja, ich habe mich inzwischen genauer erkundigt. Die EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 gibt es hier im deutschen Wortlaut als PDF-Datei:
VERORDNUNG (EG) Nr. 261/2004 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 11. Februar 2004In meinem konkreten Fall bedeutet das (bei einer Abflugverspätung von 4 Stunden, 40 Minuten und einer Ankunftsverspätung von 3 Stunden, 10 Minuten):
Mir steht nach Artikel 7 Absatz 1(c) und Absatz 2(c) eine Ausgleichszahlung von
300,- Euro zu. Also 50% von 600,- Euro, da die Ankunftsverspätung am
Ende unter 4 Stunden lag.
Im Netz stehen nun sehr viele Erfahrungsbericht von Leuten, die ihre Ansprüche auf Ausgleichszahlung
selber bei LH geltend machen wollten.
Einfach haarsträubend was man da so ließt. Lufthansa weigert sich scheinbar zunächstmal immer, irgendwelche Ausgleichszahlungen zu leisten. Grundsätzlich.
Aus Sicht der Lufthansa ist ein technischer Mangel ein "außergewöhnlicher Umstand" und man sei dementsprechend zur Ausgleichszahlung nicht verpflichtet.
Dabei hat der Bundesgerichtshof ganz klar entschieden, dass "technische Defekte" keine außergewöhnlichen Umstände sind, die eine Fluggesellschaft von der
Verpflichtung zu einer Ausgleichszahlung befreien (Xa ZR 97/07).
Erst wenn Anwälte bzw. Inkassounternehmen wie EUclaim oder flightright ins Spiel kommen, reagieren sie scheinbar.
Da ich überhaupt keinen Bock auf ellenlange Briefe und monatelanges Hin und her mit dem "Lufthansa Kundendialog Deutschland" habe und LH am Ende
sowieso nicht zahlen wird, habe ich den vorliegenden Fall gleich von vorn herein an flightright.de übergeben. Die nehmen zwar 25% Provision, dafür
muss man sich nicht mit Fluggesellschaften herumärgern. Und man hat zudem kein finanzielles Risiko.
Ich werde dann hier berichten wie die Geschichte ausgegangen ist.