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Autor Thema: Mal wieder Fluggastrechte  (Gelesen 15856 mal)

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McC

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #60 am: 26.05.2014, 21:33 Uhr »
Was hat man denn nur vor 10 Jahren gemacht...
Man hat diese (wenigen) Fälle unter "Shut happens" abgehakt, flexibel im Urlaub daruaf reagiert, sich die paar Minuten geflicht- und den Urlaub genossen.
Heutzutage, wo die terminierte Arbeitswelt auch vollumfänglich auf den Urlaub durchschlägt, der nun wenig flexibel minutiös durchgetimed ist, die Fahrzeiten auf die Sekunde genau berechnet werden, die Tagesplanung Minutengenau den ganzen Uraub durchgeplant ist, ist man von Flexibilität vollkommen abgekommen. Flexibel ist man als Passagier heute kaum noch. Man pocht nur noch auf seine Rechte.



Ansonsten nur Stammtischgeplapper paar Postings zuvor...  :wink:

miwunk

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #61 am: 26.05.2014, 22:21 Uhr »
@  JürgenH,

was Du ausführst, ist ja alles richtig und Du hast es auch sehr gut erklärt.

Nur ist das halt das unternehmerische Risiko und ich frage mich, warum ich als Kunde dieses Risiko übernehmen soll.  :roll:
Ich habe keine Möglichkeit, in die Organisation einzugreifen, ich habe nichteinmal die Möglichkeit, in die Organisation einzusehen, aber ich soll das finanzielle Risiko tragen :roll:

Ich kann nur allen, die hier so leicht dahinschreiben, wünschen, dass sie einmal in eine solche Situation kommen, evtl. am Rückflug. Und dann auch noch Probleme am Arbeitsplatz bekommen, da der Chef sich natürlich auch fragt, wieso ER ein völlig fremdes Risiko übernehmen soll. Ich könnte mir vorstellen, dass dann der Eine oder Andere von Euch auch nicht mehr so begeistert für die Airlines plädieren würde.

Und ganz abgesehen davon: wer von Euch verzichtet auch sonst im normalen Leben freiwillig auf irgendwelche ihm gesetzlich zustehenden Rechte? Arbeitet Ihr freiwillig für unter Tarif? Zahlt Ihr im Supermarkt freiwillig mehr? Wenn Ihr einen Fernseher kauft und der funktioniert nicht, behaltet Ihr ihn dann freiwillig? Wenn Ihr einen unverschuldeten Autounfall habt, verzichtet Ihr freiwillig auf den Mietwagen (ohne Entschädigung)??

Fragen über Fragen......


DocHoliday

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #62 am: 26.05.2014, 22:48 Uhr »
Ich verstehe ehrlich gesagt gar nicht, wie man über das Thema großartig diskutieren kann.
Mit dem Ticketkauf wird ein Vertrag geschlossen, in dem ich mich verpflichte einen Betrag X zu bezahlen, pünktlich am Flughafen zu sein, mich an die Sicherheitsrichtlinien zu halten, maximal eine bestimmte Menge Gepäck mitzunehmen, etc.
Die Airline verpflichtet sich demgegenüber mich zu einem vereinbarten Zeitpunkt in einer bestimmten Klasse vom Flughafen X zum Flughafen Y zu befördern.

Wenn ein Vertragspartner sich nicht daran hält und seine vertraglichen Pflichten nicht oder nicht komplett erfüllt hat das Konsequenzen.

Halte ich meine Verpflichtungen nicht ein und bin nicht pünktlich am Flughafen ist mein Geld weg und ich werde nicht befördert, sogar dann wenn ich höhere Gewalt als Ursache nachweisen kann.

Auf der anderen Seite gibt es in der EU gesetzliche Regelungen, wann die Airline ihre Leistung nicht bzw. im vereinbarten Umfang erbracht hat, weil der z.B. x Stunden verspätet war. Sie hat sogar den Vorteil dass sie das Risiko, dass der Flug wegen höherer Gewalt nicht starten kann oder das Ziel nicht oder zu spät erreicht, auf den Passagier abwälzen kann. Nur bei Gründen, die die Airline selber zu vertreten hat, muss sie zahlen.

