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Autor Thema: US AIRWAYS- Entschädigung ?  (Gelesen 2557 mal)

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Justinian

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #15 am: 07.05.2007, 10:50 Uhr »
Das ist die zweite, interessante Frage, nämlich wie die Chancen stehen den möglichen Anspruch durchzusetzen. Auch dies hängt von vielen Faktoren ab, denn gerade in der Luftfahrtbranche ist häufig die Problematik des Klageortes...

@Jack Black:
So in etwa steht es im Gesetz, ja. Die Frage ist nur, was hat der User davon? Wir hatten schon mehrfach ähnliche Fragen die ziemlich "wild" beantwortet wurden. Ich hatte schon öfter bemängelt, dass wichtige Informationen fehlen würden, um die Frage seriös zu beantworten, aber wen hat es interessiert?!
Daher ist im Zweifel das Konsultieren eines Rechtsanwaltes immer besser, denn er wird wahrscheinlich alle Faktoren erfahren.
Zu dem Einwand, dass auch in anderen Foren beraten wird: ich kann Dir unzählige Beispiele nennen, in denen dort ziemlicher Schwachsinn erzählt wird. Aber wie will das der Laie erkennen? Da werden Dinge durcheinandergeworfen, Urteile zitiert (und übersehen, dass diese z.B. nicht zum konkreten Fall passen usw.). Warum gibt es wohl keine wirklich frei zugänglichen Quellen im Internet für Rechtsanwälte?
Zuletzt kommt noch der Faktor dazu, warum sollen Rechtsanwälte ständig für andere Forenteilnehmer kostenlos arbeiten? Bäcker werden doch auch nicht ständig nach kostenlosen Brötchen gefragt, oder? Oder würdest Du deinen Sohn das Flugzeug in die USA fliegen lassen, weil der so toll den Flightsimulator spielen kann? In diesem Bereich muss man sehr vorsichtig sein, denn die Grenze zwischen richtig und falsch ist oft sehr fließend... und lieber keine Beratung als eine falsche Beratung!

susan

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #16 am: 07.05.2007, 11:19 Uhr »
Hallo,

jetzt muß ich schon mal fragen was das Ganz soll. Mit eurer ganzen Diskutiererei ob es sich um eine Rechtsberatung handelt oder nicht ist keinem geholfen.
Tatsache ist das es auf dem Rückflug Schwierigkeiten gab. Meine Erfahrungen mit US Airways waren auch nicht immer positiv und ich hab mich grundsätzlich nach den betroffenen Flügen mit US Airways selbst schriftlich in Verbindung gesetzt. Warum sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen wenn ich noch gar nicht weiß ob sich die Fluggesellschaft quer stellt???
Meister Lampe, ich  würde an Deiner Stelle einen sehr "netten" Brief an US Airways mit allen notwendigen Fakten und Daten schicken und warten was passiert. In der Regel kommt nach ca. 4 Wochen ein Antwortschreiben. Das letzte Mal (vor Einführung des neuen Reiserechts) bekamen wir pro Person einen Reisegutschein im Wert von 120 Euro. Einziger Nachteil - konnte nur bei einem Flug mit US-Airways eingelöst werden.

Also, hinsetzen und einfach mal schreiben. Zum Rechtsanwalt kann man immer noch gehen, sollte es nicht zu eurer Zufriedenheit laufen.
Gruß Susan

Justinian

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #17 am: 07.05.2007, 12:35 Uhr »
Meine Erfahrungen mit US Airways waren auch nicht immer positiv und ich hab mich grundsätzlich nach den betroffenen Flügen mit US Airways selbst schriftlich in Verbindung gesetzt. Warum sollte ich einen Rechtsanwalt aufsuchen wenn ich noch gar nicht weiß ob sich die Fluggesellschaft quer stellt???
Meister Lampe, ich  würde an Deiner Stelle einen sehr "netten" Brief an US Airways mit allen notwendigen Fakten und Daten schicken und warten was passiert. In der Regel kommt nach ca. 4 Wochen ein Antwortschreiben. Das letzte Mal (vor Einführung des neuen Reiserechts) bekamen wir pro Person einen Reisegutschein im Wert von 120 Euro. Einziger Nachteil - konnte nur bei einem Flug mit US-Airways eingelöst werden.
Da stimme ich Dir absolut zu, zunächst mal sollte man es "im Guten" probieren - die Frage hier war aber konkreter gestellt, welchen Anspruch auf Entschädigung er geltend machen kann (also zielte offensichtlich auf eine Rechtsberatung ab um z.B. selbstbewusster auftreten zu können).
Was meinst Du mit "Einführung des neuen Reiserechts"? Meinst Du die Verordnung (EG) 261/2004 ("Fluggastrechte")? Das wäre nämlich wieder ein Fall - den ich oben schon mal angedeutet habe, das "neue EG-Fluggastrecht" in diesem Fall nicht einschlägig ist (möglicherweise aber in Deinem speziellen Fall!), diese Art der Mängel wird dort nicht geregelt!. Deswegen ist auch der Link zum LBA zwar sehr informativ, hilft hier aber nicht weiter. Wenn sich der Beschwedeführer nun "im Guten" ohne Rechtsanwalt an die Fluggesellschaft wendet und irgend etwas von den der EG-Verordnung 261/2004 erzählt, wird vermutlich die Antwort weniger nett sein, als wenn er einfach freundlich anfragt und um kulante Behandlung seiner Beschwerde bittet. Auch wenn die Airline sich quer stellt wird er mit der Verordnung wenig weiter - im Gegenteil! Ich würde immer versuchen zunächst mal selbst auf Kulanzbasis den Fall zu lösen.

