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Autor Thema: Mal wieder Fluggastrechte  (Gelesen 14701 mal)

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k100olli

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Mal wieder Fluggastrechte
« am: 29.04.2014, 05:02 Uhr »
Hallo werte Forengemeinde,

vergangenen Samstag stand unser Flug von Düsseldorf nach Miami an, was uns hier passierte habe ich in meinem Reisebericht zusammen gefasst und kopiere es mal hier rein.

Zitat
Es hätte so schön sein können. Als wir im Dezember die Flüge gebucht haben, haben perfekte Flugzeiten für uns den Ausschlag dafür gegeben, dass wir in diesem Jahr entgegen allen Gewohnheiten zum ersten mal bei einer amerikanischen Airline gebucht haben. Dummerweise waren diese Flüge von Düsseldorf, aber bei einem Preisvorteil von 400,- gegenüber einem Start ab Stuttgart haben wir trotzdem zugeschlagen.

Somit begann die Anreise bereits am Freitag mit der Fahrt nach Ratingen. Hier haben wir ein Zimmer gebucht und das Auto kann die 3 Wochen in der Tiefgarage stehen bleiben. Im Übernachtungspreis war zusätzlich noch der Transfer zum Flughafen dabei.

Soweit, so unspektakulär. Auch das Boarding für den Deltaflug um 09:30 wies keine Besonderheiten auf. An Board freuten wir uns über Eco-Comfort-Sitze und fieberten dem Start entgegen.

Pünktlich um 09:30 setze sich die Maschine in Bewegung und dockte vom Terminal ab. Danach passierte dann erstmal ne ganze Weile nix mehr. Irgendwann kann dann die Ansage des Captain, dass man ein kleines Problem im Cockpit hätte und die Techniker dies eben checken würden. Zu diesem Zeitpunkt konnten wir ja noch nicht ahnen, wie "klein" diese Problem wirklich ist.

Ich geb jetzt hier mal nur die gekürzte Fassung der weiteren Ereignisse wieder, alles andere würde den Rahmen sprengen. Letztlich war es so, dass der Anlasser einer Turbine seinen Dienst verweigerte. Ein Ersatzteil wurde in Frankfurt aufgetrieben, aus einer anderen Maschine ausgebaut und auf dem Weg nach Düsseldorf geschickt; mit dem Auto versteht sich. Also erstmal wieder alle Mann raus aus dem Flieger.

Um 13:30 hieß es dann wieder Boarding. Etwa 30 Minuten nachdem wir in der auf 30° aufgeheizten Maschine vor uns hingeflossen sind, kam eine weitere Durchsage: Das Ersatzteil sei nun da, werde umgehend eingebaut und getestet.--- Wie jetzt?? Das Teil war noch gar nicht da und vor allem noch nicht eingebaut und wir sitzen hier in unseren eigenen Saft????  Ich hab gedacht ich brech zusammen. Bis zu diesem Zeitpunkt waren wir echt noch recht wohlwollend, aber spätestens jetzt brach der Zorn über uns herein......

Und wer glaubt das war es schon, wird ganz schnell eines Besseren belehrt. Aufgrund der fortgeschrittenen Stunde und der bereits erbrachten Arbeitszeit war es den derzeit vor Ort anwesenden Piloten nicht mehr möglich uns während ihrer gesetzlich vorgesehenen Arbeitszeit bis nach Atlanta zu fliegen. Man müsse in Boston zwischenlanden und eine neue Pilotencrew aufnehmen. In diesem Moment fing mein Kessel an zu kochen, denn das würde eine weitere Stunde Zeitverlust bedeuten. Das Problem in diesem Moment war, dass wir unseren Anschlussflug in jedem Fall verpassen werden. Die Fluggesellschaft bucht einen dann eben auf einen anderen Flug. Unsere zu erwartende Ankuftszeit ín Atlanta war jedoch so spät, dass nur noch eine Maschine um 21:50 nach Miami gehen wird. Und auf dieser Maschine noch einen Platz (bzw. zwei) zu bekommen dürfte sich schwierig gestallten.

