Könnten wir uns darauf einigen, daß es
fraglich ist, ob ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz vorliegt oder nicht ??
Soweit mir bekannt, hat der BGH oder Obergerichte darüber noch nicht entschieden, daher kann man sowohl der einen, wie auch der anderen Meinung sein.
Fakt ist jedenfalls, daß leider genau sowas rauskommt wie rck01 hier abliefert:
Nach dem Motto
is´doch ganz einfach.... da braucht man nur mal hier zu gucken und festzustellen, daß es nicht so ist wie beschrieben..... und daher BASTA.
Genau das meinte ich mit Stammtisch - Meinung.
Hier möchte jemand eine Auskunft über einen Fall haben der ihm widerfahren ist. Abgesehen davon, daß jedes Sachverhaltsdetail wichtig ist (und u.U. solche Details hier gar nicht genannt werden / bewußt oder unbewußt), sind es eben gerade auslegeungsfähige Begriffe wie
WESENTLICH etc.. Dafür muß man nicht nur seine Meinung äußern um eine Auskunft zu erteilen, sondern Wissen haben, wie die Rspr. so etwas auslegt (Urteile kennen), welches Recht anwendbar und einschlägig ist etc..
Man kann sicher seine Meinung äußern, dann aber sollte man auh gleich sagen, daß es nur eine Meinung ist und durchaus die Möglichkeit besteht, daß andere (u.a. der Richter) es anders sehen....
Meine meinung dazu ist, daß es höchst gefährlich ist, sich auf Aussagen aus einem Forum zu verlassen und damit loszugehen und zu meinen, man hätte ja RECHT.....
Ein
was gibts denn da zu interpretieren ist so was von deplaziert........