PK

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #18 am: 07.05.2007, 13:23 Uhr »
Zuletzt kommt noch der Faktor dazu, warum sollen Rechtsanwälte ständig für andere Forenteilnehmer kostenlos arbeiten? Bäcker werden doch auch nicht ständig nach kostenlosen Brötchen gefragt, oder?

Na was sollen denn da erst die Reisebüros sagen, da geht manch einer hin lässt sich kostenlos eine Offerte machen und dann wird in den Foren gefragt wie, was und wo, und am ende geben User Tips die das Reisebüro häufig um seine "Brötchen" bringt, vorallem wenn es um Hotelbuchungen oder Mietwagen geht...

Und es werden zum Teil auch Tips gegeben von Usern die ein RB Betreiben oder dort Arbeiten aber keiner von denen reagiert mit so einer Antwort wie die oben Zitierte obwohl er so seine "Brötchen" ja verschenkt. :wink:

Wenn man es unter diesem "Faktor" anschauen würde so dürfte man nicht mal mehr Reisetips posten welche jemandem am ende seine "Brötchen" wegnehmen würden, das könnte ja am ende noch als "Geschäftschädigend" von der Reisebranche ausgelegt werden :lol:  :wink:


Das man eine umfangreiche und zutreffende komplette Rechtsberatung in einem Forum nicht machen kann ist ja klar und da hast Du recht, da spielen zu viele Faktoren eine Rolle wo man durch die Postings nicht erkennen kann, aber dass dann Geschrieben wird dass es nicht erlaubt sei (und es scheinbar aber doch ist) ist das was mich an der ganzen Sache gestört hat.

Ich klink mich wieder aus meiner Zwischenfrage raus, da meine Frage ja jetzt geklärt / erklärt wurde, Danke.


Zum ursprünglichen Thema:

@ Meister Lampe
Wie schon viele geschrieben haben, schreib der Airline zuerst einen freundlichen Brief, dass wirkt oft besser als Loszupoltern.

Habe etwas ähnliches mal mit Swiss erlebt und aus Kulanz gab es am ende Reisegutscheine von über EUR 200 pro Person + 5000 Bonusmeilen aufs Meilenkonto gebucht.

Nur bei Easyjet musste am ende der Anwalt her :lol:

Gruss Patric

Hank

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #19 am: 07.05.2007, 13:52 Uhr »
Also mir wäre es auch ganz lieb, wenn sich die Diskussion wieder mehr in Richtung der Ausgangsfrage bewegen würde, die da lautete:

Zitat
Wie und welchen Anspruch auf Entschädigung kann ich (...) geltend machen ?


Meine privaten 2 Cents - einen Brief an US-Airways verfassen, die Vorkommnisse schildern (möglichst frei von Emotionen) und dann abwarten.
Vielleicht springt ja durchaus ein Fluggutschein o.ä. 'raus. Mit mehr würde ich persönlich nicht rechnen.

Wenn nicht mal das passiert, dann kann man immer noch zum Anwalt rennen. Wäre mir persönlich aber zuviel Aufwand für einen doch eher ungewissen Ausgang. Dann halt die Airline in Zukunft meiden (so wie ich KLM/NW seit >10 Jahren).



Cheers,

Hank !




Jack Black

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #20 am: 07.05.2007, 15:55 Uhr »
@Justinian:

Meine Antwort in Sachen "Rechtsberatung" hatte nicht den Sinn, die WERTIGKEIT der hier (und anderswo) gegebenen Tipps zu interpretieren - das ist mir vollkommen wurscht und es sollte eigentlich jeder für sich entscheiden können, ob was brauchbares dabei ist. Wo ja selbst Richter in der gleichen Sache zu verschiedenen Ergebnissen kommen.