Also um 15:15 (statt 09:30) dann tatsächlich in Düsseldorf los. Eigentlich sollten wir (wenn alles nach Plan gelaufen wäre) um 17 Uhr in Miami landen. Zu dieser Zeit befanden wir uns noch mitten über dem Atlantik. Nach Zwischenstop in Boston dann tatsächlich gegen 19:30 Landung in Atlanta. Wir sind natürlich wie die Bekloppten gleich zur Deltatante gestürmt. Diese hat uns dann genau zwei Aternativen nennen können:

Nehmen sie einen Hotelgutschein und übernachten sie in Atlanta, morgen früh versuchen wir sie mit der Maschine um 07:40 nach Miami zu befördern
Nehmen sie ein Standby-Ticket für die Maschine um 21:50 und warten sie am Gate ob wir noch Platz für sie haben.
Tja, Pest oder Cholera. Wir wollten endlich ankommen, also haben wir uns für das Standby-Ticket entschieden. Dann ging der nächste Psychoterror los. Am Gate hängen Monitore auf denen zu sehen ist, wie viele Plätze noch verteilt werden können und an welcher Stelle man auf einer Standbyliste steht. Am Anfang waren wir auf 5 und 6 der Liste bei noch 6 verfügbaren Sitzplätzen. Nachdem das Boarding beendet war standen wir auf den Plätzen 3 und 4 und laut Anzeige waren alle Plätze vergeben. Steffi wollte schon nach dem Hotelgutschein fragen als die doch tatsächlich unsere Namen aufrufen. "Dürfen wir mit??" "Ja, machen sie schnell". Und Tschüss Atlanta, noch mal Glück gehabt.

Landung in Miami dann um 23:30 (statt 17 Uhr).

Fact ist also, dass wir gegen 17 Uhr hier hätten landen sollen, auf Grund der o. g. Verzögerungen jedoch erst 6,5 Stunden später hier ankamen.

Meines Wissens nach stehen uns hier je 600,- Entschädigung zu.

Gibt es hier irgendwelche Fristen zu beachten??? Nicht dass wir in 3 Wochen Heim kommen und dann heißt es ätschebätsche.

Delta hat übrigens mal pauschal 10.000 Punkte aufs Skymileskonto gut geschrieben!

Gruß Olli
Wen du nicht mit Wissen beeindrucken kannst, den verwirre mit Schwachsinn!

HansFranz

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #1 am: 29.04.2014, 09:03 Uhr »
Du kannst Dir Zeit lassen. M.E. hast läuft die Frist bis 31.12.2017 und bis dahin seid ihr ja wieder zurück?


exit

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #2 am: 29.04.2014, 09:27 Uhr »
Die Frist beträgt 3 Jahre.
Näher Infos findest du z.B. hier: http://www.flightright.de/eu-fluggastrechteverordnung
Viele Grüße,
Christian

Detritus

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #3 am: 29.04.2014, 11:32 Uhr »
Meines Wissens nach stehen uns hier je 600,- Entschädigung zu.

Theoretisch ja, praktisch mal sehen - wenn Du es selbst einfordern willst brauchst Du einen langen Atem oder Du gibst es an einen der üblichen Verdächtigen die das dann gegen Provision versuchen zu klären.

Die Fluglinie wird auf jeden Fall erstmal mit dem Standardspruch "Höhere Gewalt" kommen und auch die Nummer mit der Crew wird sicher gern noch mal als Ausrede mißbraucht.

Anti

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #4 am: 29.04.2014, 11:36 Uhr »
Ich habe sogar bei 48stündiger Verspätung nichts bekommen. Sei ja ein medizinischer Notfall gewesen. Ja und anschließender Defekt der Maschine...  :koch: Versuche es jetzt vermutlich noch mal ohne flightright.

Detritus

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #5 am: 29.04.2014, 12:07 Uhr »
Bei uns war es damals auch erst ein angeblicher "med. Notfall" und später dann musste erst eine neue Crew her.

Blöd für (in diesem Fall BA) nur, dass es schon mal ein Urteil gegeben hat, dass auch bei einem vorangegangenen "Medical" die Airline in der Pflicht steht die Passagiere
schnellstmöglich zum Ziel zu bringen notfalls eben durch frühzeitiges Anfordern einer neuen Crew.