Ich kann da nichts entdecken, was die Airline übervorteilt.

Kann sich jemand vorstellen, das Taxis zu bezahlen, dass einen wegen einer Panne gar nicht abholt und zum Flughafen fährt oder erst Stunden später? Der Taxiunternehmer macht sein Auto ja auch nicht absichtlich kaputt und ein Ersatzauto auf Vorrat vorzuhalten überfordert ihn sicher mindestens genau so wie die Airline das Ersatzflugzeug, wahrscheinlich sogar deutlich mehr.

Und Jürgen, ob Du findest, dass heutige Passagiere unflexibel sind oder nicht, ist dabei so was von egal.
Wie ich meine Zeit verbringe und wo, möchte ich gerade im Urlaub schon selber bestimmen, ganz unabhängig davon wie akribisch oder flexibel meine Reiseplanung aussieht. Und ganz ehrlich, Wartehallen auf Flughäfen stehen auf der Liste der Plätze, wo ich meine Zeit verbringen möchte gaaaanz weit unten.
Gruß
Dirk

Detritus

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #63 am: 26.05.2014, 22:59 Uhr »
@Jürgen
Man kann auch mal die Fliegerbrille abnehmen...

Mal davon ab, dass vor 10 Jahren eh alles besser war (und früher kostete das Graubrot 5 Pfennig) ändert das nichts am Grundproblem.

Wenn ich 8 Std. in LHR hänge, weil BA nicht in der Lage ist an seinem Heimatflughafen eine Ersatzcrew zu stellen (weil die Purser (nein nicht das Personal am Steuerknüppel) sonst ihre vorgeschriebenen Flugzeiten um 30 Minuten überschreiten würde) habe ich dafür kein Verständnis. (Das in Timbuktu nicht eine Ersatzcrew auf Abruf steht ist eine andere Sache.)

Wenn Air Berlin einen Flieger in STR stehen hat bei dem ein Reifendefekt aufgetreten ist und ich statt um 8 Uhr Morgens dann erst gegen 16 Uhr fliegen kann weil das Ersatzrad erst aus DUS mit nem Sprinter rangekarrt wird habe ich dafür kein Verständnis.

Insbesondere weil hier häufig es ein massives Problem mit der Kommunikation gibt.
Wenn es heißt: "Ja wir haben ein Problem - es wird min. X-Stunden dauern..." ist das eine Info mit der ich arbeiten kann. Wenn man aber wie in dem Reifenfall die Info bekommt, man dürfe sich auf keinen Fall vom Gate wegbewegen weil es: "Jede Minute losgehen kann..." (Hallo - die wissen doch das das Ersatzteil noch nicht mal da ist...) ist das in meinen Augen reine Verarsche.

Bei dem STR Fall hatte ich einen beruflichen Termin - hätte ich gleich ne anständige Ansage bekommen hätte ich notfalls noch auf Bahn, Taxi oder Mietwagen ausweichen können. So wurde man mit nem Verzehrgutschein (der von einem Großteil der Shops nach der Sicherheitskontrolle nicht akzeptiert wurde) hingehalten bis ich den Termin abschreiben konnte. (Ach ja nur so am Rand - den Gutschein wollte man mir auch erst nicht geben - ich habe mich geweigert, dass mir der AB Mitarbeiter ein Stempel auf mein Handydisplay macht - er meinte dann aber ich könnte ja sonst 2x mir einen Gutschein holen wenn er mein Ticket nicht "entwerten" kann.)

Wenn ich mit meinen Kunden ähnlich umgehen würde - ich würde diese kein zweites Mal sehen.