Mir geht es einzig und allein um die extrem "schissige" Art und Weise, wie immer wieder (total falsch!) darauf verwiesen wird, dass man in Foren keine "Rechtsberatung" geben dürfe - wobei es sich im eigentlich Sinn in keinster Weise um Rechtsberatung handelt, sondern um Meinungen von andern Forenteilnehmern.

freddykr

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #21 am: 07.05.2007, 16:46 Uhr »
Mir geht es einzig und allein um die extrem "schissige" Art und Weise, wie immer wieder (total falsch!) darauf verwiesen wird, dass man in Foren keine "Rechtsberatung" geben dürfe - wobei es sich im eigentlich Sinn in keinster Weise um Rechtsberatung handelt, sondern um Meinungen von andern Forenteilnehmern.
Falsch. Da es sich hier um einen klar definierten Fall einer definierten Person in der "Ich"-Perspektive handelt, ist dies eine Rechtsberatung.

Anders hätte die Frage ausgesehen, wenn es fiktiv gestellt würde (z.B. "Was könnte man machen, wenn dies und jenes passiert"). Dann wären Meinungen zulässig.

Da aber immer wieder Personen etc. von findigen Rechtsanwälten wegen unerlaubter Rechtsberatung angeklagt werden und dies für die Betroffenen ziemlich teuer werden kann, ist an dieser Stelle Rechtsberatung nicht gestattet.
Viele Grüße,
Danilo


Jack Black

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #22 am: 07.05.2007, 17:07 Uhr »
>>Falsch. Da es sich hier um einen klar definierten Fall einer definierten Person in der "Ich"-Perspektive handelt, ist dies eine Rechtsberatung.

Leider hast Du den Kern meiner Aussage nicht verstanden - es geht nicht darum, ob oder ob nicht dieses eine "Beratung" oder "Rechtsberatung" (wie Du sie empfindest) darstellt, sondern ob diese "Rechtsberatung" gegen das sog. "Rechtsberatungsgesetz" verstößt und insofern unzulässig wäre. Die wichtigste Eigenschaft dieser unerlaubten Beratung ist NICHT die (wie Du empfindest) Definiertheit und die konkrete Situation, sondern es ist die Eigenschaft der "geschäftsmäßigen" Beratung im Sinne der Ausführung eines (in aller Regel bezahlten) Geschäftsvorfalls.

Und genau diese Eigenschaft fehlt mindestens allen hier geschriebenen Beiträgen.

Falls Du Dich mehr mit der Materie beschäftigen magst, empfehle ich als Einstieg den Text aus dem Wikipedia mit fortführenden Links: http://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsberatungsgesetz

playmaker11

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #23 am: 07.05.2007, 18:09 Uhr »
Könnten wir uns darauf einigen, daß es fraglich ist, ob ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliegt oder nicht ??

Soweit mir bekannt, hat der BGH oder Obergerichte darüber noch nicht entschieden, daher kann man sowohl der einen, wie auch der anderen Meinung sein.



Fakt ist jedenfalls, daß leider genau sowas rauskommt wie rck01 hier abliefert:

Nach dem Motto is´doch ganz einfach.... da braucht man nur mal hier zu gucken und festzustellen, daß es nicht so ist wie beschrieben..... und daher BASTA.

Genau das meinte ich mit Stammtisch - Meinung.

Hier möchte jemand eine Auskunft über einen Fall haben der ihm widerfahren ist. Abgesehen davon, daß jedes Sachverhaltsdetail wichtig ist (und u.U. solche Details hier gar nicht genannt werden / bewußt oder unbewußt), sind es eben gerade auslegeungsfähige Begriffe wie WESENTLICH etc.. Dafür muß man nicht nur seine Meinung äußern um eine Auskunft zu erteilen, sondern Wissen haben, wie die Rspr. so etwas auslegt (Urteile kennen), welches Recht anwendbar und einschlägig ist etc..

Man kann sicher seine Meinung äußern, dann aber sollte man auh gleich sagen, daß es nur eine Meinung ist und durchaus die Möglichkeit besteht, daß andere (u.a. der Richter) es anders sehen....



Meine meinung dazu ist, daß es höchst gefährlich ist, sich auf Aussagen aus einem Forum zu verlassen und damit loszugehen und zu meinen, man hätte ja RECHT.....

Ein was gibts denn da zu interpretieren ist so was von deplaziert........ :?
No retreat, no surrender !