Technische Defekt (lt. Rechtsprechung) sind übrigens keine höhere Gewalt...
Wenn also erst der Flug wg. einem Medical nicht gehen konnte: Pech gehabt.
Ging es aber auch am nächsten Tag dann wg. defekter Technik nicht weiter: Zahlen bitte.

Anti

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #6 am: 29.04.2014, 12:35 Uhr »
Danke, du machst mir wieder Hoffnung. Bei mir war es auch BA, die Maschine kam wegen des med. Notfalls nicht in Vegas an, sondern hielt in Winnipeg. Danach trat der technische Defekt ein. Statt am 11.9. um 21 Uhr irgendwas ging es dann erst am 13.9. um 15 Uhr los, aber wegen mangelnder Verbindungen hatte ich dann 9 Stunden Aufenthalt in Heathrow und kam somit um genau 48 Stunden verspätet in HAJ an. Du warst nicht von demselben Flug betroffen, oder?

Floridiana

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #7 am: 29.04.2014, 13:07 Uhr »
Gerichtsort sind doch sicher die USA? Dann vergesst mal die deutsche Rechtsprechung.

exit

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #8 am: 29.04.2014, 13:30 Uhr »
Gerichtsort sind doch sicher die USA? Dann vergesst mal die deutsche Rechtsprechung.
Da die Fluggastrechte europäisches Recht sind, gilt es für alle EU-Airlines und für Flüge von Nicht-EU Airlines aus der EU raus.
Viele Grüße,
Christian

freddykr

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #9 am: 29.04.2014, 13:41 Uhr »
Danke, du machst mir wieder Hoffnung. Bei mir war es auch BA, die Maschine kam wegen des med. Notfalls nicht in Vegas an, sondern hielt in Winnipeg. Danach trat der technische Defekt ein. Statt am 11.9. um 21 Uhr irgendwas ging es dann erst am 13.9. um 15 Uhr los, aber wegen mangelnder Verbindungen hatte ich dann 9 Stunden Aufenthalt in Heathrow und kam somit um genau 48 Stunden verspätet in HAJ an. Du warst nicht von demselben Flug betroffen, oder?
Wo soll denn BA in Las Vegas so schnell an eine neue Crew kommen? In Europa ist sowas ja noch machbar, aber in Übersee?
Man hätte Euch allerdings mit einer anderen Airline nach Deutschland fliegen müssen.
Viele Grüße,
Danilo


Tim123

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #10 am: 29.04.2014, 16:24 Uhr »
Gerichtsort sind doch sicher die USA? Dann vergesst mal die deutsche Rechtsprechung.
Da die Fluggastrechte europäisches Recht sind, gilt es für alle EU-Airlines und für Flüge von Nicht-EU Airlines aus der EU raus.

Der Anwendungsbereich der VO erstreckt sich zunächst auf Fluggäste, die auf dem Flughafen eines Mitgliedstaats (das den Bestimmungen der VO unterliegt) die Reise antritt.

Ich habe deinen Text nur überflogen, aber du schreibst ihr wurdet befördert, sprich ihr habt keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Ein solcher ist nur eröffnet sofern eine Nichtbeförderung vorliegt.

I.S.d. VO habt (hattet) ihr vielmehr einen Anspruch auf Betreuungsleistungen Art. 9 Fluggastrechtverordnung.

Ein Verweis aus Art. 6 I iii) auf Art. 8 I a) VO (der bei euch zutreffen würde) interpretiere ich als Rückzahlung der Flugscheinkosten unter der Bedingung, das der ursprüngliche Reiseplan für den Gast zwecklos geworden ist. (ggf. verpasster Geschäftstermin o.ä.)
Hier bin ich aber absolut kein Experte, dennoch bin ich fast sicher, das ihr keine Erstattung eurer Flugkosten oder Ausgleichszahlungen erhalten werdet ;/

freddykr

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #11 am: 29.04.2014, 16:33 Uhr »
Gerichtsort sind doch sicher die USA? Dann vergesst mal die deutsche Rechtsprechung.
Da die Fluggastrechte europäisches Recht sind, gilt es für alle EU-Airlines und für Flüge von Nicht-EU Airlines aus der EU raus.