Und das ist nur eine eine Auswahl dessen was man so als Berufspendler und manchmal auch eben auch Urlauber so am Flughafen geboten bekommt.

lonewolf81

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #64 am: 26.05.2014, 23:06 Uhr »
Ich kann nur allen, die hier so leicht dahinschreiben, wünschen, dass sie einmal in eine solche Situation kommen, evtl. am Rückflug. Und dann auch noch Probleme am Arbeitsplatz bekommen, da der Chef sich natürlich auch fragt, wieso ER ein völlig fremdes Risiko übernehmen soll. Ich könnte mir vorstellen, dass dann der Eine oder Andere von Euch auch nicht mehr so begeistert für die Airlines plädieren würde.


Aber das ist doch auch irgendwie ein blödes Argument. Was macht man denn, wenn der Flug wegen irgendwelchen Gründen ausfällt, die eben nicht im Risiko der Airline liegen und der Chef dann tobt? Wetter z.B.? Wer weiß, dass er einen solchen Arbeitsplatz hat, der muss sich bei Fernreisen eben einen Puffertag einplanen oder zocken.

miwunk

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #65 am: 26.05.2014, 23:13 Uhr »

Aber das ist doch auch irgendwie ein blödes Argument. Was macht man denn, wenn der Flug wegen irgendwelchen Gründen ausfällt, die eben nicht im Risiko der Airline liegen und der Chef dann tobt? Wetter z.B.? Wer weiß, dass er einen solchen Arbeitsplatz hat, der muss sich bei Fernreisen eben einen Puffertag einplanen oder zocken.

Nun ja, höhere Gewalt ist halt mal genau das: höhere Gewalt. Und da kann erfahrungsgemäss kein Mensch was dagegen tun  :lol:
Also habe ich da ja gegenüber meinem Chef eine ganz andere Verhandlungsposition. Denn er hat ja evtl. auch in den Nachrichten gehört, dass in Chicago gerade ein Schneesturm ist, oder egal wie auch immer. Jedenfalls sehe ich da schon einen gravierenden Unterschied.
Und warum ich einen Puffertag einplanen sollte, nur um der Airline die Möglichkeit zu geben, mich ohne Entschädigung am Airport sitzen zu lassen, dass verstehe ich nun mal ganz und gar nicht.


playmaker11

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #66 am: 27.05.2014, 07:21 Uhr »
DocHoliday hat das m.E. sehr schön zusammen gefasst. Dem ist nichts hinzuzufügen!
Daß hier Leute, die in anderen Freds gleich die Grundrechte, die Verfassung und überhaupt die ganze Demokratie tangiert sehen, wenn man sie für die Art und Weise der Ausübung ihrer (Streik-) Rechte kritisiert, anderen Leuten vorwirft, die gesetzlichen Rechte wahrzunehmen ist allerdings nochmal ein extra Schmankerl.
No retreat, no surrender !

JürgenH

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #67 am: 27.05.2014, 08:54 Uhr »
Du stellst also eine Eu VO auf die gleiche Stufe wie ein Grundrecht?
Dann muss ich leider auch auf meine gerade Gruke bestehen oder dass die Banane nur eine bestimmte Krümmung haben darf. Auch das sind EU VO- und völlig sinnbefreit.
Nicht jeder Mist, der von der EU kommt, ist gut. So sehe ich das auch mit der 261er VO.
Da kommt jemand in der EU auf die eigentlich gute Idee und will vermeiden, dass Airlines Flüge wegen zu geringer Auslastung streichen und das Ende vom Lied ist so ein Mist wie die EU 261, wo man z.B. wegen einem Vogelschlag zahlen darf oder völlig weltfremde Urteile der Gerichte erfolgen, man solle doch an jedem Airport Stby Personal vorhalten usw...
Die Grundidee der VO ist wirklich gut. Aber die Ausuferungen macht diese VO genau so nützlich wie die Gurken oder Banananverordnung.
So, muss los, damit meine Passagiere pünktlich in die Staaten kommen.

lonewolf81

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #68 am: 27.05.2014, 09:49 Uhr »

Aber das ist doch auch irgendwie ein blödes Argument. Was macht man denn, wenn der Flug wegen irgendwelchen Gründen ausfällt, die eben nicht im Risiko der Airline liegen und der Chef dann tobt? Wetter z.B.? Wer weiß, dass er einen solchen Arbeitsplatz hat, der muss sich bei Fernreisen eben einen Puffertag einplanen oder zocken.

