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Autor Thema: Mal wieder Fluggastrechte  (Gelesen 14700 mal)

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TGW712

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #30 am: 25.05.2014, 15:34 Uhr »
die Entschädigungszahlungen bekommt Ihr nur für den ursprünglich gebuchten Flug. Beim Rest allenfalls Verpflegungsgutscheine etc.

dschlei

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #31 am: 25.05.2014, 17:52 Uhr »
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

McC

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #32 am: 25.05.2014, 17:58 Uhr »
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen? 

Leider  :roll:

Jochen

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #33 am: 25.05.2014, 19:28 Uhr »
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!


Ich habe den Anspruch, dass mein Vertragspartner seinen Teil des Vertrages (=Transport zu vereinbarter Zeit) erfüllt, so wie ich meinen erfülle (=Bezahlung dieses Transports).

Mir ist es egal, warum mein Vertragsparnter mich nicht zur vereinbarten Zeit transportieren kann, ich erwarte dass er dies tut.

Meinem Vertragspartner sind die Umstände egal, falls ich doch nicht zahlen kann, er erwartet ohne wenn und aber meine Zahlung.

miwunk

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #34 am: 25.05.2014, 19:38 Uhr »
Hallo JohnDoe,

Ihr bekommt die Entschädigungszahlung nach der Differenz der Ankunft gemäss Eurem gebuchten Flug und der dann tatsächlichen Ankunft. Das waren ja, wenn ich richtig verstehe, weit mehr als 6 Stunden, da ja eine Nacht dazwischen war, oder habe ich das falsch verstanden??

Der Samstag hat damit gar nichts zu tun, ist ein Arbeitstag wie jeder andere auch.

Und das hat auch nichts mit Anspruchdenken zu tun. Denn weshalb macht man denn dann Verträge, wenn sich eine Seite nicht dran hält.
Wenn ich zu spät zum Einchecken erscheine, kann ich ja auch nicht irgendeinen Vorwand bringen und erwarten, dass mich die Airline trotzdem auf den nächsten Flug setzt.


147VNN

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #35 am: 25.05.2014, 19:54 Uhr »
:D Flüge, bei denen man vor der Buchung noch nicht weiß, wohin es dann geht gibt es ja schon (z.B. germanwings blind booking). Vielleicht gibt es irgendwann auch welche, die besonders billig sind, weil man nur die Woche angeben kann, in der man fliegen will :P. Ansonsten gilt natürlich weiterhin pacta sunt servanda - ich wüsste auch nicht, wieso beim Fliegen ausgerechnet nicht.

LincolnTC

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #36 am: 25.05.2014, 20:00 Uhr »
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!

Ich hatte vor einem Jahr etwas geschrieben - das passt genau dazu...: http://forum.usa-reise.de/index.php?topic=60329.msg833844#msg833844

motorradsilke

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #37 am: 25.05.2014, 20:26 Uhr »
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!

Jemand hatte mal ausgerechnet, dass das pro Ticket ca. 1 € kosten würde, wenn Jeder die Entschädigung bekäme, die ihm zusteht. Da der überwiegende Teil der Leute seinen Anspruch nicht geltend macht oder nach der ersten Ablehnung aufgibt, kannst du dir vorstellen, wie viel da noch pro Ticket aufgeschlagen werden muss.
Und selbst 1 € würde ich gern zahlen, wenn dann wirklich Jeder, dem es zusteht, die Entschädigung unproblematisch bekommen würde. Ist schon ärgerlich, wenn ein oder mehrere Tage Urlaub verdorben werden, man zu spät zurück zur Arbeit kommt, damit vielleicht Ärger hat usw.

JohnDoe

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #38 am: 26.05.2014, 00:30 Uhr »
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!

Das musste jetzt mal erkären. Soll man es einfach so auf sich beruhen lassen wenn eine versprochene und bezahlte Leistung nicht erbracht wird? Dem Gedanken kann ich nicht folgen ...

dschlei

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #39 am: 26.05.2014, 06:49 Uhr »
Euch ist doch allen klar, dass diese Art Anspruchsdenken einer der Gruende dafuer ist, dass die Flugpreise steigen?  Das Geld, welches euch verguetet wird, wird natuerlich auf die Preise aufgeschlagen, die wir alle bezahlen muessen!