Der Anwendungsbereich der VO erstreckt sich zunächst auf Fluggäste, die auf dem Flughafen eines Mitgliedstaats (das den Bestimmungen der VO unterliegt) die Reise antritt.

Ich habe deinen Text nur überflogen, aber du schreibst ihr wurdet befördert, sprich ihr habt keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Ein solcher ist nur eröffnet sofern eine Nichtbeförderung vorliegt.

I.S.d. VO habt (hattet) ihr vielmehr einen Anspruch auf Betreuungsleistungen Art. 9 Fluggastrechtverordnung.

Ein Verweis aus Art. 6 I iii) auf Art. 8 I a) VO (der bei euch zutreffen würde) interpretiere ich als Rückzahlung der Flugscheinkosten unter der Bedingung, das der ursprüngliche Reiseplan für den Gast zwecklos geworden ist. (ggf. verpasster Geschäftstermin o.ä.)
Hier bin ich aber absolut kein Experte, dennoch bin ich fast sicher, das ihr keine Erstattung eurer Flugkosten oder Ausgleichszahlungen erhalten werdet ;/
Nein. Ich empfehle Dir mal ein Durchlesen der aktuellen Verordnung 261/2004/EG: http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte

1.) Flüge in die EU mit EU-Gesellschaft fallen auch drunter
2.) Verspätungen fallen ebenfalls drunter.
Viele Grüße,
Danilo


Detritus

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #12 am: 29.04.2014, 19:43 Uhr »
@Anti
Nein bei uns war das schon 2012 von LHR nach Denver.

Tim123

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #13 am: 29.04.2014, 20:14 Uhr »
Gerichtsort sind doch sicher die USA? Dann vergesst mal die deutsche Rechtsprechung.
Da die Fluggastrechte europäisches Recht sind, gilt es für alle EU-Airlines und für Flüge von Nicht-EU Airlines aus der EU raus.

Der Anwendungsbereich der VO erstreckt sich zunächst auf Fluggäste, die auf dem Flughafen eines Mitgliedstaats (das den Bestimmungen der VO unterliegt) die Reise antritt.

Ich habe deinen Text nur überflogen, aber du schreibst ihr wurdet befördert, sprich ihr habt keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Ein solcher ist nur eröffnet sofern eine Nichtbeförderung vorliegt.

I.S.d. VO habt (hattet) ihr vielmehr einen Anspruch auf Betreuungsleistungen Art. 9 Fluggastrechtverordnung.

Ein Verweis aus Art. 6 I iii) auf Art. 8 I a) VO (der bei euch zutreffen würde) interpretiere ich als Rückzahlung der Flugscheinkosten unter der Bedingung, das der ursprüngliche Reiseplan für den Gast zwecklos geworden ist. (ggf. verpasster Geschäftstermin o.ä.)
Hier bin ich aber absolut kein Experte, dennoch bin ich fast sicher, das ihr keine Erstattung eurer Flugkosten oder Ausgleichszahlungen erhalten werdet ;/
Nein. Ich empfehle Dir mal ein Durchlesen der aktuellen Verordnung 261/2004/EG: http://de.wikipedia.org/wiki/Fluggastrechte

1.) Flüge in die EU mit EU-Gesellschaft fallen auch drunter
2.) Verspätungen fallen ebenfalls drunter.

Nein. Ich empfehle den Gesetzestext zu lesen und keinen Artikel von "Wikipediajuristen", die Geldzahlungen à la 600€ sind primär! für eine Nichtbeförderung in der Art einer Beförderungsverweigerung vorgesehen.

fak20

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #14 am: 29.04.2014, 20:40 Uhr »
Nur kurz...wir sind ebenfalls vor einiger Zeit "Opfer" von Delta geworden. Der ursprüngliche Flug von DUS nach ATL wurde nach langem Warten gecancelt. Delta hat uns dann auf Air France umgebucht und schlußendlich kamen wir mit fünfstündiger Verspätung in ATL an. Wir haben dann ein Formular auf der Deltaseite im Internet ausgefüllt und zwei Monate nach unserer Rückkehr waren wir um 600€ reicher. Versuch macht klug....
Viel Glück!