Hallo, Tommy hat recht. Hier ein Auszug was mir mein Anwalt geschrieben hat, den ich dazu befragt hatte, da meine günstigen Flüge nach 3 Tagen weg waren:
Weiter ergibt sich aus den AGB von abctravel:
"Besonderheit für Internet-Buchungen / Reservierungen:
Unter der Internet-Adresse "
www.abctravel.de" stellt ABC Travel Service
eine Buchungsmaschine / Online-Plattform zur Verfügung, die es erlaubt
Fluginformationen abzufragen und Buchungen vorzubereiten. Sie erhalten
lediglich eine vorläufige Buchungsbestätigung. Die zur Verfügungstellung
der Daten erfolgt ohne Gewähr. Sie beauftragen ABC Travel Service mit
Absenden der Buchung, eine Beförderungsleistung oder eine sonstige damit
zusammenhängende Leistung bei der angegebenen Fluggesellschaft zu
vermitteln."
Dies bedeutet, dass mit der Entgegennahme Ihrer Buchung und deren
Weiterleitung sowie mit der vorläufigen Bestätigung noch kein
Beförderungsvertrag mit US Airways mit einem Flugpeis von xy EUR
zustande gekommen ist. US Airways stand es daher grundsätzlich auch
frei, die vorläufige Buchung vor dem Vertragsschluss zu stornieren. Der
eigentliche Vertragsschluss wäre im Ausstellen der Tickets zu sehen,
wobei der Preis auch erst zu diesem Zeitpunkt vertraglich festgelegt
würde.
In Betracht käme ein Schadensersatzanspruch gegen den Reisevermittler
abctravel wegen vertragswidrig falscher Beratung. Dazu müsste Ihnen aber
ein nachweisbarer Schaden entstanden sein, etwa dadurch, dass Sie den
Flug bei richtiger Beratung bei einer anderen Airline günstiger hätten
buchen können als Sie jetzt zahlen müssen. Ein entsprechender Schaden
ist aber vermutlich dadurch entstanden, dass nicht abc travel falsche
Angaben gemacht sondern US Airways den Flug seiner üblichen Praxis
zuwider storniert hat, obgleich seit Rserbvierung des Tickets noch keine
7 Tage vergangen waren.
Also: am besten gleich überweisen, dann kann hoffentlich nix schiefgehen.