Das musste jetzt mal erkären. Soll man es einfach so auf sich beruhen lassen wenn eine versprochene und bezahlte Leistung nicht erbracht wird? Dem Gedanken kann ich nicht folgen ...
Was mir bei den Beitraegen auffaellt, ist die Tatsache, dass regelrecht danach gesucht wird, wie man noch etwas Geld bekommen kann.  Die Airline kann nicht dafuer, wenn schlechtes Wetter oder andere Sachen ausserhalb ihrer Kontrolle passieren, aber trotzdem wird gesucht ob da was zu holen ist.  Genauso verhaelt es sich mit technischen Fehlern, die ueberraschend auftreten, un dje nachdem wo das ist, muss ein Ersatzteil heran geschafft werden.  ich fliege lieber mit einem sicheren Flugzeug, als um allen Preis den Zeitplan einzuhalten.  Solange die Airline entsprechend Hotelzimmer udn Essensgutscheine abgibt, und versucht fuer dringende Faelle Umbuchungen zu machen, sollte es eigentlich gut sein!  Wenn dann aber bei einem Umgebuchten Flug noch bemaengelt wird, dass man nicht im gewuenschten Sitz sitzen kann, faengt das an laecherlich und kindisch zu sein!
With kind regards from the south bank of the Caloosahatchee River

lonewolf81

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #40 am: 26.05.2014, 09:27 Uhr »
Das Ungewöhnliche im  Bereich der Fluggastrechte ist eben diese pauschale Entschädigung unabhängig vom tatsächlich eingetretenen Schaden. Natürlich schuldet die Airline die Leistung, aber das tun alle Partner in einem zivilrechtlichen Vertrag. Und wenn die Leistung nicht erbracht wird, dann gibt es ja die üblichen Konzepte wie Rücktritt vom Vertrag, Recht zur Nachbesserung und eben auch Schadensersatz. Nur muss dieser Schadensersatz dann begründet und eingeklagt werden. Dieses - aus meiner Sicht wichtige rechtliche Konstrukt - hat man bei den Fluggastrechten eben vom Tisch gewischt und jedem diesen Anspruch zugesprochen. Das haben auf der einen Seite sicher die Airlines zu verantworten, indem sie sich sehr sehr stur gestellt haben und auch bei berechtigten Fällen nichts gezahlt haben, andererseits sehe ich absolut nicht wo bei jemandem der fünf Stunden später ankommt, eine Stunde in ner warmen Maschine auf dem falschen Platz sitzt ein tatsächlicher monetärer Schaden von 600 Euro entstanden. Das ist einfach nur Abgreifen der möglichen Gelder. Und eins sollte man auch bedenken: Eine Entschädigung entschädigt den Geschädigten und ist NICHT wie auch hier im Thread genannt eine Strafe für die Airline. Die hohen Summen damit zu rechtfertigen, dass es den Airlines "ja weh tun muss" konterkariert unser normales Rechtssystem.

Anti

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #41 am: 26.05.2014, 09:47 Uhr »
Wenn ich so lese, dass viele wegen 5 Stunden Verspätung anstandslos 600€ bekommen und ich, die mit 48(!) Stunden Verspätung ankam nichts (med. Notfall mit anschließendem tech. Defekt an der Maschine), dann fragt man sich echt nach der Verhältnismäßigkeit...

mrh400

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #42 am: 26.05.2014, 09:48 Uhr »
Hallo,
Eine Entschädigung entschädigt den Geschädigten und ist NICHT wie auch hier im Thread genannt eine Strafe für die Airline. Die hohen Summen damit zu rechtfertigen, dass es den Airlines "ja weh tun muss" konterkariert unser normales Rechtssystem.
Auch unser (deutsches - aber letztlich haben wir es hier ja mit internationalen Regelungen zu tun) Rechtssystem kennt das Instrument der Vertragsstrafe bei Nichterfüllung (§339 BGB). Die soll natürlich auch weh tun, weil sie (leider oft genug) das einzige wirksame Mittel ist, den Vertragspartner zur ordentlichen Leistungserbringung anzuhalten. Zum anderen dient sie der Prozeßökonomie, indem lange und letztlich auch kostenträchtige Nachweisverfahren durch Festbeträge überflüssig gemacht werden.
Gruß
mrh400

lonewolf81

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #43 am: 26.05.2014, 10:22 Uhr »
Völlig richtig und völlige Zustimmung - aber diese Vertragsstrafe wird zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt und nicht durch einen Dritten fix festgelegt.

miwunk

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #44 am: 26.05.2014, 11:01 Uhr »
Völlig richtig und völlige Zustimmung - aber diese Vertragsstrafe wird zwischen den Vertragspartnern ausgehandelt und nicht durch einen Dritten fix festgelegt.

Noch nie was von "Verbraucherschutz" gehört???
Wie soll ein einzelner Passagier mit einer Airline eine Vertragsstrafe aushandeln können?? Da ist doch eine völlige Ungleichheit der Waffen gegeben. Ergo braucht es irgendetwas gesetzliches.