MeisterLampe

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #24 am: 16.05.2007, 13:01 Uhr »
da ich das Hauptthema eröffnet habe, möchte ich euch die Antwort von US Airways nicht vorenthalten zuvor muss ich sagen das sich US Air uns mit 3 Gutscheine je in Höhe von max. 100$ abspeisen wollte und sich nach meinem Einwand nicht wieder gemeldet hat. Dazu sage ich nur RESPEKT:

Ihr Schreiben haben wir erhalten und wundern uns etwas über Ihre Vorwürfe. Selbstverständlich haben wir reagiert. Sie erhielten eine Email-Benachrichtigung und wie Sie anhängender Email entnehmen können, werden Beschwerden durch unsere Zentrale bearbeitet und diese antwortet direkt. Die Geschäftsführung die Sie ersuchen sich Ihrem Anliegen anzunehmen hat Ihnen ja offensichtlich nun geschrieben und die Entschädigungen wurde dort entschieden, daher sind wir nicht befugt diese Entscheidung zu revidieren.



Tatsächlich gibt es sehr grosse Abweichungen in der Interpretation der besagten EU-Verordnung und selbst die Gerichte sind sich in viellerlei Hinsicht über die Anwendung uneinig. Eine Revision ist noch nicht im Gange und selbst wenn wird dies sicherlich noch dauern.



Wir bitten keine weitere Korrespondenz in dieser Sache von uns zu erwarten, da die Sache durch unsere Zentrale abschliessend bearbeitt wurde.




Mein Fazit:

Nie wieder US AIRWAYS

Jack Black

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #25 am: 16.05.2007, 13:31 Uhr »
Und nun? Ich würde nun zum Anwalt gehen - dafür sind Business-Class Plätze zu teuer, um das einfach hinzunehmen. So teuer ist eine Erstberatung nicht und meiner Meinung nach können da einige Euros mehr herausspringen.

Das ist die ganz normale Praxis bei Reklamationen: so lange Du nicht "richtig" drohst, wirst Du hingehalten. Es besteht ja für den Beschuldigten noch kein Anlass, mehr zu tun.

Grüße
Rainer

Justinian

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #26 am: 16.05.2007, 15:47 Uhr »
Und nun? Ich würde nun zum Anwalt gehen - dafür sind Business-Class Plätze zu teuer, um das einfach hinzunehmen.
Hui... welch' Einsicht. Ist aber schon interessant, dass da von EU-Verordnung geredet wird. Hat da der Beschwerdeführer etwa unpassende Begriffe verwendet und wundert sich nun, warum es nichts wird? Hier wurden so viele Begriffe verwendet, die schön klingen aber mit dem Fall (wohl) sicher nichts zu tun haben...
Aber es war ja ungemein wichtig die Rechtsberatungsproblematik zu diskutieren (und meiner Ansicht nach auch noch das Gesetz fraglich auszulegen), der Kern des Problems wurde aber wunderschön ad absurdum geführt und daher bleibe ich bei meiner (rechtlich völlig einwandfreien) Aussage: "Eine Rechtsberatung ist über ein öffentliches Forum grundsätzlich nicht möglich". Ich hoffe nur, meine Befürchtung tritt nicht ein, dass der Beschwerdeführer durch falsche Begriffe/Ansprüche er nicht mögliche wirklich bestehende verwirkt hat.

Aber wo Jack Black nun ein strafrechtliches Problem sieht ist mir völlig schleierhaft.

Jack Black

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #27 am: 16.05.2007, 16:49 Uhr »
Beleidigung entfernt Daniel, Moderator

>>Aber wo Jack Black nun ein strafrechtliches Problem sieht ist mir völlig schleierhaft.

Mir ist noch schleierhafter, wo Du siehst, dass ich ein strafrechtliches Problem irgendwo sehe??

Sind Drogen im Spiel?

Justinian

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #28 am: 16.05.2007, 16:55 Uhr »
Mir ist noch schleierhafter, wo Du siehst, dass ich ein strafrechtliches Problem irgendwo sehe??
Eigentlich pflege ich auf so unverschämte Beiträge nicht zu antworten.
Aber da Du dich als so großer Gesetzeskenner aufgespielt hast und nun an einfachsten Begrifflichkeiten scheiterst hast Du dich ja nun offenbart.
"Beschuldigter" ist man nur im Strafprozess. Wenn Du US Airways also als Beschuldigten bezeichnest implizierst Du eine strafbare Handlung. Aber das müsste man doch wissen, wenn man so schön Gesetze auslegen kann, oder?!  :roll:

Jack Black

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Re: US AIRWAYS- Entschädigung ?
« Antwort #29 am: 16.05.2007, 17:14 Uhr »
>>Eigentlich pflege ich auf so unverschämte Beiträge nicht zu antworten.

Das wäre sicherlich besser gewesen.

Kann es sein, dass Du etwas sehr einseitig fixiert bist? Mir haben eigentlich die peinlichen PNs schon gereicht. Ansonsten überlege einfach mal, warum jeder Hengst ein Pferd ist, aber komischerweise nicht jedes Pferd ein Hengst.