Nun ja, höhere Gewalt ist halt mal genau das: höhere Gewalt. Und da kann erfahrungsgemäss kein Mensch was dagegen tun  :lol:
Also habe ich da ja gegenüber meinem Chef eine ganz andere Verhandlungsposition. Denn er hat ja evtl. auch in den Nachrichten gehört, dass in Chicago gerade ein Schneesturm ist, oder egal wie auch immer. Jedenfalls sehe ich da schon einen gravierenden Unterschied.
Und warum ich einen Puffertag einplanen sollte, nur um der Airline die Möglichkeit zu geben, mich ohne Entschädigung am Airport sitzen zu lassen, dass verstehe ich nun mal ganz und gar nicht.


Aber da gibts doch bei jedem Blitzeiswinter jährlich ebenfalls die Schlagzeilen, dass schlechtes Wetter kein Grund ist zu spät zur Arbeit zu kommen. Und wenn Dein Chef so drauf ist - ich hoffe er ist es nicht - dann wird es ihm herzlich egal sein, ob da ein Schneesturm in Chicago war, über Neufundland ein Passagier nen Herzinfarkt bekommt oder die Airline bei der Reparatur des Fahrwerks gemurkst hat. Ich sehe Fliegen eben immer noch als etwas an, dass man nicht auf die Minute genau planen kann, dafür kann es zuviel Unvorhergesehenes geben. Und das muss ich in meiner Planung berücksichtigen, unabhängig von der Schuldfrage.

McC

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #69 am: 27.05.2014, 11:16 Uhr »

Drummond

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #70 am: 27.05.2014, 11:44 Uhr »
Jammern, wenn der Flieger Verspätung hat.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/deutsche-und-geld-urlaub-fuer-viele-zu-teuer-a-971901.html

Wie gut gehts da den Griechen!
Die haben zumindest immer warmes Meer und Urlaubswetter!

DocHoliday

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #71 am: 27.05.2014, 12:00 Uhr »
Jammern, wenn der Flieger Verspätung hat.

http://www.spiegel.de/wirtschaft/service/deutsche-und-geld-urlaub-fuer-viele-zu-teuer-a-971901.html

Und in wie weit hat das jetzt auch nur entfernt etwas mit Fluggastrechten zu tun?
Gruß
Dirk

Detritus

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #72 am: 27.05.2014, 12:03 Uhr »
wo man z.B. wegen einem Vogelschlag zahlen darf

Wenn dann auch bitte sachlich diskutieren...

Vogelschlag ist eben gerade kein Umstand der zur Ausgleichszahlung verpflichtet:
http://www.spiegel.de/reise/aktuell/bgh-haelt-vogelschlag-nicht-fuer-entschaedigungsgrund-a-924217.html

Oder gibt es da inszwischen neuere Urteile die das BGH Urteil kassieren?

@Doc
Der Klaus möchte einfach nur mal wieder etwas mit Polemik um sich werfen. Gejammert hat hier keiner.

DocHoliday

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #73 am: 27.05.2014, 12:10 Uhr »
Clausi und Polemik? Kann ja gar nicht sein ;)
Gruß
Dirk

McC

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Re: Mal wieder Fluggastrechte
« Antwort #74 am: 27.05.2014, 12:26 Uhr »
Es gibt wohl wichtigere Dinge im Leben als eine Flugzeitverspätung, auch wenn vielleicht ein Urlaubstag verloren geht. Ein USA-Urlaub ist nicht billig.... wer sich den Urlaub leisten kann, sollte nicht jammern! IMO

Ich hatte auch schon eine siebenstündige Verspätung... who